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202003-02 AA · Änderungsantrag

Zielbeschluss zur wohnbaulichen Entwicklung des Bereiches der ehemaligen Schamotte-Fabrik im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf (Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“) Antrag zur Vorlage 202003

Nummer
202003-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
01.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 28.06.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.06.2021 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 202003 Zielbeschluss zur wohnbaulichen Entwicklung des Bereiches der ehemaligen Schamotte-Fabrik im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf (Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“)

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Änderungsantrag
öffentlich
202003-02 AA
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Bert Moll
Enno Schaumburg
Christian Gold
01.06.2021
Zielbeschluss zur wohnbaulichen Entwicklung des
Bereiches der ehemaligen Schamotte-Fabrik im
Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf
(Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“)
Antrag zur Vorlage 202003
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
01.06.2021 Empfehlung
Rat Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Ziff. 4 der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt geändert:
Das Areal der Feuerwache wird als optionale Erweiterungsfläche von der
vorhabenbezogenen Planung ausgenommen, da eine alternative Ausweichfläche für
die Feuerwehr und den Rettungsdienst bislang nicht vorhanden ist. Alle weiteren
Flächen im näheren Umfeld des Plangebietes an der Bahnhofstraße/Am
Burgweiher/Am Burgacker werden zur Umsetzung der beschlossenen
Rahmenplanung parallel in einem städtebaulichen Wettbewerb bewertet.
Begründung
Die wohnbauliche Entwicklung auf dem Grundstück der ehemaligen Schamottfabrik
darf nicht dazu führen, dass eine geordnete städtebauliche Entwicklung des
Bezirkszentrums Hardtberg mit einem Mix aus Wohnen, Gewerbe- und Dienstleistung
sowie Einrichtungen der Kultur und Freizeitgestaltung durch eine Rahmenplanung
unterlaufen wird. Dies gilt insbesondere für die Freiflächen und ihre
Entwicklungsoptionen. Das Gelände hinter der Feuerwache Duisdorf hat eine wichtige
Funktion für die Feuerwehr und den Rettungsdienst und darüber hinaus für das
Ortsgeschehen und sollte nicht automatisch durch eine Integration in den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Wohnbaufläche verplant werden.
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Datenstand: 03.11.2026, 12:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de