202344 · Beschlussvorlage
Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 202344
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 02.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 202344 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Rat 04.02.2021 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Damit die neu gebildeten Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates tagen können, müssen ihre Kompetenzen durch den Rat festgelegt werden. Um die Planung der Sitzungstermine nicht weiter zu verzögern, ist eine Beschlussfassung in der Sitzung am 04.02 notwendig. Beschlussvorschlag 1. Die Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn wird zunächst in der beiliegenden Fassung beschlossen. 2. Änderungsvorschläge von Verwaltung und Politik werden dem Stadtrat in seiner Sitzung am 18.03.21 vorgelegt und beraten. Begründung Die beigefügte Anlage ordnet die bisher gültigen Zuständigkeiten der Ausschüsse den am 21.01.21 neu gebildeten Ausschüssen zu. Inhaltliche Änderungswünsche von Verwaltung und Politik sollen dann bis zur nächsten Sitzung des Rates am 18.03.21 abgestimmt und vorgelegt werden. Mit der Zuordnung der bisherigen Zuständigkeiten auf die neuen Ausschüsse sollen diese baldmöglichst in die Lage versetzt werden die Fachberatungen aufzunehmen. Anlage/nSeite 1 von 47 Seite 2 1 Übertragung ZO (öffentlich)Seite 2 von 47 1 Übertragung Zuständigkeitsordnung auf neue Ausschüsse und Unterausschüsse I. Hauptausschuss Nr. Zuständigkeit Inhalt und Herkunft (falls neu geordnet) 1.1 Empfehlung Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und Angelegenheiten, für die die Zuständigkeit einer Bezirksvertretung oder eines Fachausschusses nicht gegeben ist 1.2 Empfehlung Stadtentwicklungsplanung 1.3 Empfehlung Personalangelegenheiten, über die der Rat gemäß § 15 der Hauptsatzung entscheidet 1.4 Empfehlung Beratung des Stellenplanes 1.5 Empfehlung Allgemeine Angelegenheiten des Personalwesens 1.6 Empfehlung Gleichstellungsangelegenheiten 2.1 Entscheidung Entscheidungen in den Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls die Angelegenheit keinen Aufschub duldet (§ 60 Abs. 1 GO NRW) 2.2 Entscheidung Entscheidung über die Planung von Verwaltungsaufgaben von besonderer Bedeutung gem. § 61 GO NRW 2.3 Entscheidung Genehmigung der Empfehlungen der Bezirksvertretungen und der Fachausschüsse im Rahmen bestehender Haushaltsansätze, soweit es sich nicht um Angelegenheiten handelt, die dem Rat oder den Bezirksvertretungen zurSeite 3 von 47 2 Beschlussfassung vorbehalten sind; ausgenommen sind solche Empfehlungen, für die eine Fraktion oder ein Antragsteller eine Beschlussfassung im Rat verlangt 2.4 Entscheidung Abstimmung der Arbeit der Ratsausschüsse (§ 59 Abs. 1 GO NRW) und Entscheidung über die Zuständigkeit von Bezirksvertretungen oder Ausschüssen im Einzelfall (§ 37 Abs. 2 GO NRW) 2.5 Entscheidung Konzeption für städtische Werbemaßnahmen des Presseamtes und der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Bonn 2.6 Entscheidung Erteilung von Aufträgen an die Verwaltung, sofern hierdurch Verwaltungskraft nachhaltig gebunden und der Erledigung laufender Aufgaben entzogen wird oder die Erledigung auch durch externe Vergabe möglich ist und hierfür Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen 2.7 Entscheidung Benennung und Umbenennung städtischer Schulen, Straßen, Wege und Plätze, Sporthallen und Plätze sowie öffentliche Einrichtungen, soweit die Bezirksvertretungen von der vom Rat beschlossenen Benennungsliste abweichen wollen 2.8 Entscheidung Angelegenheiten, die die Modernisierung der Verwaltungsstruktur betreffen, soweit nicht eine Zuständigkeit des Rates nach § 41 Abs. 1 Buchst. A) der Gemeindeordnung NRW gegeben ist 2.9 Entscheidung Erlass von Widerspruchsbescheiden in beamtenrechtlichen Angelegenheiten gem. § 54 Abs. 3 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Ausgenommen hiervon sind Widerspruchsbescheide in Beihilfeangelegenheiten und in Angelegenheiten nach den Regelungen für die Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten in eine leistungsorientierte Bezahlung (LOB), die als auf den Oberbürgermeister übertragen gelten 2.1 0 Entscheidung Benennung von Haltestellen des Öffentlichen PersonennahverkehrsSeite 4 von 47 3 3.1 Mitteilung Grundsätzliche Personalentwicklungsmaßnahmen 3.2 Mitteilung Grundsätzliche Veränderungen der Tarifstruktur Ia. Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation des Hauptausschusses (ehemals UAOP) Nr. Zuständigkeit Inhalt und Herkunft (falls neu geordnet) 1.1 Anhörung Mitberatung über die Planung von Verwaltungsaufgaben von besonderer Bedeutung gem. § 61 GO NRW, insbesondere für die OrganisationsuntersuchungenSeite 5 von 47 4 II. Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe (inklusive ehemals BVA) Nr. Zuständigkeit Inhalt und Herkunft (falls neu geordnet) 1.1 neu Anhörung Angelegenheiten des Umweltschutzes im Bereich des Beschaffungswesens und bei Durchführung von Bauaufgaben (alt ASMGW 3.2) 1.2 neu Anhörung Kriterien für die ökologische Pflege von Grünflächen (alt BVA 3.1) 2.1 neu Empfehlung Vorbereitung und Ausführung der Haushaltssatzung, Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes, Festsetzung des Investitionsprogramms (alt FuB 1.1) 2.2 neu Empfehlung Ausführung des Haushaltsplanes, soweit hierfür nicht andere Ausschüsse zuständig sind (alt FuB 1.2) 2.3 neu Empfehlung Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen, soweit hierfür nicht gem. Ratsbeschluss der Stadtkämmerer zuständig ist sowie Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen (alt FuB 1.3) 2.4 neu Empfehlung Wirtschafts- und Bewirtschaftungspläne, Jahresabschlüsse von Eigenbetrieben und Eigengesellschaften (alt FuB 1.4)Seite 6 von 47 5 2.5 neu Empfehlung Übernahme von Bürgschaften und Bestellung sonstiger Sicherheiten für andere sowie solche Rechtsgeschäfte, die den vorgenannten wirtschaftliche gleichkommen (alt FuB 1.5) 2.6 neu Empfehlung Abgabensatzungen und Entgeltordnungen (alt FuB 1.6) 2.7 neu Empfehlung Empfehlungen der Fachausschüsse und Anregungen der Bezirksvertretungen mit finanziellen Auswirkungen gem. § 22 Abs. 8 der Geschäftsordnung des Rates (alt FuB 1.7) 2.8 neu Empfehlung Empfehlungen der Fachausschüsse und Anregungen der Bezirksvertretungen mit finanziellen Auswirkungen für die Eigenbetriebe und Eigengesellschaften der Bundesstadt Bonn (alt FuB 1.8) 2.9 neu Empfehlung Erlass sowie unbefristete Niederschlagung von Ansprüchen, Erklärungen im Rahmen von Insolvenzverfahren und Abschluss von Vergleichen über Ansprüche nach den in der hierzu geltenden Satzung festgelegten Wertgrenzen (alt FuB 1.9) 2.10 neu Empfehlung Wirtschaftliche Betätigung, insbesondere Gründung, Erwerb, Veräußerung von Gesellschaften oder Anteilen von Gesellschaften (alt FuB 1.10) 2.11 neu Empfehlung Entsperrung und Freigabe von Haushaltsmitteln (alt FuB 1.11)Seite 7 von 47 6 2.12 neu Empfehlung Angelegenheiten des Neuen Kommunalen Finanzmanagements sowie Einführung neuer Steuerungsinstrumente (alt FuB 1.12) 2.13 neu Empfehlung Fragen, die mit der Thematik geschlechtergerechter Haushalt (Gender Budgetierung) zusammenhängen (alt FuB 1.13) 2.14 neu Empfehlung Konzeption und Weiterentwicklung des städtischen Beteiligungsportfolios (alt FuB 1.14) 2.15 neu Empfehlung Angelegenheiten des Umweltschutzes im Bereich des Beschaffungswesens und bei Durchführung von Bauaufgaben sowie die Berücksichtigung weiterer Kriterien mit vergaberechtlichen Auswirkungen (z.B. soziale Kriterien, Mittelstandsförderung) (alt BVA 1.4) 2.16 neu Empfehlung Grundsatzangelegenheiten des Vergaberechts (z.B. Vergabeordnung) (alt BVA 1.5) 3.1 neu Entscheidung Gewährung von städtischen Zuschüssen, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt und nicht die Entscheidungskompetenz des Rates, einer Bezirksvertretung oder eines Ausschusses gegeben ist (alt FuB 2.1) 3.2 neu Entscheidung Abschluss von Verträgen, mit denen für die Stadt Erträge/Einzahlungen oder Aufwendungen/Auszahlungen einmalig von mehr als 200.000 € oder fortlaufend von mehr als 100.000 € jährlich verbunden sind, soweit nicht die ZuständigkeitSeite 8 von 47 7 anderer Ausschüsse oder des Rates nach der Zuständigkeitsordnung oder gem. § 41 Abs. 1 GO NRW gegeben ist (alt FuB 2.2) 3.3 neu Entscheidung Über die Annahme von Schenkungen und den Ankauf von Kunstwerken oder die Auftragsvergabe für Kunstwerke, die an öffentlichen Straßen, auf Plätzen oder in Grünanlagen aufgestellt werden sollen und deren Wert 50.000 € übersteigt, entscheidet der Hauptausschuss auf Vorschlag der Kunstkommission (alt FuB 2.3) 3.4 neu Entscheidung Annahme von Spenden und Schenkungen mit einem Wert von mehr als 50.000 € (alt FuB 2.4) 3.5 neu Entscheidung Verträge über die Verfügung über Gemeindevermögen, Vornahme von Schenkungen und Hingabe von Darlehen mit einem Wert von mehr als 50.000 €, soweit nicht nach der Zuständigkeitsordnung andere Ausschüsse zuständig sind. Ausgenommen hiervon sind Darlehen, die nach dem Bundessozialhilfegesetz gewährt werden sowie Darlehen für den Wohnungsbau aufgrund vom Rat beschlossener Richtlinien. Verträge ab 20.000 € werden dem Finanzausschuss einmal jährlich zur Kenntnis gebracht (alt FuB 2.5) 3.6 neu Entscheidung Grundsätzliche Regelungen für das Zins- und Schuldenmanagement und für den Abschluss von Zinssicherungs- und Zinsoptimierungsgeschäften (alt FuB 2.6) 3.7 neu Entscheidung Befristete Niederschlagung von Ansprüchen nach den in der hierzu geltenden Satzung festgelegten Wertgrenzen (alt FuB 2.7)Seite 9 von 47 8 3.8 neu Entscheidung Grundsätzliche finanzpolitische Entwicklungen (z.B. Gemeindefinanzsystem, Gemeindefinanzierungsgesetz GfG) (alt FuB 2.8) 3.9 neu Entscheidung Investitionscontrolling (Abwicklung Haushaltsreste Vorjahre) (alt FuB 2.9) 3.10 neu Entscheidung Regelungen für Grundsatzangelegenheiten im Bereich des Anlagenmanagements der Bundesstadt Bonn und der ihr zugehörigen rechtlich unselbständigen Stiftungen (alt FuB 2.10) 3.11 neu Entscheidung Vergabe von Bauleistungen sowie von sonstigen Lieferungen und Leistungen einschließlich Honoraraufträgen im Rahmen bestehender Haushaltsansätze. Dies gilt auch für Vergaben im Bereich der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Theater. Ausgenommen sind Vergaben, über die aufgrund der Zuständigkeitsordnung andere Ausschüsse oder aufgrund der Bezirkssatzung die Bezirksvertretungen entscheiden. (alt BVA 2.1) 4.1 neu Mitteilung Spenden und Schenkungen mit einem Wert ab 5.000 € über deren Annahme im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung entschieden worden ist, sind dem Finanzausschuss einmal jährlich zur Kenntnis zu bringen (alt FuB 3.1) 4.2 neu Mitteilung Mitteilung über aufgenommene Kredite (alt FuB 3.2) 4.3 neu Mitteilung Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage (Quartalsberichte) (alt FuB 3.3)Seite 10 von 47 9 4.4 neu Mitteilung Berichte der Eigenbetriebe und Beteiligungen, insbesondere Beteiligungsbericht (alt FuB 3.4) 4.5 neu Mitteilung Sponsoringleistungen mit einem Wert ab 5.000 € sind dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen einmal jährlich zur Kenntnis zu bringen (alt FuB 3.7) 4.6 neu Mitteilung Jahresbericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement (alt FuB 3.8) 4.7 neu Mitteilung Jahresbericht über die Finanzanlagen der Bundesstadt Bonn (alt FuB 3.9) 4.8 neu Mitteilung Vierteljährlicher Bericht über die erteilten Aufträge nach der Vergabeordnung für Leistungen (VOL) und der Vergabeordnung für Bauleistungen (VOB) mit einem Auftragswert von mehr als 10.000 € netto (alt BVA 4.1) 4.9 neu Mitteilung Halbjährlicher Bericht über die erteilten Aufträge zur Erbringung freiberuflicher Leistungen wie Architekten- und Ingenieurleistungen, Gutachter und Beratungsleistungen oder sonstige Honoraraufträge mit einem Auftragswert von mehr als 5.000 € netto (alt BVA 4.2)Seite 11 von 47 10 III. Rechnungsprüfungsausschuss Nr. Zuständigkeit Inhalt und Herkunft (falls neu geordnet) 1.1 Empfehlung Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses 1.2 Empfehlung Entgegennahme und Behandlung von Prüfungsberichten gem. § 11 Rechnungsprüfungsordnung bzw. gem. § 12 Rechnungsprüfungsordnung im Falle der Vorberatung für den Rat 2.1 Entscheidung Entscheidung über Meinungsverschiedenheiten zwischen dem RPA und den Verwaltungsdienststellen gem. § 13 Rechnungsprüfungsordnung 2.2 Entscheidung Erteilung von Prüfungsaufträgen an das RPA gem. § 2 Abs. 4 Rechnungsprüfungsordnung 2.3 Entscheidung Entgegennahme und Behandlung von Prüfungsberichten gem. § 12 RechnungsprüfungsordnungSeite 12 von 47 11 IV. Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen (ehemals PLA) Nr. Zuständigkeit Inhalt und Herkunft (falls neu geordnet) 1.1 neu Anhörung Gewerbliche Ansiedlungs- oder Erweiterungswünsche von Bedeutung, die noch nicht in ein förmliches Antragsverfahren gemündet sind und abschlägig beschieden werden sollen (ehemals UABau) 1.2 neu Anhörung Angelegenheiten in Baugenehmigungsverfahren, wenn ein Bauantrag oder eine Bauvoranfrage aus planungsrechtlichen Gründen versagt werden soll (ehemals UABau) 1.3 neu Anhörung Angelegenheiten in Baugenehmigungsverfahren, wenn Ausnahmen von Veränderungssperren gem. § 14 Abs. 2 BauGB erteilt werden sollen; hiervon ausgenommen sind kleinere Vorhaben wie Werbeanlagen, Kleingaragen oder geringfügige Um- und Erweiterungsbauten (ehemals UABau) 1.4 neu Anhörung Angelegenheiten in Baugenehmigungsverfahren, wenn Genehmigungen im Außenbereich gem. § 35 Abs. 2 oder 4 BauGB erteilt werden sollen (ehemals UABau) 1.5 neu Anhörung Angelegenheiten in Baugenehmigungsverfahren, wenn Genehmigungen nach § 144 BauGB erteilt werden sollen, sofern es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt (ehemals UABau)Seite 13 von 47 12 1.6 neu Anhörung Verfahrenseinleitende Beschlüsse zu städtischen Hochbaumaßnahmen (außer Maßnahmen des SGB) von gesamtstädtischer oder bezirklicher Bedeutung und Genehmigung der Entwurfsplanung (ehemals PLA 3.1) 1.7 neu Anhörung Veränderungen an Denkmälern von gesamtstädtischer Bedeutung, soweit sie öffentliche Gebäude sind oder öffentliches Interesse besitzen (ehemals PLA ) 2.1 neu Empfehlung Regionalplanung (Landesentwicklungspläne, Gebietsentwicklungspläne) (ehemals PLA 1.1) 2.2 neu Empfehlung Stadtgestaltung (Gestaltung bedeutsamer städtebaulicher Räume von gesamtstädtischer Bedeutung, Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen) (ehemals PLA 1.2) 2.3 neu Empfehlung Erlass von Veränderungssperren (ehemals PLA 1.3) 2.4 neu Empfehlung Sonstige Rahmenpläne, insbesondere städtebauliche Entwicklungskonzepte und sonstige städtebauliche Planungen i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB (ehemals PLA 1.5) 2.5 neu Empfehlung Umlegungs-, Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach dem BauGB (ehemals PLA 1.8) 1.6 Empfehlung Planungen der Verwaltung, die von Festsetzungen in den durch den Rat beschlossenen Rahmenplanungen abweichen (ehemals PLA 1.9)Seite 14 von 47 13 1.7 neu Empfehlung Planung von Grün- und Sportanlagen, Friedhöfen und Erholungsgebieten, soweit es sich um Maßnahmen von gesamtstädtischer Bedeutung handelt (ehemals PLA 1.10) 1.8 neu Empfehlung Vorplanung von wasserbaulichen Maßnahmen (ehemals PLA 1.11) 1.9 neu Empfehlung Aufstellung und Änderung von Landschaftsplänen (ehemals PLA 1.12) 1.10 neu Empfehlung Angelegenheiten einschlägiger und besonderer Gesichtspunkte des Denkmalschutzes in der Stadt Bonn (ehemals PLA 1.13) 1.11 neu Empfehlung Konzeption und Denkmalschutzrichtlinien für besondere Bereiche, wie Naturdenkmäler, Friedhofs- und Parkanlagen, Industriedenkmäler usw (ehemals PLA 1.14) 1.12 neu Empfehlung Unterschutzstellung von Denkmalbereichen (§§ 5, 6 DSchG NRW) (ehemals PLA 1.15) 1.13 neu Empfehlung Aufstellung und Fortschreibung von Denkmalpflegeplänen (§ 25 DSchG NRW) (ehemals PLA 1.16) 1.14 neu Empfehlung Planungen ab der Entwurfsplanung und die Ausführung städtischer Hoch- und Tiefbaumaßnahmen einschließlich der Abwasserbeseitigung sowie von Verkehrs-, Grün- und Sportanlagen, Friedhöfen, Spiel- und Bolzplätzen und Erholungsgebieten. Dies gilt auch für Planungen auf der Grundlage von ErschließungsverträgenSeite 15 von 47 14 (ehemals BVA 1.1) 1.15 neu Empfehlung Angelegenheiten des Satzungs- und Gebührenrechts für Abwasseranlagen, Erschließungsanlagen und das Friedhofs- und Begräbniswesen (ehemals BVA 1.2) In den nachstehenden Fällen richtet sich eine Empfehlung an die zuständige Bezirksvertretung 1.a Empfehlung Inhalt und Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB (ehemals PLA) 1.b Empfehlung Planung von Grün- und Sportanlagen, Friedhöfen und Erholungsgebieten, soweit es sich um Maßnahmen von bezirklicher Bedeutung handelt (ehemals PLA) 1.c Empfehlung Vorplanung von wasserbaulichen Maßnahmen von bezirklicher Bedeutung (ehemals PLA) 1.d Empfehlung Eintragung von Denkmälern von bezirklicher Bedeutung in die Denkmalliste, sofern ein entsprechender Antrag des Eigentümers oder des Landschaftsverbandes abgelehnt werden soll (ehemals PLA) 1.e Empfehlung Abriss von Häusern von bezirklicher Bedeutung die Bestandteil der Benehmensliste sind. Die Beratungen haben aufschiebende Wirkung bezüglich des Abrisses (ehemals PLA) 1.f Empfehlung Veränderungen an Denkmälern von bezirklicher Bedeutung soweit sie öffentliche Gebäude sind oder öffentliches Interesse besitzenSeite 16 von 47 15 (ehemals PLA) 1.g Empfehlung Unterschutzstellung von Denkmalbereichen (§§ 5, 6 DSchG NRW) (ehemals PLA) 1.h Empfehlung Aufstellung und Fortschreibung von Denkmalpflegeplänen (§ 25 DSchG NRW) sowie von Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen (ehemals PLA) 1.i Empfehlung Planungen ab Entwurfsplanung und Ausführung städtischer Hochbaumaßnahmen von bezirklicher Bedeutung (außer Maßnahmen des SGB) (ehemals BVA) 1.j Empfehlung Planungen ab der Entwurfsplanung und die Ausführung städtischer Tiefbaumaßnahmen sowie von Grün- und Sportanlagen, Friedhöfen, Spielund Bolzplätzen und Erholungsgebieten, soweit es sich um Maßnahmen von bezirklicher Bedeutung handelt (ehemals BVA) 1.k Empfehlung Planungen ab der Entwurfsplanung von Straßen, Wegen und Plätzen, deren Bedeutung nicht wesentlich über einen Stadtbezirk hinausgeht; dies gilt auch für Planungen auf der Grundlage von Erschließungsverträgen (ehemals BVA) 1.l Empfehlung Planungen ab der Entwurfsplanung von wasserbaulichen Maßnahmen, deren Bedeutung nicht wesentlich über einen Stadtbezirk hinausgeht (ehemals BVA) 2.1 Entscheidung Vergabe von Honoraraufträgen für Planungen von gesamtstädtischer Bedeutung im Rahmen bestehender Haushaltsansätze, soweit es sich nicht um dieSeite 17 von 47 16 Ausbauplanung konkreter Bauvorhaben handelt und nicht bereits eine Festlegung durch Rats- oder Ausschussbeschluss erfolgt ist 2.2 Entscheidung Angelegenheiten des Unterausschusses Bauplanung, sofern die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister von dem Beratungsergebnis dieses Gremiums abweichen will 2.3 neu Entscheidung Bauleitplanung: a. Aufstellungsbeschlüsse von Bauleitplanverfahren (B-Plan, FNP) gem. § 2 Abs. 1 BauGB b. Einleitungsbeschlüsse von Bebauungsplänen gem. § 12 BauGB c. Offenlagebeschlüsse von Bauleitplänen gem. § 3 Abs. 2 BauGB (ehemals PLA 2.4) 2.4 neu Entscheidung Eintragung von Denkmälern von gesamtstädtischer Bedeutung in die Denkmalliste, sofern ein entsprechender Antrag des Eigentümers oder des Landschaftsverbandes abgelehnt werden soll (ehemals PLA 2.5) 3.2 neu Mitteilung Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des örtlichen Bauplanungsrechtes, wenn die zulässige Grundfläche, die Geschossfläche, die Gesamthöhe oder ein Baukörperteil den überbaubaren Bereich wesentlich überschreitet (ehemals UABau)Seite 18 von 47 17 IVa. Unterausschuss für Denkmalschutz des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Nr. Zuständigkeit Inhalt und Herkunft (falls neu geordnet) 1.1 neu Anhörung Eintragung von Denkmälern von gesamtstädtischer Bedeutung in die Denkmalliste, sofern ein entsprechender Antrag des Eigentümers oder des Landschaftsverbandes abgelehnt werden soll (ehemals UAD 2.1) 1.2 neu Anhörung Abriss von Häusern von gesamtstädtischer Bedeutung die Bestandteil der Benehmensliste sind. Die Beratungen haben aufschiebende Wirkung bezüglich des Abrisses (ehemals UAD 2.2) 1.3 neu Anhörung Veränderungen an Denkmälern von gesamtstädtischer Bedeutung, soweit sie öffentliche Gebäude sind oder öffentliches Interesse besitzen (ehemals UAD 2.3) 1.4 neu Anhörung Baugenehmigungs- oder Bauleitplanungen, die den Umgebungsschutz von Denkmälern betreffen (ehemals UAD 2.4) 1.5 neu Anhörung Angelegenheiten der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung (ehemals UAD 2.5) 2.1 Empfehlung Angelegenheiten einschlägiger und besonderer Gesichtspunkte des Denkmalschutzes in der Stadt Bonn (ehemals UAD 1.1)Seite 19 von 47 18 2.2 Empfehlung Konzeption und Denkmalschutzrichtlinien für besondere Bereiche, wie Naturdenkmäler, Friedhofs- und Parkanlagen, Industriedenkmäler usw. (ehemals UAD 1.2) In den nachstehenden Fällen richtet sich eine Empfehlung an die zuständige Bezirksvertretung 2.a neu Empfehlung Eintragung von Denkmälern von bezirklicher Bedeutung in die Denkmalliste, sofern ein entsprechender Antrag des Eigentümers oder des Landschaftsverbandes abgelehnt werden soll (ehemals UAD 1) 2.b neu Empfehlung Abriss von Häusern von bezirklicher Bedeutung die Bestandteil der Benehmensliste sind. Die Beratungen haben aufschiebende Wirkung bezüglich des Abrisses (ehemals UAD 2) Empfehlung Denkmäler unter Denkmalschutz von bezirklicher Bedeutung soweit sie öffentliche Gebäude sind oder öffentliches Interesse besitzen (ehemals UAD 3) Empfehlung Unterschutzstellung von Denkmalbereichen (§§ 5, 6 DSchG NRW) (ehemals UAD 4) Empfehlung Aufstellung und Fortschreibung von Denkmalpflegeplänen (§ 25 DSchG NRW) (ehemals UAD 5)Seite 20 von 47 19 V. Ausschuss für Verkehr und Mobilität Nr. Zuständigkeit Inhalt und Herkunft (falls neu geordnet) 1.1 neu Empfehlung Verkehrsplanung (Generalverkehrsplan, grundsätzliche Angelegenheiten des Straßenverkehrs, Vorplanung von Straßen, Wegen und Plätzen, die vollständig in Bebauungsplänen ausgewiesen sind, einschließlich Brücken, Ausgestaltung von Fußgängerbereichen, Linienkonzepte und Planfeststellungsverfahren von Stadt- und Straßenbahnen) (ehemals PLA 1.4) 1.2 neu Empfehlung Angelegenheiten des Nahverkehrsplanes nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr NRW (ehemals PLA 1.6) 1.3 neu Empfehlung Planung von Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung und Verkehrsberuhigung (ehemals PLA 1.7) 1.4 neu Empfehlung Benennung von Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs nach Anhörung der zuständigen Bezirksvertretung (ehemals PLA 1.17) In den nachstehenden Fällen richtet sich eine Empfehlung an die zuständige Bezirksvertretung 1.5 neu Empfehlung Ausgestaltung von Fußgängerbereichen im Stadtbezirk (ehemals PLA) 1.6 neu Empfehlung Vorplanung von Straßen, Wegen und Plätzen die vollständig in Bebauungsplänen ausgewiesen sind (ehemals PLA)Seite 21 von 47 20 1.7 neu Empfehlung Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung (ausgenommen öffentliche Begegnungsstätten) und Verkehrsberuhigung, soweit nicht benachbarte Bezirke unmittelbar betroffen sind bzw. belastet werden (ehemals PLA) 2.1 Entscheidung Vorplanung von Straßen, Wegen und Plätzen, die nicht vollständig in Bebauungsplänen ausgewiesen sind, einschließlich der Abwägungsentscheidung nach § 125 Abs. 2 BauGB (ehemals PLA 2.3)Seite 22 von 47 21 VI. Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Nr. Zuständigkeit Inhalt und Herkunft (falls neu geordnet) 1.1 neu Anhörung Angelegenheiten der Lokalen Agenda, soweit sie umweltrelevante Themen betreffen (ehemals AUV 5.1) 1.2 neu Anhörung Gewährung von Zuschüssen für Agendaprojekte ab 500 € an Gruppierungen, soweit umweltrelevante Projekte finanziert werden sollen 1.3 neu Anhörung Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz wirkt bei allen umweltrelevanten Vorhaben und Maßnahmen anderer Ausschüsse mit und überprüft sie hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit. Dazu gehören insbesondere: 1. Raumordnung, Regionalplanung 2. Planfeststellungsverfahren 3. Flächennutzungsplan 4. Stadtentwicklungsplan 5. Bebauungspläne 6. Landschaftsplan einschließlich der Grünordnungsplanes 7. Verkehrsplanungen und -maßnahmen 8. Energieversorgung 9. Industrie- und Gewerbeansiedlung 10. Änderung und Ergänzung umweltbedeutsamer VorschriftenSeite 23 von 47 22 11. Grundsatzfragen des gesundheitlichen Umwelt- und Verbraucherschutzes 12. Grundsatzfragen der Lebensmittelüberwachung 13. Angelegenheiten des Lärmschutzes (insbesondere der Fortführung des Lärmminderungsplanes) 14. Maßnahmen des Hochwasserschutzes 15. Abwasserbehandlung 1.4 neu Anhörung Kriterien für die ökologische Pflege von Grünflächen (ehemals BVA) 2.1 neu Empfehlung Angelegenheiten des Satzungs- und Gebührenrechts für die Stadtreinigung und Abfallbeseitigung (ehemals AUV 4.1) 2.2 neu Empfehlung Aufgaben nach dem Landschaftsgesetz einschließlich der Aufstellung und Änderung von Landschaftsplänen (ehemals AUV 4.2) 2.3 neu Empfehlung Angelegenheiten des Umweltschutzes im Bereich des Beschaffungswesens und bei der Durchführung von Bauaufgaben (ehemals AUV 4.3) 2.4 neu Empfehlung Ausgleichsmaßnahmen bei Planungs- und Baubeschlüssen (ehemals AUV 4.4) 2.5 neu Empfehlung Veterinärwesen, Tierschutz und Verbraucherschutz (ehemals AUV 4.5)Seite 24 von 47 23 2.6 neu Empfehlung Angelegenheiten des Satzungs- und Gebührenrechts für die Fleischbeschau und im Bereich der Chemie und Lebensmitteluntersuchung (ehemals AUV 4.6) 2.7 neu Empfehlung Grundsätzliche Angelegenheiten der Baumsatzung (ehemals AUV 4.7) 2.8 neu Empfehlung Vorplanung von wasserbaulichen Maßnahmen (ehemals AUV 4.8) 2.9 neu Empfehlung Planung von Grün- und Sportanlagen, Friedhöfen und Erholungsgebieten von gesamtstädtischer Bedeutung (ehemals AUV 4.9) 2.10 neu Empfehlung Grundsätzliche Angelegenheiten des Feuerschutz- und Rettungswesens (ehemals AUV 4.10) 2.11 neu Empfehlung Angelegenheiten des Satzungs- und Gebührenrechts für das Feuerschutz und Rettungswesen (ehemals AUV 4.11) 2.12 neu Empfehlung Anpassung des Abfallwirtschaftskonzeptes an neue Gegebenheiten (ehemals AUV 4.12) 2.13 neu Empfehlung Projekte und Planungen, die der Umsetzung der Agenda 21 dienen (ehemals BA) 3.1 neu Entscheidung Programme und Maßnahmen zur Verringerung der Umweltbelastung mit Ausnahme ordnungsbehördlicher MaßnahmenSeite 25 von 47 24 (ehemals AUV 2.1) 3.2 neu Entscheidung Die Behandlung von Grundsatzfragen des Umwelt- und Verbraucherschutzes (ehemals AUV 2.2) 3.3 neu Entscheidung Die Erhebung von grundlegenden Umweltinformationen, z.B. durch die Aufstellung von Messprogrammen sowie die Erstellung und Auswertung von Katastern und Plänen über Umweltbelastungen, sofern es sich nicht um Bauleitplanungen handelt (ehemals AUV 2.3) 3.4 neu Entscheidung Besondere Themenschwerpunkte zur Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, das Umweltbewusstsein zu fördern (ehemals AUV 2.4) 3.5 neu Entscheidung Abfallwirtschaftliche Grundsatzentscheidungen Dies gilt nicht für das operative Geschäft der bonnorange AöR zur Erfüllung der sich aus der Unternehmenssatzung ergebenden und vom Rat zur Wahrnehmung im eigenen Namen und in eigener Verantwortung übertragenen Aufgaben (ehemals AUV 2.b1) 3.6 neu Entscheidung Verwendung/Einsatz von Ökopunkten, außerhalb von Bebauungsplanverfahren (ehemals AUV 2.b2) 3.7 neu Entscheidung Forstwirtschaftspläne und Umweltverträglichkeit in Angelegenheiten der Waldnutzung (ehemals AUV 2.b3)Seite 26 von 47 25 3.8 neu Entscheidung Gewährung von Zuschüssen an Umweltverbände/Biologische Station/Verbraucherberatungsstelle und Energieberatung (ehemals AUV 2.b4) 3.9 neu Entscheidung Kriterien für die ökologische Pflege von Grünflächen (ehemals AUV 2.b5) 3.10 neu Entscheidung Vergabe von Gutachten in Angelegenheiten, die in der Entscheidungskompetenz des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz liegen, im Rahmen bestehender Haushaltsansätze (ehemals AUV 2.b6) 3.11 neu Entscheidung Erstellung eines Zeit-, Ziel- und Maßnahmenplanes zur Umsetzung der Lokalen Agenda und zur Umsetzung der Millennium Development Goals (MDG) (ehemals BA)Seite 27 von 47 26 VII. Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit (ehemals AIW und AWA) Nr. Zuständigkeit Inhalt und Herkunft (falls neu geordnet) 1.1 neu Anhörung Offenlage von Bebauungsplänen, in denen Gewerbegebiete ausgewiesen, geändert oder aufgehoben werden sollen (ehemals AWA 3.1) 1.2 neu Anhörung Maßnahmen, die Auswirkungen auf das internationale Profil der Bundesstadt Bonn haben (ehemals AIW 2.1) 1.3 neu Anhörung Planungen zu internationalen Veranstaltungen, Kongressen und Events (z.B. UN- Konferenzen, Weltkonferenzen zu Nachhaltigkeitsthemen) und deren Begleitung (ehemals AIW 2.2) 1.4 neu Anhörung Kommunale Maßnahmen, die besonders wissenschaftliche Einrichtungen, Wissenschaftler/innen und Studierende betreffen (ehemals AIW 2.3) 1.5 neu Anhörung Angelegenheiten des Kongresswesens, soweit sie den internationalen Standort betreffen (ehemals AIW 2.4) 1.6 neu Anhörung Kommunale Maßnahmen, die die Standortentwicklung Wissenschaftsregion betreffen (ehemals AIW 2.5)Seite 28 von 47 27 1.7 neu Anhörung Maßnahmen zur Stärkung des Fair Trade-Standortes und des fairen Handels und der fairen Beschaffung (ehemals AIW 2.6) 1.8 neu Anhörung Vorschläge an den Rat zur Benennung von sachkundigen Einwoh- ner/innen bzw. stellvertretenden sachkundigen Einwohner/innen nach § 58 Abs. 4 GO NRW (ehemals AIW 2.7) 1.9 neu Anhörung Vorschläge an den Rat zur Benennung von Vertreter/innen in Netzwerken, die den nationalen und internationalen Politikstandort betreffen (ehemals AIW 2.8) 2.1 neu Empfehlung Angelegenheiten der Wirtschafts- und Arbeitsförderung (ehemals AIW 1.1) 2.2 neu Empfehlung Grundstücksankäufe sowie Ausübung bzw. Nichtausübung von Vorkaufsrechten und Grunderwerbsrechten ab 500.000 € über die der Rat entscheidet und soweit nicht durch Ratsbeschluss besondere Regelungen getroffen sind (ehemals AWA 1.2) 2.3 neu Empfehlung Grundstücksverkäufe ab 500.000 € (ehemals AWA 1.3) 2.4 neu Empfehlung Einräumung und Begründung von Erbbaurechten in den Fällen, in denen der Grundstücksverkauf oder -ankauf eines Ratsbeschlusses bedurfte. (ehemals AWA 1.4) 2.5 neu Empfehlung Begleitung des Ausbaus Bonns als Zentrum für Internationale Zusammenarbeit und globale NachhaltigkeitsfragenSeite 29 von 47 28 (ehemals AIW 1.1) 2.6 neu Empfehlung Maßnahmen, die die Bereiche Internationale Stadt, Bundesstadt und Wissenschaft und Forschung betreffen (ehemals AIW 1.2) 2.7 neu Empfehlung Kommunale Mitwirkung bei Planungen zu internationalen Veranstaltungen, Kongressen und Events (ehemals AIW 1.3) 2.8 neu Empfehlung Umsetzung des Zukunftskonzeptes „Internationaler Politikstandort“ der Bundesstadt Bonn und andere Konzepte, die den internationalen Standort betreffen, soweit nicht die Bezirksvertretungen zuständig sind (ehemals AIW 1.4) 2.9 neu Empfehlung Kommunale Europaarbeit und Kontakte zu europäischen Netzwerken und Institutionen (ehemals AIW 1.5) 2.10 neu Empfehlung Maßnahmen, die die Bonner Willkommenskultur betreffen (ehemals AIW 1.6) 2.11 neu Empfehlung Stärkung der Netzwerkbildung auf lokaler Ebene, insbesondere im Be- reich der entwicklungspolitischen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Eine-Welt- Gruppen, Schulen und Migrantenorganisationen) (ehemals AIW 1.7) 2.12 neu Empfehlung Fragen im Bereich der Lokalen Agenda, soweit sie die internationale Zusammenarbeit oder den internationalen Standort betreffen (ehemals AIW 1.8)Seite 30 von 47 29 2.13 neu Empfehlung Angelegenheiten des internationalen Marketings (ehemals AIW 1.9) 2.14 neu Empfehlung Angelegenheiten der entwicklungspolitischen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit in Bonn (ehemals AIW 1.10) 2.15 neu Empfehlung Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele (MDG / SDG / post2015) soweit sie für den internationalen Standort relevant sind (ehemals AIW 1.11) 2.16 neu Empfehlung Entwicklung von Projekten, die das internationale Bonn prägen (ehemals AIW 1.12) 2.17 neu Empfehlung Angelegenheiten des Wissenschafts- und Technologiestandortes Bonn (ehemals AIW 1.13) 2.18 neu Empfehlung Fragen, die den Status Bonns als Bundesstadt betreffen (ehemals AIW 1.14) 2.20 neu Empfehlung Förderung wissenschaftlicher Einrichtungen unter besonderer Berücksichtigung der Akquise von externen Projektmitteln (ehemals AIW 1.15) 2.21 neu Empfehlung Angelegenheiten des Wissenschaftsmarketings und der Wissenschaftskommunikation (ehemals AIW 1.16)Seite 31 von 47 30 2.22 neu Empfehlung Kommunale Maßnahmen, die Bezug zum internationalen Profil der Stadt Bonn haben (ehemals AIW 1.17) 3.1 neu Entscheidung Angelegenheiten des Kongresswesens und des Fremdenverkehrs (ehemals AWA 2.1) 3.2 neu Entscheidung Grundstücksverkäufe sowie Ausübung bzw. Nichtausübung von Vorkaufsrechten und Grunderwerbsrechten von 50.000 € bis 500.000 € für Vorratsgelände, soweit nicht durch Ratsbeschluss besondere Regelungen getroffen sind. Ausgenommen sind Angelegenheiten, über die aufgrund der Zuständigkeitsordnung andere Ausschüsse entscheiden (ehemals AWA 2.2) 3.3 neu Entscheidung Grundstücksankäufe sowie Ausübung bzw. Nichtausübung von Vorkaufsrechten und Grunderwerbsrechten von 175.000 € bis 500.000 € zur Durchführung von Bebauungsplänen und zur Ausführung von Einzelmaßnahmen, soweit nicht durch Ratsbeschluss besondere Regelungen getroffen sind (ehemals AWA 2.3) 3.4 neu Entscheidung Grundstücksverkäufe von 40.000 € bis 500.000 €. Ausgenommen sind Angelegenheiten, über die aufgrund der Zuständigkeitsordnung andere Ausschüsse entscheiden (ehemals AWA 2.4) 3.5 neu Entscheidung Einräumung und Begründung von Erbbaurechten in den Fällen, in denen der Grundstücksverkauf oder -ankauf eines Ausschussbeschlusses bedurfte. Ausgenommen sind Angelegenheiten, über die aufgrund der Betriebssatzung des SGB der Betriebsausschuss entscheidet. (ehemals AWA 2.5)Seite 32 von 47 31 3.6 neu Entscheidung Verpachtung sowie Vermietung von Grundstücken mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren in den Fällen, in denen das Jahresentgelt im Einzelfall 25.000 € übersteigt. Ausgenommen sind Angelegenheiten, über die aufgrund der Betriebssatzung des SGB der Betriebsausschuss oder die Betriebsleitung entscheidet (ehemals AWA 2.6) 3.7 neu Entscheidung Anpachtung und Anmietung von Grundstücken mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren in denen das Jahresentgelt im Einzelfall 20.000 € übersteigt. Ausgenommen sind Angelegenheiten, über die aufgrund der Betriebssatzung des SGB der Betriebsausschuss oder die Betriebsleitung entscheidet (ehemals AWA 2.7) 3.8 neu Entscheidung Verpachtung gastronomischer Betriebe und des Rechts, auf öffentlichen Wegen und Plätzen Werbung zu betreiben, sofern das Jahresentgelt im Einzelfall 12.500 € übersteigt (ehemals AWA 2.8) 3.9 neu Entscheidung Ausübung/Nichtausübung von Wiederverkaufsrechen/Heimfallrechten bzw. die Geltendmachung von Vertragsstrafen im Zusammenhang mit Grundstücksvergaben, wenn die Vergabe in der Kompetenz des Ausschusses liegt (ehemals AWA 2.9) 3.10 neu Entscheidung Vergabe von „Mitteln für entwicklungspolitische Bildungsarbeit und Projektpartnerschaften“ die im Haushalt der Stadt Bonn eingestellt sind (ehemals AIW 3.1) 3.11 neu Entscheidung Soweit in der Entscheidungshoheit der Stadt Bonn: Entscheidung über Zuwendung von nicht projektgebundenen Drittmitteln an lokale Gruppierungen, dieSeite 33 von 47 32 sich mit entwicklungspolitischer Bildungsarbeit, den Projektpartnerschaften und der Umsetzung der MDG et. al. befassen (ehemals AIW 3.2) 3.12 neu Entscheidung Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen (ehemals AIW 3.3) 3.13 neu Entscheidung Zusammenarbeit mit internationalen Einrichtungen und Einrichtungen, die sich mit internationaler Zusammenarbeit befassen (ehemals AIW 3.4) 3.14 neu Entscheidung Vergabe von Mitteln im Themenkomplex „Stadt der Wissenschaft“, sofern im Haushalt der Stadt Bonn eingestellt (ehemals AIW 3.5) 3.15 neu Entscheidung Benennung von Mitgliedern etwaiger Fachbeiräte, die vom Ausschuss eingerichtet werden (ehemals AIW 3.6) 3.16 neu Entscheidung Erweiterung des Ausschusses um sachkundige Einwohner/innen (ehemals AIW 3.7) 4.1 Mitteilung Die im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung abgewickelten Grundstücksan- und -verkäufe sind dem Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung regelmäßig zur Kenntnis zu bringenSeite 34 von 47 33 VIII. Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit (ehemals ASMGW) Nr. Zuständigkeit Inhalt und Herkunft (falls neu geordnet) 1.1 neu Anhörung Angelegenheiten des Umweltschutzes im Bereich des Beschaffungswesens und bei Durchführung von Bauaufgaben (ehemals ASMGW 3.2) 1.2 neu Anhörung Kriterien für die ökologische Pflege von Grünflächen (ehemals ASMGW 3.3) 2.1 neu Empfehlung Grundsätze für die Gewährung sozialer Hilfen (ehemals ASMGW 1.1) 2.2 neu Empfehlung Soziale und multikulturelle Maßnahmen (ehemals ASMGW 1.2) 2.3 neu Empfehlung Grundsätzliche Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge und der Gesundheitshilfe einschließlich Aids- und Drogenhilfe (ehemals ASMGW 1.3) 2.4 neu Empfehlung Angelegenheiten des Wohnungswesens (ehemals ASMGW 1.4) 2.5 neu Empfehlung Richtlinien für die finanzielle Beteiligung der Stadt am Wohnungsbau und der Wohnungsmodernisierung (ehemals ASMGW 1.5)Seite 35 von 47 34 2.6 neu Empfehlung Gewährung von Investitionszuschüssen für Baumaßnahmen, soweit nicht Entscheidungsrechte bestehen (ehemals ASMGW 1.6) 3.1 Entscheidung Gewährung von Zuschüssen ab 5.000 € im Rahmen der Haushaltsansätze. Dies gilt auch für Investitionszuschüsse für Baumaßnahmen, soweit sie im Haushalt im Einzelfall veranschlagt sind (ehemals ASMGW 2.1)Seite 36 von 47 35 VIIIa. Betriebsausschuss für Seniorenzentren als Unterausschuss des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit Nr. Zuständigkeit Inhalt und Herkunft (falls neu geordnet) 1.2 neu Anhörung Über Vergaben von Lieferungen und Leistungen in Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Seniorenzentren entscheidet die Werksleitung (ehemals ASMGW 3.1) 2.1 neu Empfehlung Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Seniorenzentren, die nach der Betriebssatzung dem Werksausschuss zur Vorberatung übertragen sind (ehemals ASMGW 1.7) 3.1 neu Entscheidung Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Seniorenzentren, die nach der Betriebssatzung dem Werksausschuss zur Vorberatung übertragen sind (ehemals ASMGW 2.2)Seite 37 von 47 36 IX. Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Nr. Zuständigkeit Inhalt und Herkunft (falls neu geordnet) 1.1 Empfehlung Beratung und Formulierung der Haltung des Ausschusses zu allen Fragen der Bürgerpartizipation sowie Abgabe einer Empfehlung in der Sache an die zuständigen Beratungs- und Entscheidungsgremien (die nach dieser Zuständigkeitsordnung zuständigen Ausschüsse/Bezirksvertretungen und/oder der Rat) 2.1 Entscheidung Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW (Förmliche Entscheidung über den Bürgerantrag; Empfehlung in der Sache an das entscheidungsbefugte Gremium): Beratung und Formulierung der Haltung des Ausschusses zu den beratenen Anregungen und Beschwerden von gesamtstädtischer Bedeutung sowie Abgabe einer Empfehlung in der Sache an das entscheidungsbefugte Gremium (den Rat oder den nach dieser Zuständigkeitsordnung entscheidungsbefugten Ausschuss oder bei Geschäften der laufenden Verwaltung an den Oberbürgermeister) 2.2 neu Entscheidung Erledigung von an den Rat gerichteten Anregungen und Beschwerden von gesamtstädtischer Bedeutung i.S.d. § 24 GO NRW entsprechend § 10 der Hauptsatzung (ehemals BA 3.1) 2.3 neu Entscheidung Partizipation der Bürgerinnen und Bürger an politischen Entscheidungsfindungsprozessen von gesamtstädtischer Bedeutung außerhalb formeller Verfahren (ehemals BA 3.2)Seite 38 von 47 37 2.4 neu Entscheidung Ausgestaltung der Verfahren von gesamtstädtischer Bedeutung zur Partizipation der Bürgerinnen und Bürger (ehemals BA 3.3) 2.5 neu Entscheidung Evaluation und Weiterentwicklung der „Leitlinien Bürgerbeteiligung“ (ehemals BA 3.4) 2.6 neu Entscheidung Maßnahmen zur intensivierten Bürgerbeteiligung, insbesondere unter Zuhilfenahme neuer Technologien und Medien (e-Participation) (ehemals BA 3.5) 2.7 neu Entscheidung Konzeption einer Plattform für Kinder und Jugendliche (ehemals BA 3.6)Seite 39 von 47 38 X. Betriebsausschuss SGB Nr. Zuständigkeit Inhalt und Herkunft (falls neu geordnet) 1.1 neu Anhörung Angelegenheiten des Umweltschutzes im Bereich des Beschaffungswesens und bei Durchführung von Bauaufgaben (ehemals BSGB 3.1) 1.2 neu Empfehlung Kriterien für die ökologische Pflege von Grünflächen (ehemals BSGB 3.1) 2.1 neu Empfehlung Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement (SGB), die nach der Betriebssatzung dem Werksausschuss zur Vorberatung übertragen sind (ehemals BSGB 1.1) 3.1 neu Entscheidung Angelegenheiten des SGB, die nach der Betriebssatzung dem Werksausschuss zur Entscheidung übertragen sind (ehemals BSGB 2.1)Seite 40 von 47 39 XI. Kulturausschuss Nr. Zuständigkeit Inhalt und Herkunft (falls neu geordnet) 1.1 neu Anhörung Entscheidungen zu baulichen Maßnahmen, die den künstlerischen Bereich betreffen, einschließlich der Räume für Solisten und andere Künstler (ehemals KA 3.1) 2.1 neu Empfehlung Angelegenheiten der städt. Kulturinstitute (Konzerte, Städt. Kunstmuseum, Stadtarchiv und Wissenschaftliche Stadtbibliothek, Volkshochschule, Stadtbücherei, Musikschule) (ehemals KA 1.1) 2.2 neu Empfehlung Förderung sonstiger kultureller Einrichtungen (ehemals KA 1.2) 2.3 neu Empfehlung Gewährung von Investitionszuschüssen für Baumaßnahmen, soweit nicht Entscheidungsrechte bestehen (ehemals KA 1.3) 2.4 neu Empfehlung Erwerb von Kunstwerken für das Städt. Kunstmuseum mit einem Wert von über 50.000 €, wenn über den Ankauf unterschiedliche Auffassungen zwischen der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister und der Leitung des Kunstmuseums bestehen (ehemals KA 1.4) 2.6 neu Empfehlung Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Theater der Bundesstadt Bonn“, die nach der Satzung für das Theater der Bundesstadt Bonn dem Kulturausschuss zur Vorberatung übertragen sindSeite 41 von 47 40 (ehemals KA 1.5) 3.1 neu Entscheidung Erwerb von Kunstwerken für das Städt. Kunstmuseum mit einem Wert bis zu 50.000 €, wenn über den Ankauf unterschiedliche Auffassungen zwischen der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister und der Leitung des Kunstmuseums bestehen (ehemals KA 2.1) 3.2 neu Entscheidung Gewährung von Investitionszuschüssen ab 5.000 €, soweit sie im Haushalt im Einzelfall veranschlagt sind (ehemals KA 2.2) 3.3 neu Entscheidung Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Theater der Bundesstadt Bonn“, die nach der Satzung für das Theater der Bundesstadt Bonn dem Kulturausschuss zur Entscheidung übertragen sind (ehemals KA 2.3)Seite 42 von 47 41 XII. Schulausschuss Nr. Zuständigkeit Inhalt und Herkunft (falls neu geordnet) 1.1 Empfehlung Aufgaben nach den schulrechtlichen Vorschriften, insbesondere Errichtung, Änderung und Zusammenlegung von Schulsystemen, Abgrenzung von Schulbezirken 1.2 Empfehlung Beratung von Schulbaumaßnahmen vor der Behandlung im Betriebsausschuss SGB 2.1 Entscheidung Angelegenheiten gem. § 15 Abs. 4 der HauptsatzungSeite 43 von 47 42 XIII. Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Nr. Zuständigkeit Inhalt und Herkunft (falls neu geordnet) 1.1 Empfehlung Vorberatung des Haushaltsplanes für die Aufgaben der Jugendhilfe 1.2 Empfehlung Förderung und Anregung zur Schaffung der erforderlichen Einrichtungen und Veranstaltungen der Jugendhilfe 1.3 Empfehlung Anhörung vor Bestellung des Leiters der Verwaltung des Jugendamtes 1.4 Empfehlung Ausweisung und Planung von Spielplätzen, Kindergärten, Spielhäusern, Kindertageseinrichtungen und Jugendfreizeiteinrichtungen In den nachstehenden Fällen richtet sich eine Empfehlung an die zuständige Bezirksvertretung 1.7 neu Empfehlung Ausweisung und Planung von Spielplätzen, Kindergärten, Spielhäusern, Kindertageseinrichtungen und Jugendfreizeiteinrichtungen (ehemals JHA 1) 2.1 Entscheidung Erlass von Richtlinien und Grundsätzen für die Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen der Jugendhilfe 2.2 Entscheidung Aufstellung von Richtlinien und Grundsätzen für die Festsetzung der Leistungen oder Hilfen zur Erziehung, soweit diese nicht durch höherrangiges Recht geregelt werden oder Geschäfte der laufenden Verwaltung sind 2.3 Entscheidung Bedarfsplanung der Tageseinrichtungen für Kinder (gem. § 10 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder -GFK-) und integrative Einrichtungen 2.4 Entscheidung JugendhilfeplanungSeite 44 von 47 43 2.5 Entscheidung Öffentliche Anerkennung nach § 75 SGB VII (KJHG) i.V.m. § 25 AG KJHG 2.6 Entscheidung Förderung der Träger der freien Jugendhilfe 2.7 Entscheidung Verteilung der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel an die freien Vereinigungen der Jugendwohlfahrt und Jugendverbände 2.8 Entscheidung Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten für den Bau und die Einrichtung von Tageseinrichtungen für Kinder 2.9 Entscheidung Aufstellung von Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen 3.1 Mitteilung Berichterstattung vor der Behandlung von Baumaßnahmen für Kindergärten, Kitas etc. im Betriebsausschuss SGBSeite 45 von 47 44 XIV. Sportausschuss Nr. Zuständigkeit Inhalt und Herkunft (falls neu geordnet) 1.1 neu Anhörung Verpachtung von gastronomischen Betrieben in Sportanlagen (ehemals SPA 3.1) 1.2 neu Anhörung Vorplanung von Sportanlagen (ehemals SPA 3.2) 1.3 neu Anhörung Umbau, Sanierung und Umgestaltung von Sportanlagen (ehemals SPA 3.3) 2.1 neu Empfehlung Angelegenheiten der städtischen Sporteinrichtungen, der Sportförderung und der städtischen Bäder (ehemals SPA 1.1) 2.2 neu Empfehlung Gewährung von Investitionszuschüssen für Baumaßnahmen, soweit nicht Entscheidungsrechte bestehen 3.1 neu Entscheidung Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Sportförderrichtlinien und der Ansätze des Haushaltsplanes. Dies gilt auch für Investitionszuschüsse für Baumaßnahmen, soweit sie im Haushalt im Einzelfall veranschlagt sind (ehemals SPA 2.1) 3.2 neu Entscheidung Ausnahmen von der Entgeltpflicht für die sportliche Benutzung der Bonner Sportstätten (ehemals SPA 2.2)Seite 46 von 47 45 XV. Baumkommission Nr. Zuständigkeit Inhalt und Herkunft (falls neu geordnet) 1.1 Empfehlung (an zuständige BV) Fällgenehmigungen von privaten Bäumen mit einem Stammumfang von mehr als 200 cm und beabsichtigte Fällung städtischer Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 100 cm, gemessen jeweils ab 1 m Höhe vom Erdboden XVI. Alle Ausschüsse und Unterausschüsse Zuständigkeit Die Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn können zu allen Angelegenheiten, die ihren Aufgabenbereich berühren und soweit es sich um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt, Anregungen an den Oberbürgermeister richten.Seite 47 von 47
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