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202312-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

ISEK östlich des Beueler Bahnhofs - Konzept und Maßnahmen Antrag zur Vorlage 202312

Nummer
202312-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 16.09.2021 Kenntnisnahme
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  1. 202312 ISEK östlich des Beueler Bahnhofs - Konzept und Maßnahmen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202312-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
ISEK östlich des Beueler Bahnhofs - Konzept und
Maßnahmen
Antrag zur Vorlage 202312
Beratungsfolge
Rat 16.09.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu den Anträgen bzw. Ergebnissen der Vorberatung nimmt die Verwaltung wie
folgt Stellung:
I. Neuer Beschlusspunkt zu Radverkehr
Der Ausschuss für Mobilität und Verkehr am 18.08.2021 und der Ausschuss für
Umwelt, Klima und Lokale Agenda haben folgenden Beschlusspunkt ergänzt:
„Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit das vom ADFC
vorgeschlagene Radroutennetz berücksichtigt werden kann.“
Stellungnahme:
Mit dem ISEK Konzept wurden die vorhandenen Radwegerouten erhoben und
es wird zukünftig eine Verbesserung der Situation für den Radverkehr in
Hinblick auf eine Aufwertung des Radwegenetzes, zusätzliche
Fahrradabstellanlagen, Beschilderungen und eine weitgehend barrierefreie
Ausgestaltung von Knotenpunkten angestrebt. Im Maßnahmenpaket werden
die Maßnahmen „G3 Aufstellung eines Nahmobilitätskonzepts für das Quartier“
und „G4 Aufwertung der Anbindung an den Bröltalbahnradweg“ aufgeführt und
in den Kurzbeschreibungen die vorgenannten Zielsetzungen formuliert.
Um den Forderungen nachzukommen, wird in der Maßnahme „G3 Aufstellung
eines Nahmobilitätskonzept für das Quartier“ auf S. 101 im ISEK folgende
Formulierung ergänzt: „Bei der Erarbeitung des Nahmobilitätskonzeptes wird
das vom ADFC vorgeschlagene Radroutennetz geprüft.“
II. 202312-01 AA – Änderungsantrag (CDU)
1a) b) c) - Problemimmobilie Obere Wilhelmstraße 35)
Stellungnahme:
Bei der Verwaltung wurde bereits ein Antrag für einen Neubau auf dem
Grundstück eingereicht, sodass die Abstimmungen zwischen Bauherrn und
Verwaltung bereits laufen.Seite 1 von 2
Seite 2
Zur Sicherung der Problemimmobilie gibt es immer wieder Vorstöße durch die
Verwaltung auch gemeinsam mit dem Ordnungsamt entsprechende
Sicherungsmaßnahmen umzusetzen bzw. diese zu erneuern. Die Sicherungen
wurden in der Vergangenheit immer wieder durch wohnungslose Personen
aufgebrochen und zerstört und müssen auch derzeit wieder erneuert werden.
Der Bauherr wird aktuell durch die Verwaltung aufgefordert, das Gebäude
erneut zu sichern.
Eine zeitnahe Neubebauung wird von der Verwaltung begrüßt. Für das private
Bauvorhaben können keine Städtebauförderungsmittel beantragt werden.
2 – Externes Büro, wenig zusätzliches Verwaltungspersonal
Stellungnahme:
Mit der Maßnahme „I2 Einrichtung einer Prozessbegleitung“ wird im ISEK
vorgesehen ein externes Büro mit der Übernahme von Leistungen des
Prozessmanagements zu beauftragen, um die Verwaltung zu entlasten. Im
Stadtplanungsamt konnten mit Haushaltsbeschluss zusätzliche Personalstellen
zugesagt werden, sodass hier kein weiteres Erfordernis für zusätzliche Stellen
gegeben ist.
Im Kulturamt und im Tiefbauamt sind die benötigten Personalressourcen
allerdings voraussichtlich nicht gegeben, sodass hier weiteres Personal zur
Umsetzung erforderlich bleibt. Gemäß Beschlussvorlage des ISEKS wird von
der Verwaltung bei Beschluss zur Umsetzung des ISEKs eine Vorlage zur
Einrichtung der Stellen inkl. einer Benennung der Bereitstellung der Mittel für
die überplanmäßigen Ausgaben eingebracht.
Anlage/n
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