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202355-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Einführung eines gestaffelten Schulbeginns bei Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an Bonner Schulen

Nummer
202355-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 04.02.2021 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 202355 Einführung eines gestaffelten Schulbeginns bei Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an Bonner Schulen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202355-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
02.02.2021
Einführung eines gestaffelten Schulbeginns bei
Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an
Bonner Schulen
Beratungsfolge
Rat 04.02.2021 Entscheidung
Bereits im Kontext der ersten Lockdownphase in 2020 und der
Wiederaufnahme des Schulbetriebes nach den Sommerferien hatte die
Schulverwaltung nach Beratung im Krisenstab alle weiterführenden Bonner
Schulen am 04.08.2020 angeschrieben und darum gebeten, von der
Möglichkeit des gestaffelten Unterrichtsbeginns Gebrauch zu machen.
Seinerzeit waren die Schulen seitens des Landes auf die Möglichkeit eines
gestaffelten Unterrichtsbeginns zwischen 7.30 Uhr und 8.30 Uhr hingewiesen
worden. Auf die entsprechende Abfrage der Verwaltung, die an 52 Bonner
Schulen gerichtet war, hatten sich seinerzeit 33 Schulen zurückgemeldet. Von
diesen 33 Schulen hatten wiederum lediglich 8 Schulen zurückgemeldet, dass
sie von der Möglichkeit eines gestaffelten Unterrichtsbeginns Gebrauch
machen. 25 Schulen hatten mitgeteilt, dass eine solche Staffelung
schulorganisatorisch nicht möglich sei.
Vor dem Hintergrund der andauernden pandemischen Lage hatte der
Krisenstab der Bundesstadt Bonn in seiner Sitzung am 02.12.2020 ein zweites
Mal beschlossen,
alle städtischen Bonn Schulen eindringlich zu bitten, von der Möglichkeit des
gestaffelten Unterrichtsbetriebes Gebrauch zu machen und sie aufgefordert,
mitzuteilen wie und ab wann ein gestaffelter Unterrichtsbeginn an der jeweiligen
Schule vorgesehen sei. Das Land hatte die Möglichkeit des gestaffelten
Unterrichtsbeginns dabei auf das Zeitfenster zwischen 07:00 Uhr und 09:00 Uhr
erweitert. Alle städtischen Schulen wurden darüber per E-Mail informiert und
bis zum 11.12.2020 um eine Rückmeldung gebeten, wie und insbesondere ab
wann ein so gestaffelter Unterrichtsbeginn an der jeweiligen Schule vorgesehen
ist. Insgesamt haben sich 79 Schulen von 89 zurückgemeldet:
Im Ergebnis dieser Abfrage ist zu den Schulformen folgendes
festzuhalten:
Grundschulen sind aufgrund der Wohnortnähe nur am Rande tangiert, da der
ÖPNV kaum genutzt wird. Zudem haben die Schulen überwiegend bereits
einen „Offenen Beginn“, d. h. die Kinder können innerhalb eines bestimmten
Zeitkorridors kommen oder es wurde bereits zu einem früheren Zeitpunkt ein
gestaffelter Beginn eingeführt.Seite 1 von 2

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Die Förderschulen haben entweder bereits einen gestaffelten oder „Offenen
Beginn“ eingeführt, oder deren Schüler*innen werden überwiegend durch
private Unternehmen (Schülerspezialverkehr) zur Schule gefahren.
Von den weiterführenden Schulen gaben 22 Schulen an, aus
schulorganisatorischen Gründen keinen gestaffelten Beginn einzuführen, 7
haben bereits früher einen gestaffelten Beginn eingeführt. Für 2 Schulen ist ein
gestaffelter Beginn grundsätzlich vorstellbar.
Bei den weiterführenden Schulen ist nach deren eigenen Angaben oftmals eine
Abstimmung zumindest mit Nachbarschulen im Schulbezugsraum erfolgt, um
die Auswirkungen auf den ÖPNV zu reduzieren.
Bei den Bonner Berufskollegs ist zu berücksichtigen, dass sich von den 4
städtischen Bonner Berufskollegs 3 in räumlichem Bezug zueinander befinden
und an den gleichen ÖPNV-Strecken liegen. Diese 3 Berufskollegs (Robert-
Wetzlar-Berufskolleg, Ludwig-Erhard-Berufskolleg und Heinrich-Hertz-
Europakolleg) hatten sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt im Hinblick auf
die Anfangszeiten abgestimmt, um den ÖPNV weitestgehend zu entlasten.
Die Verwaltung hat sich wiederholt der Thematik des gestaffelten
Unterrichtsbeginns angenommen und eindringlich an die Bonner Schulen
appelliert, von der Möglichkeit des gestaffelten Unterrichtsbeginns
Gebrauch zu machen. Schulen entscheiden schulorganisatorisch
eigenständig, ob und wie sie die Möglichkeit des gestaffelten
Unterrichtsbeginns umsetzen. Die Stadt hat ggü. den Schulleitungen
keine Weisungsbefugnis. Nur das Land/Schulministerium hat die
Möglichkeit, die Schulen anzuweisen, einen gestaffelten
Unterrichtsbeginn einzuführen und umzusetzen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de