202028-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Wettbewerbsverfahren zur Neugestaltung des öffentlicher Raumes in der Innenstadt von Bad Godesberg - Benennung der Preisrichterinnen und Preisrichter Antrag zur Vorlage 202028
Kerndaten
- Nummer
- 202028-05 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 02.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202028-05 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Wettbewerbsverfahren zur Neugestaltung des öffentlicher Raumes in der Innenstadt von Bad Godesberg - Benennung der Preisrichterinnen und Preisrichter Antrag zur Vorlage 202028 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.02.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Vor Entscheidung über den Antrag verweist die Verwaltung auf folgende Sachverhalte: Der Zeitplan zur zeitnahen Umsetzung des ISEK sieht vor, dass im September 2021 Städtebaufördermittel beantragt werden. Hierzu ist ein rechtzeitiger Abschluss des Wettbewerbsverfahrens zur Umgestaltung des öffentlichen Raumes als erste Maßnahme bis September 2021 erforderlich. Aufgrund des Zeitplanes wurde am 10.12.2020 die betreffende Beschlussvorlage in den Rat eingebracht. Das Wettbewerbsverfahren unterliegt den Richtlinien für Wettbewerbsverfahren (RPW 2013) und muss unterschiedliche Kriterien erfüllen. Ein zentrales Kriterium ist die überwiegende Besetzung der Jury durch Fachpreisrichter*innen. Dies hat zur Folge, dass je höher die Anzahl der Sachpreisrichter*innen (z.B. politische Vertreter*innen) die Anzahl der überwiegend externen Fachleuten ebenfalls steigt und damit die damit verbundenen Kosten. Ebenfalls erfordert ein arbeitsfähiges Preisgericht eine Begrenzung der Anzahl der Jurymitglieder. Daher wurde für das Verfahren eine übliche Aufteilung von vier Fachpreisrichter*innen und drei Sachpreisrichter*innen (Politik) mit den jeweiligen Vertreter*innen dem Rat der Stadt Bonn vorgeschlagen. Bei der Besetzung der Sachpreisrichter*innen hat sich in der Vergangenheit die Anwendung des Hare-Niemeyer-Verfahrens bewährt und es spiegelt die politischen Mehrheitsverhältnisse wider. Der Rat ist der Vorlage gefolgt und hat drei Mitglieder der Bezirksvertretung Bad Godesberg als Preisrichter*innen und drei Vertreter*innen für das genannte Wettbewerbsverfahren benannt. Aufgrund des pandemiebedingten Entfalls der Sitzung am 16.12.2020 konnte dieser Beschluss nicht gemäß Zeitplan in der BV Bad Godesberg beraten werden. Die Preisrichtervorbesprechung am 14.01.2021 zur finalen Abstimmung der Auslobungsinhalte erfolgte mit den vom Rat bestimmten politischen Vertreter*innen.Seite 1 von 2 Seite 2 Am 22.01.2021 wurde die Auslobung anschließend gemäß des Zeitplanes zur Beantragung von Städtebaufördermitteln im September 2021 europaweit veröffentlicht. Die beantragte Erhöhung der Anzahl der Preisrichter*innen von drei auf sieben Personen würde nicht nur eine Änderung der bereits veröffentlichten Wettbewerbsauslobung erfordern und damit zu einer erheblichen Verfahrensverzögerung führen, sondern auch die Arbeitsfähigkeit einer dann mit 30 Preisrichter*innen bzw. Vertreter*innen besetzten Jury in Frage stellen. Denn für zusätzliche Sachpreisrichter*innen wären entsprechend auch neue Fachpreisrichter*innen zu benennen. Zusätzlich wären bei einer Änderung der Auslobung vergaberechtliche Konsequenzen aufgrund der erfolgten Auslobungsveröffentlichung zu erwarten. Die Beteiligung der politischen Gremien sowie der breiten Öffentlichkeit ist im weiteren Verfahren mehrfach vorgesehen. So wird auf Basis des Wettbewerbsergebnisses im September 2021 eine Beteiligung der Öffentlichkeit bezüglich Hinweisen zur Entwurfsoptimierung erfolgen. Auch der Grundförderantrag, der die Planentwürfe des Wettbewerbssiegers beinhaltet, wird den politischen Gremien der Stadt Bonn zur Beschlussfassung vorgelegt. Des Weiteren werden der im Nachgang des Wettbewerbsverfahrens konkretisierte Masterplan für den öffentlichen Raum sowie die detaillierten Planungen für die Bereiche Am Fronhof und Theaterplatz erneut der Öffentlichkeit präsentiert, sowie der Politik zur Beschlussfassung vorgelegt. Aus den vorgenannten Gründen befürwortet die Verwaltung diesen Antrag nicht. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de