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202069-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Status ISEK Bad Godesberg

Nummer
202069-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.01.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.02.2021 Kenntnisnahme
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  1. 202069 Status ISEK Bad Godesberg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202069-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Status ISEK Bad Godesberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.02.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Maßnahmenplan (Kosten- und Finanzierungsübersicht)
Der Maßnahmenplan bzw. die Kosten- und Finanzierungsübersicht dient nach
wie vor als Basis für die Umsetzung der Maßnahmen. Der Maßnahmenplan
dokumentiert den Willen der Stadt Bonn die skizzierten Projekte in bestimmten
Zeitphasen umzusetzen. Da bezogen auf die Zeitschiene und Kosten wiederum
Beschlüsse notwendig sind, unterliegt er aber einer permanenten Anpassung.
Für die weiteren Beschlüsse zu den Einzelmaßnahmen werden detaillierte
Zeitpläne erarbeitet und die notwendigen Mittel bereitgestellt. Aktuell wird dies
für eine Beantragung von Städtebaufördermitteln im September 2021
vorbereitet.
Aufgrund des frühen Stadiums der einzelnen Projekte, kann Umfang,
Umsetzung und Bearbeitungsdauer jedoch auch heute teilweise nur
prognostiziert werden.
Beispielsweise kann erst nach Erarbeitung eines Raum- und
Nutzungskonzeptes für ein Begegnungszentrum (B4) festgestellt werden, ob
ein Um- oder Neubau eines Gebäudes erforderlich wird.
Auch für die Kostenermittlung sind die benannten in Erarbeitung oder
Vorbereitung befindlichen Raum- und Nutzungskonzepte Basis.
Bezogen auf den Antrag auf Städtebauförderung erfolgt die verwaltungsinterne
Abstimmung im ersten und zu Beginn des zweiten Quartals 2021. Diese
erarbeitete Projektübersicht mit Zeitstrahl wird den Gremien zur Freigabe und
Konkretisierung im Frühjahr (Juni/Juli 2021) vorgelegt. Anschließend wird diese
Projektliste (Projektübersicht) mit einer konkreten Kosten- und
Finanzierungsübersicht versehen und der Politik in einer Beschlussvorlage im
August/September vorgelegt, um fristgerecht am 30.09.2021 den Förderantrag
bei der Bezirksregierung Köln einreichen zu können.
Haushaltsmittel
Die konsumtiven Planungsmittel für den Grundförderantrag vorbereitende
Maßnahmen stehen bereit und wurden für den aktuellen Haushalt angemeldet.
Viele aufgeführte Projekte werden erst in den Folgejahren investiv umgesetzt,Seite 1 von 2

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so dass die konkreten Haushaltsmittel nach erfolgreicher Förderantragstellung
für die entsprechenden Haushalte rechtzeitig angemeldet werden.
So wurden für die bauliche Umsetzung der Maßnahme „A2 Detailplanung für
den öffentlichen Raum in der Innenstadt“ nach Abschluss des
Wettbewerbsverfahrens zum Masterplan öffentlicher Raum die entsprechenden
Haushaltsmittel für 2021/2022 angemeldet.
Städtebauförderung
Der Grundförderantrag, der alle Maßnahmen, für welche die Beantragung von
Städtebaufördermitteln über mehrere Jahre vorgesehen ist, enthält, wird den
politischen Gremien in 2021 zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach Einreichung
des Förderantrages wird die Bereitstellung von Städtebaufördermitteln im Zuge
eines Bewilligungsbescheides der Bezirksregierung Köln voraussichtlich im 2.
Quartal 2022 erfolgen. Bei Vorliegen des Bescheides ist ersichtlich, welche der
beantragten Fördermittel projektbezogen gewährt werden.
Zusätzliche Förderung
Für die Jahre 2021 und 2022 wird ein Zentrenmanagement für die Innenstadt
von Bad Godesberg über das Sofortprogramm des Landes zur Stärkung der
Innenstädte und Zentren eingerichtet (sh. DS-Nr. 201911). Das
Zentrenmanagement wird Aufgaben des in Maßnahme E 3 benannten
Citymanagements übernehmen und Strukturen aufbauen, die 2023 über die
Städtebauförderung aufgefangen und für weitere fünf Jahre fortgeführt werden
können.
Die Verwaltung plant eine regelmäßige Berichterstattung über die Umsetzung
der verschiedenen Integrierten Stadtentwicklungskonzepte der Stadt Bonn
einzuführen. Der Beginn dieser Berichterstattung per Mitteilungsvorlage ist für
eine der nächsten Gremiensitzungen vorgesehen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de