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202060-03 AA · Änderungsantrag

Realisierung Pilotprojekt Tempo 30 Antrag zur Vorlage 202060

Nummer
202060-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
26.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 14.12.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 202060 Realisierung Pilotprojekt Tempo 30

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Änderungsantrag
öffentlich
202060-03 AA
Antragsteller/in:
Werner Hümmrich
26.11.20
Realisierung Pilotprojekt Tempo 30
Antrag zur Vorlage 202060
Beratungsfolge
Rat 10.12.2020 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Verfolgung des Pilotprojektes Tempo 30 auf der Königswinterer Straße wird
ausgesetzt. Vor einer Weiterverfolgung wird die Verwaltung gebeten, die
nachfolgend erläuterten Messungen und Verkehrszählungen vorzunehmen und
den Rat über die Ergebnisse mit einem entsprechenden Vorschlag über das
weitere Vorgehen zu unterrichten.
Die Ergebnisse der Lärmkartierung für die Königswinterer Straße werden durch
aktuelle städtische Messungen sowie eine aktuelle Verkehrszählung verifiziert.
Bei diesen Messungen ist ein Lärmprofil über 24 Stunden zu erstellen. Durch
geeignete Messungen ist zudem der durch Luft- und Schienenverkehr
eingetragene Lärm separat zu identifizieren und ebenfalls über 24 Stunden zu
erfassen.
Begründung
Die Daten von https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ sind für eine
realistische Beurteilung der Lärmbelastung nicht geeignet.
Die durch das Eisenbahn-Bundesamt erfassten Lärmpegel für die Schiene
deuten auf erhebliche und alles andere überlagernde Einflüsse durch den
Schienenverkehr hin.
Auch wird der Luftverkehr als Lärmquelle nicht separat erfasst, der jedoch 2017
auf Grund des hohen Luftverkehrsaufkommens am Flughafen Köln-Bonn und
die daraus zusätzlich resultierenden Zubringerfahrten für deutliche
Geräuschpegel gesorgt haben dürfte.
Es muss zudem geklärt werden, welchen Ursprung der Fahrzeugverkehr hat.
Sind es Anwohner oder ist es Durchgangsverkehr? Ist es Schwerlastverkehr,
der nun einmal bei der Zufahrt zu Gewerbegebieten (z.B. Maarstraße)
stattfindet? Sind es Busse? Welche Effekte haben die ansässigen Betriebe?Seite 1 von 2

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Als Beispiel sei angeführt, dass über die Südbrücke (A 562) ca. 23 Mio.
Fahrzeuge pro Jahr fahren, über die B42 21 Mio. Fahrzeuge und über die A59
42 Mio. Fahrzeuge. Demgegenüber auf der Königswinterer Straße 5,62 Mio.
(Quelle: Stadt Bonn 2017). Es ist also nicht ohne weitere Verifizierung belegt,
dass eine generelle Tempo 30 Regelung hier Abhilfe schafft.
Die Lärmkartierung bleibt zusätzlich die Antwort schuldig, an welchen
Messpunkten Verkehrszählungen vorgenommen wurden, weil nicht klar ist, an
welchen Stellen sich zusätzlicher Verkehr aufbaut.
Zu klären sind auch die Zeitpunkte der Fahrzeugbewegungen, ob sie also im
Wesentlichen zu Berufsverkehrszeiten stattfindenden.
Darüber hinaus sind Einmaleffekte zu identifizieren und herauszurechnen, wie
sie z.B. durch größere Abriss- und Baumaßnahmen entstehen.
Auch sind die Auswirkungen auf die Fahrpläne des ÖPNV zu analysieren, da
der ÖPNV nicht unattraktiv gemacht werden sollte. Die SWB haben selbst vor
der Gefahr gewarnt, dass Tempo 30 die auf der Königswinterer Straße
verkehrenden Buslinien verlangsamt.
Bis zur Klärung dieser Punkte ist von einer generellen Tempo 30 Regelung für
die Königswinterer Straße abzusehen.
Bereits heute findet zudem Entschleunigung statt durch zahlreiche
Einmündungen (Rastenweg, Samannstraße, Gerichtsweg, Flutgrabe,
Kirchstraße, Küdinghovener Straße, Dornenkreuzstraße, Haldenstraße,
Burggrafenstraße, Am Brünnchen, Pützweg, Finkenbergstraße,
Kreuzherrenstraße, Weinbergweg und Am Finkenberg) sowie durch zahlreiche
Ampeln statt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de