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202403 · Antrag

Sachstände bei Empfehlungen an den/die OB; Schottergärten und Graffitiwand

Nummer
202403
Art
Antrag
Veröffentlicht
10.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 10.02.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 16.03.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 16.03.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 60,4 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 202403-02 ST Ergänzende Stellungnahme zu den Sachständen bei Empfehlungen an den/die OB; Schottergärten und Graffitiwand
  2. 202403-01 ST Sachstände bei Empfehlungen an den/die OB; Schottergärten und Graffitiwand

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Text anzeigen (1.623 Zeichen)
Antrag
öffentlich
202403
Antragsteller/in:
Grüne Bezirksfraktion Hardtberg
Jutta Brodhäcker
SPD Bezirksfraktion Hardtberg
Dominik Loosen
09.02.2021 gez. Trützler
Sachstände bei Empfehlungen an den/die OB;
Schottergärten und Graffitiwand
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 02.03.2021 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung möge über die Sachstände zu in der Bezirksvertretung
Hardtberg beschlossenen Empfehlungen an die/den OB berichten:
1. Kontrolle und Rückbau von Schottergärten in Hardtberg (DS 190666);
Am 28.01.2020 sprach die BV Hardtberg die Empfehlung an den OB aus,
einen Informationsflyer zu erstellen, in dem
- auf die schädliche Wirkung von Schottergärten in Städten hingewiesen
wird;
- dargestellt wird, dass auch Schottergärten einer Pflege bedürfen;
- Alternativen zur pflegeleichten Begrünung von Vorgärten aufgezeigt
werden.
- Auf § 8 BauO NRW Bezug genommen und auf mögliche bauordnungs-
rechtliche Maßnahmen hingewiesen wird (abstrakt).
Der Flyer soll in alle Briefkästen der Häuser geworfen werden, die an einen
Schottergarten grenzen bzw. den Grundbesitzabgabenbescheiden
beigefügt werden.
2. Errichtung einer legalen Graffitiwand im Derletal (DS 1911492)
Am 10.05.2019 wurde die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob im Bereich
des Derletals in Bonn-Duisdorf eine legale „Graffiti-Wall“ (ähnlich der Wand
in der Rheinaue) errichtet werden kann. Die BV Hardtberg sollte über das
Ergebnis der Prüfung informiert werden.
Begründung
Anregungen an die/den OB unterliegen nicht der Beschlusskontrolle und
müssen daher gesondert abgefragt werden.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 19:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de