← Vorlagen

202344 · Beschlussvorlage

Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn

Nummer
202344
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
02.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 04.02.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 381,6 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 202344-07 Anpassung der Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn
  2. 202344-15 Anpassung der Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn hier: Zuständigkeitsordnung Betriebsausschuss Seniorenzentren
  3. 202344-08 ST Anpassung der Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn
  4. 202344-11 ST Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn
  5. 202344-09 ST Anpassung der Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn
  6. 202344-01 Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn
  7. 202344-03 ST Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn
  8. 202344-14 AA CDU-Änderungsantrag: Anpassung der Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 202344-07 - Schulausschuss
  9. 202344-10 ST Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn
  10. 202344-13 AA CDU-Änderungsantrag: Anpassung der Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 202344-07 - Unterausschuss Digitalisierung und Organisation
  11. 202344-16 Anpassung der Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (46.692 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
202344
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und
Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Rat 04.02.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Damit die neu gebildeten Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates tagen
können, müssen ihre Kompetenzen durch den Rat festgelegt werden. Um die
Planung der Sitzungstermine nicht weiter zu verzögern, ist eine
Beschlussfassung in der Sitzung am 04.02 notwendig.
Beschlussvorschlag
1. Die Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des
Rates der Bundesstadt Bonn wird zunächst in der beiliegenden Fassung
beschlossen.
2. Änderungsvorschläge von Verwaltung und Politik werden dem Stadtrat
in seiner Sitzung am 18.03.21 vorgelegt und beraten.
Begründung
Die beigefügte Anlage ordnet die bisher gültigen Zuständigkeiten der
Ausschüsse den am 21.01.21 neu gebildeten Ausschüssen zu.
Inhaltliche Änderungswünsche von Verwaltung und Politik sollen dann bis zur
nächsten Sitzung des Rates am 18.03.21 abgestimmt und vorgelegt werden.
Mit der Zuordnung der bisherigen Zuständigkeiten auf die neuen Ausschüsse
sollen diese baldmöglichst in die Lage versetzt werden die Fachberatungen
aufzunehmen.
Anlage/nSeite 1 von 47

Seite 2
1 Übertragung ZO (öffentlich)Seite 2 von 47

1
Übertragung Zuständigkeitsordnung auf neue Ausschüsse und Unterausschüsse
I. Hauptausschuss
Nr. Zuständigkeit Inhalt und Herkunft (falls neu geordnet)
1.1 Empfehlung Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und Angelegenheiten, für die die
Zuständigkeit einer Bezirksvertretung oder eines Fachausschusses nicht gegeben
ist
1.2 Empfehlung Stadtentwicklungsplanung
1.3 Empfehlung Personalangelegenheiten, über die der Rat gemäß § 15 der Hauptsatzung
entscheidet
1.4 Empfehlung Beratung des Stellenplanes
1.5 Empfehlung Allgemeine Angelegenheiten des Personalwesens
1.6 Empfehlung Gleichstellungsangelegenheiten
2.1 Entscheidung Entscheidungen in den Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates
unterliegen, falls die Angelegenheit keinen Aufschub duldet (§ 60 Abs. 1 GO
NRW)
2.2 Entscheidung Entscheidung über die Planung von Verwaltungsaufgaben von besonderer
Bedeutung gem. § 61 GO NRW
2.3 Entscheidung Genehmigung der Empfehlungen der Bezirksvertretungen und der
Fachausschüsse im Rahmen bestehender Haushaltsansätze, soweit es sich nicht
um Angelegenheiten handelt, die dem Rat oder den Bezirksvertretungen zurSeite 3 von 47

2
Beschlussfassung vorbehalten sind; ausgenommen sind solche Empfehlungen,
für die eine Fraktion oder ein Antragsteller eine Beschlussfassung im Rat verlangt
2.4 Entscheidung Abstimmung der Arbeit der Ratsausschüsse (§ 59 Abs. 1 GO NRW) und
Entscheidung über die Zuständigkeit von Bezirksvertretungen oder Ausschüssen
im Einzelfall (§ 37 Abs. 2 GO NRW)
2.5 Entscheidung Konzeption für städtische Werbemaßnahmen des Presseamtes und der
Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Bonn
2.6 Entscheidung Erteilung von Aufträgen an die Verwaltung, sofern hierdurch Verwaltungskraft
nachhaltig gebunden und der Erledigung laufender Aufgaben entzogen wird oder
die Erledigung auch durch externe Vergabe möglich ist und hierfür Haushaltsmittel
nicht zur Verfügung stehen
2.7 Entscheidung Benennung und Umbenennung städtischer Schulen, Straßen, Wege und Plätze,
Sporthallen und Plätze sowie öffentliche Einrichtungen, soweit die
Bezirksvertretungen von der vom Rat beschlossenen Benennungsliste abweichen
wollen
2.8 Entscheidung Angelegenheiten, die die Modernisierung der Verwaltungsstruktur betreffen,
soweit nicht eine Zuständigkeit des Rates nach § 41 Abs. 1 Buchst. A) der
Gemeindeordnung NRW gegeben ist
2.9 Entscheidung Erlass von Widerspruchsbescheiden in beamtenrechtlichen Angelegenheiten gem.
§ 54 Abs. 3 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Ausgenommen hiervon sind
Widerspruchsbescheide in Beihilfeangelegenheiten und in Angelegenheiten nach
den Regelungen für die Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten in eine
leistungsorientierte Bezahlung (LOB), die als auf den Oberbürgermeister
übertragen gelten
2.1
0
Entscheidung Benennung von Haltestellen des Öffentlichen PersonennahverkehrsSeite 4 von 47

3
3.1 Mitteilung Grundsätzliche Personalentwicklungsmaßnahmen
3.2 Mitteilung Grundsätzliche Veränderungen der Tarifstruktur
Ia. Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation des Hauptausschusses (ehemals UAOP)
Nr. Zuständigkeit Inhalt und Herkunft (falls neu geordnet)
1.1 Anhörung Mitberatung über die Planung von Verwaltungsaufgaben von besonderer
Bedeutung gem. § 61 GO NRW, insbesondere für die
OrganisationsuntersuchungenSeite 5 von 47

4
II. Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe (inklusive ehemals BVA)
Nr. Zuständigkeit Inhalt und Herkunft (falls neu geordnet)
1.1
neu
Anhörung Angelegenheiten des Umweltschutzes im Bereich des Beschaffungswesens und
bei Durchführung von Bauaufgaben
(alt ASMGW 3.2)
1.2
neu
Anhörung Kriterien für die ökologische Pflege von Grünflächen
(alt BVA 3.1)
2.1
neu
Empfehlung Vorbereitung und Ausführung der Haushaltssatzung, Aufstellung eines
Haushaltssicherungskonzeptes, Festsetzung des Investitionsprogramms
(alt FuB 1.1)
2.2
neu
Empfehlung Ausführung des Haushaltsplanes, soweit hierfür nicht andere Ausschüsse
zuständig sind
(alt FuB 1.2)
2.3
neu
Empfehlung Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen,
soweit hierfür nicht gem. Ratsbeschluss der Stadtkämmerer zuständig ist sowie
Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen
(alt FuB 1.3)
2.4
neu
Empfehlung Wirtschafts- und Bewirtschaftungspläne, Jahresabschlüsse von Eigenbetrieben
und Eigengesellschaften
(alt FuB 1.4)Seite 6 von 47

5
2.5
neu
Empfehlung Übernahme von Bürgschaften und Bestellung sonstiger Sicherheiten für andere
sowie solche Rechtsgeschäfte, die den vorgenannten wirtschaftliche
gleichkommen
(alt FuB 1.5)
2.6
neu
Empfehlung Abgabensatzungen und Entgeltordnungen
(alt FuB 1.6)
2.7
neu
Empfehlung Empfehlungen der Fachausschüsse und Anregungen der Bezirksvertretungen mit
finanziellen Auswirkungen gem. § 22 Abs. 8 der Geschäftsordnung des Rates
(alt FuB 1.7)
2.8
neu
Empfehlung Empfehlungen der Fachausschüsse und Anregungen der Bezirksvertretungen mit
finanziellen Auswirkungen für die Eigenbetriebe und Eigengesellschaften der
Bundesstadt Bonn
(alt FuB 1.8)
2.9
neu
Empfehlung Erlass sowie unbefristete Niederschlagung von Ansprüchen, Erklärungen im
Rahmen von Insolvenzverfahren und Abschluss von Vergleichen über Ansprüche
nach den in der hierzu geltenden Satzung festgelegten Wertgrenzen
(alt FuB 1.9)
2.10
neu
Empfehlung Wirtschaftliche Betätigung, insbesondere Gründung, Erwerb, Veräußerung von
Gesellschaften oder Anteilen von Gesellschaften
(alt FuB 1.10)
2.11
neu
Empfehlung Entsperrung und Freigabe von Haushaltsmitteln
(alt FuB 1.11)Seite 7 von 47

6
2.12
neu
Empfehlung Angelegenheiten des Neuen Kommunalen Finanzmanagements sowie Einführung
neuer Steuerungsinstrumente
(alt FuB 1.12)
2.13
neu
Empfehlung Fragen, die mit der Thematik geschlechtergerechter Haushalt (Gender
Budgetierung) zusammenhängen
(alt FuB 1.13)
2.14
neu
Empfehlung Konzeption und Weiterentwicklung des städtischen Beteiligungsportfolios
(alt FuB 1.14)
2.15
neu
Empfehlung Angelegenheiten des Umweltschutzes im Bereich des Beschaffungswesens und
bei Durchführung von Bauaufgaben sowie die Berücksichtigung weiterer Kriterien
mit vergaberechtlichen Auswirkungen (z.B. soziale Kriterien,
Mittelstandsförderung)
(alt BVA 1.4)
2.16
neu
Empfehlung Grundsatzangelegenheiten des Vergaberechts (z.B. Vergabeordnung)
(alt BVA 1.5)
3.1
neu
Entscheidung Gewährung von städtischen Zuschüssen, soweit es sich nicht um Geschäfte der
laufenden Verwaltung handelt und nicht die Entscheidungskompetenz des Rates,
einer Bezirksvertretung oder eines Ausschusses gegeben
ist
(alt FuB 2.1)
3.2
neu
Entscheidung Abschluss von Verträgen, mit denen für die Stadt Erträge/Einzahlungen oder
Aufwendungen/Auszahlungen einmalig von mehr als 200.000 € oder fortlaufend
von mehr als 100.000 € jährlich verbunden sind, soweit nicht die ZuständigkeitSeite 8 von 47

7
anderer Ausschüsse oder des Rates nach der Zuständigkeitsordnung oder gem. §
41 Abs. 1 GO NRW gegeben ist
(alt FuB 2.2)
3.3
neu
Entscheidung Über die Annahme von Schenkungen und den Ankauf von Kunstwerken oder die
Auftragsvergabe für Kunstwerke, die an öffentlichen Straßen, auf Plätzen oder in
Grünanlagen aufgestellt werden sollen und deren Wert 50.000 € übersteigt,
entscheidet der Hauptausschuss auf Vorschlag der Kunstkommission
(alt FuB 2.3)
3.4
neu
Entscheidung Annahme von Spenden und Schenkungen mit einem Wert von mehr als 50.000 €
(alt FuB 2.4)
3.5
neu
Entscheidung Verträge über die Verfügung über Gemeindevermögen, Vornahme von
Schenkungen und Hingabe von Darlehen mit einem Wert von mehr als 50.000 €,
soweit nicht nach der Zuständigkeitsordnung andere Ausschüsse zuständig sind.
Ausgenommen hiervon sind Darlehen, die nach dem Bundessozialhilfegesetz
gewährt werden sowie Darlehen für den Wohnungsbau aufgrund vom Rat
beschlossener Richtlinien. Verträge ab 20.000 € werden dem Finanzausschuss
einmal jährlich zur Kenntnis gebracht
(alt FuB 2.5)
3.6
neu
Entscheidung Grundsätzliche Regelungen für das Zins- und Schuldenmanagement und für den
Abschluss von Zinssicherungs- und Zinsoptimierungsgeschäften
(alt FuB 2.6)
3.7
neu
Entscheidung Befristete Niederschlagung von Ansprüchen nach den in der hierzu geltenden
Satzung festgelegten Wertgrenzen
(alt FuB 2.7)Seite 9 von 47

8
3.8
neu
Entscheidung Grundsätzliche finanzpolitische Entwicklungen (z.B. Gemeindefinanzsystem,
Gemeindefinanzierungsgesetz GfG)
(alt FuB 2.8)
3.9
neu
Entscheidung Investitionscontrolling (Abwicklung Haushaltsreste Vorjahre)
(alt FuB 2.9)
3.10
neu
Entscheidung Regelungen für Grundsatzangelegenheiten im Bereich des Anlagenmanagements
der Bundesstadt Bonn und der ihr zugehörigen rechtlich unselbständigen
Stiftungen
(alt FuB 2.10)
3.11
neu
Entscheidung Vergabe von Bauleistungen sowie von sonstigen Lieferungen und Leistungen
einschließlich Honoraraufträgen im Rahmen bestehender Haushaltsansätze. Dies
gilt auch für Vergaben im Bereich der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Theater.
Ausgenommen sind Vergaben, über die aufgrund der Zuständigkeitsordnung
andere Ausschüsse oder aufgrund der Bezirkssatzung die Bezirksvertretungen
entscheiden.
(alt BVA 2.1)
4.1
neu
Mitteilung Spenden und Schenkungen mit einem Wert ab 5.000 € über deren Annahme im
Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung entschieden worden ist, sind
dem Finanzausschuss einmal jährlich zur Kenntnis zu bringen
(alt FuB 3.1)
4.2
neu
Mitteilung Mitteilung über aufgenommene Kredite
(alt FuB 3.2)
4.3
neu
Mitteilung Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage (Quartalsberichte)
(alt FuB 3.3)Seite 10 von 47

9
4.4
neu
Mitteilung Berichte der Eigenbetriebe und Beteiligungen, insbesondere Beteiligungsbericht
(alt FuB 3.4)
4.5
neu
Mitteilung Sponsoringleistungen mit einem Wert ab 5.000 € sind dem Ausschuss für
Finanzen und Beteiligungen einmal jährlich zur Kenntnis zu bringen
(alt FuB 3.7)
4.6
neu
Mitteilung Jahresbericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement
(alt FuB 3.8)
4.7
neu
Mitteilung Jahresbericht über die Finanzanlagen der Bundesstadt Bonn
(alt FuB 3.9)
4.8
neu
Mitteilung Vierteljährlicher Bericht über die erteilten Aufträge nach der Vergabeordnung für
Leistungen (VOL) und der Vergabeordnung für Bauleistungen (VOB) mit einem
Auftragswert von mehr als 10.000 € netto
(alt BVA 4.1)
4.9
neu
Mitteilung Halbjährlicher Bericht über die erteilten Aufträge zur Erbringung freiberuflicher
Leistungen wie Architekten- und Ingenieurleistungen, Gutachter und
Beratungsleistungen oder sonstige Honoraraufträge mit einem Auftragswert von
mehr als 5.000 € netto
(alt BVA 4.2)Seite 11 von 47

10
III. Rechnungsprüfungsausschuss
Nr. Zuständigkeit Inhalt und Herkunft (falls neu geordnet)
1.1 Empfehlung Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses
1.2 Empfehlung Entgegennahme und Behandlung von Prüfungsberichten gem. § 11
Rechnungsprüfungsordnung bzw. gem. § 12 Rechnungsprüfungsordnung im Falle
der Vorberatung für den Rat
2.1 Entscheidung Entscheidung über Meinungsverschiedenheiten zwischen dem RPA und den
Verwaltungsdienststellen gem. § 13 Rechnungsprüfungsordnung
2.2 Entscheidung Erteilung von Prüfungsaufträgen an das RPA gem. § 2 Abs. 4
Rechnungsprüfungsordnung
2.3 Entscheidung Entgegennahme und Behandlung von Prüfungsberichten gem. § 12
RechnungsprüfungsordnungSeite 12 von 47

11
IV. Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen (ehemals PLA)
Nr. Zuständigkeit Inhalt und Herkunft (falls neu geordnet)
1.1
neu
Anhörung Gewerbliche Ansiedlungs- oder Erweiterungswünsche von Bedeutung, die noch
nicht in ein förmliches Antragsverfahren gemündet sind und abschlägig
beschieden werden sollen
(ehemals UABau)
1.2
neu
Anhörung Angelegenheiten in Baugenehmigungsverfahren, wenn ein Bauantrag oder eine
Bauvoranfrage aus planungsrechtlichen Gründen versagt werden soll
(ehemals UABau)
1.3
neu
Anhörung Angelegenheiten in Baugenehmigungsverfahren, wenn Ausnahmen von
Veränderungssperren gem. § 14 Abs. 2 BauGB erteilt werden sollen; hiervon
ausgenommen sind kleinere Vorhaben wie Werbeanlagen, Kleingaragen oder
geringfügige Um- und Erweiterungsbauten
(ehemals UABau)
1.4
neu
Anhörung Angelegenheiten in Baugenehmigungsverfahren, wenn Genehmigungen im
Außenbereich gem. § 35 Abs. 2 oder 4 BauGB erteilt werden sollen
(ehemals UABau)
1.5
neu
Anhörung Angelegenheiten in Baugenehmigungsverfahren, wenn Genehmigungen nach §
144 BauGB erteilt werden sollen, sofern es sich nicht um ein Geschäft der
laufenden Verwaltung handelt
(ehemals UABau)Seite 13 von 47

12
1.6
neu
Anhörung Verfahrenseinleitende Beschlüsse zu städtischen Hochbaumaßnahmen (außer
Maßnahmen des SGB) von gesamtstädtischer oder bezirklicher Bedeutung und
Genehmigung der Entwurfsplanung
(ehemals PLA 3.1)
1.7
neu
Anhörung Veränderungen an Denkmälern von gesamtstädtischer Bedeutung, soweit sie
öffentliche Gebäude sind oder öffentliches Interesse besitzen
(ehemals PLA )
2.1
neu
Empfehlung Regionalplanung (Landesentwicklungspläne, Gebietsentwicklungspläne)
(ehemals PLA 1.1)
2.2
neu
Empfehlung Stadtgestaltung (Gestaltung bedeutsamer städtebaulicher Räume von
gesamtstädtischer Bedeutung, Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen)
(ehemals PLA 1.2)
2.3
neu
Empfehlung Erlass von Veränderungssperren
(ehemals PLA 1.3)
2.4
neu
Empfehlung Sonstige Rahmenpläne, insbesondere städtebauliche Entwicklungskonzepte und
sonstige städtebauliche Planungen i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB
(ehemals PLA 1.5)
2.5
neu
Empfehlung Umlegungs-, Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach dem BauGB
(ehemals PLA 1.8)
1.6 Empfehlung Planungen der Verwaltung, die von Festsetzungen in den durch den Rat
beschlossenen Rahmenplanungen abweichen
(ehemals PLA 1.9)Seite 14 von 47

13
1.7
neu
Empfehlung Planung von Grün- und Sportanlagen, Friedhöfen und Erholungsgebieten, soweit
es sich um Maßnahmen von gesamtstädtischer Bedeutung handelt
(ehemals PLA 1.10)
1.8
neu
Empfehlung Vorplanung von wasserbaulichen Maßnahmen
(ehemals PLA 1.11)
1.9
neu
Empfehlung Aufstellung und Änderung von Landschaftsplänen
(ehemals PLA 1.12)
1.10
neu
Empfehlung Angelegenheiten einschlägiger und besonderer Gesichtspunkte des
Denkmalschutzes in der Stadt Bonn
(ehemals PLA 1.13)
1.11
neu
Empfehlung Konzeption und Denkmalschutzrichtlinien für besondere Bereiche, wie
Naturdenkmäler, Friedhofs- und Parkanlagen, Industriedenkmäler usw
(ehemals PLA 1.14)
1.12
neu
Empfehlung Unterschutzstellung von Denkmalbereichen (§§ 5, 6 DSchG NRW)
(ehemals PLA 1.15)
1.13
neu
Empfehlung Aufstellung und Fortschreibung von Denkmalpflegeplänen (§ 25 DSchG NRW)
(ehemals PLA 1.16)
1.14
neu
Empfehlung Planungen ab der Entwurfsplanung und die Ausführung städtischer Hoch- und
Tiefbaumaßnahmen einschließlich der Abwasserbeseitigung sowie von Verkehrs-,
Grün- und Sportanlagen, Friedhöfen, Spiel- und Bolzplätzen und
Erholungsgebieten. Dies gilt auch für Planungen auf der Grundlage von
ErschließungsverträgenSeite 15 von 47

14
(ehemals BVA 1.1)
1.15
neu
Empfehlung Angelegenheiten des Satzungs- und Gebührenrechts für Abwasseranlagen,
Erschließungsanlagen und das Friedhofs- und Begräbniswesen
(ehemals BVA 1.2)
In den nachstehenden Fällen richtet sich eine Empfehlung an die zuständige Bezirksvertretung
1.a Empfehlung Inhalt und Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
(ehemals PLA)
1.b Empfehlung Planung von Grün- und Sportanlagen, Friedhöfen und Erholungsgebieten, soweit
es sich um Maßnahmen von bezirklicher Bedeutung handelt
(ehemals PLA)
1.c Empfehlung Vorplanung von wasserbaulichen Maßnahmen von bezirklicher Bedeutung
(ehemals PLA)
1.d Empfehlung Eintragung von Denkmälern von bezirklicher Bedeutung in die Denkmalliste,
sofern ein entsprechender Antrag des Eigentümers oder des
Landschaftsverbandes abgelehnt werden soll
(ehemals PLA)
1.e Empfehlung Abriss von Häusern von bezirklicher Bedeutung die Bestandteil der
Benehmensliste sind. Die Beratungen haben aufschiebende Wirkung bezüglich
des Abrisses
(ehemals PLA)
1.f Empfehlung Veränderungen an Denkmälern von bezirklicher Bedeutung soweit sie öffentliche
Gebäude sind oder öffentliches Interesse besitzenSeite 16 von 47

15
(ehemals PLA)
1.g Empfehlung Unterschutzstellung von Denkmalbereichen (§§ 5, 6 DSchG NRW)
(ehemals PLA)
1.h Empfehlung Aufstellung und Fortschreibung von Denkmalpflegeplänen (§ 25 DSchG NRW)
sowie von Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen
(ehemals PLA)
1.i Empfehlung Planungen ab Entwurfsplanung und Ausführung städtischer Hochbaumaßnahmen
von bezirklicher Bedeutung (außer Maßnahmen des SGB)
(ehemals BVA)
1.j Empfehlung Planungen ab der Entwurfsplanung und die Ausführung städtischer
Tiefbaumaßnahmen sowie von Grün- und Sportanlagen, Friedhöfen, Spielund
Bolzplätzen und Erholungsgebieten, soweit es sich um Maßnahmen von
bezirklicher Bedeutung handelt
(ehemals BVA)
1.k Empfehlung Planungen ab der Entwurfsplanung von Straßen, Wegen und Plätzen, deren
Bedeutung nicht wesentlich über einen Stadtbezirk hinausgeht; dies gilt auch für
Planungen auf der Grundlage von Erschließungsverträgen
(ehemals BVA)
1.l Empfehlung Planungen ab der Entwurfsplanung von wasserbaulichen Maßnahmen, deren
Bedeutung nicht wesentlich über einen Stadtbezirk hinausgeht
(ehemals BVA)
2.1 Entscheidung Vergabe von Honoraraufträgen für Planungen von gesamtstädtischer Bedeutung
im Rahmen bestehender Haushaltsansätze, soweit es sich nicht um dieSeite 17 von 47

16
Ausbauplanung konkreter Bauvorhaben handelt und nicht bereits eine Festlegung
durch Rats- oder Ausschussbeschluss erfolgt ist
2.2 Entscheidung Angelegenheiten des Unterausschusses Bauplanung, sofern die
Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister von dem Beratungsergebnis dieses
Gremiums abweichen will
2.3
neu
Entscheidung Bauleitplanung:
a. Aufstellungsbeschlüsse von Bauleitplanverfahren (B-Plan, FNP) gem. § 2 Abs.
1 BauGB
b. Einleitungsbeschlüsse von Bebauungsplänen gem. § 12 BauGB
c. Offenlagebeschlüsse von Bauleitplänen gem. § 3 Abs. 2 BauGB
(ehemals PLA 2.4)
2.4
neu
Entscheidung Eintragung von Denkmälern von gesamtstädtischer Bedeutung in die
Denkmalliste, sofern ein entsprechender Antrag des Eigentümers oder des
Landschaftsverbandes abgelehnt werden soll
(ehemals PLA 2.5)
3.2
neu
Mitteilung Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des örtlichen
Bauplanungsrechtes, wenn die zulässige Grundfläche, die Geschossfläche, die
Gesamthöhe oder ein Baukörperteil den überbaubaren Bereich wesentlich
überschreitet
(ehemals UABau)Seite 18 von 47

17
IVa. Unterausschuss für Denkmalschutz des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen
Nr. Zuständigkeit Inhalt und Herkunft (falls neu geordnet)
1.1
neu
Anhörung Eintragung von Denkmälern von gesamtstädtischer Bedeutung in die
Denkmalliste, sofern ein entsprechender Antrag des Eigentümers oder des
Landschaftsverbandes abgelehnt werden soll
(ehemals UAD 2.1)
1.2
neu
Anhörung Abriss von Häusern von gesamtstädtischer Bedeutung die Bestandteil der
Benehmensliste sind. Die Beratungen haben aufschiebende Wirkung bezüglich
des Abrisses
(ehemals UAD 2.2)
1.3
neu
Anhörung Veränderungen an Denkmälern von gesamtstädtischer Bedeutung, soweit sie
öffentliche Gebäude sind oder öffentliches Interesse besitzen
(ehemals UAD 2.3)
1.4
neu
Anhörung Baugenehmigungs- oder Bauleitplanungen, die den Umgebungsschutz von
Denkmälern betreffen
(ehemals UAD 2.4)
1.5
neu
Anhörung Angelegenheiten der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung
(ehemals UAD 2.5)
2.1 Empfehlung Angelegenheiten einschlägiger und besonderer Gesichtspunkte des
Denkmalschutzes in der Stadt Bonn
(ehemals UAD 1.1)Seite 19 von 47

18
2.2 Empfehlung Konzeption und Denkmalschutzrichtlinien für besondere Bereiche, wie
Naturdenkmäler, Friedhofs- und Parkanlagen, Industriedenkmäler usw.
(ehemals UAD 1.2)
In den nachstehenden Fällen richtet sich eine Empfehlung an die zuständige Bezirksvertretung
2.a
neu
Empfehlung Eintragung von Denkmälern von bezirklicher Bedeutung in die Denkmalliste,
sofern ein entsprechender Antrag des Eigentümers oder des
Landschaftsverbandes abgelehnt werden soll
(ehemals UAD 1)
2.b
neu
Empfehlung Abriss von Häusern von bezirklicher Bedeutung die Bestandteil der
Benehmensliste sind. Die Beratungen haben aufschiebende Wirkung bezüglich
des Abrisses
(ehemals UAD 2)
Empfehlung Denkmäler unter Denkmalschutz von bezirklicher Bedeutung soweit sie öffentliche
Gebäude sind oder öffentliches Interesse besitzen
(ehemals UAD 3)
Empfehlung Unterschutzstellung von Denkmalbereichen (§§ 5, 6 DSchG NRW)
(ehemals UAD 4)
Empfehlung Aufstellung und Fortschreibung von Denkmalpflegeplänen (§ 25 DSchG NRW)
(ehemals UAD 5)Seite 20 von 47

19
V. Ausschuss für Verkehr und Mobilität
Nr. Zuständigkeit Inhalt und Herkunft (falls neu geordnet)
1.1
neu
Empfehlung Verkehrsplanung (Generalverkehrsplan, grundsätzliche Angelegenheiten des
Straßenverkehrs, Vorplanung von Straßen, Wegen und Plätzen, die vollständig in
Bebauungsplänen ausgewiesen sind, einschließlich Brücken, Ausgestaltung von
Fußgängerbereichen, Linienkonzepte und Planfeststellungsverfahren von Stadt-
und Straßenbahnen)
(ehemals PLA 1.4)
1.2
neu
Empfehlung Angelegenheiten des Nahverkehrsplanes nach dem Gesetz über den öffentlichen
Personennahverkehr NRW
(ehemals PLA 1.6)
1.3
neu
Empfehlung Planung von Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung und Verkehrsberuhigung
(ehemals PLA 1.7)
1.4
neu
Empfehlung Benennung von Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs nach
Anhörung der zuständigen Bezirksvertretung
(ehemals PLA 1.17)
In den nachstehenden Fällen richtet sich eine Empfehlung an die zuständige Bezirksvertretung
1.5
neu
Empfehlung Ausgestaltung von Fußgängerbereichen im Stadtbezirk
(ehemals PLA)
1.6
neu
Empfehlung Vorplanung von Straßen, Wegen und Plätzen die vollständig in Bebauungsplänen
ausgewiesen sind (ehemals PLA)Seite 21 von 47

20
1.7
neu
Empfehlung Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung (ausgenommen öffentliche
Begegnungsstätten) und Verkehrsberuhigung, soweit nicht benachbarte Bezirke
unmittelbar betroffen sind bzw. belastet werden
(ehemals PLA)
2.1 Entscheidung Vorplanung von Straßen, Wegen und Plätzen, die nicht vollständig in
Bebauungsplänen ausgewiesen sind, einschließlich der Abwägungsentscheidung
nach § 125 Abs. 2 BauGB
(ehemals PLA 2.3)Seite 22 von 47

21
VI. Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda
Nr. Zuständigkeit Inhalt und Herkunft (falls neu geordnet)
1.1
neu
Anhörung Angelegenheiten der Lokalen Agenda, soweit sie umweltrelevante Themen
betreffen
(ehemals AUV 5.1)
1.2
neu
Anhörung Gewährung von Zuschüssen für Agendaprojekte ab 500 € an Gruppierungen,
soweit umweltrelevante Projekte finanziert werden sollen
1.3
neu
Anhörung Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz wirkt bei allen
umweltrelevanten Vorhaben und Maßnahmen anderer Ausschüsse mit und
überprüft sie hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit.
Dazu gehören insbesondere:
1. Raumordnung, Regionalplanung
2. Planfeststellungsverfahren
3. Flächennutzungsplan
4. Stadtentwicklungsplan
5. Bebauungspläne
6. Landschaftsplan einschließlich der Grünordnungsplanes
7. Verkehrsplanungen und -maßnahmen
8. Energieversorgung
9. Industrie- und Gewerbeansiedlung
10. Änderung und Ergänzung umweltbedeutsamer VorschriftenSeite 23 von 47

22
11. Grundsatzfragen des gesundheitlichen Umwelt- und Verbraucherschutzes
12. Grundsatzfragen der Lebensmittelüberwachung
13. Angelegenheiten des Lärmschutzes (insbesondere der Fortführung des
Lärmminderungsplanes)
14. Maßnahmen des Hochwasserschutzes
15. Abwasserbehandlung
1.4
neu
Anhörung Kriterien für die ökologische Pflege von Grünflächen
(ehemals BVA)
2.1
neu
Empfehlung Angelegenheiten des Satzungs- und Gebührenrechts für die Stadtreinigung und
Abfallbeseitigung
(ehemals AUV 4.1)
2.2
neu
Empfehlung Aufgaben nach dem Landschaftsgesetz einschließlich der Aufstellung und
Änderung von Landschaftsplänen
(ehemals AUV 4.2)
2.3
neu
Empfehlung Angelegenheiten des Umweltschutzes im Bereich des Beschaffungswesens und
bei der Durchführung von Bauaufgaben
(ehemals AUV 4.3)
2.4
neu
Empfehlung Ausgleichsmaßnahmen bei Planungs- und Baubeschlüssen
(ehemals AUV 4.4)
2.5
neu
Empfehlung Veterinärwesen, Tierschutz und Verbraucherschutz
(ehemals AUV 4.5)Seite 24 von 47

23
2.6
neu
Empfehlung Angelegenheiten des Satzungs- und Gebührenrechts für die Fleischbeschau und
im Bereich der Chemie und Lebensmitteluntersuchung
(ehemals AUV 4.6)
2.7
neu
Empfehlung Grundsätzliche Angelegenheiten der Baumsatzung
(ehemals AUV 4.7)
2.8
neu
Empfehlung Vorplanung von wasserbaulichen Maßnahmen
(ehemals AUV 4.8)
2.9
neu
Empfehlung Planung von Grün- und Sportanlagen, Friedhöfen und Erholungsgebieten von
gesamtstädtischer Bedeutung
(ehemals AUV 4.9)
2.10
neu
Empfehlung Grundsätzliche Angelegenheiten des Feuerschutz- und Rettungswesens
(ehemals AUV 4.10)
2.11
neu
Empfehlung Angelegenheiten des Satzungs- und Gebührenrechts für das Feuerschutz und
Rettungswesen
(ehemals AUV 4.11)
2.12
neu
Empfehlung Anpassung des Abfallwirtschaftskonzeptes an neue Gegebenheiten
(ehemals AUV 4.12)
2.13
neu
Empfehlung Projekte und Planungen, die der Umsetzung der Agenda 21 dienen
(ehemals BA)
3.1
neu
Entscheidung Programme und Maßnahmen zur Verringerung der Umweltbelastung mit
Ausnahme ordnungsbehördlicher MaßnahmenSeite 25 von 47

24
(ehemals AUV 2.1)
3.2
neu
Entscheidung Die Behandlung von Grundsatzfragen des Umwelt- und Verbraucherschutzes
(ehemals AUV 2.2)
3.3
neu
Entscheidung Die Erhebung von grundlegenden Umweltinformationen, z.B. durch die Aufstellung
von Messprogrammen sowie die Erstellung und Auswertung von Katastern und
Plänen über Umweltbelastungen, sofern es sich nicht um Bauleitplanungen
handelt
(ehemals AUV 2.3)
3.4
neu
Entscheidung Besondere Themenschwerpunkte zur Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, das
Umweltbewusstsein zu fördern
(ehemals AUV 2.4)
3.5
neu
Entscheidung Abfallwirtschaftliche Grundsatzentscheidungen
Dies gilt nicht für das operative Geschäft der bonnorange AöR zur Erfüllung der
sich aus der Unternehmenssatzung ergebenden und vom Rat zur Wahrnehmung
im eigenen Namen und in eigener Verantwortung übertragenen
Aufgaben
(ehemals AUV 2.b1)
3.6
neu
Entscheidung Verwendung/Einsatz von Ökopunkten, außerhalb von Bebauungsplanverfahren
(ehemals AUV 2.b2)
3.7
neu
Entscheidung Forstwirtschaftspläne und Umweltverträglichkeit in Angelegenheiten der
Waldnutzung
(ehemals AUV 2.b3)Seite 26 von 47

25
3.8
neu
Entscheidung Gewährung von Zuschüssen an Umweltverbände/Biologische
Station/Verbraucherberatungsstelle und Energieberatung
(ehemals AUV 2.b4)
3.9
neu
Entscheidung Kriterien für die ökologische Pflege von Grünflächen
(ehemals AUV 2.b5)
3.10
neu
Entscheidung Vergabe von Gutachten in Angelegenheiten, die in der Entscheidungskompetenz
des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz liegen, im Rahmen
bestehender Haushaltsansätze
(ehemals AUV 2.b6)
3.11
neu
Entscheidung Erstellung eines Zeit-, Ziel- und Maßnahmenplanes zur Umsetzung der Lokalen
Agenda und zur Umsetzung der Millennium Development Goals (MDG)
(ehemals BA)Seite 27 von 47

26
VII. Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit (ehemals AIW und AWA)
Nr. Zuständigkeit Inhalt und Herkunft (falls neu geordnet)
1.1
neu
Anhörung Offenlage von Bebauungsplänen, in denen Gewerbegebiete ausgewiesen,
geändert oder aufgehoben werden sollen
(ehemals AWA 3.1)
1.2
neu
Anhörung Maßnahmen, die Auswirkungen auf das internationale Profil der Bundesstadt
Bonn haben
(ehemals AIW 2.1)
1.3
neu
Anhörung Planungen zu internationalen Veranstaltungen, Kongressen und Events (z.B. UN-
Konferenzen, Weltkonferenzen zu Nachhaltigkeitsthemen) und deren Begleitung
(ehemals AIW 2.2)
1.4
neu
Anhörung Kommunale Maßnahmen, die besonders wissenschaftliche Einrichtungen,
Wissenschaftler/innen und Studierende betreffen
(ehemals AIW 2.3)
1.5
neu
Anhörung Angelegenheiten des Kongresswesens, soweit sie den internationalen Standort
betreffen
(ehemals AIW 2.4)
1.6
neu
Anhörung Kommunale Maßnahmen, die die Standortentwicklung Wissenschaftsregion
betreffen
(ehemals AIW 2.5)Seite 28 von 47

27
1.7
neu
Anhörung Maßnahmen zur Stärkung des Fair Trade-Standortes und des fairen Handels und
der fairen Beschaffung
(ehemals AIW 2.6)
1.8
neu
Anhörung Vorschläge an den Rat zur Benennung von sachkundigen Einwoh- ner/innen bzw.
stellvertretenden sachkundigen Einwohner/innen nach § 58 Abs. 4 GO NRW
(ehemals AIW 2.7)
1.9
neu
Anhörung Vorschläge an den Rat zur Benennung von Vertreter/innen in Netzwerken, die den
nationalen und internationalen Politikstandort betreffen
(ehemals AIW 2.8)
2.1
neu
Empfehlung Angelegenheiten der Wirtschafts- und Arbeitsförderung
(ehemals AIW 1.1)
2.2
neu
Empfehlung Grundstücksankäufe sowie Ausübung bzw. Nichtausübung von Vorkaufsrechten
und Grunderwerbsrechten ab 500.000 € über die der Rat entscheidet und soweit
nicht durch Ratsbeschluss besondere Regelungen getroffen sind
(ehemals AWA 1.2)
2.3
neu
Empfehlung Grundstücksverkäufe ab 500.000 €
(ehemals AWA 1.3)
2.4
neu
Empfehlung Einräumung und Begründung von Erbbaurechten in den Fällen, in denen der
Grundstücksverkauf oder -ankauf eines Ratsbeschlusses bedurfte.
(ehemals AWA 1.4)
2.5
neu
Empfehlung Begleitung des Ausbaus Bonns als Zentrum für Internationale Zusammenarbeit
und globale NachhaltigkeitsfragenSeite 29 von 47

28
(ehemals AIW 1.1)
2.6
neu
Empfehlung Maßnahmen, die die Bereiche Internationale Stadt, Bundesstadt und
Wissenschaft und Forschung betreffen
(ehemals AIW 1.2)
2.7
neu
Empfehlung Kommunale Mitwirkung bei Planungen zu internationalen Veranstaltungen,
Kongressen und Events
(ehemals AIW 1.3)
2.8
neu
Empfehlung Umsetzung des Zukunftskonzeptes „Internationaler Politikstandort“ der
Bundesstadt Bonn und andere Konzepte, die den internationalen Standort
betreffen, soweit nicht die Bezirksvertretungen zuständig sind
(ehemals AIW 1.4)
2.9
neu
Empfehlung Kommunale Europaarbeit und Kontakte zu europäischen Netzwerken und
Institutionen
(ehemals AIW 1.5)
2.10
neu
Empfehlung Maßnahmen, die die Bonner Willkommenskultur betreffen
(ehemals AIW 1.6)
2.11
neu
Empfehlung Stärkung der Netzwerkbildung auf lokaler Ebene, insbesondere im Be- reich der
entwicklungspolitischen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Eine-Welt-
Gruppen, Schulen und Migrantenorganisationen)
(ehemals AIW 1.7)
2.12
neu
Empfehlung Fragen im Bereich der Lokalen Agenda, soweit sie die internationale
Zusammenarbeit oder den internationalen Standort betreffen
(ehemals AIW 1.8)Seite 30 von 47

29
2.13
neu
Empfehlung Angelegenheiten des internationalen Marketings
(ehemals AIW 1.9)
2.14
neu
Empfehlung Angelegenheiten der entwicklungspolitischen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit in
Bonn
(ehemals AIW 1.10)
2.15
neu
Empfehlung Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele (MDG / SDG / post2015) soweit sie
für den internationalen Standort relevant sind
(ehemals AIW 1.11)
2.16
neu
Empfehlung Entwicklung von Projekten, die das internationale Bonn prägen
(ehemals AIW 1.12)
2.17
neu
Empfehlung Angelegenheiten des Wissenschafts- und Technologiestandortes Bonn
(ehemals AIW 1.13)
2.18
neu
Empfehlung Fragen, die den Status Bonns als Bundesstadt betreffen
(ehemals AIW 1.14)
2.20
neu
Empfehlung Förderung wissenschaftlicher Einrichtungen unter besonderer Berücksichtigung
der Akquise von externen Projektmitteln
(ehemals AIW 1.15)
2.21
neu
Empfehlung Angelegenheiten des Wissenschaftsmarketings und der
Wissenschaftskommunikation
(ehemals AIW 1.16)Seite 31 von 47

30
2.22
neu
Empfehlung Kommunale Maßnahmen, die Bezug zum internationalen Profil der Stadt Bonn
haben
(ehemals AIW 1.17)
3.1
neu
Entscheidung Angelegenheiten des Kongresswesens und des Fremdenverkehrs
(ehemals AWA 2.1)
3.2
neu
Entscheidung Grundstücksverkäufe sowie Ausübung bzw. Nichtausübung von Vorkaufsrechten
und Grunderwerbsrechten von 50.000 € bis 500.000 € für Vorratsgelände, soweit
nicht durch Ratsbeschluss besondere Regelungen getroffen sind. Ausgenommen
sind Angelegenheiten, über die aufgrund der Zuständigkeitsordnung andere
Ausschüsse entscheiden
(ehemals AWA 2.2)
3.3
neu
Entscheidung Grundstücksankäufe sowie Ausübung bzw. Nichtausübung von Vorkaufsrechten
und Grunderwerbsrechten von 175.000 € bis 500.000 € zur Durchführung von
Bebauungsplänen und zur Ausführung von Einzelmaßnahmen, soweit nicht durch
Ratsbeschluss besondere Regelungen getroffen sind
(ehemals AWA 2.3)
3.4
neu
Entscheidung Grundstücksverkäufe von 40.000 € bis 500.000 €. Ausgenommen sind
Angelegenheiten, über die aufgrund der Zuständigkeitsordnung andere
Ausschüsse entscheiden
(ehemals AWA 2.4)
3.5
neu
Entscheidung Einräumung und Begründung von Erbbaurechten in den Fällen, in denen der
Grundstücksverkauf oder -ankauf eines Ausschussbeschlusses bedurfte.
Ausgenommen sind Angelegenheiten, über die aufgrund der Betriebssatzung des
SGB der Betriebsausschuss entscheidet.
(ehemals AWA 2.5)Seite 32 von 47

31
3.6
neu
Entscheidung Verpachtung sowie Vermietung von Grundstücken mit einer Laufzeit von mehr als
5 Jahren in den Fällen, in denen das Jahresentgelt im Einzelfall 25.000 €
übersteigt. Ausgenommen sind Angelegenheiten, über die aufgrund der
Betriebssatzung des SGB der Betriebsausschuss oder die Betriebsleitung
entscheidet
(ehemals AWA 2.6)
3.7
neu
Entscheidung Anpachtung und Anmietung von Grundstücken mit einer Laufzeit von mehr als 5
Jahren in denen das Jahresentgelt im Einzelfall 20.000 € übersteigt.
Ausgenommen sind Angelegenheiten, über die aufgrund der Betriebssatzung des
SGB der Betriebsausschuss oder die Betriebsleitung entscheidet
(ehemals AWA 2.7)
3.8
neu
Entscheidung Verpachtung gastronomischer Betriebe und des Rechts, auf öffentlichen Wegen
und Plätzen Werbung zu betreiben, sofern das Jahresentgelt im Einzelfall 12.500
€ übersteigt
(ehemals AWA 2.8)
3.9
neu
Entscheidung Ausübung/Nichtausübung von Wiederverkaufsrechen/Heimfallrechten bzw. die
Geltendmachung von Vertragsstrafen im Zusammenhang mit
Grundstücksvergaben, wenn die Vergabe in der Kompetenz des Ausschusses
liegt
(ehemals AWA 2.9)
3.10
neu
Entscheidung Vergabe von „Mitteln für entwicklungspolitische Bildungsarbeit und
Projektpartnerschaften“ die im Haushalt der Stadt Bonn eingestellt sind
(ehemals AIW 3.1)
3.11
neu
Entscheidung Soweit in der Entscheidungshoheit der Stadt Bonn: Entscheidung über
Zuwendung von nicht projektgebundenen Drittmitteln an lokale Gruppierungen, dieSeite 33 von 47

32
sich mit entwicklungspolitischer Bildungsarbeit, den Projektpartnerschaften und
der Umsetzung der MDG et. al. befassen
(ehemals AIW 3.2)
3.12
neu
Entscheidung Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen
(ehemals AIW 3.3)
3.13
neu
Entscheidung Zusammenarbeit mit internationalen Einrichtungen und Einrichtungen, die sich mit
internationaler Zusammenarbeit befassen
(ehemals AIW 3.4)
3.14
neu
Entscheidung Vergabe von Mitteln im Themenkomplex „Stadt der Wissenschaft“, sofern im
Haushalt der Stadt Bonn eingestellt
(ehemals AIW 3.5)
3.15
neu
Entscheidung Benennung von Mitgliedern etwaiger Fachbeiräte, die vom Ausschuss eingerichtet
werden
(ehemals AIW 3.6)
3.16
neu
Entscheidung Erweiterung des Ausschusses um sachkundige Einwohner/innen
(ehemals AIW 3.7)
4.1 Mitteilung Die im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung abgewickelten
Grundstücksan- und -verkäufe sind dem Ausschuss für Wirtschaft und
Arbeitsförderung regelmäßig zur Kenntnis zu bringenSeite 34 von 47

33
VIII. Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit (ehemals ASMGW)
Nr. Zuständigkeit Inhalt und Herkunft (falls neu geordnet)
1.1
neu
Anhörung Angelegenheiten des Umweltschutzes im Bereich des Beschaffungswesens und
bei Durchführung von Bauaufgaben
(ehemals ASMGW 3.2)
1.2
neu
Anhörung Kriterien für die ökologische Pflege von Grünflächen
(ehemals ASMGW 3.3)
2.1
neu
Empfehlung Grundsätze für die Gewährung sozialer Hilfen
(ehemals ASMGW 1.1)
2.2
neu
Empfehlung Soziale und multikulturelle Maßnahmen
(ehemals ASMGW 1.2)
2.3
neu
Empfehlung Grundsätzliche Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge und der
Gesundheitshilfe einschließlich Aids- und Drogenhilfe
(ehemals ASMGW 1.3)
2.4
neu
Empfehlung Angelegenheiten des Wohnungswesens
(ehemals ASMGW 1.4)
2.5
neu
Empfehlung Richtlinien für die finanzielle Beteiligung der Stadt am Wohnungsbau und der
Wohnungsmodernisierung
(ehemals ASMGW 1.5)Seite 35 von 47

34
2.6
neu
Empfehlung Gewährung von Investitionszuschüssen für Baumaßnahmen, soweit nicht
Entscheidungsrechte bestehen
(ehemals ASMGW 1.6)
3.1 Entscheidung Gewährung von Zuschüssen ab 5.000 € im Rahmen der Haushaltsansätze. Dies
gilt auch für Investitionszuschüsse für Baumaßnahmen, soweit sie im Haushalt
im Einzelfall veranschlagt sind
(ehemals ASMGW 2.1)Seite 36 von 47

35
VIIIa. Betriebsausschuss für Seniorenzentren als Unterausschuss des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit
Nr. Zuständigkeit Inhalt und Herkunft (falls neu geordnet)
1.2
neu
Anhörung Über Vergaben von Lieferungen und Leistungen in Angelegenheiten der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Seniorenzentren entscheidet die Werksleitung
(ehemals ASMGW 3.1)
2.1
neu
Empfehlung Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Seniorenzentren, die
nach der Betriebssatzung dem Werksausschuss zur Vorberatung übertragen sind
(ehemals ASMGW 1.7)
3.1
neu
Entscheidung Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Seniorenzentren, die
nach der Betriebssatzung dem Werksausschuss zur Vorberatung übertragen sind
(ehemals ASMGW 2.2)Seite 37 von 47

36
IX. Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
Nr. Zuständigkeit Inhalt und Herkunft (falls neu geordnet)
1.1 Empfehlung Beratung und Formulierung der Haltung des Ausschusses zu allen Fragen der
Bürgerpartizipation sowie Abgabe einer Empfehlung in der Sache an die
zuständigen Beratungs- und Entscheidungsgremien (die nach dieser
Zuständigkeitsordnung zuständigen Ausschüsse/Bezirksvertretungen und/oder
der Rat)
2.1 Entscheidung Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW (Förmliche Entscheidung über
den Bürgerantrag; Empfehlung in der Sache an das entscheidungsbefugte
Gremium): Beratung und Formulierung der Haltung des Ausschusses zu den
beratenen Anregungen und Beschwerden von gesamtstädtischer Bedeutung
sowie Abgabe einer Empfehlung in der Sache an das entscheidungsbefugte
Gremium (den Rat oder den nach dieser Zuständigkeitsordnung
entscheidungsbefugten Ausschuss oder bei Geschäften der laufenden Verwaltung
an den Oberbürgermeister)
2.2
neu
Entscheidung Erledigung von an den Rat gerichteten Anregungen und Beschwerden von
gesamtstädtischer Bedeutung i.S.d. § 24 GO NRW entsprechend § 10 der
Hauptsatzung
(ehemals BA 3.1)
2.3
neu
Entscheidung Partizipation der Bürgerinnen und Bürger an politischen
Entscheidungsfindungsprozessen von gesamtstädtischer Bedeutung außerhalb
formeller Verfahren
(ehemals BA 3.2)Seite 38 von 47

37
2.4
neu
Entscheidung Ausgestaltung der Verfahren von gesamtstädtischer Bedeutung zur Partizipation
der Bürgerinnen und Bürger
(ehemals BA 3.3)
2.5
neu
Entscheidung Evaluation und Weiterentwicklung der „Leitlinien Bürgerbeteiligung“
(ehemals BA 3.4)
2.6
neu
Entscheidung Maßnahmen zur intensivierten Bürgerbeteiligung, insbesondere unter
Zuhilfenahme neuer Technologien und Medien (e-Participation)
(ehemals BA 3.5)
2.7
neu
Entscheidung Konzeption einer Plattform für Kinder und Jugendliche
(ehemals BA 3.6)Seite 39 von 47

38
X. Betriebsausschuss SGB
Nr. Zuständigkeit Inhalt und Herkunft (falls neu geordnet)
1.1
neu
Anhörung Angelegenheiten des Umweltschutzes im Bereich des Beschaffungswesens und
bei Durchführung von Bauaufgaben
(ehemals BSGB 3.1)
1.2
neu
Empfehlung Kriterien für die ökologische Pflege von Grünflächen
(ehemals BSGB 3.1)
2.1
neu
Empfehlung Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Städtisches
Gebäudemanagement (SGB), die nach der Betriebssatzung dem
Werksausschuss zur Vorberatung übertragen sind
(ehemals BSGB 1.1)
3.1
neu
Entscheidung Angelegenheiten des SGB, die nach der Betriebssatzung dem Werksausschuss
zur Entscheidung übertragen sind
(ehemals BSGB 2.1)Seite 40 von 47

39
XI. Kulturausschuss
Nr. Zuständigkeit Inhalt und Herkunft (falls neu geordnet)
1.1
neu
Anhörung Entscheidungen zu baulichen Maßnahmen, die den künstlerischen Bereich
betreffen, einschließlich der Räume für Solisten und andere Künstler
(ehemals KA 3.1)
2.1
neu
Empfehlung Angelegenheiten der städt. Kulturinstitute (Konzerte, Städt. Kunstmuseum,
Stadtarchiv und Wissenschaftliche Stadtbibliothek, Volkshochschule,
Stadtbücherei, Musikschule)
(ehemals KA 1.1)
2.2
neu
Empfehlung Förderung sonstiger kultureller Einrichtungen
(ehemals KA 1.2)
2.3
neu
Empfehlung Gewährung von Investitionszuschüssen für Baumaßnahmen, soweit nicht
Entscheidungsrechte bestehen
(ehemals KA 1.3)
2.4
neu
Empfehlung Erwerb von Kunstwerken für das Städt. Kunstmuseum mit einem Wert von über
50.000 €, wenn über den Ankauf unterschiedliche Auffassungen zwischen der
Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister und der Leitung des Kunstmuseums
bestehen
(ehemals KA 1.4)
2.6
neu
Empfehlung Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Theater der
Bundesstadt Bonn“, die nach der Satzung für das Theater der Bundesstadt Bonn
dem Kulturausschuss zur Vorberatung übertragen sindSeite 41 von 47

40
(ehemals KA 1.5)
3.1
neu
Entscheidung Erwerb von Kunstwerken für das Städt. Kunstmuseum mit einem Wert bis zu
50.000 €, wenn über den Ankauf unterschiedliche Auffassungen zwischen der
Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister und der Leitung des Kunstmuseums
bestehen
(ehemals KA 2.1)
3.2
neu
Entscheidung Gewährung von Investitionszuschüssen ab 5.000 €, soweit sie im Haushalt im
Einzelfall veranschlagt sind
(ehemals KA 2.2)
3.3
neu
Entscheidung Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Theater der
Bundesstadt Bonn“, die nach der Satzung für das Theater der Bundesstadt Bonn
dem Kulturausschuss zur Entscheidung übertragen sind
(ehemals KA 2.3)Seite 42 von 47

41
XII. Schulausschuss
Nr. Zuständigkeit Inhalt und Herkunft (falls neu geordnet)
1.1 Empfehlung Aufgaben nach den schulrechtlichen Vorschriften, insbesondere Errichtung,
Änderung und Zusammenlegung von Schulsystemen, Abgrenzung von
Schulbezirken
1.2 Empfehlung Beratung von Schulbaumaßnahmen vor der Behandlung im Betriebsausschuss
SGB
2.1 Entscheidung Angelegenheiten gem. § 15 Abs. 4 der HauptsatzungSeite 43 von 47

42
XIII. Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
Nr. Zuständigkeit Inhalt und Herkunft (falls neu geordnet)
1.1 Empfehlung Vorberatung des Haushaltsplanes für die Aufgaben der Jugendhilfe
1.2 Empfehlung Förderung und Anregung zur Schaffung der erforderlichen Einrichtungen und
Veranstaltungen der Jugendhilfe
1.3 Empfehlung Anhörung vor Bestellung des Leiters der Verwaltung des Jugendamtes
1.4 Empfehlung Ausweisung und Planung von Spielplätzen, Kindergärten, Spielhäusern,
Kindertageseinrichtungen und Jugendfreizeiteinrichtungen
In den nachstehenden Fällen richtet sich eine Empfehlung an die zuständige Bezirksvertretung
1.7
neu
Empfehlung Ausweisung und Planung von Spielplätzen, Kindergärten, Spielhäusern,
Kindertageseinrichtungen und Jugendfreizeiteinrichtungen
(ehemals JHA 1)
2.1 Entscheidung Erlass von Richtlinien und Grundsätzen für die Förderung von Einrichtungen und
Maßnahmen der Jugendhilfe
2.2 Entscheidung Aufstellung von Richtlinien und Grundsätzen für die Festsetzung der Leistungen
oder Hilfen zur Erziehung, soweit diese nicht durch höherrangiges Recht geregelt
werden oder Geschäfte der laufenden Verwaltung sind
2.3 Entscheidung Bedarfsplanung der Tageseinrichtungen für Kinder (gem. § 10 des Gesetzes über
Tageseinrichtungen für Kinder -GFK-) und integrative Einrichtungen
2.4 Entscheidung JugendhilfeplanungSeite 44 von 47

43
2.5 Entscheidung Öffentliche Anerkennung nach § 75 SGB VII (KJHG) i.V.m. § 25 AG KJHG
2.6 Entscheidung Förderung der Träger der freien Jugendhilfe
2.7 Entscheidung Verteilung der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel an die freien Vereinigungen
der Jugendwohlfahrt und Jugendverbände
2.8 Entscheidung Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten für den Bau und die Einrichtung von
Tageseinrichtungen für Kinder
2.9 Entscheidung Aufstellung von Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen
3.1 Mitteilung Berichterstattung vor der Behandlung von Baumaßnahmen für Kindergärten, Kitas
etc. im Betriebsausschuss SGBSeite 45 von 47

44
XIV. Sportausschuss
Nr. Zuständigkeit Inhalt und Herkunft (falls neu geordnet)
1.1
neu
Anhörung Verpachtung von gastronomischen Betrieben in Sportanlagen
(ehemals SPA 3.1)
1.2
neu
Anhörung Vorplanung von Sportanlagen
(ehemals SPA 3.2)
1.3
neu
Anhörung Umbau, Sanierung und Umgestaltung von Sportanlagen
(ehemals SPA 3.3)
2.1
neu
Empfehlung Angelegenheiten der städtischen Sporteinrichtungen, der Sportförderung und der
städtischen Bäder
(ehemals SPA 1.1)
2.2
neu
Empfehlung Gewährung von Investitionszuschüssen für Baumaßnahmen, soweit nicht
Entscheidungsrechte bestehen
3.1
neu
Entscheidung Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Sportförderrichtlinien und der Ansätze
des Haushaltsplanes. Dies gilt auch für Investitionszuschüsse für Baumaßnahmen,
soweit sie im Haushalt im Einzelfall veranschlagt sind
(ehemals SPA 2.1)
3.2
neu
Entscheidung Ausnahmen von der Entgeltpflicht für die sportliche Benutzung der Bonner
Sportstätten
(ehemals SPA 2.2)Seite 46 von 47

45
XV. Baumkommission
Nr. Zuständigkeit Inhalt und Herkunft (falls neu geordnet)
1.1 Empfehlung (an
zuständige BV)
Fällgenehmigungen von privaten Bäumen mit einem Stammumfang von mehr als
200 cm und beabsichtigte Fällung städtischer Bäume mit einem Stammumfang von
mehr als 100 cm, gemessen jeweils ab 1 m Höhe vom Erdboden
XVI. Alle Ausschüsse und Unterausschüsse
Zuständigkeit
Die Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn können zu allen Angelegenheiten,
die ihren Aufgabenbereich berühren und soweit es sich um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt,
Anregungen an den Oberbürgermeister richten.Seite 47 von 47

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 21:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de