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202060 · Antrag

Realisierung Pilotprojekt Tempo 30

Nummer
202060
Art
Antrag
Veröffentlicht
25.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 25.11.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 14.12.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 14.12.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 57,6 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 202060-06 AA Realisierung Pilotprojekt Tempo 30 Antrag zur Vorlage 202060
  2. 202060-08 Realisierung Pilotprojekt Tempo 30
  3. 202060-05 AA Realisierung Pilotprojekt Tempo 30 Antrag zur Vorlage 202060
  4. 202060-10 Realisierung Pilotprojekt Tempo 30
  5. 202060-11 Realisierung Pilotprojekt Tempo 30
  6. 202060-03 AA Realisierung Pilotprojekt Tempo 30 Antrag zur Vorlage 202060
  7. 202060-01 ST Realisierung Pilotprojekt Tempo 30- Stellungnahme der Verwaltung
  8. 202060-12 AA Realisierung Pilotprojekt Tempo 30 Antrag zur Vorlage 202060-11
  9. 202060-09 AA Realisierung Pilotprojekt Tempo 30 Antrag zur Vorlage 202060-08
  10. 202060-07 AA Realisierung Pilotprojekt Tempo 30 BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 202060
  11. 202060-04 AA Realisierung Pilotprojekt Tempo 30 Antrag zur Vorlage 202060
  12. 202060-02 AA Realisierung Pilotprojekt Tempo 30 Antrag zur Vorlage 202060

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Antrag
öffentlich
202060
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Tim Achtermeyer
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Angelika Esch
DIE LINKE.
Dr. Michael Faber
19.11.2020
Realisierung Pilotprojekt Tempo 30
Beratungsfolge
Rat 10.12.2020 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Das 2013 fertiggestellte und von der Stadt Bonn in Auftrag gegeben Gutachten
„Lärmaktionsplan – Pilotprojekt Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen“ wird
vollständig in den nächsten drei Monaten umgesetzt. Das heißt, dass auf der
1. Servatiusstraße – Bernkasteler Straße (Schwalbengarten – Friesdorfer
Straße) und der
2. Königswinterer Straße (Auf dem Grendt – Rastenweg)
eine Temporeduzierung auf 30 km/h umgehend eingerichtet wird.
Die Verwaltung erarbeitet darüber hinaus bis Mai 2021 weitere Vorschläge für
Straßenabschnitte, die sich im kommenden Jahr für eine
Geschwindigkeitsreduzierung eignen. Dazu werden für jeden Stadtbezirk einen
und im Stadtbezirk Bonn zwei Straßenabschnitte vorgestellt.
Begründung
In zahlreichen Straßen mit Wohnbebauung liegt die Lärmbelastung durch den
Verkehr über den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten (siehe
https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/.) Daher muss ein Schutz der
Anwohnerinnen und Anwohner hergestellt werden.
Weiterhin dient eine Temporeduzierung dem Ziel der Luftreinhaltung, der
Reduzierung von CO2, der Verkehrsqualität und –sicherheit, insbesondere im
Hinblick auf dem Fahrrad und Fußgängerverkehr.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 17:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de