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202105-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Baumschutz Margarineviertel

Nummer
202105-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.12.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.02.2021 Kenntnisnahme
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  1. 202105 Baumschutz Margarineviertel

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202105-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Baumschutz Margarineviertel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.12.2020 Aktuelle
Informationen
der Verwaltung
Inhalt der Stellungnahme:
Im Rahmen einer geplanten Nachverdichtung sollen Mehrfamilienhäuser und
eine Tiefgarage errichtet werden.
Für diese geplante Baumaßnahme wurde bisher noch kein Antrag für
Baumfällungen eingereicht.
Für o.g. Vorhaben wurde am 24.03.2020 ein positiver Vorbescheid erteilt.
Gegen diesen Vorbescheid wurde geklagt. Inhaltlich bezieht sich die Klage auf
den Immissionsschutz, nicht auf den Baumschutz. Auch wurde in der
Klagebegründung nicht grundsätzlich die Erteilung des Vorbescheids in Frage
gestellt, sondern lediglich bemängelt, dass das Thema Lärmimmissionen nicht
in der Prüfung der Bauvoranfrage berücksichtigt wurde. Deshalb fühlt sich die
Klägerin in ihren Rechten verletzt. Diese Thematik ist jedoch regelmäßig nicht
im Rahmen einer Bauvoranfrage zu klären, sondern später im
Baugenehmigungsverfahren.
Ein Zusammenhang zwischen der Klage und einer Fällgenehmigung wird somit
nicht gesehen.
Durch die Auflagen Nr. 6, 9 und 10 im positiven Vorbescheid wird insbesondere
dem Baumschutz Rechnung getragen. Erst im Baugenehmigungsverfahren ist
eine gesonderte Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde
(Fällgenehmigung) und evtl. Befassung von Baumkommission /
Bezirksvertretung erforderlich. Diese Fällgenehmigung wird erst mit Erteilung
der Baugenehmigung wirksam. Dies bedeutet, dass vor Erteilung einer
Baugenehmigung, die Fällung satzungsgeschützter Bäume unzulässig ist.
Anlage/n
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