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202180-02 AA · Änderungsantrag

Stellenplanfortschreibung 2021 und 2022 BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 202180

Nummer
202180-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
03.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 29.04.2021 Anhörung
  2. Sitzung des Hauptausschusses 17.06.2021 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 24.06.2021 Entscheidung federführend
  4. Sitzung des Rates 24.06.2021 Entscheidung federführend
  5. Sitzung des Hauptausschusses 29.04.2021 Anhörung
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Übergeordnet

  1. 202180 Stellenplanfortschreibung 2021 und 2022

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Änderungsantrag
öffentlich
202180-02 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
02.03.2021
Stellenplanfortschreibung 2021 und 2022
BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 202180
Beratungsfolge
Hauptausschuss 09.03.2021 Anhörung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die von Oberbürgermeisterin Katja Dörner beabsichtigten und auf Seite 1 der
Anlage 3, lfd. Nr.1; auf Seite 4 der Anlage 3, lfd. Nr.11; auf Seite 5 der Anlage 3
lfd. Nr.12-17 und auf Seite 6, lfd. Nr.18 dokumentierten Vorschläge zur
Veränderung des Stellenplans werden nicht umgesetzt.
2. Für den Fall, dass Ziffer 1 abgelehnt wird, möge der Rat Folgendes
beschließen:
Die neuen im Bereich Verwaltungsvorstand und Amt der Oberbürgermeisterin
für strategische Ziele (2 Stellen zur Einrichtung eines Geschäftsbereiches im
Dezernat OB und 6 Stellen zur Stärkung der strategischen Steuerung im
Konzern Stadt hinsichtlich u.a. Klimaschutz, Verkehrswende, Soziales Bonn
und Digitalisierung) werden ausschließlich mit Zeitarbeitsverträgen längstens
für den Zeitraum bis zur nächsten Kommunalwahl ausgeschrieben und besetzt.
Die Stellen sind mit entsprechenden k.w.-Vermerken zu versehen.
3. Die Oberbürgermeisterin stellt die Reorganisation ihres Dezernates statt in
der Sitzung des Rates am 18.03.2021 bereits in der Sitzung des
Hauptausschusses am 09.03.2021 vor und erläutert, welche
Aufgabenstellungen im Detail mit welchem Ziel-/Zeithorizont den jeweiligen
beabsichtigten acht neuen Stellen zugrunde liegen. Hierbei geht sie
insbesondere darauf ein,
- welche wichtigen politischen Fragestellungen im neu einzurichtenden
Geschäftsbereich Dezernats- und Verwaltungssteuerung im Dezernat OB
bearbeitet werden sollen,
- wie die Konzeption und Implementierung der Programmsteuerungsprozesse
in den Themenfeldern Klimaschutz, Verkehrswende, Teilhabe, aber auch
Digitalisierung im Detail aussehen,
- welche großen Projekte von Mitarbeitern mit welcher Qualifikation „gecoacht“
werden sollen.
4. Die Oberbürgermeisterin erläutert in der Sitzung des Hauptausschusses am
09.03.2021, welche Aufgabenstellungen im Detail den jeweiligen beabsichtigtenSeite 1 von 3

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36 neuen Stellen für die Digitalisierung zugrunde liegen, welchen Ziel-
/Zeithorizont sie für welche Maßnahmen im Rahmen der Digitalisierung der
Stadtverwaltung verfolgt, wie viele Stellen auf welche Fachbereiche verteilt
werden sollen und ob und warum alle 36 Stellen dauerhaft benötigt werden.
5. Die Oberbürgermeisterin legt darüber hinaus dar, wie viel Personal sie für die
auf S. 59 des Koalitionsvertrages von Bündnis90/Die Grünen, SPD, Linken und
Volt angekündigten „Steuerprüfungen“ mit welcher Dotierung für notwendig und
wirtschaftlich erachtet und warum diese Stellen nicht in der von ihr vorgelegten
Stellenplanfortschreibung berücksichtigt sind.
Begründung
Zu 1: Statt im Personalbereich endlich zu den dringend notwendigen
Einsparungen zukommen, schlägt die Oberbürgermeisterin vor, den
Personalbestand allein in dem ihr zuzurechnenden Bereich um 25%
auszubauen. Neben den acht neuen zur Schaffung vorgeschlagenen Stellen
(zwei davon mit außertariflicher Bezahlung) sollen auch noch zwei weitere
schon bestehende Stellen im direkten Umfeld der Oberbürgermeisterin künftig
weitaus besser bezahlt werden, als dies im öffentlichen Dienst vorgesehen ist.
Zu 2: Die im direkten Arbeitsumfeld der Oberbürgermeisterin zur Einrichtung
beabsichtigten Stellen erfordern ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen
der Oberbürgermeisterin/ dem Oberbürgermeister und
Stelleninhaberin/Stelleninhaber. Laut Organigramm, veröffentlicht im Intranet
am 1. März 2021 handelt es sich bei den den Stellen zugrundeliegenden
Aufgaben im Wesentlichen um die Umsetzung politisch orientierter Ziele.
Für den Fall, dass die Oberbürgermeisterin 2025 nicht wiedergewählt wird und
die Stellen, wie von der Oberbürgermeisterin beabsichtigt, trotz geändertem
politischen Willen dauerhaft bestehen bleiben, würde dem Steuerzahler über
Jahrzehnte hinweg ein nachhaltiger Schaden in deutlicher Millionenhöhe
entstehen.
Zu 3.: Den Antragstellern ist nicht eingängig, wie der Hauptausschuss ohne
Kenntnis der den gewünschten Stellen zugrundeliegenden Aufgabenbereiche
eine Empfehlung an den Rat im Rahmen der Haushaltsberatungen abgeben
soll. Die Antragsteller gehen davon aus, dass sich die Oberbürgermeisterin
bereits Gedanken hierzu gemacht hat und in der Lage ist, hierüber bereits am
9. März zu berichten.
Zu 4.: Den Antragstellern ist bewusst, dass die notwendige Digitalisierung
städtischer Angebote nicht ohne entsprechendes Personal umgesetzt werden
kann. Die Anzahl von 36 Stellen entspricht aber einem kleinen
mittelständischen Unternehmen, deren Notwendigkeit die Oberbürgermeisterin
dem Hauptausschuss erläutern sollte. Insbesondere interessiert den BBB, ob
und warum nach erfolgter Digitalisierung weiterhin alle Stellen benötigt werden
und wann die Digitalisierung der Stadt Bonn abgeschlossen sein soll.Seite 2 von 3

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Zu 5.: Die bisherige Erfahrung mit städtischerseits begleiteten Steuerprüfungen
des Finanzamtes haben gezeigt, dass sich die hierfür anfallenden
Personalkosten schnell amortisieren und für die Stadt sehr einträglich sein
können. Umso mehr verwundert es die Antragsteller, dass entsprechende
Stellen nicht in der Stellenplanfortschreibung enthalten sind.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 04:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de