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210017-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Klärschlammverbrennungsanlage, hier: Weiteres Vorgehen

Nummer
210017-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 06.05.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.06.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210017 Klärschlammverbrennungsanlage, hier: Weiteres Vorgehen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210017-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Klärschlammverbrennungsanlage, hier: Weiteres
Vorgehen
Beratungsfolge
Rat 18.03.2021 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
1. Die Stadt Bonn sondiert in Gesprächen mit der RWE, ob gegebenenfalls
Kapazitäten für die Mitverbrennung des Bonner Klärschlamms in Hürth
Knapsack ab 2028/29 vorhanden sind, und wenn dies der Fall wäre, zu
welchen Konditionen.
Eine Mitverbrennung ist spätestens ab 2029 ausgeschlossen, da die
Konzentration von Phosphor in der Verbrennungsasche aufgrund der hohen
Braunkohle-Ascheanteile technisch kaum möglich ist. Recyclebare
Phosphormengen in der Asche sind nur bei so genannter Mono-Verbrennung
erzielbar, also in Anlagen, in denen ausschließlich Klärschlamm thermisch
verwertet wird.
Eine freihändige Vergabe der Klärschlammverwertung an RWE wäre aufgrund
der fehlenden Inhouse-Fähigkeit ohnehin nicht möglich. Wenn nicht-öffentliche
Partner beteiligt sind, setzt die Vergabe der Klärschlammverwertung ein
öffentliches Vergabeverfahren voraus, an dem sich RWE beteiligen könnte.
2. In den Sondierungsgesprächen sollte geklärt werden, wie der
Entwicklungsstand zur verfahrenstechnischen Rückgewinnung des Phosphors
aus dem feuchten Klärschlamm oder alternativ aus der Klärschlammasche ist.
Verschiedene Verfahrenstechniken zur Phosphorrückgewinnung sind
grundsätzlich verfügbar, allerdings werden entsprechende Anlagen derzeit
noch überwiegend im Labormaßstab oder als Pilotanlagen mit geringer
Kapazität betrieben. In Hamburg wurde im Januar 2021 eine erste Anlage in
großtechnischem Maßstab in Betrieb genommen (jährliche Gewinnung von ca.
7.000 t Phosphorsäure aus 20.000 t Klärschlammasche). Langzeiterfahrungen
liegen aufgrund der erst kürzlich erfolgten Inbetriebnahme nicht vor.
Es ist zu erwarten, dass entsprechende Anlagen bis 2029 in größerem Umfang
zur Verfügung stehen werden. Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein,
stellt eine Mono-Deponie nicht zwingend einen Standortvorteil dar, da
ausreichende Deponiefläche zur Verfügung stehen dürfte.
3. Falls die Gespräche (zu Ziff. 1) ergeben, dass die RWE bereit sind, den
Bonner Klärschlamm mit zu verbrennen, sollte diese Möglichkeit als zusätzliche
Option in die vergleichende Bewertung, die die Verwaltung den RatsgremienSeite 1 von 2

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als Entscheidungsgrundlage vorlegen will, aufgenommen werden. Diese Option
sollte auch dann den Ratsgremien vorgestellt
werden, wenn die Mitverbrennung in Hürth Knapsack nur für einen
eingeschränkten Zeitraum möglich ist.
Siehe 1.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 11:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de