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202051 · Antrag

Ehemalige Stadtgärtnerei; Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Nummer
202051
Art
Antrag
Veröffentlicht
12.02.2021
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 12.02.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 18.03.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 14.12.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
  3. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 18.03.2021 Entscheidung federführend
  4. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 03.03.2021 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 61,1 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 202051-01 ST Ehemalige Stadtgärtnerei; Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
  2. 202051-04 AA Ehemalige Stadtgärtnerei; Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Antrag zur Vorlage 202051
  3. 202051-03 AA Ehemalige Stadtgärtnerei; Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
  4. 202051-05 AA Ehemalige Stadtgärtnerei; Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Antrag zur Vorlage 202051

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Text anzeigen (3.339 Zeichen)
Antrag
öffentlich
202051
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
19.11.2020
Ehemalige Stadtgärtnerei; Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen
Beratungsfolge
Rat 10.12.2020 Entscheidung
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
Empfehlung
Rat 18.03.2021 Entscheidung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 03.03.2021 Empfehlung
Inhalt des Antrags
1. Die Beschlüsse zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7422-15 der
Stadt Bonn (0710063) und zur teilweisen Bebauung des Geländes der
ehemaligen Stadtgärtnerei in Dransdorf (zuletzt DS 1110422NV16)
werden aufgehoben.
2. Entsprechend dem Integrierten Freiraumsystem 2012 wird bis auf die
nach § 34 BauGB zulässigen Ergänzungen wohnungsbaulicher
Maßnahmen auf eine bauliche Nutzung verzichtet.
3. Die Verwaltung prüft, ob sich der Rückbau des versiegelten Geländes
für eine Umsetzung aus Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen eignet.
4. Die Verwaltung legt für den größten Teil der Freiflächen ein Konzept für
eine vorbildliche Kleingartenanlage vor, die vorrangig der
Selbstversorgung der Haushalte mit Obst und Gemüse unter streng
ökologischen Bedingungen dienen und die der Steigerung der
Biodiversität dienen soll.
Begründung
Nach dem Integrierten Freuiraumsystem (IFS) ist das Meßdorfer Feld, und
hierbei insbesondere das Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei, besonders
erhaltenswert und bedarf im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung der knappen
Freiraumressourcen in Bonn eines besonderen Schutzes. Es wurde „für den
Bereich der Stadtgärtnerei (…) eindeutig ein Verzicht auf bauliche Nutzung
empfohlen.“ (S. 16). „Eine solcherart ausgebuchtete Bebauung würde (…) zu
einer Ausuferung des noch relativ geschlossenen Siedlungsrandes führen und
die räumliche Integrität des Freiraumes beeinträchtigen. Daher erfolgt die IFS-
Empfehlung eindeutig zum Verzicht auf diese Fläche als Woihnbaufläche.Seite 1 von 2

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Das IFS empfahl stattdessen einen eventuellen Rückbau der Stadtgärtnerei
zum Aufbau ortsnaher Grünstrukturen oder sie als Option zur Erfüllung
anderweitiger Kompensationsverpflichtung (möglicher Einbezug in das
Kompensationsflächenkataster) zu nutzen.“
Dies empfiehlt sich auch deshalb, weil die weiterhin dringend erforderliche
Erschließung von Wohnbauflächen ortsnahe Ausgleichsflächen erfordert, die
nicht weiter wie bislang überwiegend genutzt auf den Höhen des Ennerts, der
Dollendorfer Hardt oder des Venusbergs liegen dürfen..
Im Zeichen des Klimawandels sollte daher aus Sicht der Antragsteller auf eine
Bebauung des Geländes der ehemaligen Stadtgärtnerei in Dransdorf verzichtet
werden. Statt den in Rede stehenden Bereich einer Bebauung zuzuführen,
wäre es weitaus sinnvoller, ihn für die Umsetzung von Ausgleichs- oder
Ersatzmaßnahmen vorzusehen.
Zusätzliche Kleingärten können in der dicht besiedelten Stadt Bonn einen
großen Teil zur grünen Infrastruktur beitragen, die bedeutsam ist, um Feinstaub
zu binden und die Stadt zu kühlen. Zusätzlich können sie bei entsprechenden
Vorgaben für Pflanzenauswahl und biodiversitätsfördernde
Bewirtschaftungsweisen einen beachtlichen Beitrag für eine breitere
Biodiversität leisten, da sie dann Lebensräume für ein weites Spektrum an
Insekten bieten. Darüber hinaus tragen sie zu guten klimatischen Bedingungen
und dem Wohlbefinden der Stadtbewohner in Hitzeperioden bei.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 22:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de