202342-02 AA · Änderungsantrag
Vorrübergehendes Begegnungszentrum für den Bonner Norden in der Auerberger Mitte Antrag zur Vorlage 202342
Kerndaten
- Nummer
- 202342-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 12.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anregung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 202342-02 AA Antragsteller/in: Dr. Bettina Fischer-Starcke Brigitta Poppe-Reiners Elmar Conrads-Hassel Karin Langer Thomas Fahrenholtz 09.04.2021 gez. Reeh-Schall Vorrübergehendes Begegnungszentrum für den Bonner Norden in der Auerberger Mitte Antrag zur Vorlage 202342 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Anregung Inhalt des Änderungsantrags In Ergänzung des Antrags werden folgende weitere Punkte beschlossen: 1. Die Verwaltung wird aufgefordert, zur Mitfinanzierung der Anmietung der Räumlichkeiten für den Bonner Norden in der Auerberger Mitte einen Förderantrag aus dem Programm "Sofortprogramm Innenstadt" beim Land Nordrhein-Westfalen zu stellen. 2. Die Verwaltung stellt die notwendigen Finanzmittel für die kommenden zwei Jahre zur Verfügung. Begründung Das Land Nordrhein-Westfalen hat ein Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Ortsteilzentren aufgelegt, um den Corona- bedingten Leerstand in den Herzen der Innenstädte und Ortszentren entgegenzuwirken. Das Sofortprogramm hat ein Gesamtvolumen von 70 Millionen Euro, von denen bisher 40 Millionen Euro für Kommunen in NRW zur Verfügung gestellt wurden. Es stehen zurzeit noch 30 Millionen Euro nicht ausgeschöpfte Mittel zur Verfügung, weswegen die Landesregierung die Frist zur Förderantragsstellung auf den 30. April 2021 verlängert hat. Aus diesem Programm werden 70 % der Anmietungskosten für zwei Jahre übernommen. Dies ist für das im Bonner Norden dringend benötigte Begegnungszentrum eine einmalige Möglichkeit, eine Anschubfinanzierung zu erhalten und für wirklich geringe AufwendungenSeite 1 von 3 Seite 2 durch die Stadt an zentraler Stelle einen Treffpunkt und Ort der Kommunikation zu schaffen. Die Menschen im Bonner Norden freuen sich sehr auf das beschlossene und in Planung befindliche Sport- und Begegnungszentrum an der Josephshöhe. Doch wird die Planung einer solchen Stätte sowie die Umsetzung plus Bau noch einige Jahre in Anspruch nehmen. Wenn man optimistisch kalkuliert, dann können die Menschen vielleicht in 6 bis 8 Jahren mit einer solchen Sport- und Begegnungsstätte rechnen. Dies bedeutet aber konkludent, dass bis dahin all die Jahre kein Zentrum für die Bevölkerung des Bonner Norden zur Verfügung steht. Die Verwaltung geht in ihrer Stellungnahme zu diesem Antrag fälschlicherweise davon aus, dass es ausreichend Einrichtungen zur Nutzung für bürgerliches Engagement in Auerberg gibt. Tatsache ist jedoch, dass es weder ausreichend noch überhaupt Einrichtungen gibt. Im Quartiers- und Jugendzentrum gibt es lediglich einen Raum, in dem auch schon eine Tischtennisplatte steht. Der Vorraum zu diesem Raum wird als dringend notwendiger Lagerraum genutzt. Im Studentenwohnheim an der Pariser Straße gibt es zwar einen Raum, der wird jedoch seit dem der Abriss des Mensagebäudes in der Nassestraße vom Studierendenwerk selbst als Tagungs- und Besprechungsraum in Permanenz genutzt. Die Liegenschaft des ehemaligen Wax-Studios in der Auerberger Mitte (Warschauer Straße 73) liegt nicht nur zentral, sondern bietet die ausreichende räumliche Kapazität für eine vorübergehende Begegnungsstätte. Ein Teil dieser Räumlichkeit ist untervermietet an einen Friseurbetrieb, der auch weiter erhalten bleiben sollte. Durch die gemeinsame Nutzung der Liegenschaft ist eine kontinuierliche Aufsicht gegeben und beispielsweise die Pflege der WC-Anlage kann so Hand in Hand abgestimmt werden. Mögliche Personalkosten zu dieser neuen Begegnungsstätte fallen gering aus, da es im weitesten Sinne um die Schlüssel- und Putzaufsicht geht. Durch die Anmietung des Friseursalons beläuft sich die Miete lediglich noch auf 2.200 Euro. Bei einer erfolgreichen Förderantragsstellung beläuft sich der Mietanteil für die Stadt somit nur noch auf lediglich 660 Euro monatlich. Vor Ablauf der Förderfrist des Landes nach zwei Jahren kann dann festgestellt werden, ob die Begegnungsstätte sich auf andere Weise amortisieren kann und der Bedarf tragfähig ist, so dass das das Zentrum auf eigenen Beinen stehen kann. Für die Förderantragsstellung steht zwar nur noch eine Zeit von ca. 14 Tagen für die Verwaltung zur Verfügung. Da jedoch die Anforderungen des Förderantrags besagen, dass eine skizzenhafte Darstellung der geplanten Nutzung ausreichend ist, kann bei der Darstellung auf bestehende Konzepte von Bonner Begegnungsstätten zurückgegriffenSeite 2 von 3 Seite 3 werden. Es wäre auf jeden Fall fatal, wenn die Stadt Bonn den Versuch, diese einmalige Förderung erhalten, nicht in Anspruch nehmen würde. Bei den zu fördernden Nutzungen von leerstehenden Ladenlokalen spricht das Programm ausdrücklich von einer Nutzung für bürgerschaftliche und nachbarschaftliche Aktivitäten. Und genau das soll das Begegnungszentrum für den Bonner Norden sein. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de