202050-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage zur Entwicklung der Ausfallzeiten in der Stadtverwaltung
Kerndaten
- Nummer
- 202050-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202050-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I BBB-Anfrage zur Entwicklung der Ausfallzeiten in der Stadtverwaltung Beratungsfolge Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation 23.08.2022 Kenntnisnahme Hauptausschuss 15.09.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Fragestellung 1. a) Werden die krankheitsbedingten Ausfallzeiten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Bonner Stadtverwaltung amtsbezogen ausgewertet und wenn ja, wie lauten die jeweiligen Ergebnisse? b) Für den Fall, dass Teil eins der Frage a) mit Nein beantwortet wird: Aus welchem Grund findet keine Auswertung statt? Die Bundesstadt Bonn beteiligt sich seit mehreren Jahren an der Krankenstatistik des Deutschen Städtetages. Hierfür wird der Krankenstand des jeweiligen Jahres ermittelt, um die Krankenquote der Verwaltung zu errechnen und in Vergleich zu anderen Städten zu setzen. Für das Jahr 2020 wurde erstmals damit begonnen, die angefallenen Krankentage den jeweiligen Ämtern zuzuordnen. Diese Arbeiten konnten jedoch aufgrund der notwendigerweise zu priorisierenden coronabedingten Sonderaufgaben der Stabsstelle Gesundheit bislang nicht finalisiert werden. Zu diesen, noch anhaltenden, pandemiebedingten Sonderaufgaben zählen bzw. zählten insbesondere die coronabedingte Freistellung von Mitarbeitenden zur Kinderbetreuung, die Ausstellung von Legitimationsnachweisen zur Nutzung des städtischen Schnelltestzentrums, die Umsetzung der „3 G- Regelung am Arbeitsplatz“, die Organisation von Impfungen durch den AMD TÜV, Veröffentlichungen zur Information der Mitarbeitenden, die Verarbeitung von Quarantänenachweisen und nicht zuletzt die umfangreichen Anträge an den Landschaftsverband Rheinland nach dem Infektionsschutzgesetz zur Kostenerstattung für die während Quarantäne oder Freistellung vorausgezahlten Entgelte. Zum Frühjahr 2022 konnte aufgrund der sich abschwächenden Coronalage im Rahmen von Neupriorisierungen und zumindest in Teilen der Wiederaufnahmen von Kernaufgaben das Thema (ämterbezogene-) Krankenstatistik, sowohl für das Jahr 2020, als auch 2021 begonnen werden. Die Daten für das Jahr 2020 werden nun finalisiert. Für das Jahr 2021 ist eine Zeitschiene aktuell nicht prognostizierbar. Durch den Wechsel derSeite 1 von 4 Seite 2 Personalabrechnungssoftware und die damit verbundene Aufgabenpriorisierung (z.B. die Sicherstellung der korrekten Besoldungs- und Entgeltabrechnungen) kommt es hier zu weiteren Verzögerungen. Überdies ist die Ermittlung der Daten, auch mit neuer Software, aktuell immer noch mit einem hohen manuellen Aufwand verbunden. Mit Blick auf die nicht vorhersehbaren Coronaentwicklungen im Herbst ist es dennoch das Ziel, die Daten noch in diesem Jahr vollständig zu ermitteln. c) Ist es zutreffend, dass die amtsbezogene Erfassung von Ausfallzeiten über die seit geraumer Zeit elektronisch von jedem Mitarbeitenden zu führenden Gleitzeitkarten jederzeit möglich und es in anderen Kommunen NRWs längst üblich ist, Erkenntnisse aus den so erhobenen Daten für die Nachsteuerung von Personal- und Mitteleinsatz bzw. Aufgabenverteilung zu kommen? Nein. Die derzeit noch elektronisch (in Excel) geführten Gleitzeitkarten der einzelnen Mitarbeitenden ermöglichen keine automatisierten Erfassungen von Ausfallzeiten. Eine Umstellung auf ein zentrales Zeiterfassungssystem über das Personalverwaltungsprogramm SAP HCM wird derzeit vorbereitet und ist bei den Ämtern 04, 10 und dem Personalrat aktuell im Pilotbetrieb. Es ist geplant, dass das System nach Zustimmung der Personalvertretung ämterweise ausgerollt wird, so dass mit einer weiteren Projektlaufzeit von mindestens 1,5 Jahren zu rechnen ist. Belastbare, gesamtstädtische Jahreswerte sind daher frühestens für das Haushaltsjahr 2024 in 2025 zu erwarten. 2. Wurden die innerhalb der Bonner Stadtverwaltung für die Jahre 2019 ff. angefallenen Überstunden amtsbezogen ausgewertet und wenn ja, wie lauten die jeweiligen Resultate und wenn nein, wer kontrolliert auf welcher Basis die Einhaltung der Dienstvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit und mit welchem amtsbezogenen Ergebnis? Die anfallenden Überstunden werden vom Kassen- und Steueramt im Rahmen der Rückstellungsbildung jährlich bei den Ämtern abgefragt und anonym nach Kostenstellen, nicht nach Organisationseinheiten sortiert. Das Personal- und Organisationsamt wertet diese derzeit nicht amtsbezogen aus, zur Begründung gilt das in der Antwort zu Frage 1c Ausgeführte entsprechend. Die Kontrolle über die Einhaltung der Dienstvereinbarung obliegt den disziplinarischen Vorgesetzten. 3. Warum liegt trotz Zusage für das zweite Quartal 2021 immer noch kein Personalbericht für die Jahre 2019/2020 sowie für das Jahr 2021 vor, wann ist mit den entsprechenden Personalberichten zu rechnen und auf welcher Datengrundlage hat die Oberbürgermeisterin vor diesem Hintergrund den immens gestiegenen Personalbedarf in der Stellenplanfortschreibung 2021/2022 „ämter- und bedarfsgerecht“ ermittelt? Die Verwaltung befindet sich seit Beginn der Pandemie in einem „Dauerkrisenmodus“. Neben der Pandemie seit März 2020 haben auch die Flutkatstrophe im Juli 2021, von der viele Mitarbeitende der VerwaltungSeite 2 von 4 Seite 3 persönlich oder im engen Familienkreis betroffen waren, sowie die Flüchtlingskrise seit Februar 2022 die Prioritäten und Arbeitsweisen in vielen Bereichen der Verwaltung vollständig verändert. Gleichzeitig zeigen sich bereits die Auswirkungen des demografischen Wandels in Form von unbesetzten Stellen, Wissensverlust und länger andauernden Stellenbesetzungsverfahren. Zugleich werden mit der Einführung der Software SAP HCM derzeit alle Prozesse im Personalmanagement digitalisiert und zukunftsgerichtet ausgerichtet. Die damit einhergehenden Umstellungsaufwände belasten die Personaladministration zeitgleich mit den beschriebenen Krisen. Dies alles macht eine ständige (Re-)Priorisierung von Aufgaben notwendig. Vor dem Hintergrund, dass die Kennzahlen im Personalbericht alle aufwändig manuell erhoben und ausgewertet werden müssen und letztlich lediglich vergangenheitsbezogene Werte ausweisen, hat die Personalverwaltung bislang im Rahmen der Prioritätensetzung auf eine aufwändige Erstellung verzichtet. Beabsichtigt ist, zukünftig gezielte und steuerungsrelevante Kennzahlen zukünftig über das neue Personalverwaltungsprogramm SAP HCM zu generieren. Die Dezernate und Ämter haben ihre jeweiligen Bedarfsanmeldungen für die Stellenplanfortschreibung 2021/2022 im bewährten Verfahren schriftlich beschrieben und quantifiziert. Diese wurden von Amt 10 auf der Basis der aktuellen Stellenpläne im Hinblick auf Personalbemessung und Stellenbewertung organisatorisch und abteilungsbezogen geprüft. Die Einrichtung neuer Stellen erfolgt dabei immer nachrangig zu anderen organisatorischen (ggfs. temporären) Maßnahmen. Die Ergebnisse wurden intensiv mit den antragstellenden Ämtern und Abteilungen erörtert. Die final festgestellten Bedarfe sind im Anschluss über den Verwaltungsvorstand in den politischen Beschluss zur Stellenplanfortschreibung eingeflossen. Darüber hinaus waren in der Stellenplanfortschreibung auch Stellen enthalten, die zuvor unterjährig bereits politisch beschlossen worden waren. 4. Welchen Einfluss hat die Wiederbesetzungssperre auf die Anwerbung von neuen Kräften, den Wissenstransfer und die Anzahl der Überstunden sowie die krankheitsbedingten Ausfallzeiten einerseits und welche tatsächlichen Einsparungen (NICHT Pauschalberechnungen) werden durch die Beschränkung erreicht? Die Wiederbesetzungssperre wurde in Rahmen der vergangenen Haushaltssicherungskonzepte als notwendiges Instrument zur Begrenzung der Personalkostensteigerung in der Haushaltssatzung geregelt. Im Hinblick auf die Bewahrung des Wissens in der Verwaltung ist ein Risiko dieser Maßnahme, dass Wissen nicht übergeben werden kann und somit mit dem Ausscheiden von Stelleninhaberinnen und -inhabern für die Organisation verloren gehen kann. Die Verwaltung arbeitet bereits an digitalen Unterstützungslösungen, um die Ämter beim notwendigen Wissensmanagement zu unterstützen. Ein Effekt auf Überstunden für die Mitarbeitenden, die die Aufgaben während der Dauer der Stellenvakanz zusätzlich zu ihren originären Aufgaben übernehmen müssen, sowie auf krankheitsbedingte Ausfallzeiten, die im Einzelfall durch Überlastungssituationen entstehen können, ist zwar sachlogisch gegeben, wird aber nicht quantifizierbar erhoben und kann daher nicht benannt werden. Die konkreten, tatsächlichen Einsparungen können nicht im gewünschten Umfang benannt werden, da diese nicht von der Personalverwaltung erfasst werden.Seite 3 von 4 Seite 4 5. Einsparungen in welcher tatsächlichen Höhe (NICHT Pauschalberechnungen) ergeben sich aus welchen zwischenzeitlich durch Fachkräftemangel bedingten Leerstandszeiten wiederzubesetzender Stellen? Die Ermittlung entsprechender Zahlen ist mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand verbunden. Sie können daher leider nicht zur Verfügung gestellt werden. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de