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202051-04 AA · Änderungsantrag

Ehemalige Stadtgärtnerei; Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Antrag zur Vorlage 202051

Nummer
202051-04 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
03.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 18.03.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 03.03.2021 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 202051 Ehemalige Stadtgärtnerei; Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

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Änderungsantrag
öffentlich
202051-04 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Rolf Beu
Dr. Daniel Rutte
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gabriel Kunze
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Holger Schmidt
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Frank Fremerey
02.03.2021
Ehemalige Stadtgärtnerei; Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen
Antrag zur Vorlage 202051
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 03.03.2021 Empfehlung
Rat 18.03.2021 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die Beschlüsse zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7422-15 der
Stadt Bonn (0710063) und zur teilweisen Bebauung des Geländes der
ehemaligen Stadtgärtnerei in Dransdorf (zuletzt DS 1110422NV16)
werden aufgehoben.
2. Auf dem Gelände der alten Stadtgärtnerei wird der großteils flächig
versiegelte nördliche Bereich neu beplant.
3. Auf diesem Teil der alten Stadtgärtnerei soll ein Gebäude für die
Biostation einschließlich eines Bildungs- und Informationszentrums
gebaut werden. Angestrebt ist ein Nachhaltigkeitsvorzeigeprojekt der
UN-Stadt Bonn.
4. Auf den versiegelten Flächen des Geländes der alten Stadtgärtnerei
kann Wohnbebauung ermöglicht werden. Der vorhandene
Ratsbeschluss wird aufgehoben. Anforderungen an eine etwaige
Bebauung und ihr Maß werden neu festgelegt. Die Wohnbebauung und
Gestaltung des Plangeländes berücksichtigt die Umweltaspekte im
besonderen Maß. Eine Erschliessung findet lediglich über die Straße
Auf dem Dransdorfer Berg statt.
5. Damit wird auf dem Gelände eine Verknüpfung von Wohn-, Lern- und
Naturraum möglich.Seite 1 von 2

Seite 2
6. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Gutachten hinsichtlich des
Vorkommens planungsrelevanter Arten im betreffenden Gebiet in
Auftrag zu geben.
Begründung
Auf dem Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei soll der dringend notwendige
Neubau für die Biologische Station Bonn/Rhein-Erft errichtet werden. Wie dies
in ökologischer Bauweise mit einem Bildungs- und Informationszentrum
nachhaltig und gleichzeitig preisgünstig machbar ist, belegt das Beispiel der
Biologischen Station des Kreises Viersen an den Krickenbecker Seen. Die
weiteren versiegelten Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei eignen sich für
kreative Wohnformen. Auch wenn Luftbilder den Eindruck vermitteln, dass der
zur Bebauung vorgeschlagene Bereich sehr „grün“ ist, ergibt eine
Vorortbesichtigung ein anderes Bild. Ein Großteil der Fläche ist versiegelt, im
größten Gewächshaus im Osten der Fläche sogar unterkellert mit einem
Heizungssystem und noch vorhandenem Öltank. Die dort stehenden Bäume
und Sträucher sind in Betonfugen und kleinen alten Beeten durch die noch
stehenden Metallgerippe der Gewächshäuser und Beete gewachsen. Bei einer
Entsiegelung und Renaturierung könnte die in den letzten 16 Jahren
entstandene Vegetation darum nicht erhalten werden. Das
Artenschutzgutachten wird zu Beginn der Planung angestrebt um spätere
Verzögerungen zu verhindern.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 11:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de