202312-01 AA · Änderungsantrag
ISEK östlich des Beueler Bahnhofs - Konzept und Maßnahmen Antrag zur Vorlage 202312
Kerndaten
- Nummer
- 202312-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 01.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 202312-01 AA Antragsteller/in: MdL Guido Déus Bert Moll CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Ulrich Gödeke ISEK östlich des Beueler Bahnhofs - Konzept und Maßnahmen Antrag zur Vorlage 202312 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Empfehlung Rat 16.09.2021 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Es wird beantragt, die Beschlussvorlage wie folgt zu ändern: 1. Dem intergierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) wird für das nach § 171b BauGB abgegrenzte Gebiet östlich des Beueler Bahnhofs in der Fassung von Januar 201 zugestimmt mit der Maßgabe, die Maßnahme B 4 (Sanierungs- und Nachnutzungskonzeption für die Problemimmobilie Obere Wilhelmstraße 35), a) In Abstimmung mit dem Eigentümer unter städtische Federführung zu nehmen und dazu b) einen kurzfristigen Umsetzungszeitraum zu bestimmen sowie c) Städtebauförderungsmitteln zu beantragen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die im ISEK enthaltenen Maßnahmen weiterzuentwickeln und die Voraussetzungen für eine Umsetzung der beschriebenen Projekte zu schaffen sowie hierzu auch Förderanträge zu den jeweils anwendbaren Förderprogrammen zu stellen. Zur Begleitung der Umsetzung wird der Verwaltung zusätzliches Personal entsprechend der Ausführungen in der Begründung bereitgestellt ist als ergänzende förderfähige Maßnahmen ein externes Büro zu beauftragen, das zentrale Leistungen im Prozessmanagement übernimmt. Die Einstellung zusätzlichen Personals in der Verwaltung ist auf ein Minimum zu reduzieren.Seite 1 von 2 Seite 2 3. Soweit die Maßnahmen nicht im Rahmen bereits bestehender Budgets umgesetzt werden können, steht der Auftrag zur Umsetzung der Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel. Begründung Für das gründerzeitliche Haus Obere Wilhelmstraße 35 ist mit Bauschein vom 30.09.2014 zwar der Abbruch genehmigt worden. Seitdem steht das Haus aber als halbe Ruine auf Abbruch. Das Dach ist erheblich beschädigt, Fenster- und Türöffnungen stehen offen, auch im Erdgeschoss. Die Zugänglichkeit ist nur unzureichend durch einen mobilen Bauzaun gesichert, der durch Lücken den Zutritt auf das Grundstück zulässt. Dieser unhaltbare Zustand dauert seit fast 7 Jahren an. Vor diesem Hintergrund mutet es grotesk an, ein Sanierungs- und Nachnutzungskonzept in privater Federführung in das ISEK aufzunehmen. Es ist aus Sicht der CDU-Fraktion vielmehr an der Zeit, nunmehr seitens der Stadt im Rahmen des ISEK aktiv zu werden, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen, den Stillstand zu beenden. Im ersten Schritt sollten ergänzend wirksame Sicherungsmaßnahmen bauordnungsrechtlich angeordnet werden. Vor dem Hintergrund der Haushaltslage wird der immer weiter steigende Personalbestand kritisch gesehen. Insbesondere bei zeitlich befristeten Projekten ist die Projektsteuerung grundsätzlich soweit wie möglich an Externe zu vergeben und fördern zu lassen. Da auch bei der Umsetzung des ISEK Bad Godesberg eine externe Projektsteuerung beauftragt wird, wäre es gerechtfertigt, dass für das ISEK Beueler Bahnhof derselbe Weg beschritten wird (vergl. E 9 ISEK Bad Godesberg). Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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