202332-02 AA · Änderungsantrag
2. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und in offenen Ganztagsschulen im Primarbereich im Stadtgebiet der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 202332 hier: § 5 Beginn, Dauer und Ende der Beitragspflicht
Kerndaten
- Nummer
- 202332-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 22.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 202332-02 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Annette Standop Tim Achtermeyer SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Angelika Esch DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Michael Faber Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Friederike Martin 22.06.21 2. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und in offenen Ganztagsschulen im Primarbereich im Stadtgebiet der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 202332 hier: § 5 Beginn, Dauer und Ende der Beitragspflicht Beratungsfolge Rat 24.06.2021 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Verwaltung wird beauftragt, § 5 Abs. 8 der Beitragssatzung nach folgenden Maßgaben zu ändern: 8) In Ferienzeiten ist der Beitrag ebenfalls zu entrichten. Der Beitrag ist ferner auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das Kind nicht an allen Tagen des Monats betreut wird, die Beitragspflicht wird auch durch Schließungs- oder Ausfallzeiten der Tagespflegestellen, der Tageseinrichtungen und der OGS nicht berührt. Bei vorübergehenden Unterbrechungen der Betreuung, insbesondere durch Betriebsstörungen, Streik, Naturereignisse oder behördlichen Schließungen, besteht nur ein Anspruch auf Erstattung eines Monatsbetrages, wenn die Betreuungsleistung an mehr als 15 aufeinanderfolgenden regulären Betreuungstagen nicht in vollem Umfang zur Verfügung gestellt wurde. Es wird der Beitrag des Monates erlassen, in dem die überwiegende Schließung erfolgte. BegründungSeite 1 von 2 Seite 2 Eltern haben bei Ausfall von Betreuungszeiten eine besonders hohe Belastung zu schultern. Wenn die Kommune die Betreuungsleistung auch über einen längeren fortgesetzten Zeitraum nicht sicherstellen kann, ist zur Unterstützung in dieser Ausnahmesituation aus Sicht der Antragstellenden die anteilige Erstattung der Elternbeiträge geboten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de