202220 · Beschlussvorlage
A: Bildung der Ausschüsse und Unterausschüsse sowie Festlegung ihrer Mitgliederzahl B: Besetzung der Ausschüsse, Unterausschüsse und Kommission
Kerndaten
- Nummer
- 202220
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 11.10.2021
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung des Rates Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
202220
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
A: Bildung der Ausschüsse und Unterausschüsse
sowie Festlegung ihrer Mitgliederzahl
B: Besetzung der Ausschüsse, Unterausschüsse
und Kommission
Beratungsfolge
Rat 21.01.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
A: 1. Es werden folgende Ratsausschüsse mit den nachstehenden
Bezeichnungen und in der nachstehenden Zusammensetzung gebildet:
stimmberechtigte Mitglieder beratende Mitglieder
Sitzzahl
Rats-
mitglieder
sachk.
Bürger
gem. §
58 (3)
GO NRW
für Jugend-
hilfeaus-
schuss: Mit-
glieder nach
§ 71 (1) Ziffer
2 SGB VIII
beratende
Mitglieder
gem. § 58
(1)1 Satz 7
GO NRW
beratende
Mitglieder gem.
§ 58 (1) Satz
11 GO2 NRW
beratende
Mitglieder
gem. § 58 (4)3
GO NRW
Rechnungsprüfungsausschuss 15 8 7 ___ ___
Ausschuss für Finanzen,
Beteiligungen und Vergabe
15 8 7 ___ ___
Ausschuss für Kinder-, Jugend und
Familie (Jugendhilfeausschuss)
154 95 ___ 6 106
Ausschuss für Europa,
Internationales, Wissenschaft,
Wirtschaft und Arbeit
15 8 7 ___
stimmberechtigte Mitglieder beratende Mitglieder
Rats-
sachk.
Bürger
für Jugend-
hilfeaus-
beratende
Mitglieder
beratende
Mitglieder gem.
beratende
Mitglieder
1 „Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, sind berechtigt für diesen Ausschuss
ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen Bürger… zu benennen... Sie wirken in dem Ausschuss
mit beratender Stimme mit…“
2 „Ein Ratsmitglied hat das Recht, mindestens einem der Ausschüsse mit beratender Stimme
anzugehören.“
3 „Als Mitglieder mit beratender Stimme können den Ausschüssen volljährige sachkundige
Einwohner angehören, …“
4 Gem. § 4 (1) der Satzung für das Jugendamt
5 Gem. § 71 (1) Satz 1 SGB VIII: „Mit drei Fünfteln des Anteils der Stimmen Mitglieder der
Vertretungskörperschaft ..oder von
ihr gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind.
6 Gem. § 4 (3) der Satzung für das JugendamtSeite 1 von 46
Seite 2
Sitzzahl mitglieder gem. §
58 (3)
GO NRW
schuss: Mit-
glieder nach
§ 71 (1) Ziffer
2 SGB VIII
gem. § 58 (1)
Satz 7 GO
NRW
§ 58 (1) Satz
11 GO NRW
gem. § 58 (4)
GO NRW
Betriebsausschuss SGB 15 8 7 ___
Ausschuss für Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger
15 8 7 ___
Kulturausschuss 15 8 7 ___
Ausschuss für Wohnen, Planung und
Bauen
15 8 7 ___
Schulausschuss 15 8 7 ___ 2+27
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 15 8 7 ___
Ausschuss für Umwelt, Klima und
Lokale Agenda
15 8 7 ___
Ausschuss für Soziales, Migration
und Gesundheit
15 8 7 ___
Sportausschuss 15 8 7 ___
2. Es werden folgende Unterausschüsse sowie Kommission mit den
nachstehenden Bezeichnungen und in der nachstehenden
Zusammensetzung gebildet:
stimmberechtigte Mitglieder beratende Mitglieder
Sitzzahl
Rats-
mitglieder
sachk.
Bürger
gem. §
58 (3)
GO
NRW
für Jugend-
hilfeaus-
schuss: Mit-
glieder nach §
71 (1) Ziffer 2
SGB VIII
beratende
Mitglieder
gem. § 58 (1)
Satz 7 GO
NRW
beratende
Mitglieder
gem. § 58 (1)
Satz 11 GO
NRW
beratende
Mitglieder
gem. § 58 (4)
GO NRW
Unterausschuss für Denkmalschutz des
Ausschusses für Wohnen, Planung und
Bauen
9 5 4 ___
Betriebsausschuss für Seniorenzentren
als Unterausschuss des Ausschusses
für Soziales, Migration und Gesundheit
9 5 4 ___ 1
Unterausschuss für Digitalisierung und
Organisation des Hauptausschusses
15 8 7 ___
Baumkommission 4
7 Gem. § 85 (2) Schulgesetz NRW (je ein Vertreter der kath. und der ev. Kirche) sowie je ein/e
Vertreter/in der Stadtschulpflegschaft und der Bezirksschülervertretung
Gemäß § 27 (8), Satz 3 kann der/die Vorsitzende oder ein Vertreter/eine Vertreterin des
Integrationsrates an den Sitzungen des Schulausschusses mit beratender Stimme teilnehmen. In
der Vergangenheit hatte der Rat 2 Vertreter/innen als (ständige) ordentliche Mitglieder des
Schulausschusses benannt.Seite 2 von 46
Seite 3
B:
In die nachstehenden Ausschüsse bzw. Unterausschüsse werden gewählt:
1. Rechnungsprüfungsausschuss
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
1. Stv. Christian Möller GRU 1. AM Julia Höller GRU
2. Stv. Malte Lömpcke GRU 2. AM Monika Heinzel GRU
3. AM Petra Martischewski GRU 3. AM Andreas Schütt GRU
4. Stv. Clara Hennes GRU 4. AM Adam Choudhary GRU
5. Stv. Jan Claudius Lechner CDU 5. Stv. Reiner Burgunder CDU
6. Stv. Rainer Haid CDU 6. AM Thomas Carl CDU
7. Stv. Norbert Jacobs CDU 7. Stv. Christoph Jansen CDU
8. AM Irene Kuron CDU 8. Stv. Georg Schäfer CDU
9. Stv. Angelika Esch SPD 9. Stv. Dörthe Ewald SPD
10. Stv. Alois Saß SPD 10. Stv. Gieslint Grenz SPD
11. Stv. Bernd Weede SPD 11. Stv. Dr. Nico Janicke SPD
12. Stv. Johannes Schott BBB 12. Stv. Dr. Albert Weidmann BBB
13. Stv. Claudia Falk LINKE 13. Stv. Jürgen Repschläger LINKE
14. AM Rainer Masur FDP 14. AM Tekin Celiköz FDP
15. AM Thomas Rauch Volt 15. Bzv. Karin Langer Volt
Für jede Fraktion sind weitere stellvertretende Mitglieder im Rechnungsprüfungsausschuss
ihre übrigen Stadtverordneten in alphabetischer Reihenfolge.
2. Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
1. Stv. Annette Standop GRU 1. AM Karin Robinet GRU
2. Stv. Malte Lömpcke GRU 2. AM Gertrud Smid GRU
3. AM Ulrike Teichmann GRU 3. AM Josha Nitzsche GRU
4. AM Tim Stoffel GRU 4. AM Michael Fark GRU
5. Stv. Rainer Haid CDU 5. AM Justin Dennhardt CDU
6. Stv. Norbert Jacobs CDU 6. Bzv. Roland Krichel CDU
7. AM Katharina Becker CDU 7. Stv. Torben Leskien CDU
8. AM Michael Husmann CDU 8. Stv. Julia Polley CDU
9. Stv. Angelika Esch SPD 9. Stv. Dörthe Ewald SPD
10. Stv. Benedikt Pocha SPD 10. Stv. Gieslint Grenz SPD
11. Stv. Alois Saß SPD 11. Stv. Gabi Mayer SPD
12. Stv. Marcel Schmitt BBB 12. Stv. Kirsten Walbröl BBB
13. Stv. Michael Faber LINKE 13. AM Katja Urbich Linke
14. Stv. Werner Hümmrich FDP 14. AM Prof. Dr. Wilfried Löbach FDP
15. AM Benedikt Erforth Volt 15. Stv. Friederike Martin Volt
Für jede Fraktion sind weitere stellvertretende Mitglieder im Ausschuss fürSeite 3 von 46
Seite 4
Finanzen, Beteiligungen und Vergabe ihre übrigen Stadtverordneten in
alphabetischer Reihenfolge.
3. Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (Jugendhilfeausschuss)
a) als stimmberechtigte Mitglieder
aa) 9 Mitglieder des Rates oder von ihm gewählte Frauen und Männer,
die in der Jugendhilfe erfahren sind
Ordentliche Mitglieder Persönliche stellvertretende Mitglieder
1. Stv. Clara Hennes GRU 1. AM Ramy Azrak GRU
2. AM Anja Lamodke GRU 2. AM Anna Lömpcke GRU
3. Stv. Feyza Yildiz CDU 3. Stv. Georg Goetz CDU
4. Stv. David Lutz CDU 4. Stv. Ursula Sautter CDU
5. Stv. Dörthe Ewald SPD 5. Stv. Max Biniek SPD
6. Stv. Gieslint Grenz SPD 6. Stv. Alois Saß SPD
7. Stv. Johannes Schott BBB 7. AM Monika Hennigs BBB
8. Stv. Julia Schenkel LINKE 8. AM Umut Yilmaz Linke
9. Stv. Petra Nöhring FDP 9. Stv. Achim Schröder FDP
bb) 6 Vertreter/Vertreterinnen der im Bereich des Jugendamtes
wirkenden und anerkannten freien Träger
Ordentliche Mitglieder Persönliche stellvertretende Mitglieder
1. AM Andrea Steuernagel GRU 1. AM Susanne Seichter GRU
2. AM Kurt Dauben GRU 2. AM Babette Loewen GRU
3. AM Sebastian Degen CDU 3. AM Martina Deutsch CDU
4. AM Sonja Velten CDU 4. AM Jean-Pierre Schneider CDU
5. AM Anne Segbers SPD 5. AM Nana Schumache SPD
6. AM Hartmut Genings BBB 6. AM Stephanie Otto BBB
b) Als beratende Mitglieder gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW
Ordentliches Mitglied Persönliches Stellvertretendes Mitglied
Stv. Beate Saul Volt AM Thomas Rosen Volt
c) Der Rat nimmt davon Kenntnis, dass aufgrund gesetzlicher Bestimmungen
und aufgrund eines Bestellungsrechtes als beratende nicht
stimmberechtigte Mitglieder dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
(Jugendhilfeausschuss) angehören:
Ordentliche Mitglieder Persönliche stellvertretende Mitglieder
Oberbürgermeister oder eine von ihr bestellte
VertretungSeite 4 von 46
Seite 5
- Bg Carolin Krause
Leitung des Jugendamtes oder die
Vertretung
- AL Gitte Sturm - stellv. AL Konrad Breuer
ein(e) Richter(in) des Vormundschafts-
gerichtes oder des Familiengerichtes oder
ein(e) Jugendrichter(in) der (die) vom
Präsidium des Landgerichtes Bonn bestellt
wird
- Andrea Henninger (Amtsgericht Bonn) - Anne Habermann (Amtsgericht Bonn)
eine Vertretung der Arbeitsverwaltung, die
von der Agentur für Arbeit bestellt wird
- Stefan Krause - Bernd Lohmüller
Vertretung von Schulen, die von der
zuständigen örtlichen Stelle bestellt wird
- Jutta Kaul - Tobias Hillebrand
Vertretung der Polizei, die vom
Polizeipräsidenten bestellt wird
- NN - NN
Je eine Vertretung der Katholischen, der
Evangelischen und der Altkatholischen
Kirche sowie der jüdischen Kirchengemeinde,
die von den je zuständigen Stellen der
jeweiligen Religionsgemeinschaften benannt
werden.
- Claudia Seidel
(Vorschlag Kath. Kirche)
- Ulrich Hamacher
(Evang. Kirchenkreis Bonn)
- NN
(Vorschlag Altkath. Kirchengemeinde)
_______________________________
(Vorschlag Jüdische Kultusgemeinde)
- Rainer Braun-Paffhausen
(Vorschlag Kath. Kirche)
- Silvia Franken
(Evang. Kirchenkreis Bonn)
- NN
(Vorschlag Altkath. Kirchengemeinde)
______________________________
(Vorschlag Jüdische Kultusgemeinde)
Vertretung des JugendamtselternbeiratsSeite 5 von 46
Seite 6
Suncica Rausch _____________________ Imke Gilmer_____________________
Vertretung des Integrationsrates
_____________________ _____________________
Begründung
Gemäß § 4 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Kinder- und
Jugendhilfegesetz NRW gehören dem Jugendhilfeausschuss höchstens 15
stimmberechtigte Mitglieder einschließlich
der/des Vorsitzenden an. Die näheren Einzelheiten der Zusammensetzung
des Jugendhilfeausschusses auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 – 5 i.V.m. § 5
des Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz NRW regeln
sich nach § 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Bonn.
Danach beträgt die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder nach § 71 Abs. 1
Ziffer 1 SGB VIII (Mitglieder des Rates oder der vom ihm gewählten Frauen
und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind) 9 und die Zahl der
Mitglieder nach § 71 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII, die von denen im Bereich des
Jugendamtes wirkenden anerkannten freien Träger vorgeschlagen werden,
6.
Hierzu haben die im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und
anerkannten Träger der freien Jugendhilfe mindestens die doppelte Anzahl
der insgesamt auf sie entfallenden Mitglieder und deren Stellvertreter/innen
vorzuschlagen (sh. § 4 Abs. 4 Satz 1 AG KJHG).
Als beratende Mitglieder gehören dem Jugendhilfeausschuss gemäß § 4
Abs. 3 der Satzung an:
a) die Oberbürgermeisterin oder eine von ihr bestellte Vertretung;
b) die Leitung des Jugendamtes oder deren Vertretung;
c) ein Richter/eine Richterin des Vormundschaftsgerichtes oder des
Familiengerichtes oder ein Jugendrichter/eine Jugendrichterin, der/die vom
Präsidenten des Landgerichtes Bonn bestellt wird;
d) ein Vertreter/eine Vertreterin der Arbeitsverwaltung, die von der Direktion
der Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg bestellt wird;
e) Vertretung der Schulen, die von der zuständigen örtlichen Stelle bestellt
wird;
f) eine Vertretung der Polizei, die vom Polizeipräsidenten bestellt wird;
g) je eine Vertretung der katholischen Kirche, entsandt durch den
Stadtdechanten der katholischen Kirche Bonn, der evangelischen Kirche,
entsandt durch die evangelischen Kirchenkreise Bonn und Bad GodesbergSeite 6 von 46
Seite 7
und an Rhein und Sieg, der jüdischen Kultusgemeinde, entsandt durch die
Synagogengemeinde Bonn sowie der altkatholischen Kirche, entsandt durch
die altkatholische Gemeinde Bonn;
h) eine Vertreterin./ ein Vertreter des Jugendamtselternbeirats;
i) eine Vertreterin / ein Vertreter des Integrationsrates.
Für die Mitglieder c) bis i) ist je eine persönliche Vertretung zu bestellen.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie hat das Recht, dem Rat
weitere
sachkundige Frauen und Männer zwecks Aufnahme als beratendes Mitglied
in den
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vorzuschlagen.
Die Vorschläge der im Bereich der Stadt Bonn wirkenden und öffentlich
anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Benennung der
beratenden Mitglieder ergeben sich aus der Anlage.
4. Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und
Arbeit
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
1. Stv. Annette Standop GRU 1. AM Ulrike Teichmann GRU
2. Stv. Stefan Freitag GRU 2. AM Ulrike Bußhoff GRU
3. AM Susanne Salz GRU 3. AM Michael Fark GRU
4. Bzv. Michael Hörig GRU 4. AM Günther Taube GRU
5. Stv. Guido Déus CDU 5. AM Marlon Brüßel CDU
6. Stv. Torben Leskien CDU 6. Stv. Georg Goetz CDU
7. Stv. Enno Schaumburg CDU 7. Stv. Sabine Kramer CDU
8. AM Gerd Landsberg CDU 8. Stv. Bert Moll CDU
9. Stv. Alois Saß SPD 9. Stv. Benedikt Pocha SPD
10. Stv. Bernd Weede SPD 10. AM Wilfried Klein SPD
11. AM Elke Apelt SPD 11. AM Magdalena Möhlenkamp SPD
12. Stv. Kirsten Walbröl BBB 12. AM Udo Beyer BBB
13. AM Karin Willnauer LINKE 13. AM Johann Neugebauer LINKE
14. Stv. Achim Schröder FDP 14. AM Michael To Vinh FDP
15. Stv. Friederike Martin Volt 15. AM Antonia Bleser Volt
Für jede Fraktion sind weitere stellvertretende Mitglieder im Ausschuss für
Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit ihre übrigen
Stadtverordneten in alphabetischer Reihenfolge.
5. Betriebsausschuss SGB
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
1. Stv. Nicole Unterseh GRU 1. AM Anna Zinecker GRUSeite 7 von 46
Seite 8
2. Stv. Florian Schaper GRU 2. AM Ulrike Teichmann GRU
3. AM Anja Lamodke GRU 3. AM Josha Nitzsche GRU
4. AM Andreas Goltz GRU 4. AM Ulrich Meier GRU
5. Stv. Georg Schäfer CDU 5. Stv. Reiner Burgunder CDU
6. AM Gordon Land CDU 6. Bzv. Herbert Frohn CDU
7. Stv. Torben Leskien CDU 7. Stv. Sabine Kramer CDU
8. Stv. Enno Schaumburg CDU 8. Stv. Jan Claudius Lechner CDU
9. Stv. Angelika Esch SPD 9. Stv. Benedikt Pocha SPD
10. Stv. Dörthe Ewald SPD 10. Stv. Peter Kox SPD
11. Stv. Gieslint Grenz SPD 11. AM Sven Stumpf SPD
12. Stv. Dr. Albert Weidmann BBB 12. Stv. Marcel Schmitt BBB
13. AM David Rupp LINKE 13. Bzv. Arndt Schönowsky Linke
14. AM Bernd Bollmus FDP 14. AM Florian Bräuer FDP
15. AM Martin Saul Volt 15. AM Martin Genn Volt
Für jede Fraktion sind weitere stellvertretende Mitglieder im
Betriebsausschuss SGB ihre übrigen Stadtverordneten in alphabetischer
Reihenfolge.
6. Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
1. Stv. Florian Schaper GRU 1. AM Sarina Keller GRU
2. Stv. Martin Heyer GRU 2. AM Monika Heinzel GRU
3. AM Nora Immink GRU 3. Bzv. Guido Pfeiffer GRU
4. AM Ursula Bach GRU 4. AM Falco Weichselbaum GRU
5. Stv. Ursula Sautter CDU 5. Stv. Georg Goetz CDU
6. Stv. Reiner Burgunder CDU 6. Stv. Rainer Haid CDU
7. AM Ruwen Korff CDU 7. Stv. Enno Schaumburg CDU
8. Stv. Georg Schäfer CDU 8. AM Ingo Schulze CDU
9. Stv. Benedikt Pocha SPD 9. Stv. Angelika Esch SPD
10. Stv. Bernd Weede SPD 10. Stv. Fenja Wittneven-Welter SPD
11. AM Simon Merkt SPD 11. AM Gabriele Klingmüller SPD
12. Stv. Thomas Fahrenholtz BBB 12. AM Dr. med. Christoph Manka BBB
13. Stv. Julia Schenkel LINKE 13. AM Alexandra Leipold LINKE
14. AM Norbert Neu FDP 14. AM Julia Gao FDP
15. AM Thomas Römer Volt 15. AM Daniel Könsgen Volt
Für jede Fraktion sind weitere stellvertretende Mitglieder im Ausschuss für
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ihre übrigen Stadtverordneten in
alphabetischer Reihenfolge.
7. KulturausschussSeite 8 von 46
Seite 9
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
1. Stv. Roswitha Sachsse-
Schadt
GRU 1. AM Monika Heinzel GRU
2. Stv. Tim Achtermeyer GRU 2. AM Beate Moser GRU
3. Bzv. Silke Uckermann GRU 3. AM Jürgen Becker GRU
4. AM Nihat Mert GRU 4. AM Tom Schmidt GRU
5. Stv. Christoph Jansen CDU 5. Bzv. Anja Poprawka CDU
6. AM Herbert Kaupert CDU 6. Stv. Ursula Sautter CDU
7. Bzv. Werner Koch CDU 7. AM Markus Schuck CDU
8. Stv. Jan Claudius Lechner CDU 8. Stv. Feyza Yildiz CDU
9. Stv. Max Biniek SPD 9. Stv. Alois Saß SPD
10. Stv. Fenja Wittneven-Welter SPD 10. Stv. Bernd Weede SPD
11. AM Dr. Helmut Redeker SPD 11. AM Sarah Mohamed SPD
12. Stv. Johannes Schott BBB 12. AM Dr. med. Christoph Manka BBB
13. Stv. Jürgen Repschläger LINKE 13. Bezv. Ralf-Jochen Ehresmann LINKE
14. AM Bernd Fesel FDP 14. AM Prof. Dr. Wilfried Löbach FDP
15. AM Corinna Heumann Volt 15. AM Julia Wedel Volt
Für jede Fraktion sind weitere stellvertretende Mitglieder im Kulturausschuss
ihre übrigen Stadtverordneten in alphabetischer Reihenfolge.
8. Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
1. Stv. Rolf Beu GRU 1. BBm Lara Mohn GRU
2. Stv. Daniel Rutte GRU 2. AM Lisanne Riedel GRU
3. AM Karin Robinet GRU 3. AM Rainer Grotegut GRU
4. Bzv. Jutta Brodhäcker GRU 4. Bzv. Paul Brückner GRU
5. Stv. Bert Moll CDU 5. AM Ulrich Gödeke CDU
6. Stv. Reiner Burgunder CDU 6. Stv. Norbert Jacobs CDU
7. AM Gregor Mayer CDU 7. Stv. Torben Leskien CDU
8. Stv. Georg Schäfer CDU 8. Stv. Enno Schaumburg CDU
9. Stv. Peter Kox SPD 9. Stv. Gabi Mayer SPD
10. Stv. Alois Saß SPD 10. Stv. Bernd Weede SPD
11. AM Gabriel Kunze SPD 11. AM Christine Schröder-
Diederich
SPD
12. Stv. Marcel Schmitt BBB 12. AM Alfred Mutinelli BBB
13. AM Holger Schmidt LINKE 13. AM Munirae Gharevi LINKE
14. Bzv. Frank Thomas FDP 14. AM Heinrich Schöneseiffen FDP
15. AM Frank Fremerey Volt 15. AM Tangi Legrand Volt
Für jede Fraktion sind weitere stellvertretende Mitglieder im Ausschuss für
Wohnen, Planung und Bauen ihre übrigen Stadtverordneten in
alphabetischer Reihenfolge.Seite 9 von 46
Seite 10
9. Schulausschuss
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
1. Stv. Melanie Grabowy GRU 1. Bzv. Silke Uckermann GRU
2. Stv. Tim Achtermeyer GRU 2. AM Inga-Maria Höppner GRU
3. AM Anja Lamodke GRU 3. Bzv. Paul Brückner GRU
4. AM Ulrich Meier GRU 4. AM Patrick Fick GRU
5. Stv. Sabine Kramer CDU 5. AM Johanna Graupner CDU
6. AM Christian Steins CDU 6. Stv. David Lutz CDU
7. Stv. Rainer Haid CDU 7. Bzv. Elke Metzer CDU
8. AM Brunhild Hersel-Everding CDU 8. Stv. Ursula Sautter CDU
9. Stv. Dörthe Ewald SPD 9. Stv. Max Biniek SPD
10. Stv. Gieslint Grenz SPD 10. Stv. Fenja Wittneven-Welter SPD
11. AM Leon Schwarze SPD 11. AM Jörg Mebus SPD
12. Stv. Johannes Schott BBB 12. AM Jan Dobrindt BBB
13. AM Anatol Koch LINKE 13. AM Joachim von Maydell LINKE
14. Stv. Achim Schröder FDP 14. AM Felicéty Steglich FDP
15. AM Sarah Mc Nelis Volt 15. AM Nils Decker Volt
Für jede Fraktion sind weitere stellvertretende Mitglieder im Schulausschuss
ihre übrigen
Stadtverordneten in alphabetischer Reihenfolge.
b) Als beratende Mitglieder
Ordentliches Mitglied
Vertreter der Kirche
Stellvertretendes Mitglied
AM NN
(Vertreter der ev. Kirche)
AM NN
AM NN
(Vertreter der kath. Kirche)
AM NN
Bezirksschülervertretung
AM NN AM NN
Stadtschulpflegschaft
AM NN AM NN
10. Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
1. Stv. Friederike Dietsch GRU 1. AM Katharina Schweer GRUSeite 10 von 46
Seite 11
2. Stv. Christian Möller GRU 2. AM Sophie Andernach GRU
3. AM Beate Bänsch-
Baltruschat
GRU 3. AM Diethelm Schneider GRU
4. AM Krischan Ostenrath GRU 4. AM Arne Claßen GRU
5. AM Christian Gold CDU 5. Stv. Reiner Burgunder CDU
6. AM Franz Emde CDU 6. AM Laura Lohr CDU
7. Stv. Julia Polley CDU 7. Stv. Bert Moll CDU
8. Stv. Jürgen Wehlus CDU 8. Bzv. Christian Weiler CDU
9. Stv. Nico Janicke SPD 9. Stv. Angelika Esch SPD
10. Stv Gabi Mayer SPD 10. Stv. Bernd Weede SPD
11. AM Dr. Stephan Eickschen SPD 11. AM Niklas Hausemann SPD
12. AM Elisabeth Struwe BBB 12. AM Dr. Christine Siekmann-
Steffens
BBB
13. Bzv. Hanno von Raußendorf LINKE 13. Stv. Julia Schenkel LINKE
14. Stv. Petra Nöhring FDP 14. AM Carolin Eichhofer FDP
15. Stv. Dominik Maxein Volt 15. AM Moritz Niemann Volt
Für jede Fraktion sind weitere stellvertretende Mitglieder im Ausschuss für
Umwelt, Klima und Lokale Agenda ihre übrigen Stadtverordneten in
alphabetischer Reihenfolge.
11. Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
1. Stv. Helmuth Göbel GRU 1. AM Susanne Seichter GRU
2. Stv. Detmar Jobst GRU 2. AM Yvonne Frey GRU
3. AM Lena Cornelissen GRU 3. AM Christian Zimpelmann GRU
4. Bzv. Eva Kuzu GRU 4. AM Manfred Becker GRU
5. Stv. Georg Goetz CDU 5. AM Sabine Leuwer CDU
6. AM Alfred Giersberg CDU 6. Stv. Julia Polley CDU
7. Stv. Rainer Haid CDU 7. Stv. Georg Schäfer CDU
8. Stv. Ursula Sautter CDU 8. Stv. Jürgen Wehlus CDU
9. Stv. Max Biniek SPD 9. Stv. Angelika Esch SPD
10. Stv. Peter Kox SPD 10. Stv. Bernd Weede SPD
11. AM Dr. Gabriele Petersen SPD 11. AM Nina Freistedt SPD
12. Stv. Johannes Schott BBB 12. AM Thomas Böckelheide BBB
13. Stv. Claudia Falk LINKE 13. AM Amelie Gabriel LINKE
14. Stv. Petra Nöhring FDP 14. AM Zehiye Dörtlemez FDP
15. AM Fabian Albrecht Volt 15. AM Maxine von Mäßenhausen Volt
b) Als beratendes Mitglied
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Vertreter der Behindertengemeinschaft Bonn e.V.
AM Sandór Krönert AM Marion FrohnSeite 11 von 46
Seite 12
Für jede Fraktion sind weitere stellvertretende Mitglieder im Ausschuss für
Soziales, Migration und Gesundheit ihre übrigen Stadtverordneten in
alphabetischer Reihenfolge.
12. Sportausschuss
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
1. Stv. Melanie Grabowy GRU 1. AM Anja Lamodke GRU
2. Stv. Helmuth Göbel GRU 2. Bzv. Eva Kuzu GRU
3. Bzv. Corinna Dahmen GRU 3. AM Gerhard Lemm GRU
4. AM Ramy Azrak GRU 4. AM Thomas Geisen GRU
5. Stv. David Lutz CDU 5. AM Joshua Breuer CDU
6. Bzv. Nicole Bonnie CDU 6. AM Bastian Herzig CDU
7. Stv. Sabine Kramer CDU 7. Stv. Torben Leskien CDU
8. AM Sebastian Schmidt CDU 8. Stv. Georg Schäfer CDU
9. Stv. Benedikt Pocha SPD 9. Stv. Gabi Mayer SPD
10. Stv. Fenja Wittneven-Welter SPD 10. AM Helga Klumb SPD
11. AM Ingo Holdorf SPD 11. AM Evelyn Simon SPD
12. Stv. Dr. Albert Weidmann BBB 12. AM Robert Viebahn BBB
13. AM Tobias Haßdenteufel LINKE 13. AM Lea Brandes Linke
14. AM Florian Bräuer FDP 14. AM Sardar-Yaqub Fakhir FDP
15. Stv. Beate Saul Volt 15. AM Stefan Kund Volt
Für jede Fraktion sind weitere stellvertretende Mitglieder im Sportausschuss
ihre übrigen Stadtverordneten in alphabetischer Reihenfolge.
b) Als beratendes Mitglied
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Vertreter der Stadtsportbund Bonn e.V.
AM Elmar Heide-Schönrock AM Heiko Fleck
13. Ausschuss für Mobilität und Verkehr
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
1. Stv. Friederike Dietsch GRU 1. AM Rebecca Heinz GRU
2. Stv. Rolf Beu GRU 2. AM Elke Winter GRU
3. AM Barbara Krausz GRU 3. AM Valentin Brückel GRU
4. AM Frederic Tesfay GRU 4. AM Christian Zimpelmann GRU
5. Stv. Jürgen Wehlus CDU 5. AM Jan Brockmann CDU
6. Bzv. Arno Hospes CDU 6. Stv. Rainer Haid CDU
7. AM Detlef Kunde CDU 7. Stv. Julia Polley CDU
8. Stv. Torben Leskien CDU 8. Bzv. Marco Rudolph CDUSeite 12 von 46
Seite 13
9. Stv. Max Biniek SPD 9. Stv. Dörthe Ewald SPD
10. Stv. Gabi Mayer SPD 10. Stv. Benedikt Pocha SPD
11. AM Rene Pausch SPD 11. AM Lisa Dallinger SPD
12. Stv. Marcel Schmitt BBB 12. AM Elisabeth Struwe BBB
13. AM Patrick Tollasz LINKE 13. AM Holger Schmidt Linke
14. Stv. Achim Schröder FDP 14. AM Alessandro Balan FDP
15. Stv. Dominik Maxein Volt 15. Bzv. Karin Langer Volt
Für jede Fraktion sind weitere stellvertretende Mitglieder im Ausschuss für
Mobilität und Verkehr ihre übrigen Stadtverordneten in alphabetischer
Reihenfolge.
b) Als beratendes Mitglied
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Vertreter des ADFC
AM Bernhard Meier AM Frank Begemann
Die nachstehenden Unterausschüsse sowie Kommission
werden wie folgt besetzt:
I. Unterausschuss des Hauptausschusses
1. Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
1. Stv. Martin Heyer GRU 1. Stv. Annette Standop GRU
2. Stv. Stefan Freitag GRU 2. Bzv. Jutta Brodhäcker GRU
3. AM Christine Eismann GRU 3. AM Kay Wilhelm Mähler GRU
4. AM Nora Immink GRU 4. AM Peter König GRU
5. Stv. Julia Polley CDU 5. Stv. Reiner Burgunder CDU
6. Stv. Sabine Kramer CDU 6. AM Daniel Gerhards CDU
7. AM Andreas Möller CDU 7. AM Felix März CDU
8. AM Tobias Polley CDU 8. Stv. Feyza Yildiz CDU
9. Stv. Dr. Nico Janicke SPD 9. Stv. Bernd Weede SPD
10. AM Albert Lopez-Torres SPD 10. AM Simon Brauer SPD
11. AM Dr. Julia Deike SPD 11. AM Simone Burkhart SPD
12 AM Rainer Gohlke BBB 12. AM Jan Dobrindt BBB
13 AM Katja Urbich LINKE 13. AM Sören Habet Linke
14 Stv. Petra Nöhring FDP 14. AM Aaron Eßelborn FDP
15 AM Jonas Kobler Volt 15. AM Adrian Bablok VoltSeite 13 von 46
Seite 14
Als Vorsitzende/Vorsitzender wird AM Jonas Kobler (Volt) bestimmt.
Die stellvertretenden Vorsitzenden werden aus der Mitte des
Unterausschusses durch den Unterausschuss gewählt.
II. Unterausschüsse des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen
1. Unterausschuss Denkmalschutz
a) Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
1. Stv. Roswitha Sachsse-
Schadt
GRU 1. AM Monika Heinzel GRU
2. Stv. Michael Wenzel GRU 2. AM Rainer Grotegut GRU
3. Stv. Reiner Burgunder CDU 3. Stv. Enno Schaumburg CDU
4. AM Frank Vosen CDU 4. AM Felix Schneider CDU
5. Stv. Peter Kox SPD 5. AM Dr. Sebastian Scharte SPD
6. AM Herbert Spoelgen SPD 6. AM Elisabeth Zaun SPD
7. AM Bernhard Wimmer BBB 7. Stv. Dr. Albert Weidmann BBB
8. AM Angela Trinkert LINKE 8. AM Lina Dolfen LINKE
9. AM Falk Kivelip FDP 9. AM Dr. Klaus-Dieter Baehrfeld FDP
b) Als beratendes Mitglied gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
AM Niclas Rauch Volt AM Martin Saul Volt
c) Als sachverständige/r Einwohner/in mit beratender Stimme gemäß § 58
Abs. 4 GO NRW
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
AM Carl Jacob Bachem AM Eva Hüttenhain
AM Prof. Dr. Heijo Klein AM Carola Nathan
AM N.N. AM Manfred Borschdorf
d) Als Vorsitzende/r wird benannt:
AM Herbert Spoelgen (SPD)
Die stellvertretenden Vorsitzenden werden aus der Mitte des
Unterausschusses durch den Unterausschuss gewählt.
III. Unterausschuss des Ausschusses für Soziales, Migration und
GesundheitSeite 14 von 46
Seite 15
Betriebsausschuss für Seniorenzentren
a) Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
1. Bzv. Eva Kuzu GRU 1. AM Susanne Seichter GRU
2. Stv. Detmar Jobst GRU 2. AM Adam Choudhary GRU
3. Stv. Georg Goetz CDU 3. AM Wilhelm Bischoff CDU
4. Bzv. Jens Röskens CDU 4. Stv. Norbert Jacobs CDU
5. Stv. Peter Kox SPD 5. Stv. Max Biniek SPD
6. AM Michael Angenfort SPD 6. Stv. Bernd Weede SPD
7. AM Reinhold Walbröl BBB 7. BBB
8. AM Amelie Gabriel LINKE 8. AM Barbara Kloep Linke
9. AM Matthias Keuthen Volt 9. AM Livia Juliane Genn Volt
b) Als beratendes Mitglied gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
AM Eleonore Rönn-
Hövedesbrunken
FDP AM Kathrin van Bremen FDP
c) Als Vorsitzende/Vorsitzender wird Stv. Detmar Jobst (Grüne) bestimmt.
Die stellvertretenden Vorsitzenden werden aus der Mitte des
Unterausschusses durch den Unterausschuss gewählt.
IV. Baumkommission
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
1. AM Diethelm Schneider GRU 1. AM Sophie Andernach GRU
2. AM Karl Wengenroth CDU 2. AM Christian Gold CDU
3. AM Lutz Beine SPD 3. Stv. Bernd Weede SPD
4. AM Elisabeth Struwe BBB 4. AM Eva Brigel BBB
Als Vorsitzenden/Vorsitzende wird AM Karl Wengenroth (CDU) bestimmt.
Die stellvertretenden Vorsitzenden werden aus der Mitte der
Baumkommission durch die Baumkommission gewählt.
Begründung zu ASeite 15 von 46
Seite 16
I. Allgemein
Die im vorstehenden Beschlussvorschlag wiedergegebene Struktur der
Ausschüsse und Unterausschüsse wurde mit den im Rat vertretenen
Fraktionen erörtert. In dieser Sitzung des Rates wird auch die personelle
Besetzung der Ausschüsse und die Zuweisung der Ausschussvorsitze
abschließend geklärt werden. Eine Beschlussfassung über eine
Neufassung der Zuständigkeitsordnung ist für die Sitzung des Rates am
04.02.2021 vorgesehen.
II: Begründung im Einzelnen
1. Pflichtausschüsse aufgrund der GO NRW oder sonstiger gesetzlicher
Bestimmungen
1.1 Gemäß § 57 Abs. 2 GO NRW müssen ein Hauptausschuss, ein
Finanzausschuss und ein Rechnungsprüfungsausschuss
gebildet werden, wobei der Rat beschließen kann, dass die
Aufgaben des Finanzausschusses vom Hauptausschuss
wahrgenommen werden.
Hinsichtlich der Bildung des Hauptausschusses wird auf die DS-Nr.
202057 verwiesen.
1.2 Dem vorgenannten Hauptausschuss dürfen nur Ratsmitglieder
angehören (§ 58 Abs. 3 Satz 1 GO NRW).
1.3 Unterausschuss für Denkmalschutz
§ 23 Denkmalschutzgesetz NRW:
„Bei jeder Unteren Denkmalbehörde ist ein Ausschuss ihrer
Vertretung für die Aufgaben nach diesem Gesetz zu bestimmen.
Die Vertretung bestimmt durch Satzung, ob ein Denkmalausschuss
gebildet oder welchem anderen Ausschuss diese Aufgabe
zugewiesen wird. In der Satzung soll die Möglichkeit vorgesehen
werden, dass an Beratungen von Aufgaben nach diesem Gesetz
zusätzlich für die Denkmalpflege sachverständige Bürger mit
beratender Stimme teilnehmen.“
Gemäß § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Bonn über die Zuweisung
von Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz NRW vom
27.01.2005 wurden die Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz
dem Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz
zugewiesen. Eine Überarbeitung dieser speziellen Satzung im
Hinblick auf die Änderung von Ausschusszuschnitt und –
bezeichnung wird zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch
verwaltungsintern geprüft und sofern erforderlich separat zur
Beschlussfassung vorgelegt.
1.4 Betriebsausschüsse
Für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Theater übernimmt wieSeite 16 von 46
Seite 17
bisher der Kulturausschuss die Funktion eines
Betriebsausschusses.
Für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Seniorenzentren ist der
Betriebsausschuss für Seniorenzentren als Unterausschuss des
Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Wohnungswesen
zuständig.
1.5 Jugendhilfeausschuss
Gemäß § 4 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Kinder- und
Jugendhilfegesetz NRW gehören dem Jugendhilfeausschuss
höchstens 15 stimmberechtigte Mitglieder einschließlich der/des
Vorsitzenden an. Die näheren Einzelheiten der Zusammensetzung
des Jugendhilfeausschusses auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 – 5
i.V.m. § 5 des Ausführungsgesetzes zum Kinder- und
Jugendhilfegesetz NRW regeln sich nach § 4 der Satzung für das
Jugendamt der Stadt Bonn.
Danach beträgt die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder nach § 71
Abs. 1 Ziffer 1 SGB VIII (Mitglieder des Rates oder der vom ihm
gewählten Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind)
9 und die Zahl der Mitglieder nach § 71 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII, die
von denen im Bereich des Jugendamtes wirkenden anerkannten
freien Träger vorgeschlagen werden, 6.
Hierzu haben die im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden
und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe mindestens die
doppelte Anzahl der insgesamt auf sie entfallenden Mitglieder und
deren Stellvertreter/innen vorzuschlagen (sh. § 4 Abs. 4 Satz 1 AG
KJHG).
Als beratende Mitglieder gehören dem Jugendhilfeausschuss
gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung an:
a) der Oberbürgermeister oder eine von ihm bestellte
Vertretung;
b) die Leitung des Jugendamtes oder deren Vertretung;
c) ein Richter/eine Richterin des Vormundschaftsgerichtes oder des
Familiengerichtes oder ein Jugendrichter/eine Jugendrichterin,
der/die vom Präsidenten des Landgerichtes Bonn bestellt wird;
d) ein Vertreter/eine Vertreterin der Arbeitsverwaltung, die von der
Direktion der Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg bestellt wird;
e) Vertretung der Schulen, die von der zuständigen örtlichen Stelle
bestellt wird;
f) eine Vertretung der Polizei, die vom Polizeipräsidenten bestellt
wird;Seite 17 von 46
Seite 18
g) je eine Vertretung der katholischen Kirche, entsandt durch den
Stadtdechanten der katholischen Kirche Bonn, der
evangelischen Kirche, entsandt durch die evangelischen
Kirchenkreise Bonn und Bad Godesberg und an Rhein und
Sieg, der jüdischen Kultusgemeinde, entsandt durch die
Synagogengemeinde Bonn sowie der altkatholischen Kirche,
entsandt durch die altkatholische Gemeinde Bonn.
Für die Mitglieder c) bis g) ist je eine persönliche Vertretung zu
bestellen.
Der Jugendhilfeausschuss kann bestimmen, dass ihm weitere
sachkundige Frauen und Männer als beratende Mitglieder
angehören.
1.6 Schulausschuss
§ 85 des Schulgesetzes NRW sieht in Abs. 1 vor, dass die
Gemeinden, die Kreise und die Schulverbände für die von ihnen
getragenen Schulen einen oder mehrere Schulausschüsse bilden
können.
Sofern ein Schulausschuss gebildet wird, ist je ein von der
katholischen und der evangelischen Kirche benannter Geistlicher
oder anderer Vertreter als ständiges Mitglied mit beratender Stimme
zu berufen. Außerdem können Vertreter der Schulen zur ständigen
Beratung berufen werden (§ 85 Abs. 2 Schulgesetz NRW).
Bisher gehörten dem Schulausschuss als beratendes Mitglieder
neben den Vertretern der Kirchen jeweils ein Vertreter/eine
Vertreterin der Bezirksschüler-vertretung sowie der/die Vorsitzende
der Stadtschulpflegschaft an.
Zukünftig wird auf Wunsch der Fraktionen dem Schulausschuss aus
der Mitte des Rates ein beratendes Mitglied angehören.
1.7 Wahlgremien
Die Bildung und Besetzung eines Wahlprüfungsausschusses
gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz i.V.m. § 66
Kommunalwahlordnung ist bereits in der Sitzung des Rates vom
05.11.2020 erfolgt (DS-Nr. 201742).
2 Weitere Ausschüsse
Der Beschlussvorschlag enthält neben den Pflichtausschüssen die
Vorschläge, die sich nach Abstimmungsgesprächen mit den
Vertretern der Fraktionen als mögliche Mehrheitsmeinung nach
heutigem Stand ergeben haben.Seite 18 von 46
Seite 19
3 Zusammensetzung der Ausschüsse
3.1 Neben den Ratsmitgliedern können gemäß § 58 Abs. 3 GO NRW
auch sachkundige Bürger zu Mitgliedern der Ausschüsse bestellt
werden. Ausgenommen hiervon ist der Hauptausschuss.
Die Zahl der sachkundigen Bürger darf die Zahl der Ratsmitglieder in
den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen (ausgenommen hiervon
ist der Jugendhilfeausschuss). Voraussetzung für die Zugehörigkeit
als sachkundiger Bürger zu einem Ausschuss ist das passive
Wahlrecht gemäß § 12 Kommunalwahlgesetz.
3.2 Als Mitglieder mit beratender Stimme können den Ausschüssen
gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW auch volljährige sachkundige
Einwohner angehören.
4. Unterausschüsse und Beiräte
4.1 Über die Bildung von Unterausschüssen und Beiräten beschließt
gemäß § 22 Abs. 9 der Geschäftsordnung des Rates der Rat.
Anlage/n
1 Entwurf Zuständigkeitsordnung und Zuordnung Ausschüsse (öffentlich)Seite 19 von 46
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Zuständigkeitsordnung
- ENTWURF -
Stand: 18.01.2021
ID Ausschuss neu Art des Rechts Zuständigkeit (auf Basis derzeit gültiger Zuständigkeitsordnung) Änderung neuer Textvorschlag der Verwaltung
1 Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
Empfehlung Beratung und Formulierung der Haltung des Ausschusses zu allen Fragen der
Bürgerpartizipation sowie Abgabe einer Empfehlung in der Sache an die zuständigen
Beratungs- und Entscheidungsgremien (die nach dieser Zuständigkeitsordnung
zuständigen Ausschüsse/Bezirksvertretungen und/oder der Rat)
unverändert -
2 Entscheidung Evaluation und Weiterentwicklung der „Leitlinien Bürgerbeteiligung“ unverändert -
3 Konzeption einer Plattform für Kinder und Jugendliche unverändert -
4 Erledigung von an den Rat gerichteten Anregungen und Beschwerden von
gesamtstädtischer Bedeutung i.S.d. § 24 GO NRW entsprechend § 10 der Hauptsatzung
unverändert -
5 Partizipation der Bürgerinnen und Bürger an politischen
Entscheidungsfindungsprozessen von gesamtstädtischer Bedeutung außerhalb
formeller Verfahren
unverändert -
6 Ausgestaltung der Verfahren von gesamtstädtischer Bedeutung zur Partizipation der
Bürgerinnen und Bürger
unverändert -
7 Maßnahmen zur intensivierten Bürgerbeteiligung, insbesondere unter Zuhilfenahme
neuer Technologien und Medien (e-Participation)
unverändert -
8 Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW (Förmliche Entscheidung über den
Bürgerantrag; Empfehlung in der Sache an das entscheidungsbefugte Gremium):
Beratung und Formulierung der Haltung des Ausschusses zu den beratenen
Anregungen und Beschwerden von gesamtstädtischer Bedeutung sowie Abgabe einer
Empfehlung in der Sache an das entscheidungsbefugte Gremium (den Rat oder den
nach dieser Zuständigkeitsordnung entscheidungsbefugten Ausschuss oder bei
Geschäften der laufenden Verwaltung an den Oberbürgermeister)
unverändert -
1 von 25Seite 22 von 46
Zuständigkeitsordnung
- ENTWURF -
Stand: 18.01.2021
ID Ausschuss neu Art des Rechts Zuständigkeit (auf Basis derzeit gültiger Zuständigkeitsordnung) Änderung neuer Textvorschlag der Verwaltung
9 Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
Anhörung Kommunale Maßnahmen, die besonders wissenschaftliche Einrichtungen,
Wissenschaftler/innen und Studierende betreffen
unverändert -
10 Kommunale Maßnahmen, die die Standortentwicklung Wissenschaftsregion betreffen unverändert -
11 Maßnahmen zur Stärkung des Fair Trade-Standortes und des fairen Handels und der
fairen Beschaffung
unverändert -
12 Maßnahmen, die Auswirkungen auf das internationale Profil der Bundesstadt Bonn
haben
unverändert -
13 Planungen zu internationalen Veranstaltungen, Kongressen und Events (z.B. UN-
Konferenzen, Weltkonferenzen zu Nachhaltigkeitsthemen) und deren Begleitung
unverändert -
14 Angelegenheiten des Kongresswesens, soweit sie den internationalen Standort
betreffen
unverändert -
15 Vorschläge an den Rat zur Benennung von sachkundigen Einwoh- ner/innen bzw.
stellvertretenden sachkundigen Einwohner/innen nach § 58 Abs. 4 GO NRW
unverändert -
16 Vorschläge an den Rat zur Benennung von Vertreter/innen in Netzwerken, die den
nationalen und internationalen Politikstandort betreffen
unverändert -
17 Offenlage von Bebauungsplänen, in denen Gewerbegebiete ausgewiesen, geändert
oder aufgehoben werden sollen
unverändert -
18 Empfehlung Angelegenheiten der entwicklungspolitischen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit in
Bonn
unverändert -
19 Angelegenheiten der Wirtschafts- und Arbeitsförderung unverändert -
20 Angelegenheiten des internationalen Marketings unverändert -
21 Angelegenheiten des Wissenschafts- und Technologiestandortes Bonn unverändert -
22 Angelegenheiten des Wissenschaftsmarketings und der Wissenschaftskommunikation unverändert -
23 Begleitung des Ausbaus Bonns als Zentrum für Internationale Zusammenarbeit und
globale Nachhaltigkeitsfragen
unverändert -
24 Entwicklung von Projekten, die das internationale Bonn prägen unverändert -
25 Förderung wissenschaftlicher Einrichtungen unter besonderer Berücksichtigung der
Akquise von externen Projektmitteln
unverändert -
26 Fragen im Bereich der Lokalen Agenda, soweit sie die internationale Zusammenarbeit
oder den internationalen Standort betreffen
unverändert -
27 Fragen, die den Status Bonns als Bundesstadt betreffen unverändert -
28 Grundstücksverkäufe ab 500.000 € unverändert -
29 Kommunale Europaarbeit und Kontakte zu europäischen Netzwerken und Institutionen unverändert -
30 Kommunale Maßnahmen, die Bezug zum internationalen Profil der Stadt Bonn haben unverändert -
31 Kommunale Mitwirkung bei Planungen zu internationalen Veranstaltungen,
Kongressen und Events
unverändert -
32 Maßnahmen, die die Bereiche Internationale Stadt, Bundesstadt und Wissenschaft und
Forschung betreffen
unverändert -
33 Maßnahmen, die die Bonner Willkommenskultur betreffen unverändert -
34 Umsetzung des Zukunftskonzeptes „Internationaler Politikstandort“ der Bundesstadt
Bonn und andere Konzepte, die den internationalen Standort betreffen, soweit nicht
die Bezirksvertretungen zuständig sind
unverändert -
35 Stärkung der Netzwerkbildung auf lokaler Ebene, insbesondere im Be- reich der
entwicklungspolitischen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Eine-Welt-Gruppen,
Schulen und Migrantenorganisationen)
unverändert -
36 Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele (MDG / SDG / post2015) soweit sie für
den internationalen Standort relevant sind
Ersatz Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele (Agenda 2030/SDGs) der VN und anderer
internationaler Agenden (Klima, Biodiversität, Neue Urbane Agenda), soweit sie für den
internationalen Standort relevant sind
2 von 25Seite 23 von 46
Zuständigkeitsordnung
- ENTWURF -
Stand: 18.01.2021
ID Ausschuss neu Art des Rechts Zuständigkeit (auf Basis derzeit gültiger Zuständigkeitsordnung) Änderung neuer Textvorschlag der Verwaltung
37 Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
Empfehlung Grundstücksankäufe sowie Ausübung bzw. Nichtausübung von Vorkaufsrechten und
Grunderwerbsrechten ab 500.000 € über die der Rat entscheidet und soweit nicht
durch Ratsbeschluss besondere Regelungen getroffen sind
unverändert -
38 Einräumung und Begründung von Erbbaurechten in den Fällen, in denen der
Grundstücksverkauf oder -ankauf eines Ausschussbeschlusses bedurfte.
Ausgenommen sind Angelegenheiten, über die aufgrund der Betriebssatzung des SGB
der Betriebsausschuss entscheidet
unverändert -
39 Entscheidung Angelegenheiten des Kongresswesens und des Fremdenverkehrs unverändert -
40 Erweiterung des Ausschusses um sachkundige Einwohner/innen unverändert -
41 Vergabe von „Mitteln für entwicklungspolitische Bildungsarbeit und
Projektpartnerschaften“ die im Haushalt der Stadt Bonn eingestellt sind
Ersatz Vergabe von „Mitteln für entwicklungspolitische Bildungsarbeit und Projektpartnerschaften“
sowie von „Mitteln zur Förderung von Projekten zur Umsetzung der Agenda 2030“, die im
Haushalt der Stadt Bonn eingestellt sind
42 Vergabe von Mitteln im Themenkomplex „Stadt der Wissenschaft“, sofern im Haushalt
der Stadt Bonn eingestellt
unverändert -
43 Zusammenarbeit mit internationalen Einrichtungen und Einrichtungen, die sich mit
internationaler Zusammenarbeit befassen
unverändert -
44 Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen unverändert -
45 Soweit in der Entscheidungshoheit der Stadt Bonn: Entscheidung über Zuwendung von
nicht projektgebundenen Drittmitteln an lokale Gruppierungen, die sich mit
entwicklungspolitischer Bildungsarbeit, den Projektpartnerschaften und der
Umsetzung der MDG et. al. befassen
unverändert -
46 Benennung von Mitgliedern etwaiger Fachbeiräte, die vom Ausschuss eingerichtet
werden
unverändert -
47 Einräumung und Begründung von Erbbaurechten in den Fällen, in denen der
Grundstücksverkauf oder -ankauf eines Ratsbeschlusses bedurfte
unverändert -
48 Grundstücksverkäufe sowie Ausübung bzw. Nichtausübung von Vorkaufsrechten und
Grunderwerbsrechten von 50.000 € bis 500.000 € fürVorratsgelände, soweit nicht
durch Ratsbeschluss besondere Regelungen getroffen sind. Ausgenommen sind
Angelegenheiten, über die aufgrund der Zuständigkeitsordnung andere Ausschüsse
entscheiden
unverändert -
49 Grundstücksankäufe sowie Ausübung bzw. Nichtausübung von Vorkaufsrechten und
Grunderwerbsrechten von 175.000 € bis 500.000 € zur Durchführung von
Bebauungsplänen und zur Ausführung von Einzelmaßnahmen, soweit nicht durch
Ratsbeschluss besondere Regelungen getroffen sind
unverändert -
50 Grundstücksverkäufe von 40.000 € bis 500.000 €. Ausgenommen sind
Angelegenheiten, über die aufgrund der Zuständigkeitsordnung andere Ausschüsse
entscheiden
unverändert -
51 Verpachtung sowie Vermietung von Grundstücken mit einer Laufzeit von mehr als 5
Jahren in den Fällen, in denen das Jahresentgelt im Einzelfall 25.000 € übersteigt.
Ausgenommen sind Angelegenheiten, über die aufgrund der Betriebssatzung des SGB
der Betriebsausschuss oder die Betriebsleitung entscheidet
unverändert -
52 Verpachtung gastronomischer Betriebe und des Rechts, auf öffentlichen Wegen und
Plätzen Werbung zu betreiben, sofern das Jahresentgelt im Einzelfall 12.500 €
übersteigt
unverändert -
53 Ausübung/Nichtausübung von Wiederverkaufsrechen/Heimfallrechten bzw. die
Geltendmachung von Vertragsstrafen im Zusammenhang mit Grundstücksvergaben,
wenn die Vergabe in der Kompetenz des Ausschusses liegt
unverändert -
3 von 25Seite 24 von 46
Zuständigkeitsordnung
- ENTWURF -
Stand: 18.01.2021
ID Ausschuss neu Art des Rechts Zuständigkeit (auf Basis derzeit gültiger Zuständigkeitsordnung) Änderung neuer Textvorschlag der Verwaltung
54 Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
Entscheidung Anpachtung und Anmietung von Grundstücken mit einer Laufzeit von mehr als 5
Jahren in denen das Jahresentgelt im Einzelfall 20.000 € übersteigt. Ausgenommen
sind Angelegenheiten, über die aufgrund der Betriebssatzungdes SGB der
Betriebsausschuss oder die Betriebsleitung entscheidet
unverändert -
55 Mitteilung Die im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung abgewickelten Grundstücksan-
und -verkäufe sind dem Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung regelmäßig zur
Kenntnis zu bringen
unverändert -
4 von 25Seite 25 von 46
Zuständigkeitsordnung
- ENTWURF -
Stand: 18.01.2021
ID Ausschuss neu Art des Rechts Zuständigkeit (auf Basis derzeit gültiger Zuständigkeitsordnung) Änderung neuer Textvorschlag der Verwaltung
56 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
Anhörung Angelegenheiten des Umweltschutzes im Bereich des Beschaffungswesens und bei
Durchführung von Bauaufgaben
streichen -
57 Kriterien für die ökologische Pflege von Grünflächen streichen -
58 Empfehlung Abgabensatzungen und Entgeltordnungen unverändert -
59 Entsperrung und Freigabe von Haushaltsmitteln Änderung der
Rechtsart
Entsperrung und Freigabe von Haushaltsmitteln
60 Grundsatzangelegenheiten des Vergaberechts (z.B. Vergabeordnung) unverändert -
61 Konzeption und Weiterentwicklung des städtischen Beteiligungsportfolios unverändert -
62 (Leer) neu „Angelegenheiten des WorldCCBonn und der Beethovenhalle in Bezug auf die Produktgruppe
1.15.07
- Insbesondere Fragen der Betriebsführung und der Eigentümerfunktion.
- Bereitstellung/Freigabe von Budgets an das SGB für Bauunterhaltung, Sanierung bzw.
Fertigstellung“.
63 Vorbereitung und Ausführung der Haushaltssatzung, Aufstellung eines
Haushaltssicherungskonzeptes, Festsetzung des Investitionsprogramms
unverändert -
64 Ausführung des Haushaltsplanes, soweit hierfür nicht andere Ausschüsse zuständig
sind
unverändert -
65 Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen,
soweit hierfür nicht gem. Ratsbeschluss der Stadtkämmerer zuständig ist sowie
Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen
unverändert -
66 Wirtschafts- und Bewirtschaftungspläne, Jahresabschlüsse von Eigenbetrieben und
Eigengesellschaften
unverändert -
67 Übernahme von Bürgschaften und Bestellung sonstiger Sicherheiten für andere sowie
solche Rechtsgeschäfte, die den vorgenannten wirtschaftliche gleichkommen
unverändert -
68 Empfehlungen der Fachausschüsse und Anregungen der Bezirksvertretungen mit
finanziellen Auswirkungen gem. § 22 Abs. 8 der Geschäftsordnung des Rates
unverändert -
69 Empfehlungen der Fachausschüsse und Anregungen der Bezirksvertretungen mit
finanziellen Auswirkungen für die Eigenbetriebe und Eigengesellschaften der
Bundesstadt Bonn
unverändert -
70 Erlass sowie unbefristete Niederschlagung von Ansprüchen, Erklärungen im Rahmen
von Insolvenzverfahren und Abschluss von Vergleichen über Ansprüche nach den in
der hierzu geltenden Satzung festgelegten Wertgrenzen
unverändert -
71 Wirtschaftliche Betätigung, insbesondere Gründung, Erwerb, Veräußerung von
Gesellschaften oder Anteilen von Gesellschaften
unverändert -
72 Angelegenheiten des Neuen Kommunalen Finanzmanagements sowie Einführung
neuer Steuerungsinstrumente
unverändert -
73 Fragen, die mit der Thematik geschlechtergerechter Haushalt (Gender Budgetierung)
zusammenhängen
unverändert -
74 Angelegenheiten des Umweltschutzes im Bereich des Beschaffungswesens und bei
Durchführung von Bauaufgaben sowie die Berücksichtigung weiterer Kriterien mit
vergaberechtlichen Auswirkungen (z.B. soziale Kriterien, Mittelstandsförderung)
unverändert -
75 Entscheidung Investitionscontrolling (Abwicklung Haushaltsreste Vorjahre) unverändert -
76 Vergabe von Bauleistungen sowie von sonstigen Lieferungen und Leistungen
einschließlich Honoraraufträgen im Rahmen bestehender Haushaltsansätze. Dies gilt
auch für Vergaben im Bereich der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Theater.
Ausgenommen sind Vergaben, über die aufgrund der Zuständigkeitsordnung andere
Ausschüsse oder aufgrund der Bezirkssatzung die Bezirksvertretungen entscheiden.
unverändert -
5 von 25Seite 26 von 46
Zuständigkeitsordnung
- ENTWURF -
Stand: 18.01.2021
ID Ausschuss neu Art des Rechts Zuständigkeit (auf Basis derzeit gültiger Zuständigkeitsordnung) Änderung neuer Textvorschlag der Verwaltung
77 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
Entscheidung Gewährung von städtischen Zuschüssen, soweit es sich nicht um Geschäfte der
laufenden Verwaltung handelt und nicht die Entscheidungskompetenz des Rates, einer
Bezirksvertretung oder eines Ausschusses gegeben
ist
unverändert -
78 Abschluss von Verträgen, mit denen für die Stadt Erträge/Einzahlungen oder
Aufwendungen/Auszahlungen einmalig von mehr als 200.000 € oder fortlaufend von
mehr als 100.000 € jährlich verbunden sind, soweit nicht die Zuständigkeit anderer
Ausschüsse oder des Rates nach der Zuständigkeitsordnung oder gem. § 41 Abs. 1 GO
NRW gegeben ist
unverändert -
79 Über die Annahme von Schenkungen und den Ankauf von Kunstwerken oder die
Auftragsvergabe für Kunstwerke, die an öffentlichen Straßen, auf Plätzen oder in
Grünanlagen aufgestellt werden sollen und deren Wert 50.000 € übersteigt,
entscheidet der Hauptaussc
Ersatz Auf Vorschlag der Kunstkommission, Entscheidungen über die Annahme von Schenkungen
und den Ankauf von Kunstwerken oder die Auftragsvergabe für Kunstwerke, die an
öffentlichen Straßen, auf Plätzen oder in Grünanlagen aufgestellt werden sollen und deren
Wert 50.000 € übersteigt.
80 Annahme von Spenden und Schenkungen mit einem Wert von mehr als 50.000 € unverändert -
81 Verträge über die Verfügung über Gemeindevermögen, Vornahme von Schenkungen
und Hingabe von Darlehen mit einem Wert von mehr als 50.000 €, soweit nicht nach
der Zuständigkeitsordnung andere Ausschüsse zuständig sind. Ausgenommen hiervon
sind Darlehen, die nach dem Bundessozialhilfegesetz gewährt werden sowie Darlehen
für den Wohnungsbau aufgrund vom Rat beschlossener Richtlinien. Verträge ab 20.000
€ werden dem Finanzausschuss einmal jährlich zur Kenntnis gebracht
unverändert -
82 Grundsätzliche Regelungen für das Zins- und Schuldenmanagement und für den
Abschluss von Zinssicherungs- und Zinsoptimierungsgeschäften
unverändert -
83 Befristete Niederschlagung von Ansprüchen nach den in der hierzu geltenden Satzung
festgelegten Wertgrenzen
unverändert -
84 Grundsätzliche finanzpolitische Entwicklungen (z.B. Gemeindefinanzsystem,
Gemeindefinanzierungsgesetz GfG)
unverändert -
85 Regelungen für Grundsatzangelegenheiten im Bereich des Anlagenmanagements der
Bundesstadt Bonn und der ihr zugehörigen rechtlich unselbständigen Stiftungen
unverändert -
86 Mitteilung Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage (Quartalsberichte) unverändert -
87 Berichte der Eigenbetriebe und Beteiligungen, insbesondere Beteiligungsbericht streichen -
88 Jahresbericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement unverändert -
89 Jahresbericht über die Finanzanlagen der Bundesstadt Bonn unverändert -
90 Mitteilung über aufgenommene Kredite unverändert -
91 Sponsoringleistungen mit einem Wert ab 5.000 € sind dem Ausschuss für Finanzen und
Beteiligungen einmal jährlich zur Kenntnis zu bringen
unverändert -
92 Spenden und Schenkungen mit einem Wert ab 5.000 € über deren Annahme im
Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung entschieden worden ist, sind dem
Finanzausschuss einmal jährlich zur Kenntnis zu bringen
unverändert -
93 Vierteljährlicher Bericht über die erteilten Aufträge nach der Vergabeordnung für
Leistungen (VOL) und der Vergabeordnung für Bauleistungen (VOB) mit einem
Auftragswert von mehr als 10.000 € netto
Ersatz Jährlicher Bericht über alle nach der Vergabeordnung für Bauleistungen (VOB/A und VOB/A-
EU), der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und der Vergabeverordnung (VgV)
vergebenen Aufträgen mit einem Auftragswert von über 25.000 EURO. Zu den Aufträgen ist
auszuweisen, welche Nachhaltigkeitskriterien bei der Vergabe berücksichtigt wurden.
94 Halbjährlicher Bericht über die erteilten Aufträge zur Erbringung freiberuflicher
Leistungen wie Architekten- und Ingenieurleistungen, Gutachter und
Beratungsleistungen oder sonstige Honoraraufträge mit einem Auftragswert von mehr
als 5.000 € netto
streichen -
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Zuständigkeitsordnung
- ENTWURF -
Stand: 18.01.2021
ID Ausschuss neu Art des Rechts Zuständigkeit (auf Basis derzeit gültiger Zuständigkeitsordnung) Änderung neuer Textvorschlag der Verwaltung
95 Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Empfehlung Anhörung vor Bestellung des Leiters der Verwaltung des Jugendamtes Ersatz Anhörung vor Bestellung der Leiterin / des Leiters der Verwaltung des Jugendamtes
96 Ausweisung und Planung von Spielplätzen, Kindergärten, Spielhäusern,
Kindertageseinrichtungen und Jugendfreizeiteinrichtungen
Ersatz Ausweisung und Planung von Spielplätzen, Kindergärten, Kindertageseinrichtungen und
Einrichtungen der offenen Jugendarbeit
97 Förderung und Anregung zur Schaffung der erforderlichen Einrichtungen und
Veranstaltungen der Jugendhilfe
unverändert -
98 Vorberatung des Haushaltsplanes für die Aufgaben der Jugendhilfe unverändert -
99 (Leer) neu Jugendhilfeplanung
100 Empfehlung an die
zuständige BV
Ausweisung und Planung von Spielplätzen, Kindergärten, Spielhäusern,
Kindertageseinrichtungen und Jugendfreizeiteinrichtungen
streichen -
101 Entscheidung Aufstellung von Richtlinien und Grundsätzen für die Festsetzung der Leistungen oder
Hilfen zur Erziehung, soweit diese nicht durch höherrangiges Recht geregelt werden
oder Geschäfte der laufenden Verwaltung sind
unverändert -
102 Aufstellung von Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen unverändert -
103 Bedarfsplanung der Tageseinrichtungen für Kinder (gem. § 10 des Gesetzes über
Tageseinrichtungen für Kinder -GFK-) und integrative Einrichtungen
streichen -
104 Erlass von Richtlinien und Grundsätzen für die Förderung von Einrichtungen und
Maßnahmen der Jugendhilfe
Ersatz Erlass von Richtlinien und Grundsätzen für die Förderung von Einrichtungen, Maßnahmen und
Anschaffungen der Jugendhilfe
105 Förderung der Träger der freien Jugendhilfe unverändert -
106 Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten für den Bau und die Einrichtung von
Tageseinrichtungen für Kinder
unverändert -
107 Jugendhilfeplanung streichen -
108 Verteilung der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel an die freien Vereinigungen der
Jugendwohlfahrt und Jugendverbände
unverändert -
109 (Leer) neu Maßnahmen im Rahmen der Kinder- u. Jugendbeteiligung
110 Öffentliche Anerkennung nach § 75 SGB VII (KJHG) i.V.m. § 25 AG KJHG unverändert -
111 Mitteilung Berichterstattung vor der Behandlung von Baumaßnahmen für Kindergärten, Kitas etc.
im Betriebsausschuss SGB
unverändert -
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Zuständigkeitsordnung
- ENTWURF -
Stand: 18.01.2021
ID Ausschuss neu Art des Rechts Zuständigkeit (auf Basis derzeit gültiger Zuständigkeitsordnung) Änderung neuer Textvorschlag der Verwaltung
112 Ausschuss für Mobilität und Verkehr Empfehlung Angelegenheiten des Nahverkehrsplanes nach dem Gesetz über den öffentlichen
Personennahverkehr NRW
Ersatz Mobilitätsplanung (Verkehrsentwicklungsplan);
hier: Linienkonzepte und Planfeststellungsverfahren von Stadt- und Straßenbahnen sowie
sonstiger spurgeführter öffentlicher Verkehrsmittel
113 Planung von Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung und Verkehrsberuhigung unverändert -
114 Verkehrsplanung (Generalverkehrsplan, grundsätzliche Angelegenheiten des
Straßenverkehrs, Vorplanung von Straßen, Wegen und Plätzen, die vollständig in
Bebauungsplänen ausgewiesen sind, einschließlich Brücken, Ausgestaltung von
Fußgängerbereichen, Linienkonzepte und Planfeststellungsverfahren von Stadt- und
Straßenbahnen)
Ersatz Mobilitätsplanung (Verkehrsentwicklungsplan);
hier Grundsätzliche Angelegenheiten des Straßenverkehrs, Vorplanung von Straßen, Wegen
und Plätzen, die vollständig in Bebauungsplänen ausgewiesen sind, einschließlich Brücken,
Ausgestaltung von Fußgängerbereichen)
115 Benennung von Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs nach Anhörung
der zuständigen Bezirksvertretung
unverändert -
116 Empfehlung an die
zuständige BV
Ausgestaltung von Fußgängerbereichen im Stadtbezirk unverändert -
117 Vorplanung von Straßen, Wegen und Plätzen die vollständig in Bebauungsplänen
ausgewiesen sind
unverändert -
118 Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung (ausgenommen öffentliche
Begegnungsstätten) und Verkehrsberuhigung, soweit nicht benachbarte Bezirke
unmittelbar betroffen sind bzw. belastet werden
unverändert -
119 Entscheidung Vorplanung von Straßen, Wegen und Plätzen, die nicht vollständig in Bebauungsplänen
ausgewiesen sind, einschließlich der Abwägungsentscheidung nach § 125 Abs. 2 BauGB
unverändert -
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Zuständigkeitsordnung
- ENTWURF -
Stand: 18.01.2021
ID Ausschuss neu Art des Rechts Zuständigkeit (auf Basis derzeit gültiger Zuständigkeitsordnung) Änderung neuer Textvorschlag der Verwaltung
120 Ausschuss für Soziales, Migration,
Gesundheit
Empfehlung Angelegenheiten des Wohnungswesens Ersatz Angelegenheiten des Wohnungswesens,
z.B. Empfehlungen zu (Landes-) Förderprogrammen (Neubau und Modernisierung);
Angelegenheiten des Bonner Baulandmodells
121 Gewährung von Investitionszuschüssen für Baumaßnahmen, soweit nicht
Entscheidungsrechte bestehen
unverändert -
122 Grundsätze für die Gewährung sozialer Hilfen unverändert -
123 Richtlinien für die finanzielle Beteiligung der Stadt am Wohnungsbau und der
Wohnungsmodernisierung
streichen -
124 Soziale und multikulturelle Maßnahmen Ersatz Soziale Maßnahmen, Integrationsmaßnahmen (Fr. Manemann)
oder
Soziales und Vielfalt (Dez. V)
125 (Leer) neu Angelegenheiten, die die Belange von Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit
Handicap und Behinderungen betreffen.
126 Grundsätzliche Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge und der Gesundheitshilfe
einschließlich Aids- und Drogenhilfe
Ersatz Grundsätzliche Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge und der Gesundheitshilfe
einschließlich Aids- und Suchthilfe
127 Entscheidung Gewährung von Zuschüssen ab 5.000 € im Rahmen der Haushaltsansätze. Dies gilt auch
für Investitionszuschüsse für Baumaßnahmen, soweit sie im Haushalt im Einzelfall
veranschlagt sind
unverändert -
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Zuständigkeitsordnung
- ENTWURF -
Stand: 18.01.2021
ID Ausschuss neu Art des Rechts Zuständigkeit (auf Basis derzeit gültiger Zuständigkeitsordnung) Änderung neuer Textvorschlag der Verwaltung
128 Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
Anhörung Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz wirkt bei allen umweltrelevanten
Vorhaben und Maßnahmen anderer Ausschüsse mit und überprüft sie hinsichtlich ihrer
Umweltverträglichkeit.
Dazu gehören insbesondere:
1. Raumordnung, Regionalplanung
2. Planfeststellungsverfahren
3. Flächennutzungsplan
4. Stadtentwicklungsplan
5. Bebauungspläne
6. Landschaftsplan einschließlich der Grünordnungsplanes
7. Verkehrsplanungen und -maßnahmen
8. Energieversorgung
9. Industrie- und Gewerbeansiedlung
10. Änderung und Ergänzung umweltbedeutsamer Vorschriften
11. Grundsatzfragen des gesundheitlichen Umwelt- und Verbraucherschutzes
12. Grundsatzfragen der Lebensmittelüberwachung
13. Angelegenheiten des Lärmschutzes (insbesondere der Fortführung des
Lärmminderungsplanes)
14. Maßnahmen des Hochwasserschutzes
15. Abwasserbehandlung
Ersatz Für folgende Vorhaben erhält der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz ein
Empfehlungsrecht, sofern umweltrelevante Belange berührt werden:
1. Raumordnung (Landesentwicklungsplan, Regionalplan)
2. Planfeststellungsverfahren
3. Flächennutzungsplan
4. 4 Städtebauliche Rahmenpläne, insbesondere städtebauliche Entwicklungskonzepte und
sonstige städtebauliche Planungen i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB
5. Bebauungspläne (anlässlich Zielbeschluss und Offenlage)
6. streichen
7. Verkehrsplanungen und -maßnahmen
8. Energieversorgung
9. Industrie- und Gewerbeansiedlung
10. Änderung und Ergänzung umweltbedeutsamer Vorschriften
11. Grundsatzfragen des gesundheitlichen Umwelt- und Verbraucherschutzes
12. Grundsatzfragen der Lebensmittelüberwachung
13. Angelegenheiten des Lärmschutzes (insbesondere der Fortführung des
Lärmminderungsplanes)
14. Maßnahmen des Hochwasserschutzes
15. Abwasserbehandlung
129 Kriterien für die ökologische Pflege von Grünflächen unverändert -
130 Angelegenheiten der Lokalen Agenda, soweit sie umweltrelevante Themen betreffen Ersatz Angelegenheiten der Lokalen Agenda
131 Gewährung von Zuschüssen für Agendaprojekte ab 500 € an Gruppierungen, soweit
umweltrelevante Projekte finanziert werden sollen
streichen -
132 Empfehlung Angelegenheiten des Satzungs- und Gebührenrechts für das Feuerschutz und
Rettungswesen
streichen -
133 Angelegenheiten des Satzungs- und Gebührenrechts für die Stadtreinigung und
Abfallbeseitigung
unverändert -
134 Anpassung des Abfallwirtschaftskonzeptes an neue Gegebenheiten unverändert -
135 Aufgaben nach dem Landschaftsgesetz einschließlich der Aufstellung und Änderung
von Landschaftsplänen
Ersatz Aufgaben nach dem Naturschutzrecht auf Bundes- und Landesebene einschließlich der
Aufstellung und Änderung von Landschaftsplänen
136 Ausgleichsmaßnahmen bei Planungs- und Baubeschlüssen unverändert -
137 Grundsätzliche Angelegenheiten der Baumsatzung unverändert -
138 Grundsätzliche Angelegenheiten des Feuerschutz- und Rettungswesens streichen -
139 Projekte und Planungen, die der Umsetzung der Agenda 21 dienen unverändert -
140 Veterinärwesen, Tierschutz und Verbraucherschutz unverändert -
141 Vorplanung von wasserbaulichen Maßnahmen unverändert -
142 (Leer) neu Grundsatzfragen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung
143 Grundsatzfragen und konzeptionelle Angelegenheiten der Planung, der Gestaltung und der
Unterhaltung aller Freiflächen der Stadt Bonn die landschaftsgestalterisch,
landschaftspflegerisch, gärtnerisch, baumpflegerisch, forstwirtschaftlich oder
landwirtschaftlich zu bewirtschaften sind. Hierzu zählen: Städtische Waldflächen, städtische
Grünanlagen und Ausgleichsflächen, allgemeine städtische Liegenschaften, Außenanlagen aller
städtischen Gebäude und Einrichtungen, Sportanlagen, Spiel- und Bolzplätze, Verkehrsgrün
und die Friedhöfe sowie Naturdenkmäler.
144 Angelegenheiten des Umweltschutzes im Bereich des Beschaffungswesens und bei der
Durchführung von Bauaufgaben
unverändert -
145 Angelegenheiten des Satzungs- und Gebührenrechts für die Fleischbeschau und im
Bereich der Chemie und Lebensmitteluntersuchung
streichen -
146 Planung von Grün- und Sportanlagen, Friedhöfen und Erholungsgebieten von
gesamtstädtischer Bedeutung
unverändert -
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Zuständigkeitsordnung
- ENTWURF -
Stand: 18.01.2021
ID Ausschuss neu Art des Rechts Zuständigkeit (auf Basis derzeit gültiger Zuständigkeitsordnung) Änderung neuer Textvorschlag der Verwaltung
147 Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
Entscheidung Besondere Themenschwerpunkte zur Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, das
Umweltbewusstsein zu fördern
unverändert -
148 Die Behandlung von Grundsatzfragen des Umwelt- und Verbraucherschutzes unverändert -
149 Kriterien für die ökologische Pflege von Grünflächen Ersatz Kriterien für die nachhaltige Pflege und Entwicklung von Grünflächen
150 Programme und Maßnahmen zur Verringerung der Umweltbelastung mit Ausnahme
ordnungsbehördlicher Maßnahmen
unverändert -
151 Verwendung/Einsatz von Ökopunkten, außerhalb von Bebauungsplanverfahren Ersatz Die Umsetzung von vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des städtischen
Ökokontos.
152 Die Erhebung von grundlegenden Umweltinformationen, z.B. durch die Aufstellung
von Messprogrammen sowie die Erstellung und Auswertung von Katastern und Plänen
über Umweltbelastungen, sofern es sich nicht um Bauleitplanungen handelt
unverändert -
153 Abfallwirtschaftliche Grundsatzentscheidungen
Dies gilt nicht für das operative Geschäft der bonnorange AöR zur Erfüllung der sich
aus der Unternehmenssatzung ergebenden und vom Rat zur Wahrnehmung im
eigenen Namen und in eigener Verantwortung übertragenen
Aufgaben
unverändert -
154 Forstwirtschaftspläne und Umweltverträglichkeit in Angelegenheiten der Waldnutzung unverändert -
155 Gewährung von Zuschüssen an Umweltverbände/Biologische
Station/Verbraucherberatungsstelle und Energieberatung
unverändert -
156 Vergabe von Gutachten in Angelegenheiten, die in der Entscheidungskompetenz des
Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz liegen, im Rahmen bestehender
Haushaltsansätze
unverändert -
157 Erstellung eines Zeit-, Ziel- und Maßnahmenplanes zur Umsetzung der Lokalen Agenda
und zur Umsetzung der Millennium Development Goals (MDG)
unverändert -
158 (Leer) (Leer) neu Angelegenheiten der Naturdenkmäler
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Zuständigkeitsordnung
- ENTWURF -
Stand: 18.01.2021
ID Ausschuss neu Art des Rechts Zuständigkeit (auf Basis derzeit gültiger Zuständigkeitsordnung) Änderung neuer Textvorschlag der Verwaltung
159 Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen Anhörung (Leer) neu Bauvorhaben, die eine wesentliche öffentliche Auswirkung in ihrer unmittelbaren Umgebung
haben.
160 Veränderungen an Denkmälern von gesamtstädtischer Bedeutung, soweit sie
öffentliche Gebäude sind oder öffentliches Interesse besitzen
Änderung der
Rechtsart auf
Anhörung,
Klarstellung
Wesentliche Veränderungen an Denkmälern soweit sie öffentliche Gebäude sind oder von
besonderem öffentlichen Interesse sind.
161 Verfahrenseinleitende Beschlüsse zu städtischen Hochbaumaßnahmen (außer
Maßnahmen des SGB) von gesamtstädtischer oder bezirklicher Bedeutung und
Genehmigung der Entwurfsplanung
unverändert -
162 Gewerbliche Ansiedlungs- oder Erweiterungswünsche von Bedeutung, die noch nicht
in ein förmliches Antragsverfahren gemündet sind und abschlägig beschieden werden
sollen
streichen -
163 Angelegenheiten in Baugenehmigungsverfahren, wenn ein Bauantrag oder eine
Bauvoranfrage aus planungsrechtlichen Gründen versagt werden soll
unverändert -
164 Angelegenheiten in Baugenehmigungsverfahren, wenn Ausnahmen von
Veränderungssperren gem. § 14 Abs. 2 BauGB erteilt werden sollen; hiervon
ausgenommen sind kleinere Vorhaben wie Werbeanlagen, Kleingaragen oder
geringfügige Um- und Erweiterungsbauten
unverändert -
165 Angelegenheiten in Baugenehmigungsverfahren, wenn Genehmigungen im
Außenbereich gem. § 35 Abs. 2 oder 4 BauGB erteilt werden sollen
unverändert -
166 Angelegenheiten in Baugenehmigungsverfahren, wenn Genehmigungen nach § 144
BauGB erteilt werden sollen, sofern es sich nicht um ein Geschäft der laufenden
Verwaltung handelt
unverändert -
167 Empfehlung Angelegenheiten einschlägiger und besonderer Gesichtspunkte des Denkmalschutzes
in der Stadt Bonn
Ersatz Grundsatzangelegenheiten des Denkmalschutzes in der Stadt Bonn
168 Aufstellung und Änderung von Landschaftsplänen unverändert -
169 Bildung von Zuständigkeiten von Unterausschüssen (Bauherrenausschüsse) unverändert -
170 Erlass von Veränderungssperren unverändert -
171 Planung von Grün- und Sportanlagen, Friedhöfen und Erholungsgebieten, soweit es
sich um Maßnahmen von gesamtstädtischer Bedeutung handelt
Ersatz Planung von Grün- und Sportanlagen, Friedhöfen und Erholungsgebieten bis zur
Entwurfsplanung, soweit es sich um Maßnahmen von gesamtstädtischer Bedeutung handelt
172 Regionalplanung (Landesentwicklungspläne, Gebietsentwicklungspläne) Ersatz Raumordnung (Landesentwicklungsplan, Regionalplan)
173 Sonstige Rahmenpläne, insbesondere städtebauliche Entwicklungskonzepte und
sonstige städtebauliche Planungen i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB
unverändert -
174 Stadtgestaltung (Gestaltung bedeutsamer städtebaulicher Räume von
gesamtstädtischer Bedeutung, Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen)
unverändert -
175 Unterschutzstellung von Denkmalbereichen (§§ 5, 6 DSchG NRW) unverändert -
176 Vorplanung von wasserbaulichen Maßnahmen unverändert -
177 Umlegungs-, Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach dem BauGB unverändert -
178 Planungen der Verwaltung, die von Festsetzungen in den durch den Rat beschlossenen
Rahmenplanungen abweichen
Ersatz Planungen der Verwaltung, die von Festlegungen in den durch den Rat beschlossenen
Rahmenplanungen abweichen
179 Konzeption und Denkmalschutzrichtlinien für besondere Bereiche, wie
Naturdenkmäler, Friedhofs- und Parkanlagen, Industriedenkmäler usw
Ersatz Konzeption und Denkmalschutzrichtlinien für besondere Bereiche, wie Friedhofs- und
Parkanlagen, Industriedenkmäler usw.
180 Aufstellung und Fortschreibung von Denkmalpflegeplänen (§ 25 DSchG NRW) unverändert -
181 Planungen ab der Entwurfsplanung und die Ausführung städtischer Hoch- und
Tiefbaumaßnahmen einschließlich der Abwasserbeseitigung sowie von Verkehrs-, Grün-
und Sportanlagen, Friedhöfen, Spiel- und Bolzplätzen und Erholungsgebieten. Dies gilt
auch für Planungen auf der Grundlage von Erschließungsverträgen
unverändert -
182 Angelegenheiten des Satzungs- und Gebührenrechts für Abwasseranlagen,
Erschließungsanlagen und das Friedhofs- und Begräbniswesen
unverändert -
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Zuständigkeitsordnung
- ENTWURF -
Stand: 18.01.2021
ID Ausschuss neu Art des Rechts Zuständigkeit (auf Basis derzeit gültiger Zuständigkeitsordnung) Änderung neuer Textvorschlag der Verwaltung
183 Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung an die
zuständige BV
Unterschutzstellung von Denkmalbereichen (§§ 5, 6 DSchG NRW) streichen -
184 Vorplanung von wasserbaulichen Maßnahmen von bezirklicher Bedeutung unverändert -
185 Inhalt und Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB streichen -
186 Planung von Grün- und Sportanlagen, Friedhöfen und Erholungsgebieten, soweit es
sich um Maßnahmen von bezirklicher Bedeutung handelt
Ersatz Planung von Grün- und Sportanlagen, Friedhöfen und Erholungsgebieten bis zur
Entwurfsplanung, soweit es sich um Maßnahmen von gesamtstädtischer Bedeutung handelt.
187 Eintragung von Denkmälern von bezirklicher Bedeutung in die Denkmalliste, sofern ein
entsprechender Antrag des Eigentümers oder des Landschaftsverbandes abgelehnt
werden soll
unverändert -
188 Abriss von Häusern von bezirklicher Bedeutung die Bestandteil der Benehmensliste
sind. Die Beratungen haben aufschiebende Wirkung bezüglich des Abrisses
streichen -
189 Veränderungen an Denkmälern von bezirklicher Bedeutung soweit sie öffentliche
Gebäude sind oder öffentliches Interesse besitzen
Änderung der
Rechtsart
-
190 Aufstellung und Fortschreibung von Denkmalpflegeplänen (§ 25 DSchG NRW) sowie
von Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen
Ersatz Aufstellung und Fortschreibung von Denkmalpflegeplänen (§ 25 DSchG NRW)
191 Planungen ab Entwurfsplanung und Ausführung städtischer Hochbaumaßnahmen von
bezirklicher Bedeutung (außer Maßnahmen des SGB)
unverändert -
192 Planungen ab der Entwurfsplanung und die Ausführung städtischer
Tiefbaumaßnahmen sowie von Grün- und Sportanlagen, Friedhöfen, Spielund
Bolzplätzen und Erholungsgebieten, soweit es sich um Maßnahmen von bezirklicher
Bedeutung handelt
unverändert -
193 Planungen ab der Entwurfsplanung von Straßen, Wegen und Plätzen, deren Bedeutung
nicht wesentlich über einen Stadtbezirk hinausgeht; dies gilt auch für Planungen auf
der Grundlage von Erschließungsverträgen
unverändert -
194 Planungen ab der Entwurfsplanung von wasserbaulichen Maßnahmen, deren
Bedeutung nicht wesentlich über einen Stadtbezirk hinausgeht
unverändert -
195 Entscheidung Vergabe von Honoraraufträgen für Planungen von gesamtstädtischer Bedeutung im
Rahmen bestehender Haushaltsansätze, soweit es sich nicht um die Ausbauplanung
konkreter Bauvorhaben handelt und nicht bereits eine Festlegung durch Rats- oder
Ausschussbeschluss erfolgt ist
unverändert -
196 Angelegenheiten des Unterausschusses Bauplanung, sofern die Oberbürgermeisterin /
der Oberbürgermeister von dem Beratungsergebnis dieses Gremiums abweichen will
streichen -
197 Bauleitplanung:
a. Aufstellungsbeschlüsse von Bauleitplanverfahren (B-Plan, FNP) gem. § 2 Abs. 1
BauGB
b. Einleitungsbeschlüsse von Bebauungsplänen gem. § 12 BauGB
c. Offenlagebeschlüsse von Bauleitplänen gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Ersatz Bauleitplanung
a. Beschluss über grundsätzliche Entwicklungsziele für Gebiete, für die
Bebauungsplanverfahren von Dritten beantragt werden oder von der Oberbürgermeisterin /
dem Oberbürgermeister vorgeschlagen werden (Zielbeschluss)
b.Aufstellungsbeschlüsse von Bauleitplanverfahren (B-Plan, FNP) gem. § 2 Abs. 1 BauGB
c. Einleitungsbeschlüsse von Bebauungsplänen gem. § 12 BauGB
d. Inhalt und Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
e. Offenlagebeschlüsse von Bauleitplänen gem. § 3 Abs. 2 BauGB
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Zuständigkeitsordnung
- ENTWURF -
Stand: 18.01.2021
ID Ausschuss neu Art des Rechts Zuständigkeit (auf Basis derzeit gültiger Zuständigkeitsordnung) Änderung neuer Textvorschlag der Verwaltung
198 Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen Entscheidung Eintragung von Denkmälern von gesamtstädtischer Bedeutung in die Denkmalliste,
sofern ein entsprechender Antrag des Eigentümers oder des Landschaftsverbandes
abgelehnt werden soll
unverändert -
199 Mitteilung Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des örtlichen
Bauplanungsrechtes, wenn die zulässige Grundfläche, die Geschossfläche, die
Gesamthöhe oder ein Baukörperteil den überbaubaren Bereich wesentlich
überschreitet
unverändert -
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Zuständigkeitsordnung
- ENTWURF -
Stand: 18.01.2021
ID Ausschuss neu Art des Rechts Zuständigkeit (auf Basis derzeit gültiger Zuständigkeitsordnung) Änderung neuer Textvorschlag der Verwaltung
200 Baumkommission Empfehlung an die
zuständige BV
Fällgenehmigungen von privaten Bäumen mit einem Stammumfang von mehr als 200
cm und beabsichtigte Fällung städtischer Bäume mit einem Stammumfang von mehr
als 100 cm, gemessen jeweils ab 1 m Höhe vom Erdboden
unverändert -
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Zuständigkeitsordnung
- ENTWURF -
Stand: 18.01.2021
ID Ausschuss neu Art des Rechts Zuständigkeit (auf Basis derzeit gültiger Zuständigkeitsordnung) Änderung neuer Textvorschlag der Verwaltung
201 Betriebsausschuss für Seniorenzentren Anhörung Über Vergaben von Lieferungen und Leistungen in Angelegenheiten der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Seniorenzentren entscheidet die Werksleitung
redaktionell Über Vergaben von Lieferungen und Leistungen in Angelegenheiten der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Seniorenzentren entscheidet die Betriebsleitung.
202 Empfehlung Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Seniorenzentren, die nach
der Betriebssatzung dem Werksausschuss zur Vorberatung übertragen sind
redaktionell Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Seniorenzentren, die nach der
Betriebssatzung dem Betriebsausschuss zur Vorberatung übertragen sind
203 Entscheidung Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Seniorenzentren, die nach
der Betriebssatzung dem Werksausschuss zur Entscheidung übertragen sind
redaktionell Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Seniorenzentren, die nach der
Betriebssatzung dem Betriebsausschuss zur Entscheidung übertragen sind
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Zuständigkeitsordnung
- ENTWURF -
Stand: 18.01.2021
ID Ausschuss neu Art des Rechts Zuständigkeit (auf Basis derzeit gültiger Zuständigkeitsordnung) Änderung neuer Textvorschlag der Verwaltung
204 Betriebsausschuss SGB Anhörung Angelegenheiten des Umweltschutzes im Bereich des Beschaffungswesens und bei
Durchführung von Bauaufgaben
unverändert -
205 Kriterien für die ökologische Pflege von Grünflächen unverändert -
206 Empfehlung Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Städtisches
Gebäudemanagement (SGB), die nach der Betriebssatzung dem Werksausschuss zur
Vorberatung übertragen sind
redaktionell Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement
(SGB), die nach der Betriebssatzung dem Betriebsausschuss zur Vorberatung übertragen sind
207 Entscheidung Angelegenheiten des SGB, die nach der Betriebssatzung dem Werksausschuss zur
Entscheidung übertragen sind
redaktionell Angelegenheiten des SGB, die nach der Betriebssatzung dem Betriebsausschuss zur
Entscheidung übertragen sind
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Zuständigkeitsordnung
- ENTWURF -
Stand: 18.01.2021
ID Ausschuss neu Art des Rechts Zuständigkeit (auf Basis derzeit gültiger Zuständigkeitsordnung) Änderung neuer Textvorschlag der Verwaltung
208 Hauptausschuss Empfehlung Allgemeine Angelegenheiten des Personalwesens unverändert -
209 Beratung des Stellenplanes unverändert -
210 Gleichstellungsangelegenheiten unverändert -
211 Personalangelegenheiten, über die der Rat gemäß § 15 der Hauptsatzung entscheidet unverändert -
212 Stadtentwicklungsplanung unverändert -
213 Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und Angelegenheiten, für die die
Zuständigkeit einer Bezirksvertretung oder eines Fachausschusses nicht gegeben ist
unverändert -
214 Entscheidung Abstimmung der Arbeit der Ratsausschüsse (§ 59 Abs. 1 GO NRW) und Entscheidung
über die Zuständigkeit von Bezirksvertretungen oder Ausschüssen im Einzelfall (§ 37
Abs. 2 GO NRW)
unverändert -
215 Angelegenheiten, die die Modernisierung der Verwaltungsstruktur betreffen, soweit
nicht eine Zuständigkeit des Rates nach § 41 Abs. 1 Buchst. A) der Gemeindeordnung
NRW gegeben ist
unverändert -
216 Benennung und Umbenennung städtischer Schulen, Straßen, Wege und Plätze,
Sporthallen und Plätze sowie öffentliche Einrichtungen, soweit die Bezirksvertretungen
von der vom Rat beschlossenen Benennungsliste abweichen wollen
unverändert -
217 Benennung von Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs unverändert -
218 Entscheidung über die Planung von Verwaltungsaufgaben von besonderer Bedeutung
gem. § 61 GO NRW
unverändert -
219 Entscheidungen in den Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates
unterliegen, falls die Angelegenheit keinen Aufschub duldet (§ 60 Abs. 1 GO NRW)
unverändert -
220 Erlass von Widerspruchsbescheiden in beamtenrechtlichen Angelegenheiten gem. § 54
Abs. 3 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Ausgenommen hiervon sind
Widerspruchsbescheide in Beihilfeangelegenheiten und in Angelegenheiten nach den
Regelungen für die Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten in eine
leistungsorientierte Bezahlung (LOB), die als auf den Oberbürgermeister übertragen
gelten
streichen -
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Zuständigkeitsordnung
- ENTWURF -
Stand: 18.01.2021
ID Ausschuss neu Art des Rechts Zuständigkeit (auf Basis derzeit gültiger Zuständigkeitsordnung) Änderung neuer Textvorschlag der Verwaltung
221 Hauptausschuss Entscheidung Erteilung von Aufträgen an die Verwaltung, sofern hierdurch Verwaltungskraft
nachhaltig gebunden und der Erledigung laufender Aufgaben entzogen wird oder die
Erledigung auch durch externe Vergabe möglich ist und hierfür Haushaltsmittel nicht
zur Verfügung stehen
unverändert -
222 Genehmigung der Empfehlungen der Bezirksvertretungen und der Fachausschüsse im
Rahmen bestehender Haushaltsansätze, soweit es sich nicht um Angelegenheiten
handelt, die dem Rat oder den Bezirksvertretungen zur Beschlussfassung vorbehalten
sind; ausgenommen sind solche Empfehlungen, für die eine Fraktion oder ein
Antragsteller eine Beschlussfassung im Rat verlangt
unverändert -
223 Konzeption für städtische Werbemaßnahmen des Presseamtes und der
Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Bonn
unverändert -
224 (Leer) neu Grundsätzliche Angelegenheiten des Feuerschutz- und Rettungswesens
225 Mitteilung Grundsätzliche Personalentwicklungsmaßnahmen unverändert -
226 Grundsätzliche Veränderungen der Tarifstruktur unverändert -
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Zuständigkeitsordnung
- ENTWURF -
Stand: 18.01.2021
ID Ausschuss neu Art des Rechts Zuständigkeit (auf Basis derzeit gültiger Zuständigkeitsordnung) Änderung neuer Textvorschlag der Verwaltung
227 Kulturausschuss Anhörung Entscheidungen zu baulichen Maßnahmen, die den künstlerischen Bereich betreffen,
einschließlich der Räume für Solisten und andere Künstler
Ersatz Entscheidungen zu sonstigen baulichen Maßnahmen, die den Kulturbereich betreffen.
228 (Leer) neu Integrierte Stadtentwicklungskonzepte (ISEK)
229 Empfehlung Förderung sonstiger kultureller Einrichtungen unverändert -
230 Gewährung von Investitionszuschüssen für Baumaßnahmen, soweit nicht
Entscheidungsrechte bestehen
unverändert -
231 (Leer) neu Grundsätze, Ziele und Konzepte für Erinnerungskultur und deren Umsetzung
232 Grundsätze, Ziele, Konzepte und Handlungsfelder einer nachhaltigen Kulturentwicklung
233 Grundsätze, Ziele und Konzepte für Kunst im öffentlichen Raum, sowie deren Umsetzung,
insbesondere
* Standortbestimmung,
* Auswahl- bzw. Wettbewerbsverfahren und
* Aufstellung von Kunstwerken
nach Empfehlung der Kunstkommission
234 Angelegenheiten der städt. Kulturinstitute (Konzerte, Städt. Kunstmuseum, Stadtarchiv
und Wissenschaftliche Stadtbibliothek, Volkshochschule, Stadtbücherei, Musikschule)
Ersatz Angelegenheiten der städtischen Kultureinrichtungen: Beethoven Orchester Bonn,
Kunstmuseum Bonn, Stadtarchiv und stadthistorische Bibliothek, Stadtmuseum Bonn,
Stadtbibliothek, Musikschule und Volkshochschule
235 Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Theater der Bundesstadt
Bonn“, die nach der Satzung für das Theater der Bundesstadt Bonn dem
Kulturausschuss zur Vorberatung übertragen sind
unverändert Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Theater der Bundesstadt Bonn“, die
nach der Satzung für das Theater der Bundesstadt Bonn dem Kulturausschuss zur Vorberatung
übertragen sind
236 Erwerb von Kunstwerken für das Städt. Kunstmuseum mit einem Wert von über 50.000
€, wenn über den Ankauf unterschiedliche Auffassungen zwischen der
Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister und der Leitung des Kunstmuseums
bestehen
unverändert -
237 Entscheidung Erwerb von Kunstwerken für das Städt. Kunstmuseum mit einem Wert bis zu 50.000 €,
wenn über den Ankauf unterschiedliche Auffassungen zwischen der
Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister und der Leitung des Kunstmuseums
bestehen
unverändert -
238 Gewährung von Investitionszuschüssen ab 5.000 €, soweit sie im Haushalt im Einzelfall
veranschlagt sind
unverändert -
239 Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Theater der Bundesstadt
Bonn“, die nach der Satzung für das Theater der Bundesstadt Bonn dem
Kulturausschuss zur Entscheidung übertragen sind
unverändert -
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Zuständigkeitsordnung
- ENTWURF -
Stand: 18.01.2021
ID Ausschuss neu Art des Rechts Zuständigkeit (auf Basis derzeit gültiger Zuständigkeitsordnung) Änderung neuer Textvorschlag der Verwaltung
240 Rechnungsprüfungsausschuss Empfehlung Entgegennahme und Behandlung von Prüfungsberichten gem. § 11
Rechnungsprüfungsordnung bzw. gem. § 12 Rechnungsprüfungsordnung im Falle der
Vorberatung für den Rat
unverändert -
241 Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses unverändert -
242 Entscheidung Entgegennahme und Behandlung von Prüfungsberichten gem. § 12
Rechnungsprüfungsordnung
unverändert -
243 Entscheidung über Meinungsverschiedenheiten zwischen dem RPA und den
Verwaltungsdienststellen gem. § 13 Rechnungsprüfungsordnung
unverändert -
244 Erteilung von Prüfungsaufträgen an das RPA gem. § 2 Abs. 4
Rechnungsprüfungsordnung
unverändert -
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Zuständigkeitsordnung
- ENTWURF -
Stand: 18.01.2021
ID Ausschuss neu Art des Rechts Zuständigkeit (auf Basis derzeit gültiger Zuständigkeitsordnung) Änderung neuer Textvorschlag der Verwaltung
245 Schulausschuss Empfehlung Aufgaben nach den schulrechtlichen Vorschriften, insbesondere Errichtung, Änderung
und Zusammenlegung von Schulsystemen, Abgrenzung von Schulbezirken
unverändert -
246 Beratung von Schulbaumaßnahmen vor der Behandlung im Betriebsausschuss SGB unverändert -
247 Entscheidung Angelegenheiten gem. § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung unverändert -
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Zuständigkeitsordnung
- ENTWURF -
Stand: 18.01.2021
ID Ausschuss neu Art des Rechts Zuständigkeit (auf Basis derzeit gültiger Zuständigkeitsordnung) Änderung neuer Textvorschlag der Verwaltung
248 Sportausschuss Anhörung Umbau, Sanierung und Umgestaltung von Sportanlagen streichen -
249 Verpachtung von gastronomischen Betrieben in Sportanlagen unverändert -
250 Vorplanung von Sportanlagen streichen -
251 (Leer) neu Integrierte Stadtentwicklungskonzepte (ISEK)
252 Empfehlung Gewährung von Investitionszuschüssen für Baumaßnahmen, soweit nicht
Entscheidungsrechte bestehen
unverändert -
253 (Leer) neu Grundsätze, Ziele und Handlungsfelder einer nachhaltigen Sportentwicklung
254 Angelegenheiten der Sportförderung
255 Angelegenheiten von (informellen) Sport- und Bewegungsgelegenheiten im öffentlichen Raum
256 Mitgliedschaften in Sportverbänden und Arbeitsgemeinschaften
257 Angelegenheiten der städtischen Sporteinrichtungen, der Sportförderung und der
städtischen Bäder
Ersatz Angelegenheiten der städtischen Sportanlagen und Bäder, insbesondere
* Umbau, Sanierung und Umgestaltung
* Festsetzung von Entgelten zur Nutzung von Sportanlagen und Bädern
* Haus- und Benutzungsordnungen für Sportanlagen und Bäder
258 Entscheidung Ausnahmen von der Entgeltpflicht für die sportliche Benutzung der Bonner
Sportstätten
Ersatz Ausnahmen von der Entgeltpflicht für die sportliche Benutzung der Bonner Sportstätten,
soweit hierüber nicht die Verwaltung entscheidet
259 (Leer) neu Sanierung, Modernisierung und Vorentwurfsplanung für Sportpark Nord, Sportpark
Pennenfeld und Hardtberghalle, soweit im Einzelfall im Haushalt veranschlagt
260 Beantragung von Fördermitteln für Sportanlagen und Bäder
261 Verleihung des Ehrenpreises "Bonner Sport"
262 Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Sportförderrichtlinien und der Ansätze des
Haushaltsplanes. Dies gilt auch für Investitionszuschüsse für Baumaßnahmen, soweit
sie im Haushalt im Einzelfall veranschlagt sind
Ersatz Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Sportförderrichtlinien, soweit hierüber nicht die
Verwaltung entscheidet, insbesondere für Sportveranstaltungen und strukturbildende
Modellprojekte.
Dies gilt auch für Investitionszuschüsse für Baumaßnahmen, soweit sie im Haushalt im
Einzelfall veranschlagt sind
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Zuständigkeitsordnung
- ENTWURF -
Stand: 18.01.2021
ID Ausschuss neu Art des Rechts Zuständigkeit (auf Basis derzeit gültiger Zuständigkeitsordnung) Änderung neuer Textvorschlag der Verwaltung
263 Unterausschuss für Denkmalschutz Anhörung Angelegenheiten der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung unverändert -
264 Eintragung von Denkmälern von gesamtstädtischer Bedeutung in die Denkmalliste,
sofern ein entsprechender Antrag des Eigentümers oder des Landschaftsverbandes
abgelehnt werden soll
unverändert -
265 Veränderungen an Denkmälern von gesamtstädtischer Bedeutung, soweit sie
öffentliche Gebäude sind oder öffentliches Interesse besitzen
Ersatz Wesentliche Veränderungen an Denkmälern von gesamtstädtischer Bedeutung, soweit sie
öffentliche Gebäude sind oder von besonderem öffentlichen Interesse sind.
266 Abriss von Häusern von gesamtstädtischer Bedeutung die Bestandteil der
Benehmensliste sind. Die Beratungen haben aufschiebende Wirkung bezüglich des
Abrisses
streichen -
267 Baugenehmigungs- oder Bauleitplanungen, die den Umgebungsschutz von Denkmälern
betreffen
unverändert -
268 Empfehlung Angelegenheiten einschlägiger und besonderer Gesichtspunkte des Denkmalschutzes
in der Stadt Bonn
Ersatz Grundsatzangelegenheiten des Denkmalschutzes in der Stadt Bonn
269 Konzeption und Denkmalschutzrichtlinien für besondere Bereiche, wie
Naturdenkmäler, Friedhofs- und Parkanlagen, Industriedenkmäler usw.
Ersatz Konzeption und Denkmalschutzrichtlinien für besondere Bereiche, wie Friedhofs- und
Parkanlagen, Industriedenkmäler usw.
270 Empfehlung an die
zuständige BV
Unterschutzstellung von Denkmalbereichen (§§ 5, 6 DSchG NRW) Änderung der
Rechtsart
Anhörung: Unterschutzstellung von Denkmalbereichen (§§ 5, 6 DSchG NRW)
271 Aufstellung und Fortschreibung von Denkmalpflegeplänen (§ 25 DSchG NRW) unverändert -
272 Eintragung von Denkmälern von bezirklicher Bedeutung in die Denkmalliste, sofern ein
entsprechender Antrag des Eigentümers oder des Landschaftsverbandes abgelehnt
werden soll
unverändert -
273 Abriss von Häusern von bezirklicher Bedeutung die Bestandteil der Benehmensliste
sind. Die Beratungen haben aufschiebende Wirkung bezüglich des Abrisses
streichen -
274 Denkmäler unter Denkmalschutz von bezirklicher Bedeutung soweit sie öffentliche
Gebäude sind oder öffentliches Interesse besitzen
streichen -
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Stand: 18.01.2021
ID Ausschuss neu Art des Rechts Zuständigkeit (auf Basis derzeit gültiger Zuständigkeitsordnung) Änderung neuer Textvorschlag der Verwaltung
275 Unterausschuss für Digitalisierung und
Organisation des Hauptausschusses
Anhörung Mitberatung über die Planung von Verwaltungsaufgaben von besonderer Bedeutung
gem. § 61 GO NRW, insbesondere für die Organisationsuntersuchungen
unverändert -
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25 von 25Seite 46 von 46 Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de