202086-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Grundstück in Bonn-Friesdorf, Eltviller Straße 2 - 14/Rüdesheimer Str. 5 - 13- Nachverdichtung durch Neubau von 10 Mehrfamilienhäusern und einer Tiefgarage Az.: 457349
Kerndaten
- Nummer
- 202086-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.12.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202086-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Friesdorf, Eltviller Straße 2 - 14/Rüdesheimer Str. 5 - 13- Nachverdichtung durch Neubau von 10 Mehrfamilienhäusern und einer Tiefgarage Az.: 457349 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.02.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1) Mit Schreiben vom 19.11.2020 hat die Wohnbau GmbH den Mieter*innen und Anwohner*innen die Möglichkeit eingeräumt, bis zum 27.11.2020 Fragen zu den ihnen von der Wohnbau GmbH zur Verfügung gestellten Projektinformationen zum Bauvorhaben zu stellen. Die Antragsteller bitten die Verwaltung um zeitnahe Information zu den Ergebnissen der Auswertung und Würdigung der Fragen seitens der Wohnbau GmbH. Die Fragen und Antworten der Wohnbau an die Mieter*innen und Anwohner*innen sind der Verwaltung zum aktuellen Zeitpunkt nicht bekannt. Mit Stand vom 26.11.2020 hat die Wohnbau GmbH gegenüber dem General- Anzeiger auf Anfrage mitgeteilt, dass 8 Anfragen von den Mieter*innen und weitere 8 Anfragen von Anwohner*innen außerhalb der Wohnanlage eingegangen sind. Dabei handelt es sich um individuelle Fragestellungen, auf die die Wohnbau GmbH zeitnah eingehen wird. 2) Die Verwaltung wird um zeitnahe Berichterstattung zu den Ergebnissen der Beratungen des Städtebau- und Gestaltungsbeirats am 26.08.2020 zum Bauvorhaben gebeten. Siehe dazu das beigefügte Protokoll der 27. Sitzung des Städtebau- und Gestaltungsbeirats. 3) Sofern das angestrebte gemeinsame Gespräch zwischen Mitgliedern des Städte- und Gestaltungsbeirats, der Verwaltung und der Wohnbau GmbH stattgefunden hat, bitten wir darum, zeitnah die Ergebnisse des Gesprächs der Bezirksvertretung vorzustellen. Diesbezüglich wird u.a. auf die Punkte Ö 6.5. bis Ö 6.7. (DS 201269, DS 201372 und DS 201398) verwiesen. Im Rahmen dieser Bürgeranträge wurde bereits auf den Inhalt und das Ergebnis des Gesprächs eingegangen.Seite 1 von 6 Seite 2 Am 26.10.2020 hat ein Beratungsgespräch mit dem Bauherrn, der Verwaltung (Vertreter des Bauordnungsamtes und des Stadtplanungsamtes) sowie zwei Mitgliedern des Städtebau- und Gestaltungsbeirats stattgefunden. Darin wurden nach einer detaillierten Darstellung der Planungsgenese zuvor geäußerte Fragen, Bedenken und Anregungen des Beirats aufgegriffen und diskutiert. Folgende planerische Änderungsansätze wurden bereits in die Planungen durch den Bauherrn eingearbeitet: Minimierung der Einflüsse auf Bestandswohnungen: o Geschlossene Wände zum Bestandsbau, ohne Öffnungen und Sichtverbindungen o Lediglich Nebenräume der Bestandswohnungen werden indirekt verdeckt o Keine Verschattung von Schlaf- und Wohnräumen Vergrößerung der Balkonflächen der Bestandswohnungen im Bereich der „Brücken“ Weitergehende Prüfungen eines Gutachters zu möglichen negativen Veränderungen des Gesamtklimas Schalltechnisches Gutachten zur Untersuchung der Lärmbelastung Gärtnerische Neugestaltung der Innenhöfe mit unterschiedlichen Themen, hier können sich die Anwohner einbringen Diese Ansätze wurden durch die beiden Mitglieder des Städtebau- und Gestaltungsbeirats begrüßt und weitere qualitätsverbessernde Maßnahmen angeregt. So sollen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens Themen wie Unterbringung des ruhenden Verkehrs, Begrünung und Gestaltung der Innenhöfe, Baumschutz und Immissionsschutz aufgegriffen werden. Der Städtebau- und Gestaltungsbeirat hat seine Unterstützung in der weiteren Entwurfsplanung zugesagt. 4) Falls das Gespräch noch nicht stattgefunden hat, bitten wir zeitnah um Auskunft darüber, wann das Gespräch vorgesehen ist. ./. 5) Die Mitglieder der Bezirksvertretung bekräftigen den in DS 200828- 3AA (Pkt. 4/5) gefassten Beschluss, dass im weiteren Baugenehmigungsverfahren die Verwaltung die Anregungen und Vorschläge der Bürger*innen, soweit rechtlich zulässig, berücksichtigt und außerdem bis zum Ende des Bürgerbeteiligungsverfahrens keine Baugenehmigung erteilt werden soll. Die Anregungen und Vorschläge von Bürger*innen können im Rahmen des rechtlich zulässigen nur berücksichtigt werden, wenn der Bauherr dies auch mitträgt. Ein Bauantrag liegt zur Zeit noch nicht vor. Eine Baugenehmigung würde erst nach eingehender Prüfung und Berücksichtigung aller relevanten Punkte erteilt werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Bauherr einen Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung hat, sofern dem Bauvorhaben keine baurechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Diese kann nicht bis zum Ende eines Bürgerbeteiligungsverfahrens zurückgestellt werden, da dies rechtlich nicht möglich wäre.Seite 2 von 6 Seite 3 Anlage/n 1 Protokoll Städtebau- Gestaltungsbeirat 26.08.2020 öffentlich (öffentlich)Seite 3 von 6 Bundesstadt Bonn Dezernat III Protokoll der 27. Sitzung des Städtebau- und Gestaltungsbeirates (öffentliche Sitzung) Sitzungstag: Mittwoch, den 26.08.2020 Uhrzeit: Der Sitzungsbeginn war 16:40 Uhr, das Sitzungsende war um 18:15 Uhr. Sitzungsort: Wilhelm-Paul-Saal, Universitätsclub Bonn, Konviktstr. 9, 53113 Bonn anwesende Beiratsmitglieder: Frau Ina Bimberg Herr Prof. Fred Humblé Herr Dipl.-Ing. Stephan Schmickler Herr Prof. Rolf Westerheide Frau Prof. Eva-Maria Pape Frau Prof. Stefanie Bremer Herr Hartmut Hoferichter Herr Prof. Blümm Gäste: Herr Stadtbaurat Helmut Wiesner Herr Martin Seelbach (Dezernat III/St) Frau Ina Friese (Dezernat III/St) Frau Petra Denny (Amt 61) Frau Kerstin Hemminger (Amt 61) Herr Nils Schütt (Amt 61) Frau Sigrun Scharf (Amt 63) Herr Dr. Ziegenhagen (Amt 03) Frau Henriette Reinsberg – CDU – Herr Bert Moll – CDU – Herr Dr. Helmut Redeker –SPD – Herr Hartwig Lohmeyer – GRÜNE – Herr Holger Schmidt – LINKE – Herr Marcel Schmitt – BBB – Herr Frank Thomas – FDP – Frau Dr. Andrea Pufke (LVR) zu TOP 2: Frau Dr. Verena Brehm (Büro Cityförster) Zu Beginn der Sitzung begrüßt Herr Wiesner die 17 anwesenden Bürgerinnen und Bürger und beschreibt kurz die Aufgaben und die Funktion des Beirates. TOP 1 Vorhaben der Nachverdichtung auf einem Grundstück in Bonn-Friesdorf, Eltviller Straße 2 – 14/ Rüdesheimer Straße Nr. 5 - 13 Klargestellt wurde von Herrn Wiesner zunächst, dass die rechtliche Prüfung des Vorhabens eine planungsrechtlich zulässige Bebauung ergab und die Verwaltung daherSeite 4 von 6 eine Entscheidung über die Bauabsicht mit positiven Vorbescheid getroffen hat. Der Beirat kann als beratendes externes Fachgremium nicht über die Beurteilung der Bauvoranfrage beraten, sondern nur Empfehlungen zu Optimierungspotentialen des rechtlich zulässigen Bauvorhabens geben. Die Verwaltung stellt in einem Kurzvortrag das Vorhaben vor und erläutert die geplanten Baumaßnahmen. Die Themen Erschließung und Unterbringung des ruhenden Verkehrs werden ebenso besprochen wie die bestehende Durchgrünung des Quartiers. Das Thema Lärmimmissionen im Zusammenhang mit der östlich der Rüdesheimer Straße bestehenden Anlage der DB wird erörtert. Teilweise werden die Ausführungen der Verwaltung und der Beiratsmitglieder ergänzt durch Wortbeiträge aus dem Publikum. Grundsätzlich begrüßt der Beirat die Nachverdichtung in diesem Bereich, um dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, sieht aber Verbesserungsmöglichkeiten in der baulichen Gestaltung. Er bietet an, dass die Beiratsmitglieder Prof. Westerheide und Prof. Blümm das Thema im Hinblick auf Optimierungsmöglichkeiten im Rahmen einer Bauberatung mit dem Bauherrn und Vertretern der Verwaltung noch einmal erörtern. Empfehlung des Beirates Die Planung soll im Rahmen einer Bauberatung mit dem Vorhabenträger unter Mitwirkung von Fachverwaltungsvertretern sowie Prof. Westerheide und Prof. Blümm noch einmal vertieft besprochen werden. Unterschiedliche Möglichkeiten der Nachverdichtung z.B. durch Aufstockung der vorhandenen Gebäude oder modifizierte Blockstrukturen sollen in die Betrachtung einbezogen werden. Die vorhandene Grünstruktur im Bestand und der Baumbestand sollen möglichst erhalten werden. Nachrichtlich zu TOP 1: Im Zuge der Erörterung des Bauvorhabens in öffentlicher Sitzung des Städtebau- und Gestaltungsbeirates am 26.08.2020 wurde das Angebot formuliert, dass sich Prof. Westerheide und Prof. Blümm in der Rolle als externe Städtebauexperten den Vorhabenträger Wohnbau GmbH zusammen mit Verwaltungsvertretern noch einmal beraten. Am 26.10.2020 fand dieses Planungsgespräch unter Teilnahme der Herren GF Bräutigam, Böhmer und Schneider (Wohnbau GmbH), Herrn Professor Westerheide und Herrn Professor Blümm sowie Frau Scharf (Bauordnungsamt) und Frau Hemminger (Stadtplanungsamt) statt. Herrn Prof. Westerheide und Herrn Prof. Blümm war es zunächst wichtig, die Planungsgenese zu verstehen und insbesondere alternative Planungen, wie z.B. Aufstockung der Gebäude oder Punkthäuser, nochmals gemeinsam in der Runde zu erörtern. Die in der öffentlichen Sitzung vom 26.08.2020 geäußerten Fragen, Bedenken und Anregungen des Beirats sollen, wenn möglich, in den weiteren Planungsprozess aufgenommen werden. Die ersten planerischen Lösungsansätze wurden begrüßt und weitere qualitätsverbessernde Maßnahmen angeregt. Die Wohnbau GmbH beabsichtigt in einem nächsten Schritt auch die Anwohner an der planerischen Formulierung des Vorhabens zu beteiligen und es wird angeregt, dass bei Zustimmung des Vorhabenträgers eine erneute Behandlung durch den Städtebau- und Gestaltungsbeirat zum Zeitpunkt der Entwurfsplanung erfolgt, um ggf. Hinweise bezüglich Architektur und Freiraumgestaltung geben zu können. TOP 2 Rahmenplanung Bundesviertel Herr Wiesner erläutert, dass am 07.05.2020 die Rahmenplanung Bundesviertel durch den Hauptausschuss mit der Maßgabe beschlossen wurde, den Wohnanteil deutlich zu erhöhen. Das Planungsbüro Cityförster wurde hierzu mit einer Überarbeitung der Rahmenplanung beauftragt.Seite 5 von 6 Frau Dr. Brehm vom Büro Cityförster stellt die Ergebnisse der Überarbeitung vor. Sie erläutert zwei Möglichkeiten den Wohnanteil in der Rahmenplanung zu erhöhen; zum einen die Erhöhung des Wohnanteils in verschiedenen Kategorien des Nutzungsmodells und zum anderen die Umwidmung von Baublöcken. Der Beirat bespricht die zwei vorgestellten Möglichkeiten. Empfehlung des Beirates Der Beirat begrüßt die Konzeption, das bisher überwiegend durch Bürodienstleistung geprägte Bundesviertel zu einem gemischten Quartier zu entwickeln, ohne einer der vorgestellten Möglichkeiten den Vorzug zu geben. Die verkehrlichen Auswirkungen der Rahmenplanung sind in den vertiefenden Planungsschritten zu berücksichtigen und die bestehenden Verkehrsstrategien sind weiter zu entwickeln. Der Beirat möchte auch die weiteren wesentlichen Schritte auf diesem Weg begleiten. Aachen, den 26.11.2020 Bonn, den 25.11.2020 gez. Westerheide gez. Friese Prof. Rolf Westerheide Ina Friese Vorsitzender ProtokollführerinSeite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de