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202197-02 AA · Änderungsantrag

Regelungen zu Erbbaurechten und Erbbauzinsen Antrag zur Vorlage 202197

Nummer
202197-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
03.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 04.02.2021 Entscheidung federführend
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  1. 202197 Regelungen zu Erbbaurechten und Erbbauzinsen

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Änderungsantrag
öffentlich
202197-02 AA
Antragsteller/in:
Werner Hümmrich
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
03.02.2021
Regelungen zu Erbbaurechten und Erbbauzinsen
Antrag zur Vorlage 202197
Beratungsfolge
Rat 04.02.2021 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert:
In Nr. 1 werden im ersten Satz nach „Städtische Baugrundstücke“ die Worte
eingefügt „, die aufgrund ihrer Lage oder Größe eine besondere Bedeutung für
die städtebauliche Entwicklung der Bundesstadt Bonn besitzen,“.
Begründung
Die Vergabe von Erbbaurecht ist dann sinnvoll, wenn es sich um Flächen
handelt, die für die Stadtentwicklung eine besondere Bedeutung haben, da so
ein grundsätzliches Zugriffsrecht für die Stadt erhalten bleibt. Die pauschale
Vorgabe, selbst in dezentralen Lagen keine städtischen Grundstücke etwa zur
Errichtung von Wohnbebauung mehr zu verkaufen, erschwert die Schaffung
von Wohneigentum. Dadurch werden etwa Familien gezwungen, außerhalb der
Stadt zu bauen und dann nach Bonn einzupendeln. Daher macht die
Beschlussvorlage in ihrer Pauschalität auch aus verkehrs- und
umweltpolitischer Sicht keinen Sinn.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 08:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de