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202403-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Sachstände bei Empfehlungen an den/die OB; Schottergärten und Graffitiwand

Nummer
202403-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 16.03.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 202403 Sachstände bei Empfehlungen an den/die OB; Schottergärten und Graffitiwand

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202403-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
Sachstände bei Empfehlungen an den/die OB;
Schottergärten und Graffitiwand
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 02.03.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme
Die Verwaltung möge über die Sachstände zu in der Bezirksvertretung
Hardtberg beschlossenen Empfehlungen an die/den OB berichten:
1. Kontrolle und Rückbau von Schottergärten in Hardtberg (DS 190666)
Das Fachamt berichtet, dass zu dieser Thematik bereits zur Sitzung der BV
Hardtberg am 28.01.2021 mit der Mitteilungsvorlage 190666-2 Stellung
bezogen wurde. An den damaligen Ausführungen hat sich bislang nichts
geändert:
Wird im Rahmen der Bauüberwachung eines genehmigten Bauvorhabens –
also bis zur Schlussabnahme – festgestellt, dass Vorgärten gänzlich
geschottert wurden, so werden hier bauordnungsbehördliche Maßnahmen
ergriffen.
Ebenfalls werden im Einzelfall, wenn eine übermäßige Verschotterung den
Außendienstmitarbeitern des Bauordnungsamtes auffällt oder das Fachamt
darauf hingewiesen wird, ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet.
Nach § 8 BauO NRW sind nicht überbaute Flächen zu begrünen. Ein
generelles Verbot der „Verschotterung“ gibt es nicht.
2. Errichtung einer legalen Graffitiwand im Derletal (DS 1911492)
Hierzu berichtet das Fachamt, dass die Prüfung einer Graffitiwand im Derletal
aus Sicht der Grünflächenunterhaltung abgeschlossen ist.
Es besteht die Möglichkeit bei den unteren Derleteichen an dem Pfad, welcher
zur Bushaltestelle führt, eine Wand aufzustellen. Aktuell läuft die
Kostenermittlung sowie die Angebotseinholung für die Planungsleistung bei
einem Landschaftsarchitekten.
Da das Derletal in einem Landschaftsschutzgebiet liegt, ist die Untere
Naturschutzbehörde bereits in das Vorhaben eingebunden.Seite 1 von 2

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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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