← zurück zu 202220

202220-04 · Beschlussvorlage

Anpassung des Bildungs- und Zusammensetzungsbeschlusses für den Unterausschuss Denkmalschutz

Nummer
202220-04
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
29.05.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 28.06.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 67 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 202220 A: Bildung der Ausschüsse und Unterausschüsse sowie Festlegung ihrer Mitgliederzahl B: Besetzung der Ausschüsse, Unterausschüsse und Kommission

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.249 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
202220-04
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
Anpassung des Bildungs- und
Zusammensetzungsbeschlusses für den
Unterausschuss Denkmalschutz
Beratungsfolge
Rat 24.06.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Beschluss des Rates vom 21.01.2021 zu DS 202220 zum Punkt B
II 1. C, Sachverständige/r Einwohner/in im Unterausschuss
Denkmalschutz wird aufgehoben.
2. Als sachverständige/r Einwohner/in mit beratender Stimme gemäß § 23
(2) Satz 2 Denkmalschutzgesetz NRW für den Unterausschuss
Denkmalschutz werden benannt:
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
AM Carl Jacob Bachem AM Eva Hüttenhain
AM Prof. Dr. Heijo Klein AM Carola Nathan
AM Alexander
Kleinschrodt, M.A.
AM Dr. Eva Elisabeth
Schmidt
Begründung
Der Unterausschuss wurde am 21.01.2021 aufgrund der nicht namentlichen
Benennung eines beratenden Mitgliedes mit „N.N.“ nicht korrekt besetzt, da
dies nach §58 Abs 4 gemäß § 50 Abs. 3 GO NRW nicht zulässig ist.
Die Wahl der sachverständigen Einwohner*innen muss daher in der
Gesamtheit nachgeholt werden.
§ 23 (2) Denkmalschutzgesetz NRW:
„Bei jeder Unteren Denkmalbehörde ist ein Ausschuss ihrer Vertretung für die
Aufgaben nach diesem Gesetz zu bestimmen. Die Vertretung bestimmt durch
Satzung, ob ein Denkmalausschuss gebildet oder welchem anderen Ausschuss
diese Aufgabe zugewiesen wird. In der Satzung soll die Möglichkeit vorgesehen
werden, dass an Beratungen von Aufgaben nach diesem Gesetz zusätzlich fürSeite 1 von 2
Seite 2
die Denkmalpflege sachverständige Bürger mit beratender Stimme teilnehmen.“
Gemäß § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Bonn über die Zuweisung von
Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz NRW vom 27.01.2005 wurden die
Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz dem Ausschuss für Planung,
Verkehr und Denkmalschutz und dem Unterausschuss Denkmalschutz des
Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz zugewiesen. Eine
Überarbeitung dieser speziellen Satzung im Hinblick auf die Änderung von
Ausschusszuschnitt und –bezeichnung wird zum Zeitpunkt der Erstellung
dieser Vorlage noch verwaltungsintern geprüft und sofern erforderlich separat
zur Beschlussfassung vorgelegt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 11:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de