202028-04 AA · Änderungsantrag
Wettbewerbsverfahren zur Neugestaltung des öffentlicher Raumes in der Innenstadt von Bad Godesberg - Benennung der Preisrichterinnen und Preisrichter Antrag zur Vorlage 202028
Kerndaten
- Nummer
- 202028-04 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 25.01.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Änderungsantrag öffentlich 202028-04 AA Antragsteller/in: Wolfgang Heedt 22.01.2021 gez. Jansen Wettbewerbsverfahren zur Neugestaltung des öffentlicher Raumes in der Innenstadt von Bad Godesberg - Benennung der Preisrichterinnen und Preisrichter Antrag zur Vorlage 202028 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.02.2021 Anhörung Inhalt des Änderungsantrags Der Punkt 2. Des Beschlusstextes wird wie folgt neu gefasst: Jede in der BV Bad Godesberg vertretene Partei oder Vereinigung entsendet einen Vertreter/einen Vertreterin nebst Stellvertreter/Stellvertreterin in das Preisgericht. Als Stellvertreter sind Bezirks- oder Stadtverordnete mit Wohnsitz in Bad Godesberg zulässig. Begründung Der auf Antrag der FDP (DS 1612296NV8) zustande gekommene Leitbildprozess geht mit dem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept, kurz ISEK, in seine Konkretisierung. Das ISEK ist die größte Ma0nahme der Stadtentwicklung in Bad Godesberg seit der Sanierung der Bad Godesberger Altstadt in den 1960er Jahren. Es geht also um die wichtigste Weichenstellung für die Zukunft Bad Godesbergs für Jahrzehnte. Die von der Verwaltung in ihrer Beschlussvorlage vorgeschlagene Besetzung des Preisgericht nach Hare-Niemeyer wird dieser Bedeutung nicht gerecht. Dieses Verfahren mag seine berechtigte Anwendung finden bei untergeordneten Entscheidungen, im Falle der Entscheidung über stadtplanerische Entwürfe, die Bad Godesberg für die nächsten Jahrzehnte prägen werden, ist dieses Rationalisierungsverfahren aus Sicht der Antragsteller fehl am Platze. Die Verwaltung stellt in ihrer Beschlussvorlage selbst fest, Zitat: „Kommunalrechtliche Vorgaben für die proportionale Benennung von Vertreter*innen der Politik in der Jury existieren nicht.“ Insofern sollten alle in der Bezirksvertretung Bad Godesberg vertretenen Parteien und Gruppierungen am Preisgericht teilnehmen. Dies hätte folgende Vorteile:Seite 1 von 2 Seite 2 1. Angesichts der Tragweite der Entscheidung gäbe es eine breitere Diskussion über die stadtplanerischen Vorschläge externer Planungsbüros. Angesichts der Komplexität des Projektes könnte so über eine breite politische Beteiligung verstärkt lokales Wissen in die Entscheidungsfindung einfließen. 2. Alle Parteien und Gruppierungen wären involviert und in die Entscheidungsfindung eingebunden. Hierdurch entstünde ein Zugewinn an Transparenz und Verbindlichkeit. 3. Über die Beteiligung aller Parteien und Gruppierungen der Bezirksvertretung würden nicht Kreise der Wählerschaft und damit der Bürgerschaft ausgeschlossen, was wiederum den Prinzipien der repräsentativen Demokratie entsprechen würde. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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