202202 · Beschlussvorlage
Zielbeschluss über die Entwicklung der Liegenschaft Ollenhauerstraße 4
Kerndaten
- Nummer
- 202202
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 29.03.2021
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Untergeordnet
- Ergebnis des zweiphasigen hochbaulichen Realisierungswettbewerbes mit städtebaulichem Ideenteil „Meilenstein Bundesviertel“, Liegenschaft Ollenhauerstraße 4, Bonn-Gronau
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Beschlussvorlage öffentlich 202202 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Zielbeschluss über die Entwicklung der Liegenschaft Ollenhauerstraße 4 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.04.2021 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 19.05.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Dem Antrag der Vorhabenträgerin KREER Development GmbH, Köln auf Änderung des Bebauungsplanes Nr.:7920-15 für das Grundstück Ollenhauerstraße 4 mit dem Ziel einer intensiveren Ausnutzung und einer Nutzungsmischung aus Büro- und Dienstleistung, Versorgung und Gastronomie entsprechend den Zielen der Rahmenplanung Bundesviertel wird zugestimmt. 2. Die Änderung wird als vorhabenbezogener Bebauungsplanes Nr.: 6719- 9 gem. § 12 BauGB mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. 3. Das Ergebnis des von der Vorhabenträgerin zugesagten hochbaulichen Realisierungswettbewerbs für ihr Vorhaben mit mind. sechs teilnehmenden Architekturbüros wird die Grundlage für das Bebauungsplanverfahren. Begründung Beschreibung Vorhaben Die KREER Development GmbH, Köln hat die Liegenschaft Ollenhauerstraße 4, Gemarkung Dottendorf, Flur 2, Flurstücke 731,732 und 733 erworben und beabsichtigt eine Neuentwicklung der Flächen. Die Vorhabenträgerin hat hierzu mit Schreiben vom 08.01.2020 einen Antrag auf Einleitung des Planverfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes gestellt.Seite 1 von 6 Seite 2 Derzeit befindet sich auf dem Grundstück ein neungeschossiges, nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechendes Bürogebäude sowie ein eingeschossiges Nebengebäude. Das Vorhaben liegt innerhalb des Plangebietes der vom Rat beschlossenen Rahmenplanung Bundesviertel. Die Rahmenplanung Bundesviertel, gegliedert in ein Struktur-, Nutzungs-, Mobilitäts-, Hochhaus- und Umsetzungskonzept, definiert als strategisches Entwicklungskonzept die Ziele und strategischen Ausrichtungen für die künftige Entwicklung des Bundesviertels. Im Nutzungskonzept, in dem entwicklungsperspektivisch für jeden Baublock ein Nutzungsspektrum aufgezeigt wird, ist das Plangebiet als „Hybrid Mitte“ definiert. Das Nutzungskonzept, welches von dem programmatische Ansatz einer Nutzungsmischung geleitet ist, sieht für den Bereich einen Wohnanteil von ca. 60 % und einen Anteil für Nicht-Wohnnutzungen von rd. 40 % vor. Bereiche, die künftig stärker für eine Wohnnutzung (mit einem Wohnanteil von ca. 85 %) ausgerichtet werden sollten, gliedern sich vorwiegend an bestehende Wohnlagen an. Zu diesen Bereichen zählen u. a. die Flächen nördlich der Genscherallee, entlang des Langen Grabenweges, in Ergänzung des Johanniterviertels entlang der Petra-Kelly-Allee oder auch vis-a-vis von Friesdorf zwischen B 9 und Martin-Luther-Allee. Da nicht an allen Standorten die programmatisch definierten Nutzungen möglich sind, wird in der Rahmenplanung auch darauf hingewiesen, dass diese Werte standort- und projektbezogenen zu prüfen sind. Vor dem Hintergrund des dringenden Wohn- und Büroflächenbedarfs in Bonn plante die Eigentümerin gemäß den Zielen der Rahmenplanung Bundesviertel ursprünglich die Entwicklung eines neuen Gebäudekomplexes mit einer Nutzungsmischung von Büro- und Dienstleistung, Wohnen und Gastronomie. Eine zwischenzeitlich von der Vorhabenträgerin beauftragte schalltechnische Voruntersuchung der TÜV Rheinland Energy GmbH kommt allerdings zu dem Ergebnis, dass die durch das nahegelegene Heizkraftwerk Süd verursachten tieffrequenten Geräuschpegel im Nachtzeitraum den Anhaltswert von 25 dB(A) um 3 dB(A) überschreiten. Damit können schädliche Umwelteinwirkungen durch die tieffrequenten Geräusche nicht ausgeschlossen werden, weshalb Wohnnutzungen kritisch zu sehen sind. Da keine Gewährleistung für gesunde Wohnverhältnisse im Nachtzeitraum gegeben werden können, muss an diesem Standort von einer Wohnnutzung abgesehen werden. Die Vorhabenträgerin beabsichtigt nunmehr entsprechend der Rahmenplanung Bundesviertel auf dem Grundstück ein Hochhaus mit ca. 40 m Gebäudehöhe für eine im weiteren Verfahren noch näher zu bestimmende Mischung von Büro- und Dienstleistung, Handel und Gastronomie zu realisieren. Angesichts der Bedeutung des Standortes und der Komplexität der Anforderungen beabsichtigt die Vorhabenträgerin zunächst einen Hochbauwettbewerb auszuloben. Der Wettbewerb soll Lösungen zur Gestaltung und Adressierung aber auch zu der in der Rahmenplanung definierten „Plaza“ an der Baunscheidtstraße aufzeigen. Der für das Plangebiet bestehende Bebauungsplan Nr.: 7920-15 setzt die Flächen als Sondergebiet –Büro und Verwaltung – mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,5, einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,8 und eine max. IV- geschossigen Bebauung fest. Das derzeitige Planungsrecht entspricht damitSeite 2 von 6 Seite 3 nicht den zukünftigen Planungszielen, so dass eine Änderung des Planungsrechts erforderlich wird. Die beabsichtigte Bebauungsplanänderung schließt unmittelbar an eine weitere geplante Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7920-15 an. Mit dieser Änderung wird das planerische Ziel verfolgt, auf dem Areal zwischen Baunscheidtstraße 15 und Ollenhauerstraße 2 die baulichen Voraussetzungen zur Ansiedlung der Deutschen Post DHL Group mit rd. 2.500 Mitarbeitern zu schaffen. Auch hier soll im Rahmen der Neuentwicklung das Areal intensiver genutzt werden, als das bestehende Planungsrecht dies bislang ermöglicht. Damit würde von dem Bebauungsplan Nr. 7920-15 in seinem südlichen Geltungsbereich lediglich noch das angrenzende Grundstück Ollenhauerstraße 2 erfasst bleiben. Für die Fläche Ollenhauerstraße 2 definiert die Rahmenplanung eine neue quartiersbezogene „Mitte“. Die „Mitten“ sind Orte mit einem hohen Nutzungsmix, Versorgungs- und Mobilitätsangeboten und hochwertig gestalteten Räumen mit Aufenthaltsqualitäten, die darauf abzielen sollen, das öffentliche Leben zu stärken. Es wurde erwogen, von einer Einbeziehung der nord-östlich angrenzenden Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) abzusehen, weil diese in Vorabgesprächen eindeutig zum Ausdruck gebracht hat, dass kein Interesse an einer Neuentwicklung besteht auch weil sie ihre Liegenschaft langfristig an die Bundeswehr vermietet hat. Der Einbeziehung in den Wettbewerb als Ideenteil hat sich die BImA offen gezeigt. Eine Einbeziehung auch dieser Flächen in den Bebauungsplan ist aber insoweit erforderlich, als das heutige Baugrundstück der BIMA und das der Vorhabenträgerin Bestandteil einer gemeinsamen überbaubaren Grundstücksfläche sind. Selbst wenn die planungsrechtlichen Festsetzungen für das BIMA-Grundstück künftig ansonsten unverändert bleiben, sind hier die künftig unterschiedlichen Maße der baulichen Nutzung voneinander abzugrenzen. Es ist nicht möglich, von dem heute rechtskräftigen Bebauungsplan 7920-15 lediglich für das Grundstück der BIMA einen unvollständigen Torso zu belassen. Ebenso ist im weiteren Planverfahren sicherzustellen, dass zwischen der Bestandsbebauung der BImA und dem vorgesehenen Neubau auf dem Vorhabengrundstücke ausreichend dimensionierte Abstandflächen eingehalten werden. Die Erschließung des Plangebietes kann grundsätzlich sowohl von der Ollenhauerstraße als auch über die Oscar-Romero-Allee erfolgen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass das Vorhaben unmittelbar an der geplanten Tieferlegung der Ollenhauerstraße/ Oscar-Romero-Allee zur Schaffung einer Straßenunterführung unter der Eisenbahntrasse Bonn – Koblenz liegt und insofern die Vorgaben dieser Straßenplanung im weiteren Verfahren Grundlage für das Vorhaben sind. Aufgrund der absehbaren Rampenlängen in den beiden Straßen werden die Zuwegungen voraussichtlich nur an der nördlichen und /oder östlichen Grundstücksgrenze verortet werden können. VerfahrensvorschlagSeite 3 von 6 Seite 4 Die Änderung des Planungsrechts soll für das Grundstück der Vorhabenträgerin als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 13 a BauGB mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgen. Das Grundstück der BIMA ist als "sonstiger Geltungsbereich" in die Planung einzubeziehen. Mögliche Festsetzungen für diesen Bereich sind im weiteren Verfahren mit der Eigentümerin abzustimmen. Das Ergebnis des zunächst von der Vorhabenträgerin beabsichtigten Realisierungswettbewerbes soll die Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren sein. Stadtklima/Klimaanpassung Die Fläche ist weder Teil einer Kaltluftleitbahn noch ein Kaltluftentstehungsgebiet. Die Planungshinweiskarte weist für das Areal eine weniger günstige bioklimatische Situation aus, weshalb eine Erhöhung des Vegetationsanteils angestrebt werden sollte. Im Zuge der weiteren Entwicklung sind im Sinne einer klimaresilienten Planung entsprechende Maßnahmen (geringer Versiegelungsgrad, Gebäudebegrünung,, Regenwasserversickerung, Durchlüftung) zu ergreifen. Aufgrund der Nutzungsintensivierung und der durch den geplanten Hochpunkt ggf. beeinträchtigten Durchlüftungssituation ist im weiteren Verfahren ein klimaologisches Detailgutachten unter Einbeziehung der weiteren geplanten Änderung im Areal zwischen Baunscheidtstraße 15 und Ollenhauerstraße 2 zu erstellen. Natur-, Landschafts- und Artenschutz Das Plangebiet liegt im Innenbereich, außerhalb von naturschutzfachlichen Schutzgebieten oder gesetzlich geschützten Biotopen. Die Randbereiche des Plangebietes sind durch Gehölz- und Baumbestand gekennzeichnet, der satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich relevant sein kann. Das Plangebiet wird an der Oskar-Romero-Allee von Alleebäumen gesäumt, die gesetzlich geschützt sind. Im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a (3) BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Das Gesetz erlaubt, dass auf dieser Grundlage von einer Umweltprüfung / Umweltbericht (gem. § 2 (4) BauGB) sowie der Abhandlung der Eingriffsregelung und Kompensationsermittlung abgesehen werden kann. Da das Vorkommen planungsrelevanter Arten aufgrund der Habitatausstattung des Plangebietes nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden kann, wird im weiteren Verfahren eine Artenschutzprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse in der weiteren Planung beachtet werden.Seite 4 von 6 Seite 5 Der Ersatz für entfallende, satzungsgeschützte Bäume erfolgt nach den Vorschriften der Bonner Baumschutzsatzung. Ersatzpflanzungen sollten möglichst im Plangebiet, außerhalb von Tiefgaragenflächen erfolgen. Altlasten: Das Flurstück mit der Kennung 4304-2-731 ist Bestandteil des Altstandortes 7818-807. Im weiteren Planungsverlauf werden Untersuchungen notwendig werden. Es ist aber nicht erkennbar, dass Hemmnisse zur Umsetzung der vorgesehenen Nutzung bestehen. Einschätzung des Vorhabens Quantität: durch das Vorhaben können umfangreiche neue Büroflächen und damit einhergehende Arbeitsplätze in günstiger Lage (Stadtbahn/ Radwege) geschaffen werden. Modellcharakter: erste Hochhausplanung nach Maßgabe der neuen Rahmenplanung Bundesviertel. Bedeutung für das Quartier/ den Stadtbezirk/ Gesamtstadt: neben dem Angebot an neuen hochwertigen Büroflächen zur weiteren Entwicklung der Stadt Bonn setzt das Projekt einen wichtigen Akzent zur Aufwertung des Quartiers an der Baunscheidtstraße und markiert den westlichen Eingang in das Bundesviertel an der künftig mit der Unterführung wichtigen Achse Ollenhauerstraße. Kosten für die Stadt Bonn: über den Personalaufwand hinaus fallen keine Kosten an. Prioritätensetzung Die erhebliche Anzahl von parallellaufenden Verfahren und Projekten mit einer unterschiedlichen Bedeutung für die Gesamtstadt erfordern eine Prioritätensetzung. Das Vorhaben hat aus städtebaulicher Sicht eine besondere Bedeutung und wird daher prioritär bearbeitet. Anlage/n 1 Übersichtsplan Ollenhauerstraße (öffentlich)Seite 5 von 6 Seite 6 von 6
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