202105 · Antrag
Baumschutz Margarineviertel
Kerndaten
- Nummer
- 202105
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 25.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Antrag öffentlich 202105 Antragsteller/in: Jens Röskens Elke Melzer CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg 25.11.2020 gez. Jansen Baumschutz Margarineviertel Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.12.2020 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Bezirksvertretung Bad Godesberg beschließt, im Zusammenhang der beabsichtigten Nachverdichtung im sog. Margarineviertel (Rüdesheimer Straße, Eltviller Straße) keine Fällgenehmigungen für Bäume zu erteilen, die nach der Baumschutzsatzung einer Genehmigung durch die Bezirksvertretung bedürfen, solange die gegen das Bauvorhaben erhobenen Klagen nicht entschieden worden sind. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg beauftragt die Verwaltung, ihrerseits keine Baumfällgenehmigung für o.g. Gebiet zu erteilen, solange die gegen das Bauvorhaben erhobenen Klagen nicht entschieden worden sind. Soweit der Eigentümer einen Anspruch auf Fällgenehmigungen hat (z.B. aus § 4 der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn), werden die Fällgenehmigungen erst erteilt, nachdem die gegen das Bauvorhaben erhobenen Klagen entschieden worden sind. Begründung Gegen das o.g. Bauvorhaben der Nachverdichtung zwischen Rüdesheimer Str. und Eltviller Straße liegen eine Vielzahl an Beschwerden und Bedenken vor. Mit dem Antrag soll erreicht werden, dass die geschützten Bäume zumindest solange stehen bleiben können, bis endgültig über dieSeite 1 von 2 Seite 2 Zulässigkeit des Bauvorhabens entschieden wurde und eine gültige Baugenehmigung vorliegt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de