202197-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Regelungen zu Erbbaurechten und Erbbauzinsen
Kerndaten
- Nummer
- 202197-04 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 07.11.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (707 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202197-04 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Regelungen zu Erbbaurechten und Erbbauzinsen Beratungsfolge Rat 09.11.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 05.12.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung sieht ebenfalls, dass eine Aktualisierung und Differenzierung des Grundsatzbeschlusses zu Erbbaurechten und Erbbauzinsen erforderlich ist. Dies bedarf allerdings einer sorgfältigen Vorbereitung. Eine Beschlussvorlage hierzu plant die Verwaltung für das erste Halbjahr 2024. Daher empfiehlt die Verwaltung, dem Antrag nicht zu folgen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de