← Vorlagen

202342 · Antrag

Begegnungszentrum Auerberg

Nummer
202342
Art
Antrag
Veröffentlicht
02.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 02.02.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 13.04.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Anregung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 61,4 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 202342-02 AA Vorrübergehendes Begegnungszentrum für den Bonner Norden in der Auerberger Mitte Antrag zur Vorlage 202342
  2. 202342-01 ST Begegnungszentrum Auerberg

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.506 Zeichen)
Antrag
öffentlich
202342
Antragsteller/in:
Dr. Bettina Fischer-Starcke
CDU Bezirksfraktion Bonn
29.01.2021 gez. Reeh-Schall
Begegnungszentrum Auerberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.03.2021 Anregung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird gebeten, eine aktuell leerstehende Lokalität in der
Auerberger Mitte anzumieten, um sie zur Nutzung als vorläufiges
Begegnungszentrum für Auerberg und Graurheindorf zur Verfügung zu
stellen.
Begründung
In Auerberg wie Graurheindorf fehlt es an Räumlichkeiten, die der
Öffentlichkeit für Veranstaltungen zur Verfügung stehen könnten. Es gibt
keine Möglichkeit, wo sich Vereine oder Gruppen treffen können. Daher
hat der Rat der Stadt Bonn dem Bau eines Begegnungszentrums für
Auerberg und Graurheindorf zugestimmt. Dieser Bau ist derzeit in der
Planungsphase und bis zu seiner Fertigstellung wird noch einige Zeit
vergehen. Aber auch bis dahin benötigen die beiden Ortsteile
Räumlichkeiten, in denen sich die Bürgerinnen und Bürger zu
unterschiedlichen Veranstaltungen treffen können.
In Auerberg bietet sich nun die Möglichkeit, ein leerstehendes
Ladenlokal an der zentralen Auerberger Mitte für einen Preis von 10€/m²
bei 245 m² anzumieten (2.500 € Kaltmiete plus 500 € Nebenkosten).
Damit entspricht die Miete den örtlichen Gegebenheiten und liegt sogar
unter dem Preis benachbarter Wohneinheiten. Die Nachfrage bei der
zuständigen Maklerin hat ergeben, dass sich der Vermieter eine solche
Nutzung vorstellen könnte.
Das Ladenlokal ist barrierefrei, so dass es sowohl für Seniorinnen und
Senioren, die an der Bevölkerung Auerbergs einen hohen Anteil bilden
(über 30% laut IEK), auf den Rollstuhl oder Rollator angewiesene
Mitbürger und Eltern mit Kinderwagen nutzbar ist. Hier könnte zudem ein
Integrationstreffpunkt für die 120 Nationen in Auerberg entstehen. Damit
würde dem Anspruch des IEK entsprochen, einen bedarfsgerechten
Ausbau der sozialen Infrastruktur in Auerberg zu ermöglichen.Seite 1 von 2

Seite 2
Ein Teil der Kosten könnte bei erfolgreicher Beantragung durch das
NRW-Förderprogramm „Sofortprogramm zur Stärkung unserer
Innenstädte und Zentren“ über den „Verfügungsfonds Anmietung“
übernommen werden. Hierüber kann ein Teil der Altmiete (bis zu 70 %)
von leerstehenden Ladenlokalen für verschiedene Zwecke – u.a. auch
für „bürgerschaftliche und nachbarschaftliche (wohn-affine) Nutzungen
(Repair-Cafés, Räume für Initiativen etc.)“ – für maximal 2 Jahre
refinanziert werden. Antragsfrist ist der 30. April 2021.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 02:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de