← zurück zu 202180

202180-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellenplanfortschreibung 2021 und 2022

Nummer
202180-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 17.06.2021 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 24.06.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 89,5 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 202180 Stellenplanfortschreibung 2021 und 2022

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (13.959 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202180-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
Stellenplanfortschreibung 2021 und 2022
Beratungsfolge
Hauptausschuss 17.06.2021 Empfehlung
Rat 24.06.2021 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Die Stellenplanfortschreibung 2021/2022 wird mit der Anlage 1 und den
Ergänzungen dieser Stellungnahme unter Bezugnahme auf die Beschlüsse und
entsprechenden Änderungsanträge (siehe einzelne Punkte) beschlossen:
Die in den Änderungsanträgen enthaltenen Stellenwerte wurden - sofern
möglich - einer ersten bewertungsrechtlichen Einschätzung unterzogen. Ggf.
wurde die Wertigkeit bereits an die Aufgabenstellung angepasst und die damit
verbundene zutreffende Bewertung berücksichtigt. Dort wo die Informationen
noch nicht ausreichend sind, wird die Bewertung nachlaufend vor dem
Ausschreibungsverfahren nochmals überprüft. Veränderungen hinsichtlich des
Stellenwertes würden in der Stellenplanfortschreibung 2023/2024 dargestellt.
Bezüglich der Planung der Personalkosten und der Besetzung der neuen
Stellen wurde – soweit zutreffend - der Änderungsantrag DS 201928-82 AA als
Anhaltspunkt genommen.
1. Es werden 7 neue Stellen im Bereich der Bürgerdienste zur
Verstärkung des Stadtordnungs- bzw. Verkehrsaußendienstes
eingerichtet, und zwar
- 4 Stellen in der Wertigkeit E 5 Tarifvertrag des öffentlichen
Dienstes (TVöD) für den Verkehrsaußendienst und
- 3 Stellen in der Wertigkeit E 9a TVöD für den
Ordnungsaußendienst mit folgender Maßgabe.
Die Personalkosten in Höhe von 417.585,05 EUR für das
Haushaltsjahr 2022 werden im Haushalt 2021/2022 entsprechend
bereitgestellt (DS 201928-22 AA).Seite 1 von 7
Seite 2
2. Des Weiteren wird 1 Stelle in der Wertigkeit E 11 TVöD für die
Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung, neu Stabsstelle
Bürgerbeteiligung, im Amt der Oberbürgermeisterin und für
strategische Projekt, zukünftig Geschäftsbereich Strategische
Programmsteuerung, im Rahmen der Fortschreibung 2021/2022 für
das Jahr 2022 eingerichtet. Darüber hinaus wird eine halbe Stelle
Kinder- und Jugendbeteiligung in dem v. g. Fachbereich in der
Wertigkeit S 17 TVöD eingerichtet. Die Personalkosten in Höhe von
124.000,48 EUR für das Haushaltsjahr 2022 werden im Haushalt
2021/2022 entsprechend bereitgestellt (DS 201680, DS 201928-74
AA sowie DS 201928-74 ST).
3. Es werden außerdem 6 neue Stellen in der Wertigkeit E 12 TVöD im
Zusammenhang mit der Stärkung der Wohnraumentwicklung und der
Wohnungsmarktbeobachtung und –überwachung im Bereich des
Dezernates III geschaffen. Die Stellen werden für die folgenden
Aufgabenbereiche innerhalb des Stadtplanungsamtes eingerichtet:
- 1 Stelle für die Koordination und Umsetzung der
Milieuschutzsatzungen,
- 1 Stelle für die Wohnraumschaffung - Verstärkung
Ortsteilplanung in den Stadtbezirken Bonn und Hardtberg,
Beschleunigung von Planverfahren
- 1 Stelle für die Wohnraumschaffung - Verstärkung
Ortsteilplanung in den Stadtbezirken Beuel und Bad
Godesberg, Beschleunigung von Planverfahren
- 1 Stelle für die Wohnraumschaffung - Aufhebung/Änderung
überholter BP, Hebung von Nachverdichtungs-Potentialen,
Schaffung von zusätzlichem Wohnraum und
Wohnraumbeobachtung,
- 1 Stelle für die Wohnraumschaffung - Planungsrechtliche
Stellungnahmen in Baugenehmigungsverfahren, zügige
Schaffung von zusätzlichem Wohnraum, Genehmigung von
Anträgen im Gebiet der Milieuschutzsatzung
- 1 Stelle für die Integrierte Entwicklungskonzepte –
Städtebauförderung - Antragstellung und Projektsteuerung für
komplexe Städtebaufördermaßnahmen.
Die Personalkosten in Höhe von 540.751,79 EUR für das
Haushaltsjahr 2022 werden im Haushalt 2021/2022 entsprechend
bereitgestellt (DS 201928-19 AA).
4. Zur Umsetzung der Verschärfung der Zweckentfremdungssatzung
werden zwei Stellen in der Wertigkeit E 9c TVöD im Amt für SozialesSeite 2 von 7
Seite 3
und Wohnen eingerichtet. Die Personalkosten in Höhe von 143.520,09
EUR für das Haushaltsjahr 2022 werden im Haushalt 2021/2022
entsprechend bereitgestellt (DS 201928-34 AA).
5. Zur Stärkung des Amtes für Umwelt und Stadtgrün werden insgesamt
3,5 Stellen eingerichtet, und zwar im Einzelnen:
- Eine 0,75 Stelle in der Wertigkeit E 11 TVöD: Naturnahe,
klimaangepasste Bewirtschaftung und die damit verbundene
Optimierung der öffentlichen Grünflächenpflege ist ein zentrales
Ziel im Rahmen der Klima Resilienz und der ökologischen
Aufwertung von Freiräumen im Sinne des Aktionsprogramms
Biodiversität.
- Eine 0,5 Stelle in der Wertigkeit E 10 TVöD: Personelle
Verstärkung des zukunftstauglichen Wassermanagements und
Überwachungsleistung von Grundwasser/Bodenschutz.
- Eine 0,5 Stelle in der Wertigkeit E 10 TVöD: Das neue Thema
„Schwammstadt/wassersensible Stadt" bedarf einer personellen
Besetzung um im Rahmen der Aufstellung eines städtischen
Gesamtkonzeptes und einer querschnittsorientierten
verwaltungsinternen Arbeitsgruppe die inhaltliche Betreuung von
Seiten des Amtes für Umwelt und Stadtgrün sicherzustellen.
- Eine 0,75 Stelle in der Wertigkeit E 11 TVöD ebenfalls in 2022:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Personalstelle für die
Koordinierung der Aktivitäten zur Biostadt Bonn fortzusetzen und
nach Beendigung der Kooperationsvereinbarung mit der
Hochschule Bonn-Rhein-Sieg in 2022 eine 0,75 Stelle
einzurichten. Da die Stadt vertraglich bis zum 31.12.2021
gebunden ist, wird die neue Stelle entgegen der Festlegung der
Anlage zum Änderungsantrag DS 201928-82 AA entsprechend
dem Ursprungsänderungsantrag ebenfalls für 2022 eingerichtet.
- Eine Stelle in der Wertigkeit E 11 TVöD: Zur Aufstockung der
Klimaleitstelle in Bezug auf die Thematik
Klimafolgenabschätzung.
Die Personalkosten in Höhe von 280.020,39 EUR für das
Haushaltsjahr 2022 werden im Haushalt 2021/2022 entsprechend
bereitgestellt (DS 201928-37 AA).
6. Für das Programm „Kinderfreundliche Kommune“ sollte eine Stelle in
der Wertigkeit E 10 TVöD im Amt für Kinder-, Jugend- und Familie
eingerichtet werden. Die Stelle ist für die Dauer der Maßnahme von
vier Jahren befristet und wäre von daher mit einem k. w. Vermerk
versehen worden. Die Personalkosten in Höhe von 76.250,67 EUR für
das Haushaltsjahr 2022 hätten im Haushalt 2021/2022 entsprechendSeite 3 von 7
Seite 4
bereitgestellt werden müssen (DS 201928-61 AA). Der
Änderungsantrag wurde im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
am 08.06.2021 zu Ziffer 1 (Einrichtung der Stelle) bei
Stimmengleichheit abgelehnt. Nichtdestotrotz ist die Stelle im
Änderungsantrag 201928-82 AA (Anlage) enthalten. Sollte sich der
Widerspruch nicht auflösen und kein weiterer Änderungsantrag zur
Einrichtung der Stelle erfolgen, würde diese nicht eingerichtet. Sofern
ein erneuter, inhaltsgleicher Antrag angenommen würde, erfolgt die
entsprechende Einrichtung der Stelle.
Ob die Bewertung der Stelle nach E 10 TVöD zutreffend ist oder ob sie
dem sog. S-Tarifvertrag zugeordnet werden muss, konnte aufgrund
des Änderungsantrages auch in Abstimmung mit dem Fachbereich
nicht abschließend verifiziert werden. Dies wäre ggf. nachlaufend
anzupassen.
7. In Ergänzung der Stellenplanfortschreibung (lfd. Nrn. 341 bis 344) wird
eine weitere Stelle für eine/n Sozialpädagogen/in und Sozialarbeiter/in
in den Bezirksstellen für Familien- und Erziehungshilfen (FFE) in der
Wertigkeit S 14 TVöD eingerichtet. Die Personalkosten in Höhe von
71.159,88 EUR für das Haushaltsjahr 2022 werden im Haushalt
2021/2022 entsprechend bereitgestellt (DS 201928-48 AA).
8. Es werden für das Stadtplanungsamt und das Tiefbauamt sowie die
Bürgerdienste insgesamt 15 neue Stellen eingerichtet. Im Einzelnen:
Im Bereich des Stadtplanungsamtes:
- 2 Stellen in der Wertigkeit E 12 TVöD: Diese Stellen sollen am
Umbau von Straßenräume, für mehr Rad-/Fußverkehr, an
Parkraumbewirtschaftungskonzepten, an Verkehrskonzepten,
an Fachbeiträgen i. R. v. Bauanträgen oder an BP-Verfahren
arbeiten.
- 1 Stelle in der Wertigkeit E 12 TVöD: Diese Stelle soll zum
Bereich Fußverkehr, Mobilitätsmanagement und
Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Schulen) arbeiten.
- 1 Stelle in der Wertigkeit E 12 TVöD: Diese Stelle soll für die
Stärkung des ÖPNV und für Maßnahmen zum Ausbau der
ÖPNV Infrastruktur arbeiten.
- 1 Stelle in der Wertigkeit E 11 TVöD: Diese Stelle soll für die
effiziente Verwaltung bzw. Bewirtschaftung von Fördergeldern
im Bereich Mobilität sorgen.
- 1 Stelle in der Wertigkeit E 12 TVöD: Diese Stelle soll sich mitSeite 4 von 7
Seite 5
dem Aufbau eines eigenen digitalen Verkehrsmodells
kümmern und von Externen unabhängige, verbesserte
Wirkungsabschätzungen von Mobilitätsmaßnahmen im
städtischen Verkehrssystem erstellen.
Im Bereich des Tiefbauamtes:
- 3 Stellen in der Wertigkeit E 12 TVöD: Mit den Stellen sollen
zahlreiche Projekte zum ÖPNV-Ausbau forciert werden
(Westbahn, Verlängerung Linie Buschdorf, Anbindung
rechtsrheinisch Niederkassen, ZOB, Haltestellenumbau).
- 1 Stelle in der Wertigkeit E 12 TVöD: Diese Stelle kümmert
sich um die Straßenumbaumaßnahmen im Kontext neu
definierter Verkehrsräume.
- 2 Stellen in der Wertigkeit E 6 TVöD: Diese Stellen kümmern
sich um die Kontrolle und Instandhaltung des Radwegenetzes.
- 2 Stellen in der Wertigkeit E 6 TVöD: Diese Stellen kümmern
sich um die Wartung und Leerung der Parkscheinautomaten.
Bei der vorgesehenen Ausweitung der
Parkraumbewirtschaftung im Stadtgebiet, ist das eine (immer
aus zwei Personen) bestehende Team nicht mehr
auskömmlich.
Im Bereich Bürgerdienste:
- 1 Stelle in der Wertigkeit E 9c TVöD: Diese Stelle kümmert
sich um den Betrieb der zusätzlichen
Verkehrsüberwachungsanlagen. Bei letzterer Stelle ist der
zuständige Fachbereich dem Änderungsantrag nicht zu
entnehmen. Die Verkehrsüberwachungsanlagen werden von
den Bürgerdiensten betreut. Insofern wird die Stelle hier
organisatorisch angebunden.
Für die insgesamt 15 neuen Stellen sind Personalkosten in Höhe von
1.197.009,24 EUR für das Haushaltsjahr 2022 im Haushalt 2021/2022
entsprechend bereitzustellen (DS 201928-51 AA).
9. Es werden 8 neue Stelle im Zusammenhang mit „Bonn steigt auf! –
Haushaltsmittel Radentscheid“ eingerichtet, und zwar
- 2 neue Stellen in der Wertigkeit E 12 TVöD für das
Stadtplanungsamt,Seite 5 von 7
Seite 6
- 4 neue Stellen in der Wertigkeit E 12 TVöD für das
Tiefbauamt und
- 2 neue Stellen in der zutreffenden Wertigkeit E 5 TVöD für
den Verkehrsaußendienst der Bürgerdienste.
Für die insgesamt 8 neuen Stellen sind Personalkosten in Höhe von
160.046,10 EUR für das Haushaltsjahr 2021 (Oktober bis Dezember
2021) und 648.826,87 EUR für das Haushaltsjahr 2022 im Haushalt
2021/2022 entsprechend bereitzustellen (DS 201928-55 AA).
10. Für die Digitalisierung an Schulen werden 3 neue Stellen in der
Wertigkeit E 10 TVöD im Bereich des Schulamtes eingerichtet. Die
Personalkosten in Höhe von 228.752,01 EUR für das Haushaltsjahr
2022 werden im Haushalt 2021/2022 entsprechend bereitgestellt
(DS 201928-62 AA).
11. In der Musikschule werden 10 neue Stellen in der Wertigkeit E 9b
TVöD im Haushaltsjahr 2022 zur Festanstellung von Honorarkräften
eingerichtet (DS 201928-69 AA). Insgesamt wird durch den
Änderungsantrag das dezentrale Budget für die Honorarkräfte der
Musikschule um 400.000,00 € auf 1.091.000,00 € erhöht.
Die Personalkosten für die 10 VZÄ-Stellen, die im Jahr 2022 durch die
Umwandlung von Honorarverträgen in Arbeitsverträge entstehen,
werden dem Personal- und Organisationsamt aus dem Budget der
Musikschule über eine überplanmäßige Ausgabe zur Verfügung
gestellt. Insofern sind die entstehenden Personalaufwendungen im
Haushaltsjahren 2022 „refinanziert“. Nichtsdestotrotz entstehen
Aufwendungen in Höhe von 704.558,53 EUR.
Für den Haushalt 2023/2024 werden die Personalkosten in voller Höhe
veranschlagt und das dezentrale Budget der Musikschule
entsprechend verringert (DS 201928-69 AA).
12. Es wird eine neue Stelle in der Wertigkeit E 13 TVöD für den Bereich
Stadtarchiv und Stadthistorische Bibliothek für das Thema
„Erinnerungskultur“ eingerichtet. Die Stelle ist auf die Jahre 2022 und
2023 „beschränkt“ (DS 201928-82 AA) und wird insofern bei ihrer
Einrichtung mit einem k. w. – Vermerk versehen. Die Personalkosten
in Höhe von 90.615,83 EUR für das Haushaltsjahr 2022 werden im
Haushalt 2021/2022 entsprechend bereitgestellt (DS 201928-70 AA).
13. Die Stelle 21/121060, Obervollziehungsbeamtin/-beamter, in derSeite 6 von 7
Seite 7
Vollstreckung der Stadtkasse, Stellenwert A 9 I.2
Landesbesoldungsgesetz NRW, wird mit einer Amtszulage (A 9 I.2 +
Z) versehen. Die gesetzliche Quote steht der Ausweisung einer
weiteren Zulage nicht entgegen. Die Aufgabenstellung der
Obervollziehungsbeamtin/des Obervollziehungsbeamten beinhaltet die
Wahrnehmung eines erweiterten Aufgabenbereiches, welcher über
den der Vollziehungsbeamtinnen/beamten hinausgeht. Die Stelle ist
die Schnittstelle zwischen der Sachgebietsleitung und/oder
Gruppenleitung und der Innendienstvollstreckung. Vor dem
Hintergrund des damit verbundenen Verantwortungsgrades erscheint
die Ausbringung der Amtszulage sachgerecht.
Die Personalkosten in Höhe von 621,24 EUR für das Haushaltsjahr
2021 (Oktober bis Dezember 2021) und 2.509,82 EUR für das
Haushaltsjahr 2022 werden im Haushalt 2021/2022 entsprechend
bereitgestellt (DS 201928-79 AA).
Die Personalkosten belaufen sich (ohne Berücksichtigung der Besonderheit
unter Nr. 11) auf insgesamt:
Lfd. Nr.
ST
DS-Nr. 2021 in EUR 2022 in EUR
1b 201928-22 AA 0 417.585
2 201680 u. 201928-74 AA bzw.
ST
0 124.000
3 201928-19 AA 0 540.752
4 201928-34 AA 0 143.520
5 201928-37 AA 0 280.020
6 201928-61 AA 0 76.251
7 201928-48 AA 0 71.160
8 201928-51 AA 0 1.197.009
9 201928-55 AA 160.046 648.827
10 201928-62 AA 0 228.752
11 201928-69 AA 0 0
12 201928-70 AA 0 90.616
13 201928-79 AA 621 2.510
Kosten insgesamt (lfd. Nrn. 1 bis 13) 160.667 3.821.002
Änderungsanträge, die noch nachlaufend zur Sitzung des Hauptausschusses
vom 17.06.2021 angenommen würden, werden ggf. in einer gesonderten
Stellungnahme für die Sitzung des Rates am 24.06.2021 zur Änderung der
Stellenplanfortschreibung erfasst.
Anlage/n
KeineSeite 7 von 7

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 04:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de