202342-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Begegnungszentrum Auerberg
Kerndaten
- Nummer
- 202342-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202342-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Begegnungszentrum Auerberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Im April 2019 wurde das Quartiers- und Jugendzentrum Auerberg in fußläufiger Entfernung zur Auerberger Mitte eröffnet. Das Zentrum bietet neben den Räumlichkeiten für die Jugendarbeit und das bereits seit Sommer 2017 im Quartier eingesetzte Quartiersmanagement ein Büro für die Quartiersmanager*innen und einen Besprechungsraum, der auch kleinere Zusammenkünfte von Gruppen erlaubt, sowie einen Mehrzweckraum und einen großzügigen Zugangsbereich, welche den beiden Partnern zur Nutzung und für die Durchführung von Veranstaltungen Dritter zur Verfügung stehen. Möglich sind hier Veranstaltungen mit bis zu 30 – 40 Personen. Kurz nach Eröffnung des Hauses wurde im Juni 2019 eine Machbarkeitsstudie zur Feststellung von Bedarfen für ein Begegnungszentrum durchgeführt. Mit der Verabschiedung der Machbarkeitsstudie „Begegnungszentrum Auerberg“ (DS 190233) im Dezember 2019 wurde die Verwaltung beauftragt, die Realisierung eines „Sport- und Begegnungszentrums“ mit der Möglichkeit für die Durchführung außersportlicher Veranstaltungen im Bonner Norden, für die Stadtteile Auerberg, Buschdorf, Castell, Graurheindorf und Nordstadt am nördlichen Teil des Sportparks Nord An der Josefshöhe zu planen und vorab auf der Grundlage der vorgelegten Machbarkeitsstudie mit den lokalen sozialen Einrichtungen in städtischer und freier Trägerschaft die seitens der Auerberger Bürgerinnen und Bürger, Vereine und anderer Akteure gewünschten Angebote mittels der recherchierten Ressourcen zu realisieren. Vorbereitungen und Planungen eines „Sport- und Begegnungszentrums“ werden zurzeit unter Federführung des Amtes 52 durchgeführt. Die Machbarkeitsstudie belegt, dass die Nachfrage nach Räumlichkeiten für Angebote der Begegnung bis zur Fertigstellung eines Sport- und Begegnungszentrum innerhalb bestehender Einrichtungen abgedeckt werden kann. Um bereits zeitnah gewünschte Angebote der Begegnung zu ermöglichen, sieht die Machbarkeitsstudie vor, unter Einsatz des Quartiersmanagements als Anlaufstelle und Vermittler eine Bedarfsdeckung im Bestand zu erreichen und gleichzeitig zusätzliche Synergien zu erzielen. Angestrebt werdenSeite 1 von 3 Seite 2 - eine Intensivierung der Kooperation der vorhandenen Einrichtungen, - die Erschließung neuer Zielgruppen für die einzelnen Angebote, - bessere Bekanntmachung des vorhandenen Angebotes und - eine effektive Auslastung vorhandener Räumlichkeiten. Seit der Beschlussfassung der Machbarkeitsstudie wurde kaum von dem Angebot der Vermittlung zur Verfügung stehender Räumlichkeiten im Quartier, für welche das Quartiersmanagement wirbt, Gebrauch gemacht. Auch wurden die Räume im Quartiers- und Jugendzentrum mit ihren Kapazitäten und Möglichkeiten durch externe Nutzer*innen bislang erst wenig nachgefragt und genutzt. Über eine insgesamt geringe Nachfrage hinaus ist auch die seit März 2020 bestehende Pandemielage zu sehen, die gerade Begegnungsmöglichkeiten in den zurückliegenden Monaten massiv eingeschränkt hat und mit umfangreichen Kontaktbeschränkungen auch weiterhin Einfluss auf Begegnungen von Gruppen und die Durchführung von Veranstaltungen und Angeboten nehmen wird. Ein zusätzliches Raumangebot bei einer nicht belegten Nachfrage würde zusätzliche Ausstattungs-, Betriebs- und Personalkosten verursachen, für die keine finanzielle Deckung besteht. Das Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung bietet die Möglichkeit der vorübergehenden Anmietung leerstehender Ladenlokale durch die Kommunen zur Etablierung neuer Nutzungen im Rahmen eines Verfügungsfonds und soll kleinteiligen Leerständen entgegenwirken. Zielsetzung ist, den Städten und Gemeinden in einem begrenzten Zeitraum die Möglichkeit zu geben, neue Nutzungen in leerstehenden oder konkret von Leerstand bedrohten Ladenlokalen in den zentralen Lagen der Innenstädte und Zentren zu etablieren. Förderfähig sind die Ausgaben zur Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen (insbesondere des kleinteiligen Einzelhandels und Dienstleistungsgewerbes) für die Dauer von bis zu zwei Jahren. Weitere Personal- und Sachkosten sind damit nicht erfasst und müssten von der Stadt getragen werden. Unter Berücksichtigung der durch die Machbarkeitsstudie belegten Möglichkeit, Raumbedarfe zur Begegnung und zur Durchführung von Angeboten für die Bewohnerinnen und Bewohner mit geringem personellen und finanziellen Aufwand bedarfsgerecht zur Verfügung stellen zu können und aufgrund der Förderrichtlinien des Programms, erscheint die vorübergehende zusätzliche Anmietung eines Ladenlokals in der Auerberger Mitte für Begegnungszwecke nicht zielführend. Anlage/nSeite 2 von 3 Seite 3 KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de