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202060-10 · Beschlussvorlage

Realisierung Pilotprojekt Tempo 30

Nummer
202060-10
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
04.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 28.10.2021 Entscheidung federführend
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  1. 202060 Realisierung Pilotprojekt Tempo 30

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Beschlussvorlage
öffentlich
202060-10
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Realisierung Pilotprojekt Tempo 30
Beratungsfolge
Rat 28.10.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
(wie Beschluss Hauptausschuss 14.12.2020)
Das 2013 fertiggestellte und von der Stadt Bonn in Auftrag gegebene
Gutachten „Lärmaktionsplan – Pilotprojekt Tempo 30 auf
Hauptverkehrsstraßen“ wird vollständig in den nächsten drei Monaten
umgesetzt.
Das heißt, dass auf der:
1. Servatiusstraße – Bernkasteler Straße (Schwalbengarten –
Friesdorfer Straße) und der
2. Königswinterer Straße (Auf dem Grendt – Mehlemstraße)
eine Temporeduzierung auf 30 km/h umgehend eingerichtet wird.
Die Verwaltung erarbeitet darüber hinaus bis Mai Ende 2021 [Datum durch die
Verwaltung angepasst] weitere Vorschläge für Straßenabschnitte, die sich im
kommenden Jahr für eine Geschwindigkeitsreduzierung eignen. Dazu werden
für jeden Stadtbezirk einen und im Stadtbezirk Bonn zwei Straßenabschnitte
vorgestellt.
Die beiden Straßen Auf dem Hügel und An der Josefshöhe bleiben bis zum
finalen Abschluss des Pilotprojektes weiterhin in der Temporeduzierung.
Bezogen auf den Straßenzug „Servatiusstraße – Bernkasteler Straße
(Schwalbengarten – Friesdorfer Straße) setzt die Verwaltung in den nächsten
Monaten ein Monitoring auf, ob die Parallelstraßen (Kessenicher Straße und
die Straße Im Bachele) alternativ befahren werden und ob der Verkehr dort
zunimmt.
Begründung
Der Beschlussvorschlag entspricht i.W. dem Beschluss zu TOP 6.18 im
Hauptausschuss (in der Funktion des Rates) vom 14.12.2020.Seite 1 von 4
Seite 2
Er entspricht in Ziffer 1. dem ursprünglichen Antrag der Fraktionen von Bündnis
90/Grüne, SPD und Linke (DS-Nr.: 202060); die Modifizierungen in der Ziffer 2.
und folgende entsprechen zum einen den Änderungsanträgen der Fraktionen
von Bündnis 90/Grüne, SPD und Linke, vgl.: DS-Nrn.: 202060-02
AA und 202060-05 AA sowie im letzten Absatz dem modifizierten,
mündlichen Änderungsantrag der Volt-Fraktion.
- - -
Die nachträgliche Anhörung der Bezirksvertretungen folgte aus einem Antrag
der CDU-Fraktion für den Hauptausschuss am 04.02.2020, die
Bezirksvertretungen in dem Beratungsprozess zu beteiligen (DS 202354).
In der Stellungnahme DS 202354-01 ST kündigte die Verwaltung an, dass sie
den Bezirksvertretungen Beuel und Bad Godesberg die Vorlage DS-
Nr. 202060 erneut zu deren nächsten Sitzungen zur Anhörung vorlegen wird.
Wegen des geänderten Beschlusses wird die Vorlage auch der
Bezirksvertretung Bonn vorgelegt.
Sollte eine Bezirksvertretung die Vorlage im Rahmen der Anhörung ablehnen,
wird der Rat die Vorlage erneut beraten und entscheiden.
Die Bezirksvertretungen haben die DS-Nr. 202060-08 mit folgenden
Ergebnissen angehört:
- Die BV Bonn hat ungeändert beschlossen.
- Die BV Beuel hat mit einer Ergänzung (letzter Absatz: Während der
Pilotphase soll der etwaige Schleichverkehr kontrolliert und geprüft
werden, ob er existiert bzw. ob in den Parallelstraßen zur
Königswinterer Straße erhöhter Durchgangsverkehr stattfindet und ggf.
entsprechende Maßnahmen ergreift.) geändert beschlossen.
Die Verwaltung nimmt zu der Ergänzung wie folgt Stellung:
Bereits das von der Stadt Bonn in Auftrag gegeben Gutachten
„Lärmaktionsplan – Pilotprojekt Tempo 30 auf
Hauptverkehrsstraßen“ aus 2013 beschäftig sich mit dem Thema
Verdrängung in nachgeordnete Straßen. Das Umfeld der Strecke
auf der Königswinterer Str. besteht flächendeckend aus Tempo
30-Zonen. Eine Verdrängung von Kfz-Verkehr in das
nachgeordnete Straßennetz ist daher nicht zu erwarten.
Die Verwaltung schätzt auch heute die Möglichkeit von
Schleichverkehren gering ein. Es wird erwartet, dass der
Durchgangsverkehr weiterhin die Route über die Königswinterer
Straße nutzen wird. Zum einen ist dies die kürzere und
vorfahrtberechtigte Route und zum anderen wird die Route über
die Broichstraße eher von ortskundigen/ortsansässigen
Fahrer*innen genutzt werden.Seite 2 von 4
Seite 3
Aus verkehrsplanerischer Sicht ergibt eine Evaluation keinen
Sinn. Für aussagekräftige Ergebnisse müssten die Messungen
vor Umsetzung der Maßnahme starten, um eine Vergleichbarkeit
der Situationen vor, während und ggf. nach der Maßnahme
herzustellen. Aufgrund der pandemischen Auswirkungen auf das
Verkehrsgeschehen besteht jedoch die Gefahr, dass die
Erhebungsergebnisse massiv verfälscht werden. Die angestrebte
Vergleichbarkeit ist somit aus verkehrsplanerischer Sicht nicht
gegeben.
Die Verwaltung empfiehlt daher, auf die Kontrolle von möglichen
Schleichverkehren zu verzichten.
- Die BV Bad Godesberg hat die Beschlussvorlage abgelehnt.
Die Verwaltung legt daher den oben genannten Beschlussvorschlag nach der
geforderten Anhörung und Beratung in den Bezirksvertretungen zur erneuten
Beschlussfassung vor.
- - -
Der ursprüngliche Antrag DS-Nr. 202060 hatte folgenden Wortlaut:
"Das 2013 fertiggestellte und von der Stadt Bonn in Auftrag gegeben Gutachten
„Lärmaktionsplan – Pilotprojekt Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen“ wird
vollständig in den nächsten drei Monaten umgesetzt. Das heißt, dass auf der
1. Servatiusstraße – Bernkasteler Straße (Schwalbengarten – Friesdorfer
Straße) und der
2. Königswinterer Straße (Auf dem Grendt – Rastenweg)
eine Temporeduzierung auf 30 km/h umgehend eingerichtet wird.
Die Verwaltung erarbeitet darüber hinaus bis Mai 2021 weitere Vorschläge für
Straßenabschnitte, die sich im kommenden Jahr für eine
Geschwindigkeitsreduzierung eignen. Dazu werden für jeden Stadtbezirk einen
und im Stadtbezirk Bonn zwei Straßenabschnitte vorgestellt."
Der ursprüngliche Antrag war wie folgt begründet:
“In zahlreichen Straßen mit Wohnbebauung liegt die Lärmbelastung durch den
Verkehr über den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten
(siehe https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/.) Daher muss ein
Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner hergestellt werden.
Weiterhin dient eine Temporeduzierung dem Ziel der Luftreinhaltung, der
Reduzierung von CO2, der Verkehrsqualität und –sicherheit, insbesondere im
Hinblick auf dem Fahrrad und Fußgängerverkehr.”
Zum ursprünglichen Antrag hatte die Verwaltung die folgende Stellungnahme
abgegeben 202060-01ST:Seite 3 von 4
Seite 4
Bei Beschlussfassung wird die Verwaltung die verkehrlichen Maßnahmen auf
der Servatiusstraße/Bernkasteler Straße und Königswinterer Straße umsetzen.
Zum zweiten Antragsbestandteil, darüber hinaus bis Mai 2021 weitere
Vorschläge für Geschwindigkeitsreduzierungen vorzulegen:
Die Regelgeschwindigkeit innerorts ist gemäß StVO 50 km/h. Eine weitere
Geschwindigkeitsreduzierung ist bei Vorliegen der Gründe gemäß § 45 auf 30
km/h zulässig, u.a. wegen Lärmschutz. Zudem müssen weitere Aspekte in die
Abwägung einfließen.
Die Verwaltung prüft im Rahmen der Lärmaktionsplanung, ob und auf welchen
Hauptverkehrsstraßen in Bonn eine Temporeduzierung aus
Lärmschutzgründen eingeführt werden kann. In einem Gutachten wurden 2013
auf Basis unterschiedlicher Kriterien vier Abschnitte an Hauptverkehrsstraßen
für ein Tempo 30-Pilotprojekt vorgeschlagen. Zu einer politischen
Beschlussfassung über diesen Vorschlag kam es nicht.
In 2019 wurden gemäß Beschluss DS 190311 zwei Abschnitte des
ursprünglichen Vorschlags als Pilotprojekte für die Einführung von Tempo 30
auf Hauptverkehrsstraßen ausgewählt („An der Josefshöhe“ und „Auf dem
Hügel“). Die einjährige Testphase endet Anfang März 2021. Es ist gemäß
Beschluss (DS 190311) vorgesehen, dass die Verwaltung einen
Erfahrungsbericht als Grundlage für die Entscheidung über das weitere
Vorgehen vorlegt.
Die Verwaltung wird zeitnah die Auswertung der beiden Pilotprojekte „An der
Josefshöhe“ und „Auf dem Hügel“ vornehmen. Die Erkenntnisse aus diesen
beiden Testphasen würden dann in eine Prüfung weiterer umsetzbarer Tempo
30 Abschnitte im Stadtgebiet einfließen. Die Verwaltung würde sich bemühen,
diese Vorschläge im ersten Halbjahr 2021 vorzulegen.
Bei Beschluss des Antrages wird die Verwaltung für die Auswertung und die
Erarbeitung weiterer Vorschläge einen Gutachter beauftragen, da eine
vollständige eigene Erarbeitung aufgrund der personellen Situation im
Sachgebiet nicht durchgeführt werden kann. Die Kosten für die Beauftragung
eines Gutachters sind in den Haushaltsanmeldungen 2021/2022 nicht enthalten
und würden noch nachträglich zur Aufnahme in den Haushaltsplan
vorgeschlagen. Eine belastbare Aussage zur Höhe der Kosten ist nur auf der
Grundlage eines Angebotes möglich, das in der Kürze der Zeit nicht verfügbar
ist. Eine unverbindliche Einschätzung in einem Telefonat durch den
beauftragten Gutachter des Lärmaktionsplans hat eine Größenordnung von
20.000€ ergeben.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de