210017-01 AA · Änderungsantrag
Klärschlammverbrennungsanlage, hier: Weiteres Vorgehen BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 210017
Kerndaten
- Nummer
- 210017-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 22.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 210017-01 AA Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 11.03.2021 Klärschlammverbrennungsanlage, hier: Weiteres Vorgehen BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 210017 Beratungsfolge Rat 18.03.2021 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Die Stadt Bonn wird sich an der im März 2021 seitens der KKR beabsichtigten Gründung einer GmbH nicht beteiligen. 2. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, unverzüglich mit der KLAR GmbH über einen Beitritt zu verhandeln und dem Rat in seiner Sitzung am 6. Mai 2021 - oder sofern dies zeitlich nicht mit einem Beitritt vereinbar ist – in einer im April anzuberaumenden Sondersitzung des Rates eine entscheidungsreife Beschlussvorlage zwecks Beitritt zur KLAR GmbH vorlegen. 3. Die Stadt Bonn sondiert parallel in Gesprächen mit der RWE, ob gegebenenfalls Kapazitäten für die Mitverbrennung des Bonner Klärschlamms in Hürth Knapsack ab 2028/29 vorhanden sind, und wenn dies der Fall wäre, zu welchen Konditionen. - In den Sondierungsgesprächen sollte auch geklärt werden, wie der Entwicklungsstand zur verfahrenstechnischen Rückgewinnung des Phosphors aus dem feuchten Klärschlamm oder alternativ aus der Klärschlammasche ist. - Falls die Gespräche ergeben, dass die RWE bereit sind, den Bonner Klärschlamm mit zu verbrennen, sollte diese Möglichkeit als zusätzliche Option in die vergleichende Bewertung, die die Verwaltung den Ratsgremien als Entscheidungsgrundlage vorlegen wird, aufgenommen werden. Diese Option sollte auch dann den Ratsgremien vorgestellt werden, wenn die Mitverbrennung in Hürth Knapsack nur für einen eingeschränkten Zeitraum möglich ist.Seite 1 von 2 Seite 2 Begründung Die Antragsteller sind der Auffassung, dass die Oberbürgermeisterin nun unverzüglich und mit höchster Priorität alle Handlungsalternativen zu der „KKR- Lösung“ beleuchten muss. Hierzu zählt insbesondere, mit der KLAR GmbH über einen Beitritt zu verhandeln und diese Möglichkeit nicht ungenutzt verstreichen zu lassen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de