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202226-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Grundstück Bonn-Bad Godesberg, Friesdorfer Str. 57 - 61 - Bauvoranfrage zur Errichtung einer Wohnanlage mit 63 Wohneinheiten und Gemeinschaftsräumen, einer viergruppigen Kindertagesstätte und einer Tiefgarage Aktenzeichen: 459509

Nummer
202226-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 13.04.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 202226 Grundstück Bonn-Bad Godesberg, Friesdorfer Str. 57 - 61 - Bauvoranfrage zur Errichtung einer Wohnanlage mit 63 Wohneinheiten und Gemeinschaftsräumen, einer viergruppigen Kindertagesstätte und einer Tiefgarage Aktenzeichen: 459509

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202226-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück Bonn-Bad Godesberg, Friesdorfer Str.
57 - 61
- Bauvoranfrage zur Errichtung einer Wohnanlage
mit 63 Wohneinheiten und Gemeinschaftsräumen,
einer viergruppigen Kindertagesstätte und einer
Tiefgarage
Aktenzeichen: 459509
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.03.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Bauherr einen Anspruch auf Erteilung
einer Baugenehmigung bzw. eines Bauvorbescheides hat, sofern das
Vorhaben in Übereinstimmung mit der Rechtsordnung errichtet wird. Dies lässt
sich aus dem Grundsatz der Baufreiheit ableiten, welcher dem Grundrecht auf
Eigentum – Art. 14 des Grundgesetzes – immanent ist. Wie in der
Mitteilungsvorlage – DS 202226 – ausgeführt, fügt sich das Vorhaben in die
Eigenart der näheren Umgebung nach § 34 Baugesetzbuch – BauGB – ein, so
dass die eingereichte Bauvoranfrage positiv zu beurteilen ist.
Die verkehrliche Erschließung des geplanten Objekts wird im Rahmen des
Bauantrags im Detail darzulegen sein. Ein besonderes Augenmerk ist darauf zu
legen, wie der Hol- und Bringverkehr der geplanten Kindertagesstätte
organisiert werden kann. Auch die sichere Zu- und Abfahrt zur geplanten
Tiefgarage an der Friesdorfer Straße ist im Baugenehmigungsverfahren
planerisch darzustellen, zumal erst im Rahmen einer konkretisierten Planung
der Nachweis der notwendigen Stellplätze erfolgen kann. Bereits vor
Bauantragstellung ist ein Mobilitätskonzept mit der Verkehrsplanung des
Stadtplanungsamtes abzustimmen.
Die Frage, welcher Personenkreis Mieter bzw. Nutzer der geplanten
Wohnanlage mit Kindertagesstätte sein könnten, ist kein baurechtlich
relevantes Beurteilungskriterium. Diese Auffassung, dass die geplante
Erstellung des geförderten Wohnbauvorhabens insbesondere dem Bedürfnis
der Bürgerinnen und Bürger aus der Nachbarschaft nach einer Durchmischung
des Wohngebietes entgegensteht, wird jedoch von Seiten der Verwaltung
ausdrücklich nicht geteilt.Seite 1 von 2

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In Bonn besteht ein angespannter Wohnungsmarkt, auf dem sich viele
Bürgerinnen und Bürger nur noch unter großen Schwierigkeiten mit
angemessenem Wohnraum versorgen können. Insbesondere das preisgünstige
Segment ist von einem Mangel an geeignetem Wohnraum bei gleichzeitig
steigender Nachfrage gekennzeichnet. Aufgrund der soziodemografischen
Entwicklung im Vergleich zum derzeitigen Wohnungsbestand in Bonn muss
daher im gesamten Stadtgebiet preisgünstiger, barrierefreier Wohnraum
vorrangig für Alleinstehende, Alleinerziehende sowie ein entsprechendes
Angebot bezahlbarer, großer Wohnungen für Familien im Fokus der
Neubautätigkeiten im Stadtgebiet stehen.
Im statistischen Bezirk Godesberg-Nord liegt der Anteil geförderter Wohnungen
zum Stichtag 31.12.2019 bei 7,0 %, was sozusagen deckungsgleich mit dem
gesamtstädtischen Anteil von 6,8 % ist. Durch die Neubaumaßnahme würde
sich der Anteil zwar auf rund 13 % erhöhen, läge damit aber immer noch nicht
so hoch, dass sich hinsichtlich der Sozialverträglichkeit Bedenken begründen
ließen. Bad Godesberg insgesamt (d. h. alle statistischen Bezirke in Bad
Godesberg zusammengerechnet) hat zu o. g. Stichtag einen Anteil geförderter
Wohnungen von nur 4,5% und ist damit der Stadtteil, der die geringste Quote
im Vergleich zu den anderen Bezirken verzeichnet.
Der Personenkreis, der Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein hat und
somit berechtigt ist, eine geförderte Wohnung zu beziehen, wächst stetig und
umfasst mittlerweile breite Schichten der Bevölkerung. Nach
Expertenschätzungen beträgt der Anteil der Haushalte, die aufgrund ihres
Einkommens innerhalb der Einkommensgrenzen liegen, knapp 50 %. Es
handelt sich dabei ausdrücklich nicht nur um
Transferleistungsempfänger*innen, sondern insbesondere Auszubildende,
Studierende, Alleinerziehende, Senior*innen, Familien mit niedrigem bzw.
mittlerem Einkommen etc. Diese Zahlen und die Diversität der
Personengruppen verdeutlichen, dass innerhalb der wohnberechtigten
Haushalte bereits eine große soziale Durchmischung vorhanden ist, die sich
dann auch in der Belegung des geförderten Objektes, die mit Augenmaß
gemeinsam durch den Bauherrn und die städtische Wohnungsvermittlung
erfolgen wird, widerspiegelt.
Zudem wird durch das angestrebte Genossenschaftsmodell die Bonner
Investorenlandschaft im Bereich des geförderten Wohnungsbaus mit einem
zuverlässigen, langfristigen Bestandshalter mit sozialer Verantwortung und
nachhaltiger Bewirtschaftung ergänzt. Der besondere Bezug der
Genossenschaftsmitglieder zu ihrem eigenen Wohnprojekt trägt besonders zur
Sozialverträglichkeit und Nachhaltigkeit solcher Wohnformen bei. Der parallel
zum Wohnbauvorhaben vorgesehene Kindergartenneubau wertet das Projekt
ideal durch eine wichtige Einrichtung der sozialen Infrastruktur auf.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 05:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de