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202050 · Große Anfrage

Entwicklung der Ausfallzeiten in der Stadtverwaltung

Nummer
202050
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
25.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 10.12.2020 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 69 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 202050-01 ST Entwicklung der Ausfallzeiten in der Stadtverwaltung
  2. 202050-03 ST BBB-Anfrage zur Entwicklung der Ausfallzeiten in der Stadtverwaltung
  3. 202050-02 BBB-Anfrage zur Entwicklung der Ausfallzeiten in der Stadtverwaltung

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Große Anfrage
öffentlich
202050
Fragesteller/in:
BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
Entwicklung der Ausfallzeiten in der
Stadtverwaltung
Beratungsfolge
Rat 10.12.2020 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Wurden die krankheitsbedingten Ausfallzeiten der Bonner
Stadtverwaltung für das Jahr 2019 amtsbezogen ausgewertet und wenn
ja, wie lauten die jeweiligen Ergebnisse, und wenn nein, wann ist mit
einer amtsbezogenen Auswertung zu rechnen?
2. Was hat zu Frage 1 die statistische Erhebung der Krankheitstage der
Mitarbeitenden, die im Dienstleistungszentrum eingesetzt waren, für das
Jahr 2019 ergeben?
3. Wie viele Fälle von
- positiv nachgewiesenen Covid19-Infektionen,
- häuslicher Quarantäne
innerhalb der Stadtverwaltung wurden registriert und welche
Ämter/Fachbereiche waren hiervon in welchem Umfang betroffen?
4. Wie hoch war der durchschnittliche Stand der Ausfallzeiten aufgrund
von „Arbeitsunfähigkeit“ in 2019 in den Verwaltungen der
Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetags im Vergleich zu der für
Bonn für das Jahr 2019 festgestellten Krankenquote?
5. Warum liegt für 2019 im AllRIS kein Personalbericht vor?
Begründung
In seiner Stellungnahme DS 1813054ST2 teilte der Oberbürgermeister unter
anderem mit:
„Eine Auswertung der krankheitsbedingten Ausfallzeiten, aufgeteilt nach
Ämtern, erfolgt aktuell noch nicht, ist aber geplant. Die ersten vorbereitenden
Arbeiten hierzu haben bereits stattgefunden. Eine genaue Zeitschiene, wann
die Daten zur Verfügung stehen kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht
benannt werden.“Seite 1 von 2

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Die Fragesteller sind interessiert zu erfahren, ob diese amtsbezogene und
aussagekräftige Auswertung zwischenzeitlich erfolgt ist. Insbesondere in Zeiten
der Covid19-Pandemie wäre es wichtig, die auffallend von Krankheitsfällen
betroffenen Bereiche der Verwaltung zu identifizieren. Insbesondere trifft diese
Notwendigkeit auf das Dienstleistungszentrum zu, denn im zuletzt verfügbaren
Evaluationsbericht (Vgl. DS 1812239ED2) wird ausgeführt:
„Die statistische Erhebung der Krankheitstage der Mitarbeitenden, die 2017 im
Dienstleistungszentrum eingesetzt waren, hat gezeigt, dass der tatsächliche
Wert der Krankheitstage je Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter teilweise über dem
Wert von 15,86 Tagen liegt. Dies ist in publikumsintensiven Bereichen
interkommunal üblich und liegt im deutlich höheren Kundenkontakt mit
entsprechender Ansteckungsgefahr begründet. Die Summe der tatsächlichen
Krankheitstage in 2017 (abzüglich der bereits anerkannten 15,86 Tage je
Mitarbeitenden) entspricht einem Wert von 5,18 (VZÄ), das heißt, zur
Kompensation der tatsächlichen Krankheitstage 2017 wären insgesamt fünf
(zusätzliche) Vollzeitkräfte erforderlich gewesen.“
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 17:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de