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202342-02 AA · Änderungsantrag

Vorrübergehendes Begegnungszentrum für den Bonner Norden in der Auerberger Mitte Antrag zur Vorlage 202342

Nummer
202342-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
12.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Anregung
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Übergeordnet

  1. 202342 Begegnungszentrum Auerberg

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Änderungsantrag
öffentlich
202342-02 AA
Antragsteller/in:
Dr. Bettina Fischer-Starcke
Brigitta Poppe-Reiners
Elmar Conrads-Hassel
Karin Langer
Thomas Fahrenholtz
09.04.2021 gez. Reeh-Schall
Vorrübergehendes Begegnungszentrum für den
Bonner Norden in der Auerberger Mitte
Antrag zur Vorlage 202342
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Anregung
Inhalt des Änderungsantrags
In Ergänzung des Antrags werden folgende weitere Punkte beschlossen:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, zur Mitfinanzierung der Anmietung
der Räumlichkeiten für den Bonner Norden in der Auerberger Mitte einen
Förderantrag aus dem Programm "Sofortprogramm Innenstadt" beim
Land Nordrhein-Westfalen zu stellen.
2. Die Verwaltung stellt die notwendigen Finanzmittel für die kommenden
zwei Jahre zur Verfügung.
Begründung
Das Land Nordrhein-Westfalen hat ein Sofortprogramm zur Stärkung
unserer Innenstädte und Ortsteilzentren aufgelegt, um den Corona-
bedingten Leerstand in den Herzen der Innenstädte und Ortszentren
entgegenzuwirken.
Das Sofortprogramm hat ein Gesamtvolumen von 70 Millionen Euro, von
denen bisher 40 Millionen Euro für Kommunen in NRW zur Verfügung
gestellt wurden. Es stehen zurzeit noch 30 Millionen Euro nicht
ausgeschöpfte Mittel zur Verfügung, weswegen die Landesregierung die
Frist zur Förderantragsstellung auf den 30. April 2021 verlängert hat.
Aus diesem Programm werden 70 % der Anmietungskosten für zwei
Jahre übernommen. Dies ist für das im Bonner Norden dringend
benötigte Begegnungszentrum eine einmalige Möglichkeit, eine
Anschubfinanzierung zu erhalten und für wirklich geringe AufwendungenSeite 1 von 3

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durch die Stadt an zentraler Stelle einen Treffpunkt und Ort der
Kommunikation zu schaffen.
Die Menschen im Bonner Norden freuen sich sehr auf das beschlossene
und in Planung befindliche Sport- und Begegnungszentrum an der
Josephshöhe. Doch wird die Planung einer solchen Stätte sowie die
Umsetzung plus Bau noch einige Jahre in Anspruch nehmen. Wenn man
optimistisch kalkuliert, dann können die Menschen vielleicht in 6 bis 8
Jahren mit einer solchen Sport- und Begegnungsstätte rechnen. Dies
bedeutet aber konkludent, dass bis dahin all die Jahre kein Zentrum für
die Bevölkerung des Bonner Norden zur Verfügung steht.
Die Verwaltung geht in ihrer Stellungnahme zu diesem Antrag
fälschlicherweise davon aus, dass es ausreichend Einrichtungen zur
Nutzung für bürgerliches Engagement in Auerberg gibt. Tatsache ist
jedoch, dass es weder ausreichend noch überhaupt Einrichtungen gibt.
Im Quartiers- und Jugendzentrum gibt es lediglich einen Raum, in dem
auch schon eine Tischtennisplatte steht. Der Vorraum zu diesem Raum
wird als dringend notwendiger Lagerraum genutzt. Im
Studentenwohnheim an der Pariser Straße gibt es zwar einen Raum, der
wird jedoch seit dem der Abriss des Mensagebäudes in der Nassestraße
vom Studierendenwerk selbst als Tagungs- und Besprechungsraum in
Permanenz genutzt.
Die Liegenschaft des ehemaligen Wax-Studios in der Auerberger Mitte
(Warschauer Straße 73) liegt nicht nur zentral, sondern bietet die
ausreichende räumliche Kapazität für eine vorübergehende
Begegnungsstätte.
Ein Teil dieser Räumlichkeit ist untervermietet an einen Friseurbetrieb,
der auch weiter erhalten bleiben sollte. Durch die gemeinsame Nutzung
der Liegenschaft ist eine kontinuierliche Aufsicht gegeben und
beispielsweise die Pflege der WC-Anlage kann so Hand in Hand
abgestimmt werden. Mögliche Personalkosten zu dieser neuen
Begegnungsstätte fallen gering aus, da es im weitesten Sinne um die
Schlüssel- und Putzaufsicht geht.
Durch die Anmietung des Friseursalons beläuft sich die Miete lediglich
noch auf 2.200 Euro. Bei einer erfolgreichen Förderantragsstellung
beläuft sich der Mietanteil für die Stadt somit nur noch auf lediglich 660
Euro monatlich. Vor Ablauf der Förderfrist des Landes nach zwei Jahren
kann dann festgestellt werden, ob die Begegnungsstätte sich auf andere
Weise amortisieren kann und der Bedarf tragfähig ist, so dass das das
Zentrum auf eigenen Beinen stehen kann.
Für die Förderantragsstellung steht zwar nur noch eine Zeit von ca. 14
Tagen für die Verwaltung zur Verfügung. Da jedoch die Anforderungen
des Förderantrags besagen, dass eine skizzenhafte Darstellung der
geplanten Nutzung ausreichend ist, kann bei der Darstellung auf
bestehende Konzepte von Bonner Begegnungsstätten zurückgegriffenSeite 2 von 3

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werden.
Es wäre auf jeden Fall fatal, wenn die Stadt Bonn den Versuch, diese
einmalige Förderung erhalten, nicht in Anspruch nehmen würde.
Bei den zu fördernden Nutzungen von leerstehenden Ladenlokalen
spricht das Programm ausdrücklich von einer Nutzung für
bürgerschaftliche und nachbarschaftliche Aktivitäten. Und genau das soll
das Begegnungszentrum für den Bonner Norden sein.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 11:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de