202105-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Baumschutz Margarineviertel
Kerndaten
- Nummer
- 202105-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.12.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202105-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Baumschutz Margarineviertel Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.12.2020 Aktuelle Informationen der Verwaltung Inhalt der Stellungnahme: Im Rahmen einer geplanten Nachverdichtung sollen Mehrfamilienhäuser und eine Tiefgarage errichtet werden. Für diese geplante Baumaßnahme wurde bisher noch kein Antrag für Baumfällungen eingereicht. Für o.g. Vorhaben wurde am 24.03.2020 ein positiver Vorbescheid erteilt. Gegen diesen Vorbescheid wurde geklagt. Inhaltlich bezieht sich die Klage auf den Immissionsschutz, nicht auf den Baumschutz. Auch wurde in der Klagebegründung nicht grundsätzlich die Erteilung des Vorbescheids in Frage gestellt, sondern lediglich bemängelt, dass das Thema Lärmimmissionen nicht in der Prüfung der Bauvoranfrage berücksichtigt wurde. Deshalb fühlt sich die Klägerin in ihren Rechten verletzt. Diese Thematik ist jedoch regelmäßig nicht im Rahmen einer Bauvoranfrage zu klären, sondern später im Baugenehmigungsverfahren. Ein Zusammenhang zwischen der Klage und einer Fällgenehmigung wird somit nicht gesehen. Durch die Auflagen Nr. 6, 9 und 10 im positiven Vorbescheid wird insbesondere dem Baumschutz Rechnung getragen. Erst im Baugenehmigungsverfahren ist eine gesonderte Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde (Fällgenehmigung) und evtl. Befassung von Baumkommission / Bezirksvertretung erforderlich. Diese Fällgenehmigung wird erst mit Erteilung der Baugenehmigung wirksam. Dies bedeutet, dass vor Erteilung einer Baugenehmigung, die Fällung satzungsgeschützter Bäume unzulässig ist. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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