← zurück zu 201928

201928-91 AA · Änderungsantrag

Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 Antrag zur Vorlage 201928

Nummer
201928-91 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
17.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 17.06.2021 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 58,9 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 201928 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (1.478 Zeichen)
Änderungsantrag
öffentlich
201928-91 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Tim Achtermeyer
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Angelika Esch
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Michael Faber
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Friederike Martin
17.06.2021
Einbringung der Haushaltssatzung für die
Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und
Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3.
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
(HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024
Antrag zur Vorlage 201928
Beratungsfolge
Hauptausschuss 17.06.2021 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Für die Bereitstellung von Trinkwasserspendern in allen Stadtbezirken
werden ab dem Haushaltsjahr 2022 in der PG 1.15.10 60.000 Euro
eingestellt.
2. Die Ansätze für Reisekosten in den Konten 541120 und 541130 werden
PG-übergreifend in den Jahren 2021 und 2022 um jeweils insgesamt
300.000 Euro herabgesetzt.
3. Der Beschluss des Finanzausschusses zum Änderungsantrag 201928-
79 wird in den Punkten 5. und 10. insofern klargestellt bzw. abgeändert.
Begründung
zu 1. Die Stadtwerke haben erklärt, Installation und Betrieb der
Trinkwasserspender im Auftrag der Stadt übernehmen zu
können. Entsprechend fallen die Kosten von 450.000 Euro nicht investiv an,
sondern müssen anteilig mit Afa etc. und Betriebskosten veranschlagt werden.
zu 2. Die Einsparung von 300.000 Euro wurde im ÄA 201928-79 irrtümlich
auf eine PG beschränkt.
Anlage/n
KeineSeite 1 von 2
Seite 2Seite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de