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202154-04 AA · Änderungsantrag

Bürgerantrag: Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht in der Derlestraße/Am Burgweiher/Ladestraße und Bordsteinabsenkung oder Querungshilfe im Bereich Witterschlicker Straße/Derlestraße Antrag zur Vorlage 202154

Nummer
202154-04 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
16.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 16.03.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 60,6 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 202154 Bürgerantrag: Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht in der Derlestraße/Am Burgweiher/Ladestraße und Bordsteinabsenkung oder Querungshilfe im Bereich Witterschlicker Straße/Derlestraße

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Änderungsantrag
öffentlich
202154-04 AA
Antragsteller/in:
Grüne Bezirksfraktion Hardtberg
Jutta Brodhäcker
Christian Paul Trützler
SPD Bezirksfraktion Hardtberg
Dominik Loosen
Harald Pfankuchen
16.03.2021 gez. Trützler
Bürgerantrag: Aufhebung der
Radwegbenutzungspflicht in der Derlestraße/Am
Burgweiher/Ladestraße und Bordsteinabsenkung
oder Querungshilfe im Bereich Witterschlicker
Straße/Derlestraße
Antrag zur Vorlage 202154
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 16.03.2021 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Neben den Punkten 1 und 2 stimmt die Bezirksvertretung Hardtberg auch den
Punkten 3 und 4 zu.
Die Verwaltung prüft zudem die Markierung eines Schutzstreifens auf der
Ladestraße (zu Punkt 3).
Außerdem sollen an der Ampelanlage Witterschlicker Allee/Derlestraße
Bordsteinabsenkungen geprüft werden, die sowohl für Radfahrende, als auch
Fußgänger*innen und insbesondere für Menschen mit Behinderung geeignet
sind (zu Punkt 4). Hier sind gegebenenfalls taktile Streifen hilfreich.
Begründung
Die Zustimmung zu den Punkten 1 und 2 entspricht der Stellungnahme der
Verwaltung (DS-Nr. 202154-2 ST).Seite 1 von 2

Seite 2
Zu Punkt 3 ist anzumerken, dass der Geh-/Radweg unabhängig vom
Rückschnitt des Grünbewuchses zu schmal ist. Perspektivisch sollte dieser
Geh-/Radweg bis zum Kiosk verbreitert werden. Sofern die Ladestraße breit
genug ist, wäre ein Schutzstreifen oder warnende Markierungen oder
Piktogramme zu prüfen.
Zu Punkt 4 ist anzumerken, dass an dieser Stelle insgesamt Barrierefreiheit
anzustreben ist. Sowohl für Menschen mit Sehbehinderung, die einen
„Blindenstock“ verwenden oder auf einen Rollstuhl angewiesen sind, als auch
für Fußgänger*innen und Radfahrende sollte eine Lösung gefunden werden. So
sind z.B. auch taktile Elemente zu prüfen, die bereits an vielen Stellen in der
Stadt zum Einsatz kommen. Selbstverständlich sollte die
Behindertengemeinschaft einbezogen werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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