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202202-02 AA · Änderungsantrag

Zielbeschluss über die Entwicklung der Liegenschaft Ollenhauerstraße 4 BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 202202

Nummer
202202-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
06.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 09.12.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 25.11.2021 Empfehlung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.12.2021 Empfehlung
  4. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.11.2021 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 104,2 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 202202 Zielbeschluss über die Entwicklung der Liegenschaft Ollenhauerstraße 4

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Änderungsantrag
öffentlich
202202-02 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Johannes Schott
Elisabeth Struwe
05.08.2021, gez. Reeh-Schall
Zielbeschluss über die Entwicklung der
Liegenschaft Ollenhauerstraße 4
BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 202202
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
26.08.2021 Empfehlung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Empfehlung
Rat 16.09.2021 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Dem Antrag der Vorhabenträgerin oder deren Rechtsnachfolgerin auf
Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Planrechtes wird nur dann
entsprochen, wenn diese die Verfügungsgewalt/ Eigentümerschaft über das
Grundstück mit der Hausnummer Ollenhauerstraße 2 (heute im Eigentum der
BIMA) nachweisen kann und sich vertraglich gegenüber der Stadt verpflichtet,
die im Rahmenplan Regierungsviertel vorgesehene Platzfläche (Plazza), die im
Übrigen im neuen B-Plan festzusetzen wäre, zeitgleich mit dem Bau des
Hochhauses zu realisieren. Die Art und Weise der Herstellung der Plazza ist
nach den Vorgaben der Stadt umzusetzen.
2. Des Weiteren ist die Vorhabenträgerin oder ihre Rechtsnachfolgerin
vertraglich zu verpflichten, die aufgrund der bisherigen Planungen zum Ausbau
der Ollenhauerstraße (Tieferlegung) absehbaren statischen und sonstigen
Erfordernisse, die ihr Grundstück betreffen, auf eigene Rechnung
sicherzustellen und die Stadt diesbezüglich auch bei Umplanungen von allen
Kosten freizustellen.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 08:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de