202050 · Große Anfrage
Entwicklung der Ausfallzeiten in der Stadtverwaltung
Kerndaten
- Nummer
- 202050
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 25.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 202050 Fragesteller/in: BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt Entwicklung der Ausfallzeiten in der Stadtverwaltung Beratungsfolge Rat 10.12.2020 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Wurden die krankheitsbedingten Ausfallzeiten der Bonner Stadtverwaltung für das Jahr 2019 amtsbezogen ausgewertet und wenn ja, wie lauten die jeweiligen Ergebnisse, und wenn nein, wann ist mit einer amtsbezogenen Auswertung zu rechnen? 2. Was hat zu Frage 1 die statistische Erhebung der Krankheitstage der Mitarbeitenden, die im Dienstleistungszentrum eingesetzt waren, für das Jahr 2019 ergeben? 3. Wie viele Fälle von - positiv nachgewiesenen Covid19-Infektionen, - häuslicher Quarantäne innerhalb der Stadtverwaltung wurden registriert und welche Ämter/Fachbereiche waren hiervon in welchem Umfang betroffen? 4. Wie hoch war der durchschnittliche Stand der Ausfallzeiten aufgrund von „Arbeitsunfähigkeit“ in 2019 in den Verwaltungen der Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetags im Vergleich zu der für Bonn für das Jahr 2019 festgestellten Krankenquote? 5. Warum liegt für 2019 im AllRIS kein Personalbericht vor? Begründung In seiner Stellungnahme DS 1813054ST2 teilte der Oberbürgermeister unter anderem mit: „Eine Auswertung der krankheitsbedingten Ausfallzeiten, aufgeteilt nach Ämtern, erfolgt aktuell noch nicht, ist aber geplant. Die ersten vorbereitenden Arbeiten hierzu haben bereits stattgefunden. Eine genaue Zeitschiene, wann die Daten zur Verfügung stehen kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht benannt werden.“Seite 1 von 2 Seite 2 Die Fragesteller sind interessiert zu erfahren, ob diese amtsbezogene und aussagekräftige Auswertung zwischenzeitlich erfolgt ist. Insbesondere in Zeiten der Covid19-Pandemie wäre es wichtig, die auffallend von Krankheitsfällen betroffenen Bereiche der Verwaltung zu identifizieren. Insbesondere trifft diese Notwendigkeit auf das Dienstleistungszentrum zu, denn im zuletzt verfügbaren Evaluationsbericht (Vgl. DS 1812239ED2) wird ausgeführt: „Die statistische Erhebung der Krankheitstage der Mitarbeitenden, die 2017 im Dienstleistungszentrum eingesetzt waren, hat gezeigt, dass der tatsächliche Wert der Krankheitstage je Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter teilweise über dem Wert von 15,86 Tagen liegt. Dies ist in publikumsintensiven Bereichen interkommunal üblich und liegt im deutlich höheren Kundenkontakt mit entsprechender Ansteckungsgefahr begründet. Die Summe der tatsächlichen Krankheitstage in 2017 (abzüglich der bereits anerkannten 15,86 Tage je Mitarbeitenden) entspricht einem Wert von 5,18 (VZÄ), das heißt, zur Kompensation der tatsächlichen Krankheitstage 2017 wären insgesamt fünf (zusätzliche) Vollzeitkräfte erforderlich gewesen.“ Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de