201991-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verkehrswende an der Endenicher Allee
Kerndaten
- Nummer
- 201991-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.12.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201991-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Verkehrswende an der Endenicher Allee Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 15.12.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung verweist auf die Stellungnahme (190291-1 ST) zum Bürgerantrag „Beibehaltung der Einbahnstraßenregelung für den hinteren Teil der Endenicher Allee“ und das entsprechende Beschlussergebnis der BV Bonn am 16.01.2020. Der Bürgerantrag hatte ebenfalls die Beibehaltung einer baustellenbedingten, temporären Verkehrsführung im Bereich der Endenicher Allee zum Thema. Die Verwaltung lehnt daher die Sperrung für stadtauswärts fahrenden Pkw (MIV) gemäß Antragstellung ab und verweist auf die genannte Stellungnahme. Die Stellungnahme 190291-1 ST hatte folgenden Wortlaut: „Für den Bereich der Endenicher Allee zwischen Alfred-Bucherer-Straße und BAB 565 hat die Verwaltung bereits eine Planung auf Basis eines Beschlusses der BV Bonn beauftragt, welche u.a. die Herstellung eines Alleencharakters sowie einer Radverkehrsführung in beiden Fahrtrichtungen und den barrierefreien Ausbau der Haltestellen vorsieht (DS-Nr. 1812659NV19). Dieser Beschluss wird prioritär behandelt. Des Weiteren ist die Errichtung von zusätzlichen Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum, u.a. für Anwohner, verkehrsplanerisch nicht beabsichtigt. Zudem wird seitens der Verwaltung eine Beibehaltung der temporären Einbahnstraßenregelung abgelehnt, da diese lediglich zu einer Verkehrsverlagerung führt, welche den Abschnitt der Endenicher Allee zwar entlastet, andere Gebiete jedoch zusätzlich belastet.“ Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragsteller wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über die aktuelle Beschlusslage informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträge vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/nSeite 1 von 2 Seite 2 KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de