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201991-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verkehrswende an der Endenicher Allee

Nummer
201991-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.12.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 201991 Bürgerantrag: Verkehrswende an der Endenicher Allee

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201991-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Verkehrswende an der Endenicher
Allee
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 15.12.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung verweist auf die Stellungnahme (190291-1 ST) zum
Bürgerantrag „Beibehaltung der Einbahnstraßenregelung für den hinteren Teil
der Endenicher Allee“ und das entsprechende Beschlussergebnis der BV Bonn
am 16.01.2020. Der Bürgerantrag hatte ebenfalls die Beibehaltung einer
baustellenbedingten, temporären Verkehrsführung im Bereich der Endenicher
Allee zum Thema. Die Verwaltung lehnt daher die Sperrung für stadtauswärts
fahrenden Pkw (MIV) gemäß Antragstellung ab und verweist auf die genannte
Stellungnahme.
Die Stellungnahme 190291-1 ST hatte folgenden Wortlaut:
„Für den Bereich der Endenicher Allee zwischen Alfred-Bucherer-Straße und
BAB 565 hat die Verwaltung bereits eine Planung auf Basis eines Beschlusses
der BV Bonn beauftragt, welche u.a. die Herstellung eines Alleencharakters
sowie einer Radverkehrsführung in beiden Fahrtrichtungen und den
barrierefreien Ausbau der Haltestellen vorsieht (DS-Nr. 1812659NV19). Dieser
Beschluss wird prioritär behandelt. Des Weiteren ist die Errichtung von
zusätzlichen Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum, u.a. für Anwohner,
verkehrsplanerisch nicht beabsichtigt.
Zudem wird seitens der Verwaltung eine Beibehaltung der temporären
Einbahnstraßenregelung abgelehnt, da diese lediglich zu einer
Verkehrsverlagerung führt, welche den Abschnitt der Endenicher Allee zwar
entlastet, andere Gebiete jedoch zusätzlich belastet.“
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragsteller wird entsprechend den
Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über die aktuelle
Beschlusslage informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die
formelle Beratung von Bürgeranträge vorgesehene Verfahren zum Abschluss
gelangt.
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