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202342-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Begegnungszentrum Auerberg

Nummer
202342-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Kenntnisnahme
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  1. 202342 Begegnungszentrum Auerberg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202342-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Begegnungszentrum Auerberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Im April 2019 wurde das Quartiers- und Jugendzentrum Auerberg in fußläufiger
Entfernung zur Auerberger Mitte eröffnet. Das Zentrum bietet neben den
Räumlichkeiten für die Jugendarbeit und das bereits seit Sommer 2017 im
Quartier eingesetzte Quartiersmanagement ein Büro für die
Quartiersmanager*innen und einen Besprechungsraum, der auch kleinere
Zusammenkünfte von Gruppen erlaubt, sowie einen Mehrzweckraum und einen
großzügigen Zugangsbereich, welche den beiden Partnern zur Nutzung und für
die Durchführung von Veranstaltungen Dritter zur Verfügung stehen. Möglich
sind hier Veranstaltungen mit bis zu 30 – 40 Personen.
Kurz nach Eröffnung des Hauses wurde im Juni 2019 eine Machbarkeitsstudie
zur Feststellung von Bedarfen für ein Begegnungszentrum durchgeführt. Mit
der Verabschiedung der Machbarkeitsstudie „Begegnungszentrum Auerberg“
(DS 190233) im Dezember 2019 wurde die Verwaltung beauftragt, die
Realisierung eines „Sport- und Begegnungszentrums“ mit der Möglichkeit für
die Durchführung außersportlicher Veranstaltungen im Bonner Norden, für die
Stadtteile Auerberg, Buschdorf, Castell, Graurheindorf und Nordstadt am
nördlichen Teil des Sportparks Nord An der Josefshöhe zu planen und vorab
auf der Grundlage der vorgelegten Machbarkeitsstudie mit den lokalen sozialen
Einrichtungen in städtischer und freier Trägerschaft die seitens der Auerberger
Bürgerinnen und Bürger, Vereine und anderer Akteure gewünschten Angebote
mittels der recherchierten Ressourcen zu realisieren.
Vorbereitungen und Planungen eines „Sport- und Begegnungszentrums“
werden zurzeit unter Federführung des Amtes 52 durchgeführt.
Die Machbarkeitsstudie belegt, dass die Nachfrage nach Räumlichkeiten für
Angebote der Begegnung bis zur Fertigstellung eines Sport- und
Begegnungszentrum innerhalb bestehender Einrichtungen abgedeckt werden
kann. Um bereits zeitnah gewünschte Angebote der Begegnung zu
ermöglichen, sieht die Machbarkeitsstudie vor, unter Einsatz des
Quartiersmanagements als Anlaufstelle und Vermittler eine Bedarfsdeckung im
Bestand zu erreichen und gleichzeitig zusätzliche Synergien zu erzielen.
Angestrebt werdenSeite 1 von 3

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- eine Intensivierung der Kooperation der vorhandenen Einrichtungen,
- die Erschließung neuer Zielgruppen für die einzelnen Angebote,
- bessere Bekanntmachung des vorhandenen Angebotes und
- eine effektive Auslastung vorhandener Räumlichkeiten.
Seit der Beschlussfassung der Machbarkeitsstudie wurde kaum von dem
Angebot der Vermittlung zur Verfügung stehender Räumlichkeiten im Quartier,
für welche das Quartiersmanagement wirbt, Gebrauch gemacht. Auch wurden
die Räume im Quartiers- und Jugendzentrum mit ihren Kapazitäten und
Möglichkeiten durch externe Nutzer*innen bislang erst wenig nachgefragt und
genutzt.
Über eine insgesamt geringe Nachfrage hinaus ist auch die seit März 2020
bestehende Pandemielage zu sehen, die gerade Begegnungsmöglichkeiten in
den zurückliegenden Monaten massiv eingeschränkt hat und mit
umfangreichen Kontaktbeschränkungen auch weiterhin Einfluss auf
Begegnungen von Gruppen und die Durchführung von Veranstaltungen und
Angeboten nehmen wird.
Ein zusätzliches Raumangebot bei einer nicht belegten Nachfrage würde
zusätzliche Ausstattungs-, Betriebs- und Personalkosten verursachen, für die
keine finanzielle Deckung besteht.
Das Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren des
Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung bietet die
Möglichkeit der vorübergehenden Anmietung leerstehender Ladenlokale durch
die Kommunen zur Etablierung neuer Nutzungen im Rahmen eines
Verfügungsfonds und soll kleinteiligen Leerständen entgegenwirken.
Zielsetzung ist, den Städten und Gemeinden in einem begrenzten Zeitraum die
Möglichkeit zu geben, neue Nutzungen in leerstehenden oder konkret von
Leerstand bedrohten Ladenlokalen in den zentralen Lagen der Innenstädte und
Zentren zu etablieren. Förderfähig sind die Ausgaben zur Anmietung von
leerstehenden Ladenlokalen (insbesondere des kleinteiligen Einzelhandels und
Dienstleistungsgewerbes) für die Dauer von bis zu zwei Jahren. Weitere
Personal- und Sachkosten sind damit nicht erfasst und müssten von der Stadt
getragen werden.
Unter Berücksichtigung der durch die Machbarkeitsstudie belegten Möglichkeit,
Raumbedarfe zur Begegnung und zur Durchführung von Angeboten für die
Bewohnerinnen und Bewohner mit geringem personellen und finanziellen
Aufwand bedarfsgerecht zur Verfügung stellen zu können und aufgrund der
Förderrichtlinien des Programms, erscheint die vorübergehende zusätzliche
Anmietung eines Ladenlokals in der Auerberger Mitte für Begegnungszwecke
nicht zielführend.
Anlage/nSeite 2 von 3

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