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202017-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Fahrradfreundliche Verkehrsberuhigung der Königswinterer Straße

Nummer
202017-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
26.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 16.06.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 202017 Bürgerantrag: Fahrradfreundliche Verkehrsberuhigung der Königswinterer Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202017-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Fahrradfreundliche
Verkehrsberuhigung der Königswinterer Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 28.04.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Bürgerantrag setzt sich mit der Verkehrssituation auf der Königswinterer
Straße auseinander, ohne dabei konkrete Maßnahmen zu beantragen. Es
macht daher weiterhin Sinn, die vorgebrachten Aspekte im Rahmen der
beabsichtigten Maßnahmen auf der Königswinterer Straße zu beraten. Die
Fertigstellung der angekündigten Beschlussvorlage dazu hat sich leider
verzögert, da noch einige Teilaspekte einer intensiveren verwaltungsinternen
Abstimmung bedürfen. Die Verwaltung ist jedoch zuversichtlich, hier zeitnah
Pläne vorlegen zu können.
Ein Thema des Bürgerantrags, den Charakter der Königswinterer Straße durch
eine Temporeduzierung grundlegend zu verändern, ist bereits durch den am
17.03.2021 gefassten Beschluss zum „Pilotprojekt Tempo 30“ (Abschnitt Auf
dem Grendt bis Mehlemstr.; DS-Nr. 202060-08) abgedeckt. Die
Temporeduzierung wird voraussichtlich auch die im Antrag angesprochene
Lärmproblematik entschärfen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die im Antrag angesprochenen Aspekte im
Rahmen der konkreten Pläne zu beraten und daher den Bürgerantrag im Sinne
der Stellungnahme der Verwaltung als erledigt zu betrachten.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Beuel:
Der Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt. Die
Antragsinhalte werden im Rahmen der weiteren Planung in die Prüfung und
Abwägung einbezogen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die
formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss
gelangt.
Anlage/n
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