← Vorlagen

202154 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht in der Derlestraße/Am Burgweiher/Ladestraße und Bordsteinabsenkung oder Querungshilfe im Bereich Witterschlicker Straße/Derlestraße

Nummer
202154
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
09.12.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 09.12.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 16.03.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 16.03.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 144,8 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 202154-01 ST Bürgerantrag: Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht in der Derlestraße/Am Burgweiher/Ladestraße und Bordsteinabsenkung oder Querungshilfe im Bereich Witterschlicker Straße/Derlestraße
  2. 202154-2 ST Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht in der Derlestraße/ Am Burgweiher/ Ladestraße und Bordsteinabsenkung oder Querungshilfe im Bereich Witterschlicker Straße / Derlestraße
  3. 202154-03 AA Bürgerantrag: Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht in der Derlestraße/Am Burgweiher/Ladestraße und Bordsteinabsenkung oder Querungshilfe im Bereich Witterschlicker Straße/Derlestraße Antrag zur Vorlage 202154
  4. 202154-04 AA Bürgerantrag: Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht in der Derlestraße/Am Burgweiher/Ladestraße und Bordsteinabsenkung oder Querungshilfe im Bereich Witterschlicker Straße/Derlestraße Antrag zur Vorlage 202154

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (11.184 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
202154
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
06.12.2020
Bürgerantrag: Aufhebung der
Radwegbenutzungspflicht in der Derlestraße/Am
Burgweiher/Ladestraße und Bordsteinabsenkung
oder Querungshilfe im Bereich Witterschlicker
Straße/Derlestraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 26.01.2021 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht in der
Derlestraße/Am Burgweiher/Ladestraße und Bordsteinabsenkung oder
Querungshilfe im Bereich Witterschlicker Straße/Derlestraße.
Einzelheiten zu den beantragten Maßnahmen und zur Begründung ergeben
sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 5

Bürgerantrag Online
Datum
06.12.2020
Anrede Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht in der Derlestraße/ Am Burgweiher/ Ladestraße
Seite 1 von4
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_0011_000022
g44JTWW88A
0066..1122..2200 1166::0099Seite 2 von 5

Ihr Antrag
Anlage: Bürgerantrag als PDF
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Ziel der Bundesstadt Bonn ist es, die Radverkehrsinfrastruktur zu verbessern, um die Lebensqualität zu
erhöhen und die Klimaziele zu erreichen.
Um diesem Ziel etwas näher zu kommen, beantrage ich:
1) Die Radwegbenutzungspflicht auf der Derlestraße in Fahrtrichtung Rochusstraße von der Alte Str. bis zur
Straße Am Burgweiher aufzuheben. Stattdessen wäre ein reiner Fußgängerweg mit Zusatzzeichen „Radfahrer
frei“ sinnvoll.
2) Die Radwegbenutzungspflicht auf der Straße Am Burgweiher in Fahrtrichtung Spielplatz Weiherpfad
aufzuheben.
3) Die Radwegbenutzungspflicht in der Ladestraße beginnend ab der Kreuzung Bahnhofstraße/ Ladestraße
aufzuheben.
4) Eine zusätzliche Bordsteinabsenkung an der Ampelanlage Ecke Witterschlicker Straße/ Derlestraße
vorzunehmen oder eine andere „Querungshilfe“ zu installieren.
Zu Antrag 1)
In Bonn Duisdorf befindet sich auf der Derlestraße in Fahrtrichtung Rochusstraße von der Alte Straße bis zur
Straße Am Burgweiher ein benutzungspflichtiger Radweg (zunächst Zeichen 240 StVO, kurz darauf Zeichen 241
StVO). Der Radweg muss somit von Radfahrern benutzt werden und die Fahrbahn ist für den Radverkehr
gesperrt.
Die Anordnung einer Benutzungspflicht ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich beantrage daher, die
Verkehrssituation zu überprüfen und die Benutzungspflicht für Radfahrer gegebenenfalls aufzuheben.
Stattdessen ist aus meiner Sicht ein reiner Fußgängerweg mit Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ sinnvoll.
Begründung:
●Eine besondere Gefahrenlage für Radfahrer besteht auf der Fahrbahn der Derlestraße nicht.
●Der Radweg ist nicht geeignet, Radfahrer zu schützen.
●Er ist viel zu schmal.
●Er führt zu nah an Kfz-Parkflächen vorbei, wodurch eine Gefahr durch Türöffnen besteht.
●Er wird häufig von Anwohnern mit Mülltonnen, Sperrmüll und ähnlichen Gegenständen zugestellt.
●Es entstehen extrem häufig Konfliktsituationen mit Fußgängern, da teilweise ein gemeinsamer Fuß- und
Radweg angeordnet ist (Zeichen 240 StVO). Auch im Bereich des getrennten Fuß- und Radwegs (Zeichen 241
StVO) kommt es sehr häufig zu Konfliktsituationen mit Fußgängern.
●Die Einmündung in die Fußgängerzone Rochusstraße ist unübersichtlich und gefährlich, weil Fußgänger und
Radfahrer sich kreuzen.
●In Höhe der Alte Straße sind Radfahrer gezwungen, auf den Radweg zu wechseln. Ein Auffahren auf den
Radweg ist nur durch ein starkes Abbremsen der Radfahrer und ein Einbiegen in die Alte Str. möglich, verbunden
mit einem Überqueren der Alte Straße. An dieser Stelle können Radfahrer aufgrund der deutlich abschüssigen
Straße erhöhte Geschwindigkeiten aufweisen.
●Mitten auf dem Radweg befinden sich Hindernisse wie Laternen, Poller sowie ein Fahrradständer.
●Besonders gefährlich ist die Tiefgaragenausfahrt von REWE/FitX, die sehr unübersichtlich ist und täglich
Beinahe-Unfälle provoziert. PKW können den Radweg – trotz der (etwas verblassten) blauen Bodenmarkierung
beim Ausfahren nicht als solchen erkennen und nur besonders schlecht einsehen. Überwiegend fahren PKW mit
erhöhter Geschwindigkeit ohne zu halten auf den Fuß- und Radweg.
●Die unübersichtliche Ein- und Ausfahrt für Lieferfahrzeuge von REWE/FitX führt über den Radweg. Dort halten
oftmals auch Lieferfahrzeuge.
●Radfahrer sind in Höhe der Straße Am Burgweiher gezwungen, den Zebrastreifen nach links zu überqueren, um
auf die Verkehrsinsel zu gelangen und die Ampel passieren zu können. An dieser Stelle müssen Radfahrer
absteigen, um vor dem PKW-Verkehr Vorrang zu haben. Kommt es zu einem Unfall, weil der Zebrastreifen
radelnd überquert wird, kann dem Radfahrenden eine Mitschuld angelastet werden. Zudem können PKW-Fahrer
durch den vorhandenen Busch die Radfahrer und Fußgänger erst sehr spät sehen, sodass es auch dort oft zu
brenzligen Situationen kommt.
Das Unfallrisiko ist auf dem benutzungspflichtigen Radweg mithin deutlich erhöht. Abhilfe könnte durch eine
Aufhebung der Benutzungspflicht erreicht werden in Kombination mit einer Freigabe des Fußgängerwegs für
Radfahrer.
Zu Antrag 2):
In Bonn Duisdorf befindet sich auf der Straße Am Burgweiher in Fahrtrichtung Spielplatz Weiherpfad zwischen
den Discountern Penny und Aldi Süd ein benutzungspflichtiger Radweg (Zeichen 241 StVO). Der Radweg muss
somit von Radfahrern benutzt werden und die Fahrbahn ist für den Radverkehr gesperrt.
Die Anordnung einer Benutzungspflicht ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich beantrage daher, die
Verkehrssituation zu überprüfen und die Benutzungspflicht für Radfahrer gegebenenfalls aufzuheben.
Stattdessen ist dort aus meiner Sicht ein reiner Fußgängerweg mit Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ sinnvoll.
Begründung:
Seite 2 von4
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 5

●Eine besondere Gefahrenlage für Radfahrer besteht auf der Fahrbahn der Straße Am Burgweiher nicht,
insbesondere weil es sich für PKW-Fahrer um eine Sackgasse handelt.
●Durch die Benutzungspflicht erhöht sich die Unfallgefahr, weil es in Höhe der Ausfahrten zu dem
Supermarktparkplatz Penny immer wieder zu Beinahe-Unfällen kommt.
●Es entstehen des Öfteren Konfliktsituationen mit Fußgängern, da getrennter Rad- und Fußweg besteht (Zeichen
241 StVO). Die Trennung von Fußgänger- und Radfahrerbereich wird jedoch oft nicht eingehalten.
●Von der B 56 kommend sind Radfahrer gezwungen, während des Abbiegens auf den Radweg zu wechseln, was
zu Gefahrensituationen aufgrund des Bordsteins und wartender Fußgängern im Ampelbereich führt.
●Darüber hinaus ist nicht ersichtlich, wo die Benutzungspflicht endet.
Das Unfallrisiko ist auf dem benutzungspflichtigen Radweg mithin deutlich erhöht. Abhilfe könnte durch eine
Aufhebung der Benutzungspflicht erreicht werden in Kombination mit einer Freigabe des Fußgängerwegs für
Radfahrer.
Zu Antrag 3):
In Bonn Duisdorf befindet sich auf der Ladestraße in Fahrtrichtung Duisdorf Bahnhof ab der Höhe des
Zebrastreifens ein benutzungspflichtiger Radweg (Zeichen 241 StVO). Dieser muss somit von Radfahrern benutzt
werden und die Fahrbahn ist für den Radverkehr gesperrt.
Die Anordnung einer Benutzungspflicht ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich beantrage daher, die
Verkehrssituation zu überprüfen und die Benutzungspflicht für Radfahrer gegebenenfalls aufzuheben.
Stattdessen ist aus meiner Sicht ein reiner Fußgängerweg mit Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ sinnvoll.
●Der benutzungspflichtige Radweg in der Ladestraße ist erheblich zu schmal, insbesondere für Fahrradanhänger
und Lastenräder.
●Er ist wegen der S-Kurven nur sehr langsam befahrbar.
●Kurz vor dem Kiosk beginnt ein Fußgängerweg mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“. Ein Piktogramm auf
dem Boden verweist Radfahrer darauf, nach scharf links wieder auf die Fahrbahn zu fahren. Zum
Wiedereinordnen auf die Straße haben Radfahrer hier den PKW-Verkehr zu achten.
●Nach dem Busbahnhof beginnt die Benutzungspflicht dann wieder, sodass Radfahrer wieder eine S-Kurve
fahren müssen. Diese Situation ist absolut nicht fahrradfreundlich und nicht zumutbar.
●Darüber hinaus wachsen die Bäume derart in den Radweg, dass Radfahrer aktuell gezwungen sind, auf der
Fußgängerseite des getrennten Geh- und Radwegs zu fahren.
Zu Antrag 4):
Der Bordstein an der Ampelanlage ist zurzeit zwar abgesenkt aber für Radfahrer und Rollstuhlfahrer sehr
unbequem zu befahren. Radfahrer müssen vor dem Bordstein abbremsen, um die Reifen nicht zu beschädigen.
Auch für Personen mit Kinderwagen könnte ein erleichtertes und gefahrloses Auf- und Abfahren durch eine
zusätzliche Bordsteinsenkung oder eine andere „Querungshilfe“ ermöglicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Seite 3 von4
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 4 von 5

Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der
Datenschutzgrundverordnung
Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und
Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten.. Dabei handelt es sich insbesondere um
Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben.. Diese Daten werden auf dem
Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen
werden..
Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen
Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen.. Wir halten uns dabei strikt an die
Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften.. Ihre Daten werden
ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben..
Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich.. Eine
automatische Löschung erfolgt nach 118800 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt
werden.. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur
Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt
werden..
Rechte der betroffenen Person:: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die
Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen.. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die
Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt..
Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln.. Es
entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw.. die Übermittlungskosten nach
den bestehenden Basistarifen..
Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt
werden..
Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und nehme diese zur Kenntnis. Ich bin damit einverstanden, dass meine
Angaben und Daten elektronisch zu den in der Datenschutzerklärung erläuterten Zwecken erhoben und gespeichert
werden.
Seite 4 von4
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 5 von 5

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 00:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de