202355 · Dringlichkeitsantrag
Einführung eines gestaffelten Schulbeginns bei Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an Bonner Schulen
Kerndaten
- Nummer
- 202355
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 02.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
Dateien
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 202355 Antragsteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn MdL Guido Déus Sabine Kramer 02.02.2021 Einführung eines gestaffelten Schulbeginns bei Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an Bonner Schulen Beratungsfolge Rat 04.02.2021 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Da die Maßnahme einen gewissen Vorlauf braucht und eine Entzerrung des Schulbeginns einer Ausbreitung des Corona-Virus im Schülerverkehr entgegenwirken kann, ist eine umgehende Befassung zielführend. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Zur Vorbereitung auf die Wiederaufnahme des Schulbetriebs prüft die Verwaltung die Einführung eines gestaffelten Schulbeginns. So könnte eine Schule beispielsweise um 7:45 Uhr, die nächste um 08:00 Uhr, eine andere um 08:15 Uhr beginnen, um den Schülerverkehr zu entzerren. Es wird in diesem Zusammenhang auch geprüft, ob zusätzliche Busse durch die Inanspruchnahme von Reisebusunternehmen eingesetzt werden können. Begründung Zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist es sinnvoll, überfüllte Busse zu vermeiden. Die Kosten für zusätzliche Busse würden vom Land-NRW zu 100 Prozent übernommen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de