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201948-01 AA · Änderungsantrag

Einrichtung eines 2. Solidaritäts-Fonds (Solidaritäts-Fonds II) zur Sicherung des Fortbestands der vielfältigen Bonner Kultureinrichtungen sowie zur Unterstützung von Kulturschaffenden aus Bonn Antrag zur Vorlage 201948

Nummer
201948-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
10.12.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 14.12.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 201948 Einrichtung eines 2. Solidaritäts-Fonds (Solidaritäts-Fonds II) zur Sicherung des Fortbestands der vielfältigen Bonner Kultureinrichtungen sowie zur Unterstützung von Kulturschaffenden aus Bonn

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Änderungsantrag
öffentlich
201948-01 AA
Antragsteller/in:
Tim Achtermeyer
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Angelika Esch
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Michael Faber
DIE LINKE.
Einrichtung eines 2. Solidaritäts-Fonds (Solidaritäts-
Fonds II) zur Sicherung des Fortbestands der
vielfältigen Bonner Kultureinrichtungen sowie zur
Unterstützung von Kulturschaffenden aus Bonn
Antrag zur Vorlage 201948
Beratungsfolge
Rat 10.12.2020 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bedarfe zu ermitteln, die für die jeweiligen
Einrichtungen notwendig sind, um die finanzielle Unterstützung passgenau
leisten zu können. Ziel ist es, den Spielbetrieb bis zunächst Ende 2021
aufrechtzuerhalten. Dabei sollen die Geschäftsergebnisse aus dem
Wirtschaftsjahr 2019 als Grundlage dienen und ein Lockdown als Worst-Case
angenommen werden.
Zu den Ergebnissen der zeitnah vorzunehmenden Prüfungen der Verwaltung
werden die Ratsgremien unverzüglich unterrichtet. Auf der Grundlage des
ermittelten Bedarfes wird über eine notwendige Erweiterung des Solidarfonds II
für die Kultur entschieden. Hierbei sollten Corona-Hilfen von Bund und Land
vorrangig in Anspruch genommen werden. Um eventuell kurzfristig
auftretenden Insolvenzen abzuwenden und dringende notwendige
Unterstützung in Einzelfällen gewährleisten zu können, müssen im Bedarfsfall
außerplanmäßige Mittel bereitgestellt werden, wenn die Mittel des Solidarfonds
II nicht ausreichen sollten.
Begründung
Für die Kultureinrichtungen der freien Szene wird es eine enorme
Herausforderung, den Spielbetrieb durch die Corona-Zeit und die damit
verbundenen Einnahmeverluste aufrechtzuerhalten. Es drohen erhebliche
Verschuldungen und im schlimmsten Fall Insolvenzen. Ohne finanzielle
Unterstützung werden die freien Kulturbetriebe diese Aufgabe nicht meistern
können.Seite 1 von 2

Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de