202263-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Online-Bürgerbefragung zu Tempo 30
Kerndaten
- Nummer
- 202263-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.01.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.104 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202263-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Online-Bürgerbefragung zu Tempo 30 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.02.2021 Kenntnisnahme Rat 04.02.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Frage 1: Um eine Vielzahl der Anwohnerinnen und Anwohner zu einer Teilnahme zu bewegen, wurde ein niedrigschwelliges Beteiligungsverfahren ausgewählt, bei dem einerseits der Aufwand für die Teilnehmenden so gering wie möglich gehalten werden sollte. Andererseits sollte der Auswertungsaufwand für die Verwaltung in einem vertretbaren Rahmen bleiben. Deshalb erfolgte die Bürgerbefragung online über die Dialogplattform Bonn-macht-mit.de. Der Link zu der Befragung wurde den Anwohnerinnen und Anwohnern der vier genannten Straßen über einen Bürgerbrief zugestellt. Der Zugriff ist über diesen Link grundsätzlich für alle möglich. Eine eindeutige Nachverfolgung, von welcher Person ein Beitrag erstellt wurde, ist bei Online- Verfahren auf Bonn-macht-mit.de nicht möglich. Dies ist auch bei registrierten Nutzern der Fall, da es keine Klarnamenpflicht gibt und selbst mit einer solchen die Rückverfolgung nicht gewährleistet werden könnte. Grundsätzlich wäre es bei Anschaffung eines entsprechenden Moduls möglich, auf Bonn-macht-mit Umfragen für einen vordefinierten Teilnehmerkreis durchzuführen, indem individuelle personenbezogene Zugangs-Codes generiert und postalisch versendet werden. Hier ist mit Einrichtungskosten von 10.000 Euro zu rechnen. Dieses Verfahren verursacht allerdings weitere Kosten und einen erhöhten Personaleinsatz, da Anschreiben an alle unter einer Anschrift gemeldeten Personen gerichtet werden müssten. Frage 2: Mit dem offiziellen Beginn des Beteiligungszeitraumes am 4. Januar 2021 war die Teilnahme nur für registrierte Teilnehmende möglich. Da aufgrund eines technischen Fehlers die Teilnahme bereits vor dem 4. Januar möglich war, haben auch einige unregistrierte Nutzerinnen und Nutzer teilgenommen. Unregistrierte Nutzer, die als „Gast“ aufgeführt werden können anhand der IP- Adressen herausgefiltert werden. Damit lassen sich mehrfache Beteiligungen von denselben unregistrierten Nutzerinnen und Nutzern eliminieren.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Redaktion hat die Möglichkeit, auffällige Nutzungen zu erkennen und entsprechend zu reagieren. Sollte also z.B. eine Vielzahl von Fragebögen mit identischem Inhalt über die selbe IP-Adresse eingereicht werden, so ist dies bei der Auswertung erkennbar. Diese oder ähnliche ungewöhnliche Nutzungsverhalten werden dann den Einzelfall entsprechend berücksichtigt. Frage 3: Eine separate Befragung der Anwohnerinnen und Anwohner der Nebenstraßen ist aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten kann davon ausgegangen werden, dass die Einrichtung von Tempo 30 auf den Straßen Auf dem Hügel sowie An der Josefshöhe zu keinen Schleichverkehren geführt hat. Eine räumliche Verlagerung könnte aus Mangel an Alternativen lediglich auf das übergeordnete Straßennetz erfolgen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de