202003 · Beschlussvorlage
Zielbeschluss zur wohnbaulichen Entwicklung des Bereiches der ehemaligen Schamotte-Fabrik im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf (Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“)
Kerndaten
- Nummer
- 202003
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 13.04.2021
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Beschlussvorlage öffentlich 202003 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Zielbeschluss zur wohnbaulichen Entwicklung des Bereiches der ehemaligen Schamotte-Fabrik im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf (Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“) Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.06.2021 Entscheidung Bezirksvertretung Hardtberg 18.05.2021 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.06.2021 Empfehlung Beschlussvorschlag 1. Dem Antrag der KölnGrund Haus- und Grundbesitz GmbH, Köln auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Bereich der Gemarkung Duisdorf, Flur 6, Flurstücke 55/1, 2506, 2507, 2508 und 2511 mit dem Ziel der Entwicklung von Wohnbebauung wird zugestimmt. 2. Zur Sicherung einer qualitätsvollen und integrierten Entwicklung ist mit dem Vorhabenträger ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren mit Teilnahme von mind. acht Architektur- / Planungsbüros durchzuführen. Die angrenzenden teils städtischen Flurstücke werden für eine perspektivische Gesamtentwicklung in das Qualifizierungsverfahren miteinbezogen. 3. Die Verwaltung verfolgt mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. Neben der Aufwertung der bestehenden baulichen Situation mit Nutzungsintensivierung und - mischung wird Wert auf die Schaffung von hochwertigen Freiflächen bei gleichzeitiger Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs gelegt. Damit wird ein Beitrag zu nachhaltiger Stadtentwicklung geleistet. 4. Zur Umsetzung des unter Ziffer 1 genannten Planungsziels wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6220-1 gem. § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB unter frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB aufgestellt, dabei werden aus städtebaulichen Gründen gemäß § 12 Abs. 4 BauGB Flächen außerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplans in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen. .Seite 1 von 8 Seite 2 5. Das Verfahren wird aufgrund der hohen Anzahl von neu entstehenden Wohneinheiten, der Errichtung einer Kindertagesstätte und der mit dem Vorhaben verbundenen Realisierung eines Radweges als Teil der Radschnellverbindung Bonn - Rhein-Sieg mit hoher Priorität versehen. Begründung Mit Schreiben vom 16.05.2019 hat die KölnGrund Haus- und Grundbesitz GmbH einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Bereich der Gemarkung Duisdorf, Flur 6, Flurstücke 55/1, 2506, 2507, 2508 und 2511 gestellt. Das betrachtete Plangebiet erstreckt sich im Blockinnenbereich, der von der Bahnhofstraße, Am Burgweiher, der Lessenicher Straße und der Bahnstrecke Bonn – Euskirchen begrenzt wird und umfasst die Flurstücke Gemarkung Duisdorf, Flur 6, 55/1, 2506, 2507, 2508, 2509, 2510, 2511 sowie die städtischen Flurstücke 1044, 1350, 1351 und Flur 1, Flurstück 2308 (siehe Anlage 1). Das Flurstück 2511 ist mit dem Fabrikgebäude der ehemaligen Schamotte- Fabrik bebaut, das aktuell in Teilen als Lager vermietet ist. In einem Anbau befindet sich zudem ein Fachgeschäft für Waschmaschinen. Das Bestandsgebäude unterliegt nicht dem Denkmalschutz und bietet sich aufgrund des baulichen Zustands nicht für eine Sanierung und Nachnutzung an. Die heute ungenutzten bahnparallelen Flächen, die einen verbindenden Korridor zwischen der Bahnhofstraße und dem Gelände der ehemaligen Schamottefabrik darstellen, sollen in das Plangebiet einbezogen werden. Die östlich angrenzenden Flurstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Bonn. Hierzu gehören die in Verlängerung des Hüttenweges gelegene und als Obdachlosenunterkunft genutzte städtische Liegenschaft sowie eine durch die Feuerwehr in Anspruch genommene Lagerfläche. Beide Flächen stehen derzeit für eine bauliche Entwicklung nicht zur Verfügung, sollen jedoch in eine perspektivische Gesamtbetrachtung mit einbezogen werden. Ebenfalls soll das westlich an die Schamotte-Fabrik angrenzende Grundstück als optionale Erweiterung in die Gesamtbetrachtung mit aufgenommen werden. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 14.230 m². Es setzt sich zusammen aus Grundstücken der Antragstellerin KölnGrund mit einer Größe von ca. 7.990 m², der Stadt Bonn von ca. 4.210 m² und weiteren privaten Flächen von ca. 2.030 m² zusammen (siehe Anlage 2). Das Umfeld des Plangebietes stellt sich städtebaulich heterogen dar. Neben 2- 3-geschossigen Wohngebäuden entlang der Bahnhofstraße, der Lessenicher Straße und des Hüttenwegs finden sich südlich des Plangebietes an der Straße Im Burgweiher ein 3-4-geschossiges Bankgebäude, ein dreigeschossiges Wohngebäude sowie die Feuerwache der freiwilligen Feuerwehr Duisdorf und weitere 2-3-geschossige Wohngebäude. Im Norden des Plangebietes verläuft die Bahntrasse Bonn - Euskirchen.Seite 2 von 8 Seite 3 Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 7420-6 „Rochusstraße“ aus dem Jahr 1962, der dort im Wesentlichen ein Industriegebiet festsetzt. Der Flächennutzungsplan stellt das Gebiet vollumfänglich als gemischte Baufläche inklusive des Standortes der Feuerwehr dar. Das integrierte Freiraumsystem der Stadt Bonn sieht eine Radverbindung zwischen Lessenicher Straße und Bahnhofstraße vor. Seitens der Stadt Bonn wird ein bahnparalleler Radweg (Breite: 4 m Radweg und 2,50 m Fußweg) zwischen dem Hüttenweg und der Bahnhofstraße als Teil der Radschnellverbindung Bonn - Rhein-Sieg vorgeschlagen. Der Vorhabenträger stellt zur Realisierung entsprechende Grundstücksanteile zur Verfügung. Vorhaben Die KölnGrund Haus- und Grundbesitz GmbH beabsichtigt das Bestandsgebäude der ehemaligen Fabrik niederzulegen und auf dem Gelände eine Wohnbebauung mit rd. 70-120 Wohneinheiten sowie eine Kita neu zu entwickeln. Für die perspektivisch mitbetrachteten, überwiegend städtischen Grundstücke sollen ebenfalls Wohngebäude vorgesehen werden. Durch ein Verkehrsgutachten sowie im Qualifizierungsverfahren wird die Erschließung des Vorhabengebietes über die Zufahrtstraße von der Straße Am Burgweiher und eine zweite Erschließung über den Hüttenweg oder entlang der Bahnstrecke zur Bahnhofstraße untersucht. Darüber hinaus ist ein Mobilitätskonzept mit entsprechenden Mobilitätsmaßnahmen zu erstellen, um eine Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs und eine Stärkung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes zu erwirken. Zur Sicherung einer qualitätsvollen und integrierten Entwicklung plant die Vorhabenträgerin ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren mit mindestens acht Planungsbüros, um die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau, die Erschließung und die umgebenden Freibereiche auszuarbeiten. Verfahrensvorschlag Die geplante Neuordnung der Liegenschaft ist auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7420-6, der hier ein Industriegebiet festsetzt, nicht möglich, so dass die Schaffung neuen Planungsrechts erforderlich wird. Da das Vorhaben der Innenentwicklung innerhalb des bestehenden Siedlungsgefüges dient und die Zulässigkeitsvoraussetzung aufgrund der Größe der zu überbauenden Grundfläche für die Anwendung vorliegt, soll der Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB als vorhabenbezogener Bebauungsplan in Verbindung mit § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung aufgestellt werden. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung entsprechend anzupassen. In Abstimmung zwischen der Antragstellerin und der Stadt Bonn wird zunächst ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren mit mindestens acht teilnehmenden Architektur- / Planungsbüros nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) durchgeführt. Dabei werden die zuvor genannten optionalen Erweiterungsflächen mit in die Betrachtung einbezogen. Die städtischen Flächen der Feuerwehr und die Obdachlosenunterkunft stehen in absehbarer Zeit jedoch noch nicht für eine bauliche Entwicklung zur Verfügung. Im Rahmen des Planungswettbewerbs sollen jedoch Entwicklungsperspektiven für diesen Bereich aufgezeigt werden. Dabei ist der Verbleib desSeite 3 von 8 Seite 4 Wohnheimstandortes oder alternativ öffentlich geförderter Wohnungsbau auf der städtischen Fläche zu berücksichtigen. Das Ergebnis des Planungswettbewerbes bildet anschließend die Grundlage für die weitere Bauleitplanung. Auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll angesichts der Größenordnung des Vorhabens und der damit verbundenen städtebaulichen Auswirkungen nicht verzichtet werden. Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, ob die Kita ersatzweise außerhalb des Plangebiets errichtet werden kann. Ein dafür geeignetes Grundstück befindet sich in der Verfügungsgewalt der KölnGrund GmbH und liegt in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet an der Straße Am Burgweiher. Einschätzung des Vorhabens Aus städtebaulicher Sicht wird der geplante Abriss der ehemaligen Schamotte- Fabrik sowie ihrer Anbauten und eine damit einhergehende Neuordnung des Areals mit Mehrfamilienhäusern und einer Kindertagesstätte positiv bewertet. Die Neustrukturierung eröffnet die Chance, ein wohnbaulich genutztes Quartier in zentraler Lage zu entwickeln, welches sich in die Umgebung einfügt. Da der Bonner Wohnungsmarkt von einem Mangel an Wohnraum bei gleichzeitig steigender Nachfrage gekennzeichnet ist, wird eine wohnbauliche Entwicklung unter Anwendung des Bonner Baulandmodells aus städtebaulicher Sicht begrüßt. Der mit dem Vorhaben verbundene Ausbau eines Radweges zwischen Bahnhofstraße und Hüttenweg stellt einen wichtigen Baustein für eine übergeordnete Verbindung zwischen Duisdorf und der Bonner Innenstadt sowie als Teil der Radschnellverbindung Bonn - Rhein-Sieg dar und trägt zur gewünschten Förderung des Radverkehrs bei. Modellcharakter: Derzeit nicht absehbar. Fördermittel und Befristungen: Durch das Projekt werden keine Grundlagen geschaffen, die die Inanspruchnahme von Fördermitteln seitens der Stadt erlauben. Bedeutung für das Quartier / den Stadtbezirk / die Gesamtstadt: Da im Stadtgebiet insgesamt ein Bedarf an Wohnraum besteht und der Bonner Wohnungsmarkt insbesondere im preisgünstigen Segment von einem Mangel an Wohnraum bei gleichzeitig steigender Nachfrage gekennzeichnet ist, kann den Zielvorstellungen des Vorhabenträgers aus städtebaulicher Sicht gefolgt werden. Aufgrund der hohen Anzahl der Wohneinheiten hat das Vorhaben eine hohe Bedeutung auf der Quartiers- und Ortsteilebene. Infrastruktur: Wie sich das Vorhaben mit rd. 70-120 Wohneinheiten auf die soziale, kulturelle und sonstige Infrastruktur auswirkt, ist im weiteren Verfahren zu prüfen und gegebenenfalls zu konkretisieren. Es ist absehbar, dass eine Kindertageseinrichtung zu berücksichtigen ist. Es wird noch geprüft, ob die Einrichtung auch auf einem Grundstück in unmittelbarer Nähe errichtet werden kann, welches sich in der Verfügungsgewalt des Vorhabenträgers befindet. Bonner Baulandbeschluss / Städtisches Interesse:Seite 4 von 8 Seite 5 Mit einer geplanten Zahl von rd. 70-120 Wohneinheiten fällt das Vorhaben unter die Regularien des sog. Bonner Baulandbeschlusses (DS-Nr. 1613742EB5, siehe auch 1811574EB5). Daher sind mind. 40% der Wohnungen als geförderter Wohnungsbau zu realisieren. Ebenso sind vom Vorhabenträger Kosten für soziale Infrastruktur zu übernehmen, soweit diese dem Vorhaben zuzurechnen sind und nach Berücksichtigung der Angemessenheitsprüfung möglich sind. Kosten für die Stadt Bonn: Über den Personalaufwand hinaus anfallende Kosten sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht erkennbar. Umwelt-, Natur- und Artenschutz Das Plangebiet liegt im Innenbereich, außerhalb von naturschutzfachlichen Schutzgebieten oder gesetzlich geschützten Biotopen. Insbesondere die Randbereiche entlang der Bahnstrecke sind durch linearen Gehölz- und Baumbestand gekennzeichnet, der satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich relevant sein kann. Da das Vorkommen planungsrelevanter Arten aufgrund der Habitatausstattung, der Bestandsgebäude und der Lage des Plangebietes am Bahndamm nicht ausgeschlossen werden kann, wird im weiteren Verfahren eine Artenschutzprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse in der weiteren Planung berücksichtigt werden. Die Planung muss dergestalt erfolgen, dass für ggf. unvermeidbare Fällungen von satzungsgeschütztem Baumbestand, Ersatzpflanzungen innerhalb des Plangebiets, außerhalb von Tiefgaragenflächen oder in dessen direktem Umfeld erfolgen können. In Frage kommende Ersatzstandorte sind im städtebaulichen Entwurf nachzuweisen und zwingend mit Amt 67 vorabzustimmen. Klimaschutz und Klimaanpassung Das Vorhaben entspricht durch die Wiedernutzbarmachung von bereits versiegelten und vormals industriell genutzten Flächen den Zielsetzungen einer flächensparenden Innenentwicklung. Durch die integrierte und gut an den ÖPNV angeschlossene Lage können Pendlerverkehre und PKW-Fahrten sowie die damit verbundenen CO²-Emissionen vermieden werden. Die Stadt Bonn hat vor dem Hintergrund des Klimaschutzes ehrgeizige Ziele zur Minderung der CO2-Emissionen formuliert. Am 04.07.2019 hat sich der Rat der Stadt Bonn dem Bürgerantrag „Resolution zur Ausrufung des Klimanotstandes unterstützen“ angeschlossen (DS-Nr. 1911216). Am 7.11.2019 wurde der Beschluss "Unsere Stadt wird bis spätestens 2035 klimaneutral" (DS-Nr. 190232) gefasst. Dementsprechend sollen im Verfahren vorbildliche Lösungsansätze für eine klimagerechte Quartiersentwicklung erarbeitet werden. Zum einen betrifft dies die Handlungsfelder Energieversorgung, Gebäudebewirtschaftung, Verkehr, zum anderen erfordern die Folgewirkungen des Klimawandels die Entwicklung von Anpassungsstrategien an Extremwetterlagen wie Hitze und Starkregen. Stadtklima/Klimaanpassung Die Fläche ist weder Teil einer Kaltluftleitbahn noch ein Kaltluftentstehungsgebiet. Die Planungshinweiskarte weist für das Areal eine günstige bioklimatische Situation aus. Im Zuge der weiteren Entwicklung sindSeite 5 von 8 Seite 6 im Sinne einer klimaresilienten Planung entsprechende Maßnahmen (Entsiegelung, Gebäudebegrünung, Regenwasserversickerung, Durchlüftung) zu ergreifen. Derzeit wird kein Erfordernis zur Erstellung eines klimatologischen Detailgutachtens gesehen. Darüber hinaus sind folgende Beschlüsse zu berücksichtigen: Energieeffizienzstandards im Neubau (DS-Nr. 1512547 Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung (DS-Nr. 190114) und Dachbegrünung (DS-Nr. 0912064EB10) sowie "Solarverpflichtung im Neubau" (DS-Nr. 201344). Priorität: Die erhebliche Anzahl von parallel laufenden Verfahren und Projekten mit einer unterschiedlichen Bedeutung für die Gesamtstadt erfordern eine Prioritätensetzung. Das beabsichtigte Vorhaben ist aufgrund der hohen Anzahl von neu entstehenden Wohneinheiten, der Berücksichtigung einer Einrichtung einer Kindertagesstätte, der Möglichkeit den vorgesehenen Radschnellweg in diesem Bereich umzusetzen und der Chance auf eine städtebauliche Neuordnung des Areals mit hoher Priorität zu behandeln. Anlage/n 1 Anlage 1 - Übersicht Schamotte (öffentlich) 2 Anlage 2 - Grundstücke (öffentlich)Seite 6 von 8 Seite 7 von 8 Stadt Bonn / Stadtplanungsamt / 61-22 Legende: Grundstück KölnGrund Städtische Flächen Erweiterter Aussagebereich (optional) Rad- und Fußweg Grundstücksverhältnisse Ehemalige Schamottefabrik Bonn Duisdorf Bebauungsplan Nr. 6220-1 Anlage 2Seite 8 von 8
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de