← zurück zu 202116

202116-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verbesserung der Verkehrssicherheit und Verkehrsführung im Rosental 9 - 52

Nummer
202116-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.02.2021
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 68,4 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 202116 Bürgerantrag: Verbesserung der Verkehrssicherheit und Verkehrsführung im Rosental 9 - 52

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.810 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202116-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Verbesserung der Verkehrssicherheit
und Verkehrsführung im Rosental 9 - 52
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.03.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1. Schaffung von Fahrradabstellplätzen
Die Verwaltung erweitert durch das jährliche Fahrradstellplatzprogramm für die
Stadtbezirke sukzessive das Angebot an Fahrradstellplätzen im Stadtgebiet.
Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung den Standort Rosental
Hausnummer 9-52 in die Liste der potenziellen Standorte für das
Stellplatzprogramm 2021 für den Stadtbezirk Bonn aufnehmen und den
Standort prüfen.
Zu 2. Umwandlung des gesamten Rosentals in eine Fahrradstraße
Der Abschnitt Rosental zwischen Kölnstraße und Römerstraße wurde im Zuge
des Fahrradstraßenkonzeptes vor einigen Jahren als mögliche Fahrradstraße
untersucht und seinerzeit zurückgestellt, aufgrund seiner tlw. hohen Bedeutung
für den Kfz-Verkehr (Abschnitt Kölnstr. - Graurheindorfer Straße).
Fahrradstraßen dürfen gem. der VwV zur StVO nur dort eingerichtet werden,
wo der Radverkehr vorherrschende Verkehrsart ist oder dies bald zu erwarten
ist. Dies muss durch Zahlen belegt werden. Insoweit müsste vor Beurteilung
der Zulässigkeit eine Verkehrszählung über einen längeren Zeitraum
durchgeführt werden.
Die Verwaltung wird den Abschnitt Rosental zwischen Kölnstraße und
Römerstraße erneut als mögliche Fahrradstraße prüfen, da der Abschnitt eine
wichtige Bedeutung für den Lückenschluss des Fahrradstraßennetzes
(Fahrradstraßenring Nordstadt) hat.
Es ist beim Rosental jedoch zu differenzieren zwischen dem
Abschnitt Kölnstraße – Graurheindorfer Straße und dem Abschnitt
Graurheindorfer Straße – Römerstraße. Eine alte Zählung zeigt, dass auf dem
ersten Abschnitt (Kölnstraße – Graurheindorfer Str.) etwa die doppelte
Belastung durch Kraftfahrzeuge gegenüber dem zweiten Abschnitt
(Graurheindorfer Straße - Römerstraße) zu erkennen ist.
Die Verwaltung wird eine Zählung auf diesem Abschnitt (Graurheindorfer
Straße – Römerstraße) veranlassen. Dies wäre zunächst abzuwarten.Seite 1 von 3

Seite 2
Insofern wird die Verwaltung bei Annahme des Antrags eine Zählung
durchführen. Dabei und insbesondere in diesen Zeiten ist Folgendes zu
beachten:
Bei Verkehrserhebungen soll in der Regel eine für den Alltagsverkehr
repräsentative Verkehrsbelastung ermittelt werden. Ein wesentlicher Punkt bei
der Vorbereitung ist daher die Wahl der Erhebungszeiten zur Sicherung von
Belastbarkeit und Verlässlichkeit der erhobenen Verkehrsdaten.
Verkehrsbelastungen fallen im Winterhalbjahr witterungsbedingt oftmals
abweichend vom Durchschnitt aus.
Die Empfehlungen für Verkehrserhebungen (EVE) der Forschungsgesellschaft
für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), die für die Fachverwaltung
maßgebend sind, grenzen den Erhebungszeitraum daher grundsätzlich auch
auf das Sommerhalbjahr (März bis Oktober, außerhalb der Ferien) ein. Insofern
sollten Zählungen in der Regel erst ab Mitte März erfolgen. Im Moment sind
jedoch zusätzlich die verkehrlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu
berücksichtigen, sodass aktuelle Zähldaten absolut nicht aussagekräftig wären.
Aus diesem Grund sind auch bereits einige für das Jahr 2020 geplante
Verkehrserhebungen in das Jahr 2021 verschoben worden.
Auf die Durchführung von Erhebungen muss daher zunächst mindestens bis
Mitte März 2021 gewartet werden. Sollten die pandemischen Entwicklungen es
dann erlauben, wird die Verwaltung u.a. auch im Rosental eine entsprechende
Verkehrszählung vornehmen. Liegen diese Voraussetzungen dann weiterhin
nicht vor, müssten Zählungen (insbesondere wegen der Einrichtung einer
Fahrradstraße) verschoben werden.
Zu 3. Schaffung von zusätzlichen Schrägparkplätzen
Die Schaffung weiterer Schrägparkplätze in dem genannten Bereich wird
kritisch gesehen, da dies aus Platzgründen nur in der Nähe des
Einmündungsbereiches zur Römerstraße gehen würde. Hierbei könnte es
allerdings zu Problemen beim Begegnungsverkehr kommen, wenn mehrere
Fahrzeuge gleichzeitig aus der Römerstraße abbiegen möchten.
Zu 4. Deutlichere Hinweisschilder zur besser erkennbaren Kennzeichnung
der Anwohnerparkplätze
Die Beschilderung wird optimiert, in dem wie z.B. vor Haus Nr. 25 der Standort
optimiert wird oder zustandsbedingt schlecht zu erkennende Schilder getauscht
werden.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die Bezirksvertrtetung Bonn befürwortet die Punkte 1, 2 und 4 des Antrages
und die von der Verwaltung zur Umsetzung vorgeschlagene weitere
Vorgehensweise .Punkt 3 wird abgelehnt. Mit der Beratung in der
Bezirksvertretung Bonn ist das formelle, in § 24 GO NRW für die Beratung
vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.Seite 2 von 3

Seite 3
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de