202253-01 DA · Dringlichkeitsantrag
Landschaftsrechtliche Befreiung für die Erweiterung/Erneuerung einer Radroute zur Radschnellroute im Rahmen des Förderprojektes „Kommunaler Klimaschutz“ (linksrheinische Rheinaue; Abschnitt 2.2: Hermann-Ehlers-Straße bis Konrad-Adenauer-Brücke, Abschnitt 2.3: Konrad-Adenauer-Brücke bis Hardtstraße) BBB-Dringlichkeitsantrag zur Vorlage 202253
Kerndaten
- Nummer
- 202253-01 DA
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 19.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 202253-01 DA Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt Landschaftsrechtliche Befreiung für die Erweiterung/Erneuerung einer Radroute zur Radschnellroute im Rahmen des Förderprojektes „Kommunaler Klimaschutz“ (linksrheinische Rheinaue; Abschnitt 2.2: Hermann-Ehlers-Straße bis Konrad-Adenauer-Brücke, Abschnitt 2.3: Konrad-Adenauer-Brücke bis Hardtstraße) BBB-Dringlichkeitsantrag zur Vorlage 202253 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 19.05.2021 Empfehlung Begründung der Dringlichkeit: Dass Votum ist dringlich, da der Landschaftsbeirat die in Rede stehende Planung am vergangenen Montag abgelehnt hat und eine kurzfristige Vorlage der Verwaltung für die nächste Ratssitzung zu erwarten steht, mit der der Beschluss des Beirates aufgehoben werden soll. Im Übrigen sei auf die Begründung der Verwaltung zur Sache hingewiesen: „Die Radroute, linksrheinische Rheinaue Abschnitt 2.2: von Hermann-Ehlers-Straße bis Konrad-Adenauer-Brücke und Abschnitt 2.3: von Konrad-Adenauer-Brücke bis Hardtstraße ist ein Teil des geförderten EFRE-Projektes (Kommunaler Klimaschutz NRW, besonderer Förderbereich Emissionsfreie Innenstadt). Der Förderzeitraum endet im Oktober 2022. Zu diesem Zeitpunkt muss die Maßnahme abgeschlossen sein. Unter Berücksichtigung der Bauzeit/Ausführungszeit ist die Erteilung der landschaftsrechtlichen Befreiung durch die Untere Naturschutzbehörde mit Zustimmung des Naturschutzbeirats dringlich. Die verwaltungsinterne Abstimmung konnte nicht fristgerecht abgeschlossen werden.“ Inhalt des Dringlichkeitsantrags 1. Die Planung der links- und rechtsrheinischen Fahrradschnellroute in den Abschnitten 2.2. und 2.3 wird nicht weiterverfolgt. 2. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, schnellstmöglich alternative Routen in dem betroffenen Bereich der Rheinaue zu entwickeln, die keinen oder nur einen sehr begrenzten Eingriff in den Vegetationsbestand zur Folge haben. Baumfällungen sind dabei zu vermeiden.Seite 1 von 2 Seite 2 Begründung Die baumfreien Flächen in der Rheinaue reichen aus, um eine Route auch innerhalb der Rheinaue ohne oder mit nur geringem Baumschlag zu verwirklichen. Diese wurden jedoch aus Sicht der BBB-Fraktion nicht ausreichend geprüft und den zuständigen Gremien gar nicht zur Beratung vorgelegt. Außerdem weisen die Planungsunterlagen zu den Abschnitten 2.2 und 2.3. eine „Verbreiterung des Radweges bzw. gemeinsamer Geh- und Radweg“ aus. Ein gemeinsamer Geh- und Radweg wird einer Radschnellroute nicht gerecht und wirft nicht nur die Frage nach der Förderfähigkeit dieses Abschnittes auf, sondern auch nach der Sicherheit der Fußgänger angesichts der angestrebten Geschwindigkeit der Radfahrenden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de