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202344-13 AA · Änderungsantrag

CDU-Änderungsantrag: Anpassung der Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 202344-07 - Unterausschuss Digitalisierung und Organisation

Nummer
202344-13 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
16.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 16.09.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 67,2 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 202344 Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn

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Änderungsantrag
öffentlich
202344-13 AA
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Julia Polley
16.09.21
CDU-Änderungsantrag: Anpassung der
Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und
Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn
Antrag zur Vorlage 202344-07 - Unterausschuss
Digitalisierung und Organisation
Beratungsfolge
Rat 16.09.2021 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Zuständigkeitsordnung für den Unterausschuss Digitalisierung und
Organisation zu Ia. wird folgendermaßen ergänzt:
Mitteilungen:
1. Information über Vergabeverfahren und Beschaffungen mit IT-Bezug
(z.B. Software, Hardware, Internetauftritte, Anschlüsse an das bzw. des
öffentliche oder behördeninterne Telekommunikationsnetz
(Infrastruktur), Lizenzen etc.)
2. Regelmäßige Information über (Bau-)Anträge bzw.
Aufbruchgenehmigungen sowie ggf. den Einsatz alternativer
Verlegemethoden in Zusammenhang mit dem Breitband/Gigabit-Ausbau
und der jeweils hierfür benötigten Infrastruktur (z. B. Bauanträge für
Mobilfunksendemasten, Aufbruchgenehmigungen zur Verlegung von
LWL zum Zwecke des Breitbandanschlusses (nicht Anschluss von
Lichtsignalanlagen))
3. Regelmäßige Information über Anträge zur Mitnutzung passiver
Infrastruktur gem. §§ 77d ff. TKG sowie zur Koordinierung von
Bauarbeiten und Mitverlegung mit den Anbietern von
Telekommunikationsinfrastruktur gem. § 77h TKG
4. Mitteilung über meldepflichtige Datenschutzvorfälle und meldepflichtige
bzw. an das BSI gemeldete IT-Sicherheitsvorfälle in der
StadtverwaltungSeite 1 von 2
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Begründung
1. Die Ausführungen der Verwaltung zur Streichung der Ziff. 2.5 bzw. 2.8
der Zuständigkeiten für den UA Digitalisierung und Organisation sind
nachvollziehbar. Gleichwohl sollte der Unterausschuss insgesamt über
derartige Beschaffungen informiert werden, damit sich den
Ausschussmitgliedern ein Gesamtbild über die Entwicklung der IT-
Landschaft der Stadtverwaltung ergibt. Diese Mitteilung könnte
quartalsweise oder halbjährlich erfolgen.
2. Eine Mitteilung hierzu ist essenziell, um ein Bild über den aktuellen
Stand und die Entwicklung über die digitale Infrastruktur in Bonn zu
erhalten (ggf. auch im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung).
3. Wie 2.
4. Innerhalb des Unterausschusses war es zuletzt Konsens, dass derartige
Mitteilungen im nichtöffentlichen Teil erfolgen sollen. Eine Anpassung
der Zuständigkeitsordnung war jedoch bislang nicht vorgenommen
worden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 12:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de