202342 · Antrag
Begegnungszentrum Auerberg
Kerndaten
- Nummer
- 202342
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 02.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anregung
Dateien
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Antrag öffentlich 202342 Antragsteller/in: Dr. Bettina Fischer-Starcke CDU Bezirksfraktion Bonn 29.01.2021 gez. Reeh-Schall Begegnungszentrum Auerberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.03.2021 Anregung Inhalt des Antrags Die Verwaltung wird gebeten, eine aktuell leerstehende Lokalität in der Auerberger Mitte anzumieten, um sie zur Nutzung als vorläufiges Begegnungszentrum für Auerberg und Graurheindorf zur Verfügung zu stellen. Begründung In Auerberg wie Graurheindorf fehlt es an Räumlichkeiten, die der Öffentlichkeit für Veranstaltungen zur Verfügung stehen könnten. Es gibt keine Möglichkeit, wo sich Vereine oder Gruppen treffen können. Daher hat der Rat der Stadt Bonn dem Bau eines Begegnungszentrums für Auerberg und Graurheindorf zugestimmt. Dieser Bau ist derzeit in der Planungsphase und bis zu seiner Fertigstellung wird noch einige Zeit vergehen. Aber auch bis dahin benötigen die beiden Ortsteile Räumlichkeiten, in denen sich die Bürgerinnen und Bürger zu unterschiedlichen Veranstaltungen treffen können. In Auerberg bietet sich nun die Möglichkeit, ein leerstehendes Ladenlokal an der zentralen Auerberger Mitte für einen Preis von 10€/m² bei 245 m² anzumieten (2.500 € Kaltmiete plus 500 € Nebenkosten). Damit entspricht die Miete den örtlichen Gegebenheiten und liegt sogar unter dem Preis benachbarter Wohneinheiten. Die Nachfrage bei der zuständigen Maklerin hat ergeben, dass sich der Vermieter eine solche Nutzung vorstellen könnte. Das Ladenlokal ist barrierefrei, so dass es sowohl für Seniorinnen und Senioren, die an der Bevölkerung Auerbergs einen hohen Anteil bilden (über 30% laut IEK), auf den Rollstuhl oder Rollator angewiesene Mitbürger und Eltern mit Kinderwagen nutzbar ist. Hier könnte zudem ein Integrationstreffpunkt für die 120 Nationen in Auerberg entstehen. Damit würde dem Anspruch des IEK entsprochen, einen bedarfsgerechten Ausbau der sozialen Infrastruktur in Auerberg zu ermöglichen.Seite 1 von 2 Seite 2 Ein Teil der Kosten könnte bei erfolgreicher Beantragung durch das NRW-Förderprogramm „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“ über den „Verfügungsfonds Anmietung“ übernommen werden. Hierüber kann ein Teil der Altmiete (bis zu 70 %) von leerstehenden Ladenlokalen für verschiedene Zwecke – u.a. auch für „bürgerschaftliche und nachbarschaftliche (wohn-affine) Nutzungen (Repair-Cafés, Räume für Initiativen etc.)“ – für maximal 2 Jahre refinanziert werden. Antragsfrist ist der 30. April 2021. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de