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202153-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stadtordnungsdienst

Nummer
202153-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 18.03.2021 Kenntnisnahme
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  1. 202153 Stadtordnungsdienst

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202153-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Stadtordnungsdienst
Beratungsfolge
Rat 18.03.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Vorbemerkungen:
Wie alle Bereiche der Gesellschaft ist auch der Stadtordnungsdienst derzeit vor
ganz besondere Anforderungen gestellt. Bereits vor den Zeiten der Corona-
Pandemie sind die berechtigten Anforderungen aus Politik und Gesellschaft
ständig gestiegen. Diesen Anforderungen wurde mit entsprechenden
Konzepten und Einstellungen begegnet. Wie auch vielfach der Presse zu
entnehmen, sind Einstellungen in den Verwaltungsdienst auch aufgrund der
glücklicherweise guten Situation am allgemeinen Arbeitsmarkt und der damit
verbundenen Konkurrenzsituation, nicht einfach durchzuführen. Gleichzeitig
gibt es derzeit noch keine spezielle Ausbildung für Mitarbeiter*innen des
Stadtordnungsdienstes (hier ist in Zusammenarbeit mit dem Studieninstitut eine
Änderung geplant), so dass auch nach erfolgten Einstellungen zuerst eine
umfassende Ausbildung erfolgen muss, um den Zielen der Bürger- und
Serviceorientierung in der Praxis auch Rechnung tragen zu können.
Diese Rahmenbedingungen sind bei der Beantwortung der gestellten Fragen
zu berücksichtigen.
Ist die Verwaltung der Meinung, dass
1. die personellen Kapazitäten des Stadtordnungsdienstes unter
Berücksichtigung der gestiegenen Auftragslage und des
Einsatzaufkommens ausreichend ist, um eine bürger- und
serviceorientierte Aufgabenerledigung zu gewährleisten?
Eine Erhöhung der Präsenz des Streifendienstes wurde zuletzt mit
Fortschreibung der Konzeption des Stadtordnungsdienstes 2018 ermöglicht,
hierbei wurde die Anzahl der Stellen im Streifendienst um 7 Stellen von 19 auf
26 und in der Leitstelle um 6 Stellen, von 5 auf 11 erhöht.Seite 1 von 4

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Insbesondere bei Großlagen und in den einsatzstarken Sommermonaten sowie
bedingt durch die Corona-Pandemie ist es nicht immer möglich, alle
gemeldeten Einsätze sofort abzuarbeiten Dies führt leider auch dazu, dass
Einsätze an die Polizei abgegeben werden und durch diese übernommen
werden müssen. Da die Zusammenarbeit mit der Polizei im regen Austausch
auch auf den Führungsebenen stattfindet, sind hierbei bisher keine größeren
Probleme aufgetreten. Verbesserungen sind immer möglich und der
entsprechende Evaluationsprozess wird laufend fortgeführt.
Unabhängig von der „Abarbeitung von Anforderungen“ wäre es aus Sicht des
Stadtordnungsdienstes sinnvoll, mehr präventiv tätig werden zu können, um so
Problemlagen zu vermeiden. Diese Aufgabe (z.B. Präsenzstreife in
Problembereichen) soll in der nächsten Zeit verstärkt angegangen werden.
2. die derzeitige Struktur des Stadtordnungsdienstes funktional geeignet
ist, um eine bürger- und serviceorientierte Aufgabenerledigung zu
gewährleisten?
Wie bereits eingangs erwähnt, werden auch die Strukturen des Stadt-
ordnungsdienstes ständig evaluiert und an neue oder geänderte Anforderungen
angepasst. Derzeit wird u.a. geprüft, inwieweit für den rein administrativen
Bereich, wie z.B. Erstellung von Dienstplänen, Beschaffungen u.ä.
organisatorische Anpassungen sinnvoll wären.
3. die Liegenschaften bei der zu erwartenden weiter steigenden
Auftragslage in Größe und Ausstattung geeignet sind, um die nötigen den
Standards entsprechenden Anforderungen zu genügen?
Bei den Überlegungen zur Organisations- und Personalanpassung werden
selbstverständlich auch geänderte Anforderungen an die räumlichen
Anforderungen mit berücksichtigt. Hierin müssen dann natürlich auch
Überlegungen einfließen, inwieweit Homeofficeplätze z.B. für den rein
administrativen Bereich geschaffen werden können und sollen. Dies ist dann
auch bei ggf. erforderlichen neuen Raumbedarfen mit einzubeziehen.
Grundsätzlich ist natürlich bei erhöhten Aufgabenanfall und damit verbundenem
Personalbedarf auch von erhöhten Raumbedarf auszugehen.
4. die materielle Ausrüstung –insbesondere zur Eigensicherung und
Kommunikation- unter Berücksichtigung der gestiegenen Auftragslage
und des Einsatzaufkommens ausreichend ist, um eine bürger- und
serviceorientierte Aufgabenerledigung zu gewährleisten?
Ebenso wie Personal- und Raumbedarf ist die Sachausstattung den
wachsenden und veränderten Anforderungen anzupassen. Dies ist in den
vergangenen Jahren auch immer geschehen. So wurden alle MitarbeiterinnenSeite 2 von 4

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und Mitarbeiter mit einheitlicher Dienstkleidung ausgestattet, mit schuss- und
stichsicheren Westen, Pfefferspray und Einsatzmehrzweckstock-A (EMS)
ausgestattet. Gleichzeitig wurden Schulungen sowohl zur Eigensicherung, als
auch zur Kommunikationsschulung verpflichtend angeboten. Für die nähere
Zukunft ist die Ausstattung mit Bodycams geplant, sobald hierzu die
gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen ( – siehe hierzu auch DS 201263). Im
Austausch mit der Personalverwaltung wird an der ständigen Anpassung und
Weiterentwicklung gearbeitet.
Grundsätzlich gilt es auch zu beachten, dass die Bereitstellung entsprechender
Transportmittel in Korrelation zu Personaleinsatz und Ausrüstungsgegen-
ständen erfolgen muss.
5. der derzeitige Ausbildungsstand der Mitarbeitenden ausreichend ist
bzw. eine Fort- und Weiterbildung gewährleistet werden kann um eine
bürger- und serviceorientierte Aufgabenerledigung zu gewährleisten?
Aufgrund der stetig wachsenden Anforderungen an den Stadtordnungsdienst ist
es nicht zuletzt für das Selbstverständnis der Mitarbeitenden notwendig, auf ein
fundiertes Grundwissen der verschiedensten Zuständigkeitsbereiche
zurückgreifen zu können, um vor Ort sicher die Erstmaßnahmen ergreifen zu
können. Bisher wurde dies schwerpunktmäßig durch „learning by doing“ bzw. in
der Nachbereitung von problematischen Einsätzen erledigt.
Dies wird durch eine strukturierte Einarbeitung neuer Mitarbeitenden und durch
entsprechende Seminare, mit dem Ziel einen einheitlichen
„Wissensgrundstock“ zu vermitteln, verstärkt und unterstützt. Dieser Bereich
soll fortlaufend ausgebaut werden. Gleiches gilt auch für die körperliche Fitness
der Mitarbeitenden, die je nach Einsatzbereich im Sachgebiet trainiert und
geschult werden.
Wie bereits in der Einleitung erwähnt, ist zurzeit in Zusammenarbeit mit dem
Studieninstitut ein Ausbildungsgang für Mitarbeiter*innen im Ordnungsdienst in
Vorbereitung. Ein solcher Ausbildungsgang wird von hier ausdrücklich begrüßt.
6. bereits jetzt genügende Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung /
Attraktivitätssteigerung getroffen werden, um den Stadtordnungsdienst
als Beschäftigungsfeld bei zu erwartendem Personalbedarf als attraktiven
Arbeitgeber darzustellen
Hier wird auf die Einleitung verwiesen. Die Stadtverwaltung befindet sich in
Konkurrenz zum „freien Arbeitsmarkt“. In diesem Bereich bildet der
Stadtordnungsdienst keine Ausnahme. Entsprechende Werbemaßnahmen für
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden von der Personalverwaltung
durchgeführt.Seite 3 von 4

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Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 10:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de