202050-02 · Große Anfrage
BBB-Anfrage zur Entwicklung der Ausfallzeiten in der Stadtverwaltung
Kerndaten
- Nummer
- 202050-02
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 03.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation Kenntnisnahme
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 202050-02 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt Rainer Gohlke 02.08.2022 BBB-Anfrage zur Entwicklung der Ausfallzeiten in der Stadtverwaltung Beratungsfolge Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation 23.08.2022 Kenntnisnahme Hauptausschuss 15.09.2022 Kenntnisnahme Fragestellung 1. a) Werden die krankheitsbedingten Ausfallzeiten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Bonner Stadtverwaltung amtsbezogen ausgewertet und wenn ja, wie lauten die jeweiligen Ergebnisse? b) Für den Fall, dass Teil eins der Frage a) mit Nein beantwortet wird: Aus welchem Grund findet keine Auswertung statt? c) Ist es zutreffend, dass die amtsbezogene Erfassung von Ausfallzeiten über die seit geraumer Zeit elektronisch von jedem Mitarbeitenden zu führenden Gleitzeitkarten jederzeit möglich und es in anderen Kommunen NRWs längst üblich ist, Erkenntnisse aus den so erhobenen Daten für die Nachsteuerung von Personal- und Mitteleinsatz bzw. Aufgabenverteilung zu kommen? 2. Wurden die innerhalb der Bonner Stadtverwaltung für die Jahre 2019 ff. angefallenen Überstunden amtsbezogen ausgewertet und wenn ja, wie lauten die jeweiligen Resultate und wenn nein, wer kontrolliert auf welcher Basis die Einhaltung der Dienstvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit und mit welchem amtsbezogenen Ergebnis? 3. Warum liegt trotz Zusage für das zweite Quartal 2021 immer noch kein Personalbericht für die Jahre 2019/2020 sowie für das Jahr 2021 vor, wann ist mit den entsprechenden Personalberichten zu rechnen und auf welcher Datengrundlage hat die Oberbürgermeisterin vor diesem Hintergrund den immens gestiegenen Personalbedarf in der Stellenplanfortschreibung 2021/2022 „ämter- und bedarfsgerecht“ ermittelt? 4. Welchen Einfluss hat die Wiederbesetzungssperre auf die Anwerbung von neuen Kräften, den Wissenstransfer und die Anzahl der Überstunden sowie die krankheitsbedingten Ausfallzeiten einerseits und welche tatsächlichen Einsparungen (NICHT Pauschalberechnungen) werden durch die Beschränkung erreicht? 5. Einsparungen in welcher tatsächlichen Höhe (NICHT Pauschalberechnungen) ergeben sich aus welchen zwischenzeitlich durchSeite 1 von 2 Seite 2 Fachkräftemangel bedingten Leerstandszeiten wiederzubesetzender Stellen? Begründung Im Rat am 11.12.2018 führte die Verwaltung in DS 1813054ST2 u.a. folgendes aus: „Eine Auswertung der krankheitsbedingten Ausfallzeiten, aufgeteilt nach Ämtern, erfolgt aktuell noch nicht, ist aber geplant. Die ersten vorbereitenden Arbeiten hierzu haben bereits stattgefunden. Eine genaue Zeitschiene, wann die Daten zur Verfügung stehen kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht benannt werden.“ In DS 202050-01 ST führte die Verwaltung im Rat am 10.12.2020 u.a. aus: „Der Personalbericht 2019 konnte bisher pandemiebedingt nicht fertiggestellt werden. Die Verwaltung wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2021 einen Personalbericht für die Jahre 2019/20 veröffentlichen." Zur Überstundenzahl pro Amt wurde seinerzeit auf den Personalbericht verwiesen. Dieser lag letztmalig für das Jahr 2018 vor. Völlig unklar sind bislang auch die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen der sog. Wiederbesetzungssperre und der monatelangen Leerstandszeiten bei wiederzubesetzenden Stellen aufgrund der Arbeitsmarktlage. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de