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202022-02 AA · Änderungsantrag

Klimanotstand Bonn; Maßnahmen zur Reduzierung der Wärmebelastung durch Dach- und Fassadenbegrünung Antrag zur Vorlage 202022

Nummer
202022-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
20.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.08.2021 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 202022 Klimanotstand Bonn; Maßnahmen zur Reduzierung der Wärmebelastung durch Dach- und Fassadenbegrünung

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Änderungsantrag
öffentlich
202022-02 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Daniel Rutte
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Stephan Eickschen
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Hanno von Raußendorf
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Dominik Maxein
20.04.2021
Klimanotstand Bonn; Maßnahmen zur Reduzierung
der Wärmebelastung durch Dach- und
Fassadenbegrünung
Antrag zur Vorlage 202022
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
21.04.2021 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1.
Bei Einräumung von Erbbaurechten für städtischer Baugrundstücke zur Errichtung von Wohn- und
Nichtwohngebäuden wird in allen Fällen, in denen Flachdächer oder gering geneigte Dächer (0-25°)
entweder planungsrechtlich vorgeschrieben oder zulässig sind und auch tatsächlich verwirklicht
werden, den Erwerber*innen im Kaufvertrag eine Dachbegrünung aufgegeben. Geneigte Dachflächen
sind von der Begrünung ausgenommen, wenn Photovoltaikmodule parallel der Dachfläche installiert
sind und diese Dachfläche vollständig abdecken. Dabei ist eine Mindestsubstratauflage von 12 cm
festzusetzen. Eine ökologisch wertige Bepflanzung mit gebietsheimischen Wildkräutern ist dauerhaft
zu erhalten.
Dabei wird auf die Pflanzliste 3 der Bundesstadt Bonn verwiesen.
2. Gleiches gilt, wenn ein von der Stadt beauftragter Entwicklungsträger tätig wird.
3. Bei Neuaufstellung und Änderungen städtebaulicher Verträge und bei vorhabenbezogenen
Bebauungsplänen erfolgt die Verpflichtung zur Dachbegrünung nach den Maßgaben aus Ziffer 1.
4. Entsprechend der Verwaltungsstellungnahme Ziffer 4.
5. Entsprechend der Verwaltungsstellungnahme Ziffer 4.
6. Entsprechend der Verwaltungsstellungnahme Ziffer 6.
7. Entsprechend der Verwaltungsstellungnahme Ziffer 7.
,
Begründung
Die Begrünung von Dächern trägt zur Wämedämmung bei, leistet Schallschutz- und Luftfilterfunktionen, und
kann bei ökologisch wertiger Bepflanzung - insbesondere für Insekten - auch Lebensraum oder Trittsteinbiotop
in der Stadt sein.
Ihre Funktion als vergleichsweise gering aufheizende Fläche mit Verdunstungsleistung und
Wasserspeicherfunktion hilft die im Rahmen der Klimakrise steigenden Stadttemperaturen zu mildern undSeite 1 von 2
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Abflussspitzen von Starkniederschlägen abzufangen. Dabei ist die Begrenztheit der Kühlungsleistung durch
Durchtrocknen in Hitzewellen anzuerkennen. Dachbegrünung kann immer nur die Kompromissalternative zu
bodengebundener Vegetation sein, die auch über längere Trockenperioden eine Kühlungsleistung bietet.
Eine Kombination von Photovoltaikanlage und Dachbegrünung ist grundsätzlich sinnvoll und technisch möglich.
Der kühlende Effekt der Dachbegrünung erhöht sogar die Effizienz der Photovoltaikanlage.
Für Bauherren stehen oft zunächst die Investitionskosten im Vordergrund, welche Dachbegrünung unattraktiv
erscheinen lassen. Dabei bleiben Pflegekosten, aber auch die Einsparungen über den Lebenszyklus hinweg,
unberücksichtigt. Ein extensives Gründach hat einen längeren Lebenszyklus als das übliche Kies- oder
Bitumendach, denn auch bei fachgerechter Ausführung halten nackte oder bekieste Flachdächer im Schnitt nur
15 bis 25 Jahre. Das Fraunhofer-Institut beziffert die Lebensdauer eines Gründachs mit 40 Jahren.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de