202051 · Antrag
Ehemalige Stadtgärtnerei; Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Kerndaten
- Nummer
- 202051
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 12.02.2021
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
- Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
Dateien
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Antrag öffentlich 202051 Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 19.11.2020 Ehemalige Stadtgärtnerei; Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Beratungsfolge Rat 10.12.2020 Entscheidung Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung Rat 18.03.2021 Entscheidung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 03.03.2021 Empfehlung Inhalt des Antrags 1. Die Beschlüsse zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7422-15 der Stadt Bonn (0710063) und zur teilweisen Bebauung des Geländes der ehemaligen Stadtgärtnerei in Dransdorf (zuletzt DS 1110422NV16) werden aufgehoben. 2. Entsprechend dem Integrierten Freiraumsystem 2012 wird bis auf die nach § 34 BauGB zulässigen Ergänzungen wohnungsbaulicher Maßnahmen auf eine bauliche Nutzung verzichtet. 3. Die Verwaltung prüft, ob sich der Rückbau des versiegelten Geländes für eine Umsetzung aus Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen eignet. 4. Die Verwaltung legt für den größten Teil der Freiflächen ein Konzept für eine vorbildliche Kleingartenanlage vor, die vorrangig der Selbstversorgung der Haushalte mit Obst und Gemüse unter streng ökologischen Bedingungen dienen und die der Steigerung der Biodiversität dienen soll. Begründung Nach dem Integrierten Freuiraumsystem (IFS) ist das Meßdorfer Feld, und hierbei insbesondere das Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei, besonders erhaltenswert und bedarf im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung der knappen Freiraumressourcen in Bonn eines besonderen Schutzes. Es wurde „für den Bereich der Stadtgärtnerei (…) eindeutig ein Verzicht auf bauliche Nutzung empfohlen.“ (S. 16). „Eine solcherart ausgebuchtete Bebauung würde (…) zu einer Ausuferung des noch relativ geschlossenen Siedlungsrandes führen und die räumliche Integrität des Freiraumes beeinträchtigen. Daher erfolgt die IFS- Empfehlung eindeutig zum Verzicht auf diese Fläche als Woihnbaufläche.Seite 1 von 2 Seite 2 Das IFS empfahl stattdessen einen eventuellen Rückbau der Stadtgärtnerei zum Aufbau ortsnaher Grünstrukturen oder sie als Option zur Erfüllung anderweitiger Kompensationsverpflichtung (möglicher Einbezug in das Kompensationsflächenkataster) zu nutzen.“ Dies empfiehlt sich auch deshalb, weil die weiterhin dringend erforderliche Erschließung von Wohnbauflächen ortsnahe Ausgleichsflächen erfordert, die nicht weiter wie bislang überwiegend genutzt auf den Höhen des Ennerts, der Dollendorfer Hardt oder des Venusbergs liegen dürfen.. Im Zeichen des Klimawandels sollte daher aus Sicht der Antragsteller auf eine Bebauung des Geländes der ehemaligen Stadtgärtnerei in Dransdorf verzichtet werden. Statt den in Rede stehenden Bereich einer Bebauung zuzuführen, wäre es weitaus sinnvoller, ihn für die Umsetzung von Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen vorzusehen. Zusätzliche Kleingärten können in der dicht besiedelten Stadt Bonn einen großen Teil zur grünen Infrastruktur beitragen, die bedeutsam ist, um Feinstaub zu binden und die Stadt zu kühlen. Zusätzlich können sie bei entsprechenden Vorgaben für Pflanzenauswahl und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftungsweisen einen beachtlichen Beitrag für eine breitere Biodiversität leisten, da sie dann Lebensräume für ein weites Spektrum an Insekten bieten. Darüber hinaus tragen sie zu guten klimatischen Bedingungen und dem Wohlbefinden der Stadtbewohner in Hitzeperioden bei. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de